Beschäftigte der Hamburger Krankenhäuser kämpfen gegen Gehaltskürzungen

Nachdem der Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Universitätskliniken in Baden-Württemberg gerade beigelegt ist und sich Arbeitgeber wie Gewerkschaften auf neue Rahmenbedingungen für rund 25 000 Beschäftigte einigten, drohen nun Tarifauseinandersetzungen für Hamburgs Krankenhäuser.

Während in den Universitätskliniken Baden-Württembergs für die Beschäftigten eine abgestufte Regelung für die Arbeitszeiten vereinbart werden konnte, bestehen die Krankenhausbetreiber in der Hansestadt Hamburg auf einer generellen Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich von 38,5 auf 42 Stunden. Zudem will der neue Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg (KAH) die Gehaltskosten um etwa 10 Prozent senken, was Kürzungen beim Regelgehalt, aber auch die Streichung von Zuschlägen einschließen soll.

Zuvor waren Hamburgs Krankenhäuser in konzertierter Aktion bereits Anfang Oktober aus der »Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg« ausgetreten und hatten als neuen Verband eben jenen KAH gegründet. So wollen die Krankenhausbetreiber einen Ausstieg aus dem bundesweit neu ausgehandelten Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) erzwingen und stattdessen einen eigenen Spartentarif durchsetzen. Betroffen wären davon 12 600 Mitarbeiter im Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK), 6400 Mitarbeiter im städtischen Universitätsklinikum (UKE) sowie Tausende Mitarbeiter der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, in der sich kleinere Krankenhausträger vereinigt haben. Doch mit der neuen Tarifstruktur, so rechnete es die Gewerkschaft ver.di vor, würde eine durchschnittliche Krankenschwester einen Verdienstausfall von 700 Euro hinnehmen müssen. Beim technischen Personal und den Mitarbeitern im Servicebereich gehe es sogar um Lohnkürzungen von bis zu 30 Prozent.

Mit den Personalkosten argumentierte auch UKE-Chef Professor Jörg Debatin, als er den Austritt seines Hauses aus der alten Tarifgemeinschaft begründete: Mit der Übernahme des TVöD wären die Kosten im Vergleich zu Kliniken, die aus dem Tarifvertrag bereits ausgestiegen seien, zu hoch. »Höhere Arbeitskosten für die gleichen medizinischen Dienstleistungen, die von den Krankenkassen zu gleichen Preisen vergütet werden, würden die Zukunft des UKE aber nachhaltig gefährden«, sagte Debatin.

Doch verhandeln will ver.di nur auf der Grundlage des Bundestarifs. Um das zu erzwingen, setzt die Gewerkschaft nun ihrerseits auf Warnstreiks, die bereits in der nächsten Woche beginnen sollen. Zum Streik-Repertoire, so Angelika Detsch, ver.di-Bereichsleiterin für Gesundheit, gegenüber ND, würden dabei nicht nur gezielte Nadelstiche gehören, die sich auf Bereiche mit hoher Wirtschaftsrelevanz beziehen, sondern nötigenfalls auch eine Ausweitung der Streikaktivitäten in Richtung eines Dauer- oder Flächenstreiks.

Die Kampfbereitschaft in den Hamburger Krankenhäusern sei auch deshalb sehr hoch, ergänzte ver.di-Landeschef Wolfgang Rose, weil der neue Arbeitgeberverband gleichzeitig separate Verhandlungen mit dem Marburger Bund ( MB ) aufgenommen hat. Die Gewerkschaft der Klinikärzte bemüht sich gegenwärtig, bundesweit im Rahmen eigener Tarifverträge Lohnerhöhungen für das ärztliche Personal von 30 Prozent durchzusetzen. Doch mit dieser Ungleichbehandlung, so Rose, seien nun auch Fragen der Wertschätzung im Personal aufgeworfen. Die meistgestellte Frage auf den Personalversammlungen laute deshalb: Wann wird auch ver.di endlich mit Streikmaßnahmen beginnen?
Für Rose und Detsch ist der Konflikt nur abwendbar, wenn die Krankenhausbetreiber wieder bereit wären, auf der Grundlage des TVöD zu verhandeln. Die Gewerkschaft werde sich hingegen »unter keinen Umständen« auf einen Hamburger Separattarifvertrag einlassen. Wirtschaftliche Anforderungen einzelner Häuser könnten schließlich auch im Rahmen des Zusatztarifvertrages »zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser« verhandelt werden. Damit werden jenen Häusern, die Anpassungsschwierigkeiten an das neue Finanzierungssystem der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) hätten, Übergangsfristen bis 2009 eingeräumt, in denen auch Abweichungen vom TVöD möglich sind. Warnend fügte Rose hinzu: Käme eine Tarifvereinbarung aber nicht zustande, gelte eine zweijährige Nachwirkungspflicht aus dem Tarif, die Gewerkschaftsmitglieder dann auch einklagen könnten.

Wenig Verständnis zeigten Rose und Detsch für die Verhandlungstaktik des Marburger Bundes: Wer versuche, auf Kosten anderer für eine einzelne Gruppe Verbesserungen durchzusetzen, handele »unsolidarisch« und werde »niemandem nützen«. Eine Rückkehr zum »alten hierarchischen System mit den Halbgöttern in Weiß«, werde es mit seiner Gewerkschaft nicht geben, so Rose.

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