Betriebsrat der Hamburger Aluminiumswerke prüft rechtliche und politische Möglichkeiten. Werksschließung würde 440 Jobs kosten. Ein Gespräch mit Karl-Heinz Dieck*
* Karl-Heinz Dieck ist Betriebsratsvorsitzender im Hamburger Aluminiumwerk (HAW)
F: An der Schließung Ihres Werks konnte auch der Krisengipfel des Bundeskanzlers mit dem Vorstandsvorsitzenden des norwegischen Aluminiumkonzerns Norsk Hydro, Eivind Reiten, nichts mehr ändern. Haben Sie das erwartet?
Ja, denn die Konzernleitung hatte zuvor schon deutlich gemacht, daß sie am Erhalt unserer Arbeitsplätze kein Interesse hat. Potentielle Käufer, die das Werk fortführen wollten, wurden einfach verprellt. Zudem kam der Gipfel viel zu spät, um noch Einfluß auszuüben. 440 Mitarbeiter werden jetzt entlassen.
F: Hydro begründet die Stillegung mit überhöhten Strompreisen.
Diese Strompreise sind tatsächlich ein Problem. Dabei zeigt sich, wie kurzsichtig die Politik zur Privatisierung der Energieversorger war, die jetzt nur noch nach höchstem Gewinn streben. Produktionsverlagerungen in den Mittleren Osten oder in andere Regionen mit großen Energieressourcen und niedrigen Energiepreisen hatte Hydro-Chef Reiten schon im Mai 2004 angekündigt. Das erklärt aber nicht, warum das profitable Hamburger Werk schon jetzt geschlossen wird, denn eine Produktionsaufnahme in neuen Regionen ist vor 2009 gar nicht möglich. Doch Hydro erhöht mit der Schließung der HAW den politischen Druck, günstigere Strompreise für den Produktionsstandort in Neuss durchzusetzen, wo es um eine Alu-Hütte mit 5 000 Beschäftigten geht. Die HAW sollen also nur geschlossen werden, um noch höhere Gewinne einzufahren.
F: Für Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) ein »verantwortungsloses Handeln«, das dem Geist des Grundgesetzes widerspricht. Haben Sie deshalb die Bürgerschaftsfraktionen aufgefordert, die Enteignung des Hamburger Aluminiumswerks zu überprüfen?
1975 entstanden die HAW durch Übernahme der Reynolds-Aluminiumhütte, für deren Ansiedlung Steuergelder in Höhe von mehreren hundert Millionen DM aufgebracht werden mußten. Jahrelang subventionierte die Stadt den Strompreis. Das Werk hat seitdem rund eine Milliarde Euro Profit abgeworfen. Nun soll es geschlossen werden, obwohl eine wirtschaftliche Produktion fortgeführt werden könnte und sich gleich mehrere Übernahmeinvestoren fanden. Das ist ein klarer Bruch des Grundgesetzes, in dessen Artikel 14 es heißt: Eigentum verpflichtet und soll dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung wäre also möglich. Nur so könnte das Werk entweder staatlich oder im Wege anschließender Reprivatisierung noch fortgeführt werden. Dieses Fortführungsinteresse ist höher zu bewerten, als das Schließungsinteresse von Norsk Hydro.
F: Was müßte für eine Enteignung der HAW geschehen?
In einer Denkschrift hat uns eine Anwaltskanzlei gleich mehrere Enteignungsvarianten aufgeführt. Danach ist eine Enteignung möglich, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Das Hamburger Oberverwaltungsgericht hatte ein derartiges Verfahren erst im Juni dieses Jahres anerkannt. Es ging um die Landebahnerweiterung für das Airbus-Flugzeugwerk in Finkenwerder, für die Grundstücke anliegender Obstbauern und Anrainer benötigt wurden, die aber nicht verkaufen wollten. Um ein Enteignungsverfahren für das Aluminiumwerk durchzuführen, müßte das Hamburger Enteignungsgesetz aber durch die Bürgerschaft erst abgeändert werden, weil es Eingriffe in Anteilsrechte bisher nicht vorsah. Alternativ könnte die Enteignung aber auch direkt in einem Gesetz zum HAW festgelegt werden. Entsprechendes geschah 1964, als es darum ging, den Deichschutz kurzfristig zu gewährleisten. Das wurde vom Bundesverfassungsgericht anerkannt.
F: Was sagen die Politiker zu Ihrer Forderung?
Nach unserer Aufforderung an die Bürgerschaftsfraktionen, die Enteignung zu prüfen, hat sich Wirtschaftssenator Uldall gegen solche Enteignungen ausgesprochen, weil er ausländische Investoren nicht abschrecken möchte. Doch nach dem Krisengipfel beim Bundeskanzler stellt sich mir die Frage, wer dieses Land eigentlich regiert. Sind es Konzernstrategen oder sind es gewählte Politiker? Die Politik muß sich überlegen, wie sie handlungsfähig bleibt. Am Freitag werden wir uns mit unserer Anwaltskanzlei beraten, die uns die Enteignungsvarianten vorgestellt hat. Wir wollen überlegen, wie es uns gelingen kann, für unsere Forderung mehr politische Unterstützung zu erhalten. Auch unsere Gewerkschaft, die IG BCE, wäre da gefordert.
http://www.jungewelt.de/2005/11-10/024.php
Nach Aus für Hamburger Aluminium-Werke
Um 450 Jobs zu retten, will sich der Betriebsrat für eine Enteignung der norwegischen Besitzer der Hamburger Aluminium-Werke (HAW) stark machen. Das sei legal, sagt er. Und es gebe Präzedenzfälle.
An den Schließungsplänen für das Hamburger Aluminiumwerk (HAW) konnte der Krisengipfel am Freitag bei Bundeskanzler Gerhard Schröder nichts ändern. Vergeblich hatten der Kanzler und Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) versucht, den norwegischen Konzernchef von Norsk Hydro, Eivind Reiten, zu überzeugen, den 450 Jobs eine Chance zu geben. Reiten will das Werk schließen wie auch in Stade, wo 400 Beschäftigte arbeiten. Auch die 5000 Arbeitsplätze im Riesen-Werk Neuss sind nicht mehr sicher. Hydro-Deutschland Chef Dieter Braun hat angekündigt, »überhöhte Strompreise« würden Alu-Produktion in Deutschland unmöglich machen.
Branchenkenner halten das für vorgeschoben, denn Hydro schließt auch Werke in Norwegen. Der Konzern wolle die Produktion zentralisieren. Im Wüstenstaat Katar baut Hydro ein neues Superwerk, wo künftig 57 0000 Tonnen Primäraluminium jährlich die Jahresproduktion der Branche in Deutschland produziert werden sollen. Asiatische Märkte sind so besser zu erreichen, ohne Europa aufgeben zu müssen. Deshalb will Hydro die deutschen Werke auch niemand überlassen.
Das sei »Raubtierkapitalismus« und widerspreche dem Geist des Grundgesetzes, kommentierte unter anderem Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU). HAW-Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck nimmt dies wörtlich. Gegenüber ND erneuerte er am Montag die Forderung, das Werk zu enteignen.
Wie berichtet, hatte Norsk Hydro bereits vor dem Kanzlergespräch Verkaufsverhandlungen mit der Georgsmarienhütte Holding (GMH) platzen lassen. Diese habe kein »wirtschaftlich tragfähiges Konzept«. Spätere Insolvenz würde wegen diverser Gewährleistungsansprüche auch die bisherigen Eigner treffen. Deshalb bleibe es bei der Schließung. Doch tatsächlich erklärten sich die GMH und die Stadt schriftlich bereit, solche Risiken auszuschließen.
Offensichtlich sei nun, so Dieck zu ND, dass das Grundgesetz auch Handlungsmöglichkeiten biete: Eigentum verpflichtet. Eine Enteignung sei nur konsequent. Dann könne das Werk entweder staatlich oder durch Reprivatisierung an die GMH fortgeführt werden. Enteignungsvarianten hat der Betriebsrat prüfen lassen. Auch zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit seien Enteignungen möglich. Erst im Juni hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht aus die Enteignung von Obstbauern akzeptiert, die ihre Grundstücke für die Landebahnerweiterung von Airbus nicht verkaufen wollten. Doch im Hamburger Enteignungsgesetz sind Anteilsenteignungen, wie sie bei den HAW notwendig wären, nicht vorgesehen. Deshalb müsste das Gesetz geändert werden.
Dieck schlägt deshalb ein HAW-Enteignungsgesetz vor. Analog hätte die Stadt 1964 mehrere Grundeigentümer enteignet, als es um Deichsicherung ging. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies damals.
Uldall hat die Enteignungspläne bereits abgelehnt. Investoren würden verschreckt. Daher habe es in der BRD seit 1949 keine Enteignungen von Produktionsstätten mehr gegeben. Dieck kontert: Auch die Obstplantagen waren Produktionsbetriebe. Zudem wären die HAW vor dreißig Jahren mit mehreren Hundert Millionen DM subventioniert worden. Eine Milliarde Euro Gewinn habe das seitdem für die Eigner gebracht. Dieck kündigte nun Gespräche mit allen Bürgerschaftsfraktionen an, um diese für ein Enteignungsverfahren zu gewinnen.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=80649&Idc=3&db=Archiv
Niederlage der Hamburger Initiative »Bildung ist keine Ware« vor Verfassungsgericht
Der Volksentscheid über die Privatisierung der Hamburger Berufsschulen ist möglicherweise ausgehebelt. Die Volksinitiative »Bildung ist keine Ware« hat am Donnerstag vor dem Hamburger Verfassungsgericht eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das Gericht hat eine zur Bürgerabstimmung stehende Frage als zu ungenau bewertet. »Wir sehen kein eindeutiges Petitum, das mit Ja oder Nein beantwortet werden kann«, sagte Gerichtspräsident Wilhelm Rapp. Ein endgültiges Urteil hat das Gericht für den 30. November angekündigt.
Zum Hintergrund: Nach einem erfolgreichen Volksbegehren, bei dem die Initiative statt geforderter 61000 sogar 121000 Unterschriften gegen die Privatisierung der 48 Hamburger Berufsschulen sammeln konnte, hatte die Bürgerschaft beschlossen die Berufsschulen nicht mehr wie ursprünglich geplant auf eine private Stiftung zu übertragen. Doch gleichzeitig beschloß das Landesparlament deren Ausgliederung in einen Landesbetrieb. Der Pferdefuß: In den die Aufsicht führenden Gremien sollen Vertreter der Handwerks- und Handelskammer einen bestimmenden Einfluß haben. »Im Kern das alte Vorhaben, nur neu verpackt«, kommentierte Sigrid Strauß, stellvertretende Vorsitzende der GEW in Hamburg. Doch der CDU-Senat hoffte, sich so um eine Volksabstimmung herumzumogeln.
Die Volksinitiative reagierte im Dezember 2004 mit einer Verfassungsklage gegen die Bürgerschaft, um den Volksentscheid doch noch zu erzwingen. Die Kläger beantragten festzustellen, daß der Beschluß der Bürgerschaft dem Anliegen des Volksbegehrens nicht entspricht.
Doch das Verfassungsgericht beschäftigte sich nicht damit, sondern nur mit dem Text des Volksbegehrens, dessen Kernforderung lautete, daß die Berufsschulen »unter unmittelbarer und uneingeschränkter staatlicher Leitung« verbleiben. So ein Satz sei nicht wertungsunabhängig, sagte Rapp. Zudem sei zu bezweifeln, daß »uneingeschränkte staatliche Verantwortung« bisher gelte. Rapp verwies auf eine Vielzahl schon bestehender Beteiligungsrechte für die Wirtschaft. Die Vertreter von Senat und Bürgerschaft hatten im Gerichtsverfahren zudem argumentiert, daß die Klage schon deshalb nicht begründet sei, weil sich das Volksbegehren nur auf die Verhinderung eines Stiftungsmodells bezogen habe.
http://www.jungewelt.de/2005/11-05/013.php
Arbeitsniederlegung von 2000 Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Hamburg. Protest gegen Arbeitszeitverlängerung. Tarifangleichung für den Osten gefordert
In Hamburg haben am Freitag etwa 2000 Beschäftigte aus den Landesbehörden, Schulen und Hochschulen, aus Gartenbaubetrieben und weiteren Dienststellen an einem eintägigen Warnstreik teilgenommen. Hintergrund für den Ausstand, zu dem die Gewerkschaften ver.di und GEW gemeinsam aufgerufen hatten, ist die Weigerung der Länder, den Anfang des Jahres neu vereinbarten »Tarifvertrag öffentlicher Dienst« zu übernehmen, der seit 1. Oktober im Bund und in den Kommunen in Kraft ist. »Wir streiken gegen die Vorhaben der Landesregierungen, die Arbeitszeit weiter zu erhöhen und die Löhne zu senken«, hatte die Hamburger ver.di-Fachbereichsleiterin für die Landesbehörden, Siggi Friess, vor der Aktion die Stimmung unter den Kollegen auf den Punkt gebracht.
Zugeständnisse kritisiert
Der neue Tarifvertrag, der den bisherigen Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) ersetzt, ist auch innerhalb der Gewerkschaften umstritten, weil mit ihm neue Niedriglohngruppen und sogenannte leistungsabhängige Lohnkomponenten akzeptiert werden. Das genügte den Länder nicht. Sie stiegen aus den Verhandlungen aus, um die Arbeitszeit auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich zu erhöhen, weitere Lohnkürzungen von bis zu 20 Prozent durchzusetzen und auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld abzuschaffen. An der Hamburger Streikkundgebung nahmen auch Hunderte Mitarbeiter aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern teil, die ebenfalls in einen Warnstreik getreten waren.
Bereits um acht Uhr hatten sich zahlreiche Beschäftigte in Hamburg im Gewerkschaftshaus versammelt, um von dort aus gemeinsam zur Kundgebung auf den Gänsemarkt, den Sitz der Finanzbehörde zu demonstrieren. Besonders zahlreich war die Beteiligung aus den Hochschulen, während die aus den Bezirksämtern und Landesbehörden eher unter den Erwartungen blieb. In einer Stellungnahme führt das »Netzwerk für eine kämpferische und demokratische ver.di« dies auch auf die Konzessionen zurück, die die Gewerkschaft bei der Aushandlung des neuen Tarifwerks gemacht hatte: Neben den neuen Niedriglohngruppen wurden partielle Arbeitszeiterhöhungen dort schon anerkannt. Solche Zugeständnisse seien eine »Einstiegsdroge« für die »Arbeitgeber«, nun weitere Lohnkürzungen einzufordern. In dieser Auseinandersetzung seien die Beschäftigten der Länder, wo der Organisationsgrad geringer als in den Kommunen und im Bund ist, nun relativ isoliert und damit erpreßbar.
Tarifvertrag anerkennen
Die von den Ländern geforderten weiteren Arbeitszeiterhöhungen würden dazu führen, daß massenhaft Arbeitsplätze vernichtet werden, warnten verschiedene Redner auf der Hamburger Streikkundgebung. »Massiven Lohnklau« warf Susanne Kremer vom ver.di-Bundesvorstand den Landesregierungen vor. Jens Mahler, ver.di-Fachbereichsleiter für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern forderte die Länder dazu auf, den Flächentarifvertrag endlich anzuerkennen, über den in der nächsten Woche weitere Verhandlungen stattfinden sollen. In diesen Verhandlungen drängen die Gewerkschaften nun auch auf neue Bedingungen für die Einkünfte von Beamten. Sie sollten künftig ebenfalls tariflich festzulegen und nicht mehr an das Beamtenrecht gekoppelt sein.
Der Bundesvorsitzende der GEW, Ulrich Thöne forderte zudem, »längst überfällige Angleichungsschritte für die Landesbeschäftigten im Osten«. Gegenüber den gewerkschaftsinternen Kritikern des TVöD betonte Thöne, daß ein Tarifvertragsergebnis nur so gut sein könne, wie es die Kräfteverhältnisse zuließen. Deshalb habe die Verteidigung des Flächentarifvertrags gegenwärtig oberste Priorität.
http://www.jungewelt.de/2005/11-05/015.php
Betriebsrat des Hamburger Aluminiumwerks will den norwegischen Stammkonzern wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz enteignen. Wirtschaftssenator: Es ist nicht Aufgabe des Staates, ein Unternehmen zu führen
Die 450 Beschäftigten des Hamburger Aluminium-Werks (HAW) haben den Kampf um ihre Arbeitsplätze noch nicht aufgegeben. Wie berichtet, will deren Haupteigner, der norwegische Aluminiumkonzern Norsk Hydro, die Hütte zum Jahresende schließen, obwohl die Hamburger schwarze Zahlen schreiben, mehrere kaufwillige Übernahmefirmen vorhanden sind und der Konzern gerade das beste Gewinnergebnis seit seiner Gründung einfuhr. Mit einem Enteignungsvorschlag nach Paragraph 14 des Grundgesetzes will deshalb nun der Betriebsrat »an die Politik herantreten«, sobald eine Anwaltskanzlei das Vorhaben geprüft hat.
Mutwillig habe Hydro alle Verkaufsgespräche mit Übernahmeinvestoren ergebnislos platzen lassen, sagte Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck verärgert. Laut Hydro habe ein »annehmbares Geschäftsmodell« nicht vorgelegen, weil eine wirtschaftliche Produktion in Deutschland schon wegen der »überhöhten Energiepreise« nicht möglich sei. Da platzte selbst Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) der Kragen, der dem Konzern mit Sitz in Oslo schließlich vorwarf, nur nach Gewinnmaximierungsinteressen zu handeln.
Tatsächlich hat Norsk Hydro schon vor Jahren beschlossen, seine Primäraluminiumproduktion zu zentralisieren. Dafür mußten auch in Norwegen mehrere Hütten schließen. Die Werkschließung in Hamburg wird seit Jahren über hohe Sonderabschreibungen vorbereitet. Schon 2004 hatte der Konzern einen Vertrag mit dem Emirat in Katar abgeschlossen, wo demnächst ein neues Superwerk entstehen soll. 2009 soll es eine Jahresproduktion von 570000 Tonnen Primäraluminium aufweisen. Das ist soviel, wie die ganze Branche in Deutschland produziert. So eine Produktionszentralisierung verspricht noch höhere Gewinne, vor allem aber die bessere Eroberung neuer Absatzgebiete in Asien.
Doch im Artikel 14 (Absatz 2) des Grundgesetzes heißt es: »Eigentum verpflichtet«. Es soll danach dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Bei Mißbrauch, so sagt es das Grundgesetz, ist eine Enteignung durchaus möglich. Auch für Produktionsmittel, wie Artikel 15 ausdrücklich hervorhebt. Die Enteignung ist »durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes« möglich, in dem »Art und Ausmaß der Entschädigung« geregelt werden.
Das wäre im konkreten Fall für das HAW anwendbar, argumentieren die Anwälte des Betriebsrates. Die Vernichtung der Arbeitsplätze geschehe ohne Not. In der Tat hat allein das HAW seit seiner Gründung vor 30 Jahren den Kapitaleignern einen Profit von einer Milliarde Euro erbracht. Mögliche Neueigner sicherten bisherigen Eignern zudem zu, den Weiterbetrieb in Hamburg ohne jegliches Geschäftsrisiko für diese fortzuführen. Doch für eine Enteignung müßte die Bürgerschaft ein Enteignungsgesetz beschließen. Da allerdings winkt auch Uldall ab, der sich bislang als wahrer Samariter im Kampf um die Arbeitsplätze aufspielte. So etwas wäre keine Lösung, sagte der CDU-Wirtschaftssenator. Es sei nicht Aufgabe des Staates, ein Unternehmen zu führen. Zudem habe es seit 1949 Enteignungen in Westdeutschland nicht mehr gegeben. Wer enteigne, verjage ausländische Investoren und die, die schon da sind, würden fliehen, sagte Uldall. Ein schwaches Argument, meinen nicht nur Mitarbeiter der HAW. Denn Norsk Hydro flieht ja sowieso.
http://www.jungewelt.de/2005/10-29/019.php
Mindestens 450 Jobs gehen verloren
Das supermoderne Hamburger Aluminiumwerk schließt zum Jahresende. Kaufinteressenten wurden verprellt, und auch die Rettungsversuche mancher Politiker waren erfolglos.
Im Juli dieses Jahres verkündeten die Gesellschafter des Hamburger Aluminiumwerks (HAW), darunter der norwegische Konzern Norsk Hydro, das Ende für das moderne Hamburger Werk. Als Grund müssen hohe Stromkosten herhalten. 450 Mitarbeiter werden ihren Arbeitsplatz verlieren.
Seitdem suchte Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) neue Investoren. Im September. hatte er Erfolg. Doch je präziser die Übernahmeverhandlungen, desto größer wurde der Verdacht, dass Hydro weder am Verkauf noch am Bestand der Hütte interessiert sei. Ende vergangener Woche ließ der Konzern mit Sitz in Oslo verlauten: Das Werk werde planmäßig zum Jahresende geschlossen.
Potenzielle Käufer waren die Georgsmarienhütte, die in der Stahlerzeugung tätig ist, und der Essener Aluminiumproduzent, die Trimet Gruppe. Und die Belegschaft der Alu-Hütte hoffte, der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Aber Anfang Oktober sprang Trimet ab wegen unerfüllbarer Übernahmebedingungen, wie Vorstandschef Heribert Hauck erläuterte. Norsk Hydro hatte verlangt, ein nahe gelegenes Hydro-Walzwerk langfristig mit Aluminiumprodukten zum Selbstkostenpreis aus der Gießerei zu versorgen. Zudem sollten die Neubetreiber den Schrott des Hydro-Walzwerks verarbeiten.
Um das Geschäft mit der Georgsmarienhütte zu befördern, hatte Hamburg den Energieversorger HEW/Vattenfall sogar gedrängt, Zugeständnisse beim Strompreis zu machen. Doch jetzt platzte auch dieser Traum: Hydro ließ verkünden, ein annehmbares Geschäftsmodell sei nicht vorgelegt worden. Und eine dann bestehende Insolvenzgefahr würde wegen Gewährleistungsansprüchen auch die bisherigen Gesellschafter berühren.
Vor demonstrierenden und frustrierten Kollegen sprach HAW-Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck von »menschenfeindlicher Politik großer Konzerne«. Auch der Wirtschaftssenator ist entsetzt. Enttäuscht sind ebenfalls die Eigner der Georgsmarienhütte. Sie hatten kurz zuvor in London einen Vorvertrag über die weitere Lieferung von Aluminiumoxid für die Hamburger Alu-Hütte zeichnen wollen und sogar die Altgesellschafter von »allen denkbaren Risiken« entlastet. Auch der frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte mehrfach mit Oslo telefoniert vergeblich.
Hydro hofft wohl wenn die Hamburger Alu-Hütte schließt den Teilbetrieb der Gießerei allein zu betreiben und das eigene Walzwerk noch günstiger zu beliefern. Der Konzern hatte wohl nie ernsthaft vor, die Alu-Hütte zu verkaufen schon gar nicht wegen der Energiekosten. In Norwegen schließt er Hütten trotz günstigerer Strompreise. Hydro will sich keine Mitkonkurrenten züchten, sondern die eigene Primäraluminiumproduktion zentralisieren. Hierfür wurde bereits 2004 ein Vertrag mit dem Emirat Katar geschlossen, wo eine neue Superanlage mit eigenem Kraftwerk beachtliche 570 000 Tonnen produzieren soll. Abdullah Bin Hamad Al-Attiyah, Energieminister von Katar beschreibt sein Land als günstigen Standort, um sowohl »Europa als auch Asien zu beliefern«.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=79951&IDC=2&db=Archiv
Europas Hafenarbeiter bereiten sich auf den Kampf gegen neue Port-Package-Richtlinie vor. Fahrplan für Gegenaktionen vereinbart. Ein Gespräch mit Bernt Kamin
* Bernt Kamin ist Betriebsratsvorsitzender der Gesamthafenarbeiter in Hamburg
F: Im Jahr 2003 scheiterte die Port-Package-Richtlinie zur Deregulierung von Hafendienstleistungen am Widerstand der Hafenarbeiter. Ein Jahr später brachte EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio Port Package II ins Parlament. Wird es jetzt ernst damit?
Als Palacio sich erdreistete, die Richtlinie in leicht verschärfter Form erneut einzubringen, spekulierte sie auf bessere Parlamentsmehrheiten nach den Neuwahlen 2004. Leider konnte die konservative Europäische Volkspartei (EVP) ihren Einfluß tatsächlich ausbauen. Da entgegen ersten Annahmen der neue Verkehrskommissar Jacques Barrot die Richtlinie dann unterstützte, begannen die parlamentarischen Vorarbeiten. Am 22. November wird der Verkehrsausschuß darüber abstimmen, was er dem Parlament empfiehlt. In den Vorberatungen wurde vorgeschlagen, den für uns wichtigen Punkt der Selbstabfertigung durch die Schiffsbesatzungen zu streichen: Das war wegen der damit verbundenen Bedrohung unserer Arbeitsplätze natürlich ein Kristallisationspunkt im Widerstand gegen Port Package I. Die Reeder selbst hatten verdeutlicht, daß ihnen das Risiko zu hoch ist, wenn sich daran erneut internationaler Widerstand der Hafenarbeiter festmacht.
F: Wäre die neue Fassung denn notfalls hinnehmbar?
Auch der verbliebene Entwurf bleibt unakzeptabel. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Sozialsysteme in den Häfen zu schleifen. Ein sehr wichtiger Punkt ist dabei: Tritt die Richtlinie in Kraft, müßten bei einem Betreiberwechsel vorhandene Belegschaften nicht mehr übernommen werden. Solche Hafendienstleistungen also z. B. die eines Containerterminals müssen künftig in bestimmten Abständen neu ausgeschrieben werden. Einige Großkonzerne versuchen, weltweit die Transportketten in den Griff zu bekommen. Bisherige Hafenbetriebe müßten ihre Belegschaften dann mangels Arbeit entlassen, während die Neubetreiber ihre Mitarbeiter zu schlechteren Bedingungen einstellen. Wobei auch das eine Frage der Kräfteverhältnisse ist.
F: Auf welche Kräfte im Parlament können Sie sich stützen?
Auf die Sozialisten, die Linken und die Grünen. Doch auch andere Abgeordnete fragen sich, warum die Häfen dereguliert werden sollen. Es gibt doch kaum einen anderen ökonomischen Bereich, der so effizient arbeitet wie die Häfen. Mehr als 200 Änderungsanträge zum Richtlinienentwurf sind bereits eingereicht. Die weitestgehenden Anträge zielen darauf ab, die Richtlinie komplett zurückzuziehen. Mitte Januar wird das Parlament voraussichtlich entscheiden, ob es die Richtlinie überhaupt geben soll.
F: Sie kommen gerade von einer Sitzung der Koordinationsgruppe der Europäischen Transportarbeiterföderation (ETF). Wie werden sich die Hafenarbeiter in die Debatte einbringen?
Ohne Gegenstimme haben wir uns darauf verständigt, den Richtlinienentwurf weiter zu bekämpfen. Anschließend haben wir einen Fahrplan für weitere Aktivitäten besprochen. So wie bei Port Package I werden wir alle parlamentarischen Beratungen beginnend am 22. November mit Aktionen und Demonstrationen begleiten. Zugleich sollen überall in Europa unsere Kollegen in den Häfen informiert werden. Dabei ist es sehr wichtig, daß die internationale Koordination unserer Aktionen deutlich wird, auch wenn die Aktionsformen variieren. Für den Hamburger Hafen planen wir während der Arbeitszeit »Informationsveranstaltungen«. Je nach dem Stand der Parlamentsberatungen werden wir als ETF solche Aktionen weiter eskalieren. Um erfolgreich zu sein, reicht die Überzeugungs- oder Lobbyarbeit im Parlament nicht aus. Da müssen außerparlamentarische Aktivitäten und der Druck der Hafenarbeiter hinzukommen. Wie beim ersten Mal gilt die klare Botschaft: Was immer ihr beschließt, die Hafenarbeiter Europas werden niemals akzeptieren, daß sie durch Billigkräfte ersetzt werden.
http://www.jungewelt.de/2005/10-22/020.php
Beschäftigte der Hamburger Krankenhäuser kämpfen gegen Gehaltskürzungen
Nachdem der Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Universitätskliniken in Baden-Württemberg gerade beigelegt ist und sich Arbeitgeber wie Gewerkschaften auf neue Rahmenbedingungen für rund 25 000 Beschäftigte einigten, drohen nun Tarifauseinandersetzungen für Hamburgs Krankenhäuser.
Während in den Universitätskliniken Baden-Württembergs für die Beschäftigten eine abgestufte Regelung für die Arbeitszeiten vereinbart werden konnte, bestehen die Krankenhausbetreiber in der Hansestadt Hamburg auf einer generellen Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich von 38,5 auf 42 Stunden. Zudem will der neue Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg (KAH) die Gehaltskosten um etwa 10 Prozent senken, was Kürzungen beim Regelgehalt, aber auch die Streichung von Zuschlägen einschließen soll.
Zuvor waren Hamburgs Krankenhäuser in konzertierter Aktion bereits Anfang Oktober aus der »Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg« ausgetreten und hatten als neuen Verband eben jenen KAH gegründet. So wollen die Krankenhausbetreiber einen Ausstieg aus dem bundesweit neu ausgehandelten Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) erzwingen und stattdessen einen eigenen Spartentarif durchsetzen. Betroffen wären davon 12 600 Mitarbeiter im Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK), 6400 Mitarbeiter im städtischen Universitätsklinikum (UKE) sowie Tausende Mitarbeiter der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, in der sich kleinere Krankenhausträger vereinigt haben. Doch mit der neuen Tarifstruktur, so rechnete es die Gewerkschaft ver.di vor, würde eine durchschnittliche Krankenschwester einen Verdienstausfall von 700 Euro hinnehmen müssen. Beim technischen Personal und den Mitarbeitern im Servicebereich gehe es sogar um Lohnkürzungen von bis zu 30 Prozent.
Mit den Personalkosten argumentierte auch UKE-Chef Professor Jörg Debatin, als er den Austritt seines Hauses aus der alten Tarifgemeinschaft begründete: Mit der Übernahme des TVöD wären die Kosten im Vergleich zu Kliniken, die aus dem Tarifvertrag bereits ausgestiegen seien, zu hoch. »Höhere Arbeitskosten für die gleichen medizinischen Dienstleistungen, die von den Krankenkassen zu gleichen Preisen vergütet werden, würden die Zukunft des UKE aber nachhaltig gefährden«, sagte Debatin.
Doch verhandeln will ver.di nur auf der Grundlage des Bundestarifs. Um das zu erzwingen, setzt die Gewerkschaft nun ihrerseits auf Warnstreiks, die bereits in der nächsten Woche beginnen sollen. Zum Streik-Repertoire, so Angelika Detsch, ver.di-Bereichsleiterin für Gesundheit, gegenüber ND, würden dabei nicht nur gezielte Nadelstiche gehören, die sich auf Bereiche mit hoher Wirtschaftsrelevanz beziehen, sondern nötigenfalls auch eine Ausweitung der Streikaktivitäten in Richtung eines Dauer- oder Flächenstreiks.
Die Kampfbereitschaft in den Hamburger Krankenhäusern sei auch deshalb sehr hoch, ergänzte ver.di-Landeschef Wolfgang Rose, weil der neue Arbeitgeberverband gleichzeitig separate Verhandlungen mit dem Marburger Bund ( MB ) aufgenommen hat. Die Gewerkschaft der Klinikärzte bemüht sich gegenwärtig, bundesweit im Rahmen eigener Tarifverträge Lohnerhöhungen für das ärztliche Personal von 30 Prozent durchzusetzen. Doch mit dieser Ungleichbehandlung, so Rose, seien nun auch Fragen der Wertschätzung im Personal aufgeworfen. Die meistgestellte Frage auf den Personalversammlungen laute deshalb: Wann wird auch ver.di endlich mit Streikmaßnahmen beginnen?
Für Rose und Detsch ist der Konflikt nur abwendbar, wenn die Krankenhausbetreiber wieder bereit wären, auf der Grundlage des TVöD zu verhandeln. Die Gewerkschaft werde sich hingegen »unter keinen Umständen« auf einen Hamburger Separattarifvertrag einlassen. Wirtschaftliche Anforderungen einzelner Häuser könnten schließlich auch im Rahmen des Zusatztarifvertrages »zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser« verhandelt werden. Damit werden jenen Häusern, die Anpassungsschwierigkeiten an das neue Finanzierungssystem der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) hätten, Übergangsfristen bis 2009 eingeräumt, in denen auch Abweichungen vom TVöD möglich sind. Warnend fügte Rose hinzu: Käme eine Tarifvereinbarung aber nicht zustande, gelte eine zweijährige Nachwirkungspflicht aus dem Tarif, die Gewerkschaftsmitglieder dann auch einklagen könnten.
Wenig Verständnis zeigten Rose und Detsch für die Verhandlungstaktik des Marburger Bundes: Wer versuche, auf Kosten anderer für eine einzelne Gruppe Verbesserungen durchzusetzen, handele »unsolidarisch« und werde »niemandem nützen«. Eine Rückkehr zum »alten hierarchischen System mit den Halbgöttern in Weiß«, werde es mit seiner Gewerkschaft nicht geben, so Rose.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=79788&IDC=2&DB=Archiv