Rechtliche Situation, Gegenwehr und Alternativvorstellungen – aus einem Vortrag im Erwerbslosenrat Hamburg
600 000 bis 1 Million Ein-Euro-Jobs will die Regierung in 2005 einführen. 10 000 sind es in Hamburg, 12 000 in Dortmund, 50 000 in Berlin. ALG-II-Bezieher sind verpflichtet diese rechtlosen Arbeitsgelegenheiten (ohne Vertrag, Kündigungsschutz oder Entgeltfortzahlung) anzunehmen. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt einen, maximal zwei Euro pro Stunde. Viele der Jobs entstehen in Wohlfahrtsverbänden, Krankenhäusern, Schulen, Kitas und im öffentlichen Dienst. Mancherorts gehen klassische Beschäftigungsträger leer aus, anderenorts bilden sie Schnittstellen.
Mit den Ein-Euro-Jobs wird das klassische Mittel zur „Überprüfung der Arbeitswilligkeit“, wie es im BSHG schon vorgesehen war, auf alle Arbeitslosen übertragen. Wer sich weigert, riskiert Leistungskürzungen. Ein-Euro-Jobs flexibilisieren den Arbeitsmarkt. Als Billig-Jobber drücken sie die Löhne. Kostenneutrale Arbeit ist im öffentlichen Sektor gefragt, um Finanzierungsverluste zu kompensieren. So sollen Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen und soziale Dienste billiger werden.
Außer dem Recht auf Urlaub und Arbeitsschutz haben Ein-Euro-Jobber keine Rechte. Das beginnt schon bei der Zuweisung durch das Arbeitsamt. Fehlende Eingliederungsvereinbarungen können durch Verwaltungsakt ersetzt werden. Auf Möglichkeiten der individuellen Gegenwehr haben Tacheles e. V. und andere Initiativen verwiesen. Dort gibt es gute Muster für die Begründung individuellen Widerspruchs. Doch eine aufschiebende Wirkung hat das nicht. Deshalb sollten Widersprüche mit der Gewerkschaft oder dem Sozialverband besprochen sein.
Möglichkeiten von Betriebs- und Personalräten
Kollektivere Gegenwehr ergibt sich aus den Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte. Nach dem Sozialgesetzbuch ( SGB ) II müssen Kriterien eingehalten werden: öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit. So soll verhindert werden, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden und Dumpingpreise bei Gütern und Dienstleistungen greifen. Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit soll die Vermittlungschance verbessern. Betriebs- und Personalräte haben bei der Einstellung von Ein-Euro-Jobbern ein Mitbestimmungsrecht, denn die betriebliche Integration gilt arbeitsrechtlich als Einstellung, auch unabhängig vom Arbeitnehmerstatus. Deshalb können und sollen sie prüfen, ob die Kriterien erfüllt sind. Die Prüfung kann an Hand der Betroffenheit der eigenen Belegschaft erfolgen. Ein Informationsrecht besteht schon bei der Planung. Das gilt auch, wenn Jobber über private Träger kommen. Auf die Weisungsgebundenheit kommt es an. Wenn die SGB-II-Kriterien nicht erfüllt sind oder negative Auswirkungen (Arbeitsplatzgefährdung) zu befürchten sind, sollten Betriebsräte der Einstellung widersprechen.
Sind Ein-Euro-Jobber erst mal integriert, stellt sich die Frage, wer für ihre Interessenvertretung zuständig ist? Aus der Weisungsgebundenheit ergibt sich ein arbeitnehmerähnlicher Status. Zwar haben Ein-Euro-Jobber bei Betriebsratswahlen keine Rechte, auch bei der Größe des Betriebsrates und der Anzahl von Vollfreistellungen werden sie nicht mitgezählt, aber wenn ein Betriebsrat Mehrarbeit hat, ist eine aus dem Anlass bezogene Freistellung möglich.
Die Prüfung der SGB-II-Kriterien ist auch auf der kommunalen Ebene ein wichtiger Hebel, um Ein-Euro-Jobs zu widersprechen. Doch gleichzeitig benennt das SGB II eine Menge von Ausnahmen und der Gesetzgeber kündigt an, die Kriterien zu liberalisieren. Jede Einsparung bei öffentlichen Dienstleistungen schafft zusätzlichen Interpretationsraum. Die Grenzen zwischen zusätzlicher und regulärer Arbeit werden schwammig. Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit ist durch die Vergabe schon auf den Kopf gestellt. Maximal 500 Euro monatlich Fallkostenpauschale zahlt die Agentur für Arbeit pro Jobber. Nach Abzug der Mehraufwandsentschädigung, verbleiben 300 Euro. Deshalb gab es in Hamburg für 10 000 Stellen 20 000 Angebote. Den Zuschlag erhalten die Billigsten. Qualifizierung gerät unter die Räder eines gnadenlosen Anbieterwettbewerbs.
Niedriglöhne und Deregulierung kennzeichnen zunehmend auch den ersten Arbeitsmarkt: Leiharbeit, 8 Millionen Mini-Jobs, zwei Millionen Vollzeitbeschäftigter im unteren Armutsbereich. Mit Ein-Euro-Jobs werden Menschen diszipliniert Arbeit anzunehmen: egal unter welchen Bedingungen. Wo jede Arbeit zumutbar und erzwungen werden kann, wird die Gelegenheit zu arbeiten selbst zum Lohn. Verteilungsgerechtigkeit und Einkommensstrukturen sollten unsererseits ins Zentrum der Debatte rücken, denn staatliche Aktivierung exerziert nur vor, was Standard werden soll. In diesem Zusammenhang ist die Diskussion um einen Mindestlohn ein wichtiges Arbeitslose und Beschäftigte verbindendes Element. Da sich die Degradation größerer Teile der arbeitenden Bevölkerung in der öffentlichen Daseinsvorsorge vollzieht, muss die einkommenspolitische mit einer Qualitätsdebatte kombiniert sein.
Der dritte Arbeitsmarkt erfordert politische Antworten
Gegenmacht erfordert strategische Allianzen. Sonst steht demnächst auch bei Aldi oder im Hafen der Ein-Euro-Jobber. Um strategische Allianzen zu bilden, müssen zunächst neue Formen der politischen Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber gefunden werden. Die sichtbare Not, die sich darin ausdrückt, dass sich viele auch freiwillig auf solche Jobs bewerben, ist dafür ein weiterer Grund. In Hamburg sollte sich der Erwerbslosenrat, unterstützt durch die Gewerkschaft, für zuständig erklären. Das grundsätzliche „Nein“ zu den Ein-Euro-Jobs müssen wir verbinden mit dem Kampf um jeden Zentimeter der politischen und ökonomischen Gestaltung. Das fängt mit dem Ticket für den Nahverkehr an, reicht schließlich bis zu der Forderung rechtlose durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen. Politische Interessenvertretung bildet sich hier nicht nur durch Selbstorganisation, sondern bedarf nachhaltiger Impulse von außen. Zugleich entsteht damit ein bündnispolitischer Rahmen, bei dem wir auch fragen: Was ist mit der Qualität öffentlicher Dienstleistung? Bündnispartner sind auch die Kernbelegschaften und die Gewerkschaften, die Billig-Konkurrenz fürchten. Eine Forderung könnte darin bestehen, die Differenz zwischen ALG II, Mehraufwandsentschädigung und Leistungen für die Unterkunft einerseits und ortsüblichen Löhnen andererseits durch Zuschüsse der Stadt, des Landes, der Träger auszugleichen. Die Debatte um die Freiwilligkeit gewinnt an Plausibilität, wenn wir fragen, ob ernsthaft Unfreiwillige Pflegebedürftige pflegen sollen?
Nähere Informationen zu den Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, finden Sie im Internet unter: www.verdi.de/recht_mitbestimmung. Musterexemplare für einen Widerspruch finden Sie bei Tacheles e. V. unter www.tacheles-sozialhilfe.de. Ebenfalls auf den Seiten des Vereins zur Förderung der Sozialhilfeberatung unter www.sozialhilfe-online.de.
http://www.dkp-online.de/uz/3705/s0402.htm
18. Januar 2005
Initiative will in Hamburg per Bürgerbegehren die Verfassung ändern
Mit einer Volksinitiative »Hamburg stärkt den Volksentscheid« geht das Ringen um die Zukunft der Volksgesetzgebung in die nächste Runde.
Ein Bündnis aus Initiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Parteien will die Hamburger Landesverfassung ändern, um die Bindungswirkung von Volksentscheiden für die Bürgerschaft zu erhöhen. Schon im Dezember wurde die Volksinitiative zur »Rettung des Volksentscheids« eingereicht. Sie richtet sich gegen ein Gesetz, mit dem der CDU-Senat die Hürden für Volksentscheide erhöhen möchte. Die Initiativen verfolgen unterschiedliche Zwecke, aber dasselbe Ziel, begründet Angelika Gardiner vom Landesvorstand des Vereins »Mehr Demokratie« die komplizierte Situation.
Nun müssen je 10000 Unterschriften gesammelt werden, damit Volksbegehren stattfinden können, bei denen je 60000 Wahlbürger zustimmen müssen. Erst dann können Volksentscheide stattfinden. Dabei müssen der Verfassungsänderung Zwei-Drittel der Abstimmenden und mindestens 50 Prozent aller Wahlbürger zustimmen.
Immer wieder konnten Volksbegehren und -entscheidungen Vorhaben des Senats in Zweifel ziehen. Im Februar 2004 waren 77 Prozent der Wähler gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser. Zuvor konnte eine Wahlrechtsreform durchgesetzt werden, die den Bürgereinfluss erhöht. Volksbegehren gegen die Privatisierung der Berufsschulen und der Wasserwerke im September gab der Senat nach, um nicht erneut Volksentscheide zu verlieren.
Jetzt will die CDU Volksabstimmungs- und Wahltermine entkoppeln. Unterschriften für Volksbegehren sollen nur noch in Ämtern, nicht bei Sammlungen geleistet werden dürfen. So aber würde das Zustimmungsmindestquorum von 20 Prozent aller Wahlberechtigten (50 Prozent bei Verfassungsänderungen) häufig nicht mehr erreicht werden, befürchtet Gardiner. Viele Initiativen würden scheitern. Das will die im Dezember eingereichte Volksinitiative verhindern.
Mit der zweiten Initiative antwortet das Bündnis auf ein Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts, das der Bürgerschaft zwischenzeitlich zusprach, Volksentscheide jederzeit wieder aufheben zu können. Verfassungsgerichtspräsident Wilhelm Rapp begründete: Volksentscheide haben keine höhere Verbindlichkeit als Parlamentsbeschlüsse.
Das macht Volksentscheide, die einen langen Vorlauf benötigen, unsinnig, sagte Hamburgs IG-Metall-Chef Frank Teichmüller. Auch er will die Verfassungsänderung, damit Aufhebungsentscheidungen des Parlaments erneut dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. »Das Volk soll das letzte Wort erhalten«, sagte der grüne Abgeordnete Farid Müller und SPD-Chef Mathias Petersen ergänzt: Volksentscheidungen sind zu respektieren.
Das Bündnis muss sich zu den erschwerten Bedingungen durchsetzen, die die CDU mit absoluter Parlamentsmehrheit beschließen wird. Nur mit einer großen Volksmobilisierung könnte die Verfassungsänderung erreicht werden. Gegenüber ND verwies Angelika Gardiner deshalb auf die Breite des Bündnisses: Gewerkschaften, SPD, Grüne, Mieterbund, Naturschutzverbände, Stadtteilinitiativen und die Patriotische Gesellschaft gehören dazu. Selbst von der FDP und der Handwerkskammer erwartet die 63-jährige Journalistin Unterstützung.
Gardiner kommt ursprünglich aus Bayern, wo es seit 1946 Volksentscheidungen gibt. Als sie nach Hamburg kam, wäre sie erschüttert gewesen, wie gering die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger in der als weltoffen, demokratisch und liberal bezeichneten Stadt waren. Bei der Gründung von »Mehr Demokratie e.V.« war Gardiner 1997 deshalb sofort dabei. Jetzt hat sie das breiteste Bündnis geschaffen, das es in der Hansestadt je gab. Ist es erfolgreich, wäre das für die CDU ein Super-GAU.
Verwendung: Neues Deutschland
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14. Januar 2005
Die Gewerkschaftslinke muss die Internationalisierung der Gewerkschaften vorantreiben
Dr. Werner Sauerborn (55) ist Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg. Als Autor zu Fragen gewerkschaftlicher Politik ist er am Wochenende zum Ratschlag der Gewerkschaftslinken in Stuttgart eingeladen. Andreas Grünwald sprach für ND mit ihm.
ND: Am Wochenende trifft sich die Gewerkschaftslinke. Welche Bilanz ziehen Sie für 2004?
Sauerborn: Das Jahr fing kämpferisch an. Es gab wichtige Höhepunkte: die Massendemos am 3. April, die Streiks bei Opel Bochum und DaimlerChrysler Mettingen. Das Ende des Jahres war dagegen eher deprimierend. Wir müssen überlegen, wie wir Kämpfe besser koordinieren und im Einzelfall besseren Widerstand leisten können. Im Kern hat die Defensivsituation der Gewerkschaften aber strukturelle Gründe. Wir schwanken ständig zwischen Widerstand, Proklamation und Einknicken. Hingegen ist die neoliberale Gegenfront sehr geschlossen und verfügt mit der weltweiten Lohnkostenkonkurrenz und dem Steuersenkungswettbewerb über ein neues Erpressungspotenzial, auf das wir noch keine Antwort gefunden haben.
Auf dem Perspektivenkongress in Berlin wurde das Bündnis mit den sozialen Bewegungen proklamiert. Ist das ein Ausweg?
Das ist sehr wichtig. Wirksame Gegenstrategien erfordern eine Vernetzung aller, die von dieser Politik betroffen sind. Aber auch im Bündnis kommt es darauf an, dass die Gewerkschaften in der Lage sind, ihr eigentliches Potenzial einzubringen: Gegenmacht durch Arbeitskämpfe auszuüben. Bündnisse sind wichtig, aber sie lösen nicht unsere Probleme. Unsere Schwäche hat mit globaler Erpressbarkeit zu tun. Um unsere Krise zu lösen, müssen wir sie zuerst deutlicher registrieren: Das ist kein Schnupfen, das ist eine lebensbedrohliche Erkrankung! Die ökonomische Globalisierung schränkt die Widerstandsfähigkeit der Gewerkschaften dramatisch ein. Weltweiter Konkurrenz auf den Arbeitsmärkten können wir nur begegnen, wenn sich die Gewerkschaften längerfristig zu Global Unions entwickeln. Beim Opel-Konflikt wurde das deutlich. Dem Standort-Erpressungsversuch hätte die Gewerkschaft eine komplementäre Branchensolidarisierung entgegensetzen müssen. Da stehen sich polnische, schwedische, belgische und deutsche Standorte gegenüber. Nur mit einer grenzüberschreitenden Gegenwehr wäre die Auseinandersetzung zu gewinnen gewesen.
Ist das mit den deutschen Gewerkschaften überhaupt zu machen?
Als Gewerkschaften haben wir zwanzig Jahre Globalisierung verschlafen. Entweder haben wir diese geleugnet, als großen Bluff der Arbeitgeber abgetan, oder mit Unterwerfung reagiert. Zu den Global Unions gibt es langfristig keine Alternative. Nur wenn wir uns auf diesen Weg machen, die ersten Schritte bestimmen, werden wir das Blatt wieder wenden. Ein gutes Beispiel ist die Internationale Transportarbeiterföderation (ITF). Hier zeigt sich: die Zukunft hat längst begonnen. Die ITF/Maritime Sektion ist ja im Grunde eine globale Seeleutegewerkschaft. Die nationale Tarifpolitik für Seeleute (ötv/ ver.di) war längst anachronistisch geworden. Die ITF hat einen Welttarifvertrag für Seeleute ausgehandelt. Das ist eine aufstrebende Gewerkschaft, mit Mitgliederzuwächsen und zunehmender Handlungsfähigkeit. Das wird aber kaum diskutiert und wahrgenommen.
Was sehen Sie als Aufgaben der Gewerkschaftslinken?
Die Krise der Gewerkschaften ist auch die der Gewerkschaftslinken. Aber die Gewerkschaftslinke ist geradezu dazu berufen, Antworten auf Globalisierungsdruck und Standorterpressung einzufordern und zu entwickeln. Die Gewerkschaften sind das wichtigste, was Arbeitnehmer haben. An ihrer Handlungsfähigkeit hängt die soziale Lage nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger und Rentner. Als Arbeitnehmer sind wir nicht Kunden der Gewerkschaft, es sind unsere Organisationen und deshalb müssen wir sie uns wieder so herstellen, wie wir sie brauchen.
»(…) Die Apparate sind nicht für sich selbst da. Strategische Antworten müssen gesucht und gefunden werden, auch und gerade durch die Gewerkschaftslinke. Man muss das ja auch noch differenzieren. Im Grunde muss man sagen, dass auch in den Apparaten eigentlich die linken Positionen in den letzten Jahren ganz deutlich an Einfluss gewonnen haben. Viele Linke sind da auch in Schlüsselfunktionen, die aber auch ziemlich ratlos mit dem umgehen, was gerade passiert. Diese Konstellation: Wir sind die Basis und die da oben in den Institutionen sind die rechten Bürokraten, die jede Mobilisierung abwürgen, stimmt so nicht (…)«
Verwendung: Neues Deutschland
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14. Januar 2005
Ver.di zur rechtlichen Verortung der »Beschäftigungsmöglichkeiten«
Alle reden von den Ein-Euro-Jobs. Was aber sind diese, rechtlich gesehen? Erste Aufklärung leistet die ver.di-Broschüre »Rechte und Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bei Ein-Euro-Jobs«
Mehr als 600000 Ein-Euro-Jobs sollen 2005 entstehen Arbeitsgelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch, keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechtes. Gleichwohl greifen gesetzliche Bestimmungen und nicht nur die über den Arbeitsschutz und aus dem Bundesurlaubsgesetz. Ver.di hat nun ein erstes Material erstellt, mit dem Fachbereichsleiter Martin Lemcke Möglichkeiten und Grenzen der Interessenvertretung bei Ein-Euro-Jobs aufzeigen will.
Diese müssen von öffentlichem Interesse, zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Betriebs- und Personalräte haben ein Prüfungsrecht. Abzulehnen seien Stellen, die erwerbswirtschaftlichen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis dienen. Zusätzlichkeit sei nur gegeben, wenn vorgesehene Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst später durchgeführt werden könnten.
Grundsätzlich seien Arbeiten, die sich aus rechtlicher Verpflichtung ergeben, nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung erst nach zwei Jahren erfolgen könnten. Ein Ablehnungsgrund bestünde auch, wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze behindert werde.
Keine Rechte haben Ein-Euro-Jobber bei der Betriebsratswahl. Hingegen könne sich bei Inanspruchnahme der Betriebsräte durch Ein-Euro-Jobber aber einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben.
Grundsätzlich bestehen Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Einstellung, trotz fehlender Arbeitnehmereigenschaft der Ein-Euro-Jobber. Die Gewerkschaft verweist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Zivildienstleistende und Ehrenamtliche. Danach seien Mitbestimmungsrechte auf alle Personen übertragbar, die sich im Rahmen betrieblicher Weisungsbefugnis befinden. Da dies für Ein-Euro-Jobber fast immer gelte und Auswirkungen für das übrige Personal gegeben sind, könne die Einstellung von Ein-Euro-Jobbern auch verweigert werden.
Negative Auswirkungen in diesem Sinn seien dann gegeben, wenn befristete Arbeitsverträge nicht verlängert werden, Versetzungen erfolgen oder Arbeitsüberlastung durch die Einarbeitung von Ein-Euro-Jobbern entstehe. Obwohl das Zuweisungsrecht nicht mitbestimmungspflichtig ist, bestünden Mitwirkungsrechte, wenn unter mehreren Personen ausgewählt werde.
Schließlich sind Interessenvertretungen schon bei Plänen für Ein-Euro-Jobs zu beteiligen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Einführung von Arbeitsgelegenheiten ergibt. Ähnliche Regeln greifen für Kirchen, Diakonie und Caritas. Nach geltender Rechtslage muss der Einsatz von Diakonieschwestern im Rahmen von Gestellungsverträgen erfolgen, für die sich Beteiligungsrechte ergeben. Das sei auf Ein-Euro-Jobber übertragbar. Hinweise enthält das Papier auch für die Rechtsauslegung der Mitarbeitervertretungsordnung der Katholischen Kirche.
Erhältlich über die Web-Seite www.verdi.de in der Rubrik »Mitbestimmung« oder auf allen Geschäftsstellen der Gewerkschaft.
Verwendung: Neues Deutschland
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Hamburger Bürgerschaft beschloss nach heftigen Debatten Doppelhaushalt 2005/2006
In Hamburg ist in der vergangenen Woche nach mehrtägigen Beratungen ein Doppelhaushalt für die Jahre 2005 und 2006 in der Bürgerschaft beschlossen worden.
Nach vier Tagen Debattenmarathon mit zum Teil heftigen gegenseitigen Vorwürfen in der Bürgerschaft der Hansestadt ist der Doppelhaushalt 2005 und 2006 unter Dach und Fach: Auf 20,5 Milliarden Euro sind die Einnahmen prognostiziert, davon allein 1,35 Milliarden über erneute Kreditaufnahme. Bei den Ausgaben verschlingen die Kreditzinsbelastungen allein 2 Milliarden Euro, ist doch der Schuldenstand auf 26 Milliarden Euro angewachsen. Mit einer Belastung von 830 Millionen Euro rechnet die Stadt im Länderfinanzausgleich. Für Investitionen sind 2 Milliarden, für Personalausgaben 6,9 Milliarden und für Sach- und Fachausgaben 8,2 Milliarden Euro vorgesehen.
Hamburg gehöre zu den wenigen Ländern, so Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU), die einen verfassungskonformen Etat vorlegen. Peiner hob hervor, dass sich die Netto-Neuverschuldung reduziere, Investitionen von der Netto-Kreditaufnahme entkoppelt seien und der Betriebshaushalt 2006 ausgeglichen werde.
Die Regierung setze zu einseitig auf einen Konjunkturaufschwung, blockiere den Abbau von Subventionen kritisierte der GAL-Finanzexperte Wilfried Maier. Experten bezweifeln zudem die Prognosen zum Länderfinanzausgleich, rechnen mit höheren Belastungen. Kritik aus den Oppositionsparteien auch an der Investitionspolitik. Ein erheblicher Teil der Aufwendungen sei für Prestigeobjekte vorgesehen, wie die U-Bahnanbindung für die Hafencity, die 275 Millionen Euro koste. Der Haushalt sei deshalb unausgewogen.
DGB: Wirtschaftsinteressen im Vordergrund
Für Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm ist der Haushalt vor allem durch Wirtschaftsinteressen gekennzeichnet, während soziale Belange zu kurz kämen. Die örtliche PDS verweist auf Forderungen, wie die Einnahmesituation für die Länder verbessert werden könne: etwa durch Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und den Abbau von Steuervergünstigungen für Konzerne. Kritisiert wird die Konzentration auf Großprojekte.
In der Bürgerschaft kam es in der Debatte über den Haushalt zu heftigen Wortduellen zwischen Regierung und Opposition. Im Zentrum stand zunächst der Streit um die Zuschüsse für Hamburgs Kindertagesstätten. Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) wollte Zuwendungskürzungen um 40 Millionen Euro durchsetzen, die sie nach Demonstrationen auf die Hälfte reduzierte. Da sich die Anzahl der Kita-Plätze aber um 5000 erhöht, forderte SPD-Fraktionschef Michael Neumann eine Aufstockung des Etats um 50 Millionen. Er verwies auf Minderausgaben durch Hartz IV. Als »linken Populismus« bezeichnete dies Wilfried Maier von der GAL, denn die Mittel seien längst verplant. Erneut war auch der Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) umstritten. Das Geschäft sei nur persönlichen Verbindungen des Finanzsenators mit Asklepios-Kliniken-Chef Bernhard Broermann geschuldet, der den LBK kaufen will, sagte Neumann. Bessere Angebote seien dem Parlament unterschlagen worden. Dass die Mehrheit der Hamburger jegliche Form der Mehrheitsprivatisierung ablehnt, spielte kaum noch eine Rolle.
Lange Kürzungsliste im öffentlichen Sektor
Scharfe Auseinandersetzungen gab es auch zum Sozialetat. Für den SPD-Abgeordneten Walter Zuckerer handele der Senat nach dem Motto »Geiz ist geil«. Kürzungen bei sozialen Einrichtungen, in der Arbeitsmarktpolitik, beim Blindengeld und in der Frauenförderung, bei öffentlichen Bibliotheken, Volkshochschulen und Sportverbänden sind vorgesehen. Ebenfalls sollen Schulstandorte und Schwimmbäder geschlossen werden.
Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64760&IDC=2&DB=Archiv
Parlament ist an Willen des Volkes nicht gebunden
Volksgesetzgebung in Hamburg per Gericht de facto eliminiert
Das Hamburger Verfassungsgericht hat die Beschwerde der Gewerkschaften gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser zurückgewiesen. Nebenbei wurde die gesamte Volksgesetzgebung in Frage gestellt.
77 Prozent der Hamburger Wahlbürger sprachen sich am 29. Februar gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) aus. »Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg Mehrheitseigentümer des Landesbetriebs Krankenhäuser bleibt«, so der Abstimmungstext anlässlich der Bürgerschaftswahlen. Die Gewerkschaften hatten dann eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, um Bürgermeister Ole von Beust (CDU) daran zu hindern, den LBK trotz Volksentscheid an den privaten Klinikbetreiber Asklepios zu verkaufen.
Beust hatte argumentiert, dass der Volksentscheid rechtlich nicht bindend sei, da lediglich ein Ersuchen formuliert worden sei. Das ist nun gerichtlich bestätigt. Auch für Wilhelm Rapp, Präsident des Hamburger Verfassungsgerichts, steht fest, dass eine rechtliche Bindung von Bürgerschaft und Senat nicht gegeben sei, wie er am Mittwoch bei der Urteilsverkündung betonte.
So kann die Bürgerschaft nun den Verkauf des LBK zum 1.Januar 2005 beschließen. Tarifabsenkungen, Kündigungen und der Abbau sozialer Standards für die Mitarbeiter sind damit verbunden. Noch schlimmer: Zukünftig kann das Parlament auch jeden anderen Volksentscheid sofort wieder aufheben. In seiner Urteilsbegründung betonte Rapp die Gleichrangigkeit von Volksgesetzgebung und parlamentarischer Gesetzgebung. Deshalb könne die Bürgerschaft jederzeit ein Gesetz mit anderem Inhalt beschließen. Einem Volksentscheid käme keine höhere Verbindlichkeit als einem Bürgerschaftsbeschluss zu. Das Parlament müsse nur gründlich abwägen, dürfe sich aus Gründen der Organtreue nicht leichtfertig über einen Volksentscheid hinwegsetzen. Eine gründliche Abwägung habe es im Fall des LBK aber durch eine Vielzahl von Erörterungen und Abstimmungen in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen gegeben.
Bürgerschaftspräsident Berndt Röder (CDU) freute sich sichtlich: Der Beschluss des Gerichts setze klare Spielregeln. Röder hat Grund zur Freude, denn immer wieder gelang es Hamburgs Gewerkschaften, Privatisierungsvorhaben des CDU-Senats mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu hinterfragen. Entnervt wollte die CDU zuletzt das Volksgesetzgebungsverfahren schon korrigieren und den Volksinitiativen höhere Hürden setzen. Eine »Volksinitiative zur Rettung des Volksentscheids« kündigte Widerstand an (ND berichtete).
Das Verfassungsgericht hat diesen Streit nun faktisch entschieden. Jürgen Kühling, Anwalt der Gewerkschaften und selbst ehemaliger Verfassungsrichter betonte nach dem Urteilsspruch, dass Volksentscheide keinen Sinn machen, wenn diese vom Parlament sofort wieder außer Kraft gesetzt werden können. Die Niederlage der Hamburger Gewerkschaften ist fundamental. Denn auch die bisherigen Volksentscheide etwa gegen die Privatisierung der Berufsschulen und der Wasserwerke könnten nun ignoriert werden.
Schon im August hatte Rapp zu erkennen gegeben, dass die Klage der Gewerkschaften in Sachen LBK nur geringe Erfolgsaussichten hat. Gerald Kemski, Sprecher der AG Gewerkschaftspolitik der örtlichen PDS, forderte deshalb, Entscheidungen nicht nur auf juristischem Weg zu suchen, sondern auch den politischen Druck durch Aktionen der Beschäftigten zu verstärken. Kemski konnte sich seinerzeit nicht durchsetzen. Jetzt sind Hamburgs Gewerkschaften zur Strategieüberprüfung gezwungen.
Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64654&IDC=2&DB=Archiv
Port Package II soll erneut die Hafenwirtschaft in Frage stellen – Protestkundgebungen in deutschen Häfen
Am 20. November 2003 lehnte das Europäische Parlament mit 229 zu 209 Stimmen die Richtlinie zur „Liberalisierung von Hafendienstleistungen“ (Port Package) ab. Erstmalig hatten sich gewerkschaftliche Positionen im EU-Parlament durchgesetzt. Das war eine Sensation. Ein Jahr später sehen sich die Hafenarbeiter erneut herausgefordert. In sieben Ländern und in Rostock, Wismar, Lübeck, Kiel, Brake, Bremen, Bremerhaven, Emden, Nordenham und in Hamburg legten Arbeiter der ersten Schicht am Freitag für dreißig Minuten die Arbeit nieder. Sie informierten sich zum neuen Richtlinien-Entwurf (Port Package II), den die scheidende EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio am 13. Oktober einbrachte. Die Parlamentsentscheidung aus dem Vorjahr hält sie für nicht akzeptabel.
Mit Port Package steht die ganze Hafenwirtschaft in Frage: Dienstleistungen sollen ausgeschrieben, Schiffsabfertigungen durch Seeleute oder Billig-Jobber erledigt und auf Lotsendienste soll verzichtet werden. Jan Kahmann vom ver.di-Bundesvorstand befürchtet Qualitätsverlust und Sicherheitsmängel beim Warenumschlag. 10 000 Arbeitsplätze wären allein in den Kernbelegschaften gefährdet, 4 000 in Hamburg. Zudem gehe die Tarifbindung verloren. Gute soziale Bedingungen, modernste Technik und hohe Qualitätsstandards prägen die Häfen. Mit Port Package wäre das vorbei. Die Ausschreibung von Hafendienstleistungen für maximal 12 Jahre führe zum Verlust sozialer und technischer Standards, sagt Kahmann. Transnationale Konzerne würden dann Umschlag und Logistik konzentrieren. Tausende weitere Arbeitsplätze wären verloren.
Für den Hamburger Eurogate-Betriebsrat Wilkens waren die Aktionen am Freitag ein Zeichen in Richtung Brüssel: Wer Hafenarbeiter abschreibt, müsse mit Widerstand rechnen. Auch Armin Blechschmidt, VK-Leitung HHLA Burchardkai, TCT-Betriebsrat Harro Jakobs und Thomas Mendrzik, BR-Vorsitzender bei HHLA CT Altenwerder, sind sich einig: Das muss verhindert werden. Mendrzik fügt nachdenklich hinzu: mit der neuen „Bolkestein-Richtlinie“ zur Liberalisierung des europäischen Binnenmarktes sei jetzt ein weiteres Problem vorhanden. Dereguliert wird nun alles, was nicht explizit geregelt ist. Wie die neue Strategie der Europäischen Transportarbeitergewerkschaft (EFT) dagegen aussehen wird, wurde am Montag dieser Woche in der Leitung der Europäischen Transportarbeiterföderation beraten.
Lobbyarbeit allein reiche nicht, sagte Bernt Kamin vor 1 1/2 Jahren der UZ. Außerparlamentarischer Kampf müsse dazu. In der Tat: Erst in dieser Kombination konnte Port Package I verhindert werden. Für den Kommunisten Kamin, Betriebsratsvorsitzender im Gesamthafenbetrieb Hamburg, war es wichtig diese Aktionen mit verschiedenen Ländern zu koordinieren. So gelang das, was bisher selten eingelöst wurde: Grenzüberschreitende politische Arbeitskämpfe. Bevor es nun um neue Strategien gehe, sagt Kamin, müssen deshalb diese Erfahrungen ausgewertet werden.
Die meisten Transportarbeitgewerkschaften in Europa sind Mitglied der Internationalen Transportarbeiter Förderation (ITF) und ihrer europäischen Dependance ETF. Trotzdem blieb es häufig beim Informationsaustausch. Zu unterschiedlich sind die rechtlichen Bedingungen (z. B. Streikrecht), das Verhältnis zum Establishment, Agreements mit Regierungen. Zudem existiert neben dem ITF dasIinternationale Dockworkers Council (IDC), dem die französische CGT und die spanische Coordinadora angehören. Zu den sprachlichen kamen strukturelle Blockaden.
In Deutschland gibt es nur noch 16 000 Hafenarbeiter. Aber diese arbeiten an einem Kernpunkt volkswirtschaftlicher Transportketten. Ein Flaschenhals: Zugedreht, ist der Zu- oder Abfluss von Gütern gestoppt, und die Hafenarbeiter sind gut organisiert. Als im Mai 2003 an der Westküste der USA Arbeitskämpfe stattfanden, bezifferte die Bush-Regierung den Schaden auf 2 Milliarden Dollar am Tag. Just-in-time-Produktion verträgt Transportunterbrechungen nicht.
Um diese Stärke auf Europa zu übertragen war die Verständigung auf ein Kernthema notwendig. Das war die Selbstabfertigung der Schiffe durch Seeleute oder Billigpersonal. Die Hafenarbeiter forderten: Hafenarbeit für Hafenarbeiter, wie es die ILO-Norm 137 vorsieht. Vier strategische Elemente waren das Ergebnis der Verständigung. Das Werben im Parlament für die Rücknahme der Richtlinie. Lobbyarbeit für Korrekturen zur Sicherung sozialer, ökologischer und sicherheitstechnischer Mindeststandards. Kann Letzteres nicht erreicht werden, müssten Restriktionen in die Richtlinie rein, sodass sich diese wieder aufhebt. Koordinierte außerparlamentarische Aktionen, Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen. Die Botschaft war klar: Wir werden nicht zulassen, dass Hafenarbeit durch Billig-Jobber oder Seeleute verrichtet wird. Wir sind gut organisiert, durchsetzungsfähig und kampfwillig. Schiffseigner sollten damit rechnen, dass ihre Schiffe notfalls boykottiert werden: in Europa und weltweit. Bei gegebenem Anlass sollten Aktionen zeitgleich in allen Ländern der EU stattfinden. Die CGT konnte über „Nord-Range-Konferenzen“ der belgischen BTB einbezogen werden. Auch das war eine klare Botschaft: die Hafenarbeiter sind koordiniert.
Um das zu erreichen mussten Unterschiede beachtet werden: Was im vereinigten Königreich die Pausenaktion war, war in Malta eine mehrstündige Demonstration, in Deutschland das „Recht auf Demonstration“ (vier Stunden pro Schicht), war in Holland, Frankreich und Belgien ein 24-stündiger Streik. Politisch begründete Arbeitsniederlegungen konnten so in 14 Ländern gleichzeitig stattfinden. Jede Organisation sollte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mitmachen und das wurde respektiert. Bernt Kamin zeichnet dafür das Bild einer Familie: da gibt es Stärkere und Schwächere, Kleine und Große, Mutige und nicht so Mutige. Aber eine Familie hält im entscheidenden Moment zusammen. Dann ist alles gleich wichtig.
Die Strategie des Widerstandes entstand im Prozess. Alles wurde mit der Basis rückgekoppelt. 20 000 Hafenarbeiter kamen so aus allen Teilen Europas am 29. September 2003 nach Rotterdam und Barcelona. Das war der Tag, an dem der EU-Vermittlungsausschuss Positionen festlegte. Zuvor hatte es 200 Anträge von EU-Parlamentariern gegeben. Heute sagen die Hafenarbeiter: Wir haben gelernt, wie man gewinnen kann, und es war gar nicht so schwierig.
http://www.dkp-online.de/uz/3648/s0403.htm
Ver.di-Linke nimmt Stellung zur BAT-Reform
Berno Schuckart gehört zur »Initiative Gewerkschaftslinke« und ist im Hamburger Ver.di-Landesvorstand
Im Öffentlichen Dienst steht die aktuelle Tarifrunde im Zeichen einer allgemeinen Reform des Tarifgefüges und der »leeren Kassen«. Ver.di sollte sich trotzdem weder Nullrunden noch Mehrarbeit aufnötigen lassen und nicht ohne Forderung in die Verhandlungen starten, so die Gewerkschaftslinke.
ND: Frank Bsirske hat in einem Brief an alle ver.di-Spitzenfunktionäre für die Tarifrunde 2005 gefordert, diese ganz im Zeichen der Reform des Bundesangestelltentarifs (BAT) zu sehen. Was bedeutet das?
Schuckart: Seit zwei Jahren gibt es diese Diskussion zur Neugestaltung des BAT. Das hat Einfluss auf 4 bis 5 Millionen Beschäftigte. Aber diese Diskussion wurde bisher nur in kleinen Zirkeln geführt. Außerdem ist die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht mehr an den Modernisierungsverhandlungen beteiligt, weil sie die Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zu den Sonderzuwendungen und zum Urlaubsgeld einseitig kündigte. Auch deshalb halten wir konkrete Forderungen zu Gehalt und Arbeitszeit für wichtig.
Der Ver.di-Tarifpolitiker Kurt Martin sagt, dass in der Tarifrunde 2005 zusätzliche Arbeitgeberkosten durch die Tarifrechtsreform berücksichtigt werden müssen.
Die Ausgangsposition der Arbeitgeber lautet Kostenneutralität. Das bedeutet, wenn wir nicht opponieren: Arbeitszeitverlängerung, Nullrunde mindestens 2005, Verschlechterungen bei der BAT-Reform. Wenn wir uns die These von den leeren Kassen im Öffentlichen Dienst kritiklos aneignen, kommen wir keinen Schritt voran. Die Abteilung Wirtschaftspolitik bei ver.di hat doch viele Vorschläge erarbeitet, wie mehr Geld in die öffentlichen Kassen kommen könnte.Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass Frank Bsirske Leistungslöhne und Arbeitszeitverlängerungen für Beamte bereits vereinbart hat.
Nun gut aber sind offensivere Positionen derzeit durchsetzbar?
Natürlich gab es die Niederlagen der IG Metall. Aber dann müssen wir doch innerhalb unserer eigenen Gewerkschaft diskutieren über das, was die Mitglieder wollen, wie wir uns offensiv aufstellen, wie und ob wir bestimmte Forderungen durchsetzen können.
Was bemängeln sie an der BAT-Konzeption von ver.di?
Zum Beispiel die Einführung eines Arbeitszeitkorridors (ohne Überstundenzuschlag) auf 45 Stunden in der Woche. Die neue Eingruppierungstabelle, die mit 1286 Euro im Westen und 1189 Euro im Osten beginnt. Das liegt weit unter unserer Forderung für einen Mindestlohn von 1400 Euro. Höhere Einstiegsgehälter für Jüngere sollen mit einer Absenkung für Ältere verbunden sein. Natürlich gibt es Bestandsschutz. Aber wird es ein dynamischer Bestandsschutz oder nur ein statischer für den Übergangszeitraum vereinbart? Da gibt es keine klare Aussage.
Welche Forderungen wären für sie adäquat?
Die Gewerkschaftslinke orientiert sich an der IG Metall, die innerhalb des neutralen Verteilungsspielraumes vier Prozent fordert. Das Gebot der Stunde wäre, für kürzere Arbeitszeiten zu kämpfen, zumindest aber doch um den Erhalt des Status Quo. Nach dem 3. April, den Montagsdemonstrationen und dem Perspektivenkongress sollte sich Tarifpolitik politischer gestalten. Wie können wir Arbeitslosigkeit reduzieren? Doch nicht durch Gehaltsverzicht. Wir benötigen eine breite gesellschaftliche Debatte. Das beginnt in der Aufklärung, Mobilisierung und Beteiligung unserer eigenen Basis. Wir brauchen den Dialog mit den sozialen Bewegungen. Aber stattdessen lassen wir uns durch die kommunalen Arbeitgeber unter Druck setzen, wenn diese sagen: Wir verhandeln mit euch nur weiter, wenn ihr Arbeitszeitverlängerungen akzeptiert und auf Lohnforderungen verzichtet. Da sind wir in der Falle. Kaum jemand wird sich für eine solche Tarifrunde mobilisieren lassen. Wir fordern, dass die Tarifkommission am 16. Dezember entsprechend ihren Beschluss korrigiert.
Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63063&IDC=42&DB=Archiv
Hamburger Volksinitiative will Plebiszite retten
Am Freitag haben in Hamburg Gewerkschaften, Oppositionsparteien und Initiativen eine »Volksinitiative zur Rettung des Volksentscheids« angemeldet. Sie will die Schwelle für Plebiszite niedrig halten.
Die Hamburger Initiative hat ein eigenes Gesetz für die Veränderung des Hamburger Volksgesetzgebungsverfahrens vorgestellt. Jetzt muss sie 10000 Wahlbürger als Unterstützer finden, damit der Bürgerschaft das Gesetz eingereicht werden kann. Das will Angelika Gardiner von »Mehr Demokratie e.V.« schon bis Februar erreicht haben. Lehnt das Parlament den Entwurf dann ab, muss ein Volksbegehren stattfinden, bei dem fünf Prozent der Hamburger Wähler die Initiative unterstützen müssen. Bleibt die Bürgerschaft auch dann ablehnend, gibt es einen Volksentscheid, der bei den Bundestagswahlen 2006 stattfinden soll.
Geschlossen reagiert Hamburgs parlamentarische und außerparlamentarische Opposition damit auf ein Vorhaben der regierenden CDU, die seit 1996 gültige Volksgesetzgebung zu verschärfen. Danach sollen Volksabstimmungen nicht mehr zu Wahlterminen und als Briefwahlen stattfinden. Unterschriften für Volksbegehren dürfen nicht mehr gesammelt, sondern müssen direkt auf Ämtern abgegeben werden. Damit aber werden die Hürden so hoch gehängt, dass Experten von einer »De-facto-Abschaffung« der Volksgesetzgebung sprechen.
Für die Wirksamkeit eines Volksentscheids soll zudem ein Zustimmungs-Mindestquorum von 25 Prozent der gesamten Wahlbevölkerung erreicht sein. Die Volksinitiative will hingegen eine weitere Liberalisierung der Volksgesetzgebung durchsetzen. Das Bündnis geht davon aus, das eigene Vorhaben bereits zu den von der CDU geplanten neuen Bedingungen durchsetzen zu müssen. Manfred Brandt von der Initiative »Mehr Demokratie«: »Wir werden ein sehr breites Bündnis auf die Beine bringen müssen.«
DGB-Chef Erhard Pumm sagt der CDU eine schwere Niederlage voraus, und SPD-Fraktionschef Mathias Petersen betont: »Die CDU hat kein Gespür für die Anliegen der Menschen.« Die Hamburger haben mehrfach Vorhaben des Senats zu Fall gebracht. So sprachen sich im Februar 77 Prozent gegen die Privatisierung der landeseigenen Krankenhäuser aus. Im Mai setzte die Initiative »Mehr Demokratie« ein neues Wahlrecht durch, das mehr Bürgereinfluss sichert und die Fünf-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen kassierte.
268000 Hamburger unterstützten im September Begehren gegen die Privatisierung der Berufsschulen und Wasserwerke. Aus Angst, eine Schlappe bei Volksentscheiden einzufahren, die noch nach dem alten Recht hätten stattfinden müssen, lenkte der Senat ein.
Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64362&IDC=2&DB=Archiv
Wie Ein-Euro-Jobs die Weiterbildung ersetzen das Beispiel Hamburg
Folgen der Hartz-Reformen in der Weiterbildung: Statt der bisherigen Umschulungen konzentrieren sich die Träger auf Ein-Euro-Jobs. Mögliche Konsequenzen sind absurde Beschäftigungsprogramme und massenhafter Stellenabbau bei Bildungsträgern.
Zwischen 8000 und 10000 Arbeitslose nahmen bisher jährlich in Hamburg an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teil. Ein Viertel davon im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen. In diesem Jahr ist deren Anzahl bereits auf 3108 Personen gesunken. 2005 so hat es der Verwaltungsausschuss der Hamburger Agentur für Arbeit gerade festgelegt werden es nun nur noch 1300 sein. Umschulungen wird es kaum noch geben.
Der Kahlschlag bei den Umschulungen ist kein Einzelfall. Auch andere Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik laufen im Gefolge der »Arbeitsmarktreformen« aus. So hat sich die Anzahl der ABM-Beschäftigten in der Hansestadt von 4700 in den 90ern auf 1700 in 2004 verringert. Für 2005 ist eine weitere Absenkung auf nur noch 600 Plätze vorgesehen, und 2006 soll es ABM dann in Hamburg gar nicht mehr geben. Auch die Berufsförderungswerke, die ausschließlich Rehabilitanten fördern, schlagen inzwischen Alarm. Denn Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat die Umschulung auch für diesen Bereich in Frage gestellt.
Ronald Kohsiek, Arbeitsmarktexperte bei ver.di, sieht darin einen dramatischen Niedergang der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Fast alle Ressourcen konzentrieren sich nun auf die Ein-Euro-Jobs oder kurzfristige »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen. Allein in Hamburg sollen 10000 dieser Ein-Euro-Jobs entstehen (ND berichtete).
Das werde, so Kohsiek, nicht funktionieren. Denn obwohl erst ein Fünftel dieser Ein-Euro-Jobs in Hamburg existiert, hat die städtische Hamburger Arbeits- und Beschäftigungsgesellschaft (HAB), die den größten Teil des Kontingents verwaltet, bereits jetzt erhebliche Schwierigkeiten, adäquate Beschäftigung zu finden. Durch die Umstellung der Programme sei es der HAB nur noch möglich, Arbeitsgelegenheiten im Rahmen gemeinnütziger zusätzlicher Beschäftigung anzubieten, so HAB-Sprecherin Heike Baumann. Dies schränke aber das Tätigkeitsspektrum erheblich ein.
Am Kriterium der Zusätzlichkeit wollen die Gewerkschaften aber unbedingt festhalten, denn sonst würden reguläre Arbeitsplätze schleichend durch Ein-Euro-Jobs ersetzt. Monatelang will die HAB deshalb die Ein-Euro-Jobber nun mit Übungsmaßnahmen beschäftigen: Wände würden gemauert, gestrichen und dann wieder eingerissen. Flure würden geputzt und anschließend »mit einem Eimer Schmierdreck« für den nächsten Ein-Euro-Jobber wieder hergerichtet, berichten empörte Teilnehmer.
Diese Politik vernichtet Arbeitsplätze, sagt Peter Petersen, Sprecher des Betriebsräte-Arbeitskreises der Hamburger Weiterbildungsträger. Bereits 1000 fest angestellte Mitarbeiter wurden in seinem Bereich entlassen. Bundesweit hätten in der Weiterbildung in den letzten 18 Monaten 30000 Beschäftigte ihren Job verloren, die Entlassungen bei ABM-Gesellschaften gar nicht eingerechnet. Für 2005 rechnet Petersen allein im Berufsförderungswerk Hamburg mit 140 weiteren Streichungen. Gehe das so weiter, werde die Weiterbildungsbranche Ende 2005 »faktisch nicht mehr existieren«.
Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=62695&IDC=42&DB=Archiv
Hamburgs CDU setzt auf Etatkürzung/Entlassungen und Qualitätseinbußen befürchtet
50 Millionen Euro sollen Hamburgs Kindertagesstätten ab 1. Januar 2005 einsparen. Gleichzeitig soll sich die Anzahl der Kita-Plätze von 50000 auf 55000 erhöhen. Die 9500 Mitarbeiter fürchten Entlassungen, Gehaltskürzungen und schlechtere Arbeitsbedingungen. Die GEW warnt vor einem Qualitätsverlust.
Der Unmut der Hamburger Kita-Beschäftigten entlud sich Anfang September in Betriebsversammlungen und der größten Kita-Demo, die Hamburg seit 20 Jahren erlebte: 8000 Mitarbeiter, Eltern und Kinder zogen vor das Rathaus. Der Grund: Im »Kita-Kompromiss« zwischen der regierenden CDU und der oppositionellen SPD konnte im April 2004 zwar eine Ausweitung der Betreuungsansprüche für Kinder von Berufstätigen sowie für Drei- bis Sechsjährige erreicht werden. Unklar blieb aber, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Während SPD und die Träger von Umschichtungen im Haushalt ausgingen, will Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) den Etat kürzen.
Erreicht werden soll das Sparziel vor allem durch Kürzungen beim Personal. 49 Millionen Euro sollen durch Stellenstreichungen und abgesenkte Löhne eingefahren werden. Bei der städtischen »Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten« hier sind rund die Hälfte der Kita-Plätze konzentriert fürchtet der Betriebsrat den Verlust jeder vierten Stelle. Verhandlungen zwischen den Trägern und der Sozialbehörde blieben bislang ohne Ergebnis. »In Verantwortung für die von uns betreuten Kinder, können wir den Forderungen nicht entsprechen«, erklärte Michael Edele von der »Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände«, der Verhandlungsführer der Kitas. Für den Fall, dass die Gespräche scheitern, will die Senatorin gerüstet sein. Am 27. Oktober steht das »Einführungsgesetz zum neuen Kinderbetreuungsgesetz« in der Bürgerschaft auf der Tagesordnung. Per Verordnung sollen Kostensätze einfach diktiert werden.
Vor der Bürgerschaftssitzung findet am 22. Oktober im Rathaus eine öffentliche Expertenanhörung statt. Ronni Prieß vom Kita-Bündnis, in dem sich Vertreter nahezu aller Einrichtungen zusammenschlossen, will den Druck auf die Abgeordneten erhöhen. Selbst als Experte der SPD berufen, will er verdeutlichen, dass das Gesetz rechtswidrig ist und stützt sich dabei auf Rechtsgutachten.
Für den 26. Oktober plant das Bündnis eine Großdemonstration, der sich viele Hamburger anschließen wollen. Prieß will die CDU zur Rücknahme des Gesetzes zwingen. Schließlich war die Kita-Problematik eines der Themen, die Ende des letzten Jahres zum Bruch des alten CDU-Schill-FDP-Senats führten.
Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=61748&IDC=2&DB=Archiv
Hamburgs Senat will mit Hartz IV viel Geld sparen und so den Etat sanieren
In Hamburg haben die Arbeitsagentur und die Behörde für Wirtschaft und Arbeit ein 225-Millionen-Euro-Programm »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« vereinbart.
10000 Ein-Euro-Jobs, weitere 20000 »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen und Ähnliches so soll Hartz IV im kommenden Jahr in Hamburg aussehen. Damit soll »jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen« ein Angebot unterbreitet werden. 83000 Arbeitslose und 90000 »erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger« zählt die Hansestadt-Statistik.
Angesichts dieses Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage dürften Maßnahmenabbrüche einkalkuliert sein ebenso wie die daraufhin gekürzten Arbeitslosengelder. Aus der Sicht des Senats ein lukratives Geschäft. Um 58 Millionen Euro reduzierte Ausgaben sind für 2005 vorgesehen.
Für Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) bieten die Ein-Euro-Jobs eine Gelegenheit für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, zum Ausgleich für erhaltene Hilfeleistungen Tätigkeiten auszuüben, die im öffentlichen Interesse liegen. Hier setzt die Kritik der Gewerkschaft ver.di an. Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose sprach vom »dritten Arbeitsmarkt« ohne Arbeitnehmerrechte. Sein Arbeitsmarktexperte Roland Kohsiek fürchtet, dass »reguläre, tariflich gesicherte Tätigkeiten nun Stück für Stück an Billig-Jobber vergeben werden«. Tausende Arbeitsplätze seien in Gefahr, denn zeitgleich werde der Druck auf öffentliche Dienstleistungsbereiche durch Haushaltskürzungen erhöht. Die Versuchung, dann schrittweise Personal durch Ein-Euro-Kräfte zu ersetzen, sei groß. Kohsiek denkt an die Kitas, Pflegeberufe, den städtischen Gartenbau, Friedhöfe, Bibliotheken und Museen. Hier drohe ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten qualifizierter Fachkräfte.
In einem Brief an Uldall und die Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) fordert die Gewerkschaft eine Vereinbarung mit dem Senat. Dieser solle sich verpflichten, die Einrichtung solcher »Arbeitsgelegenheiten« an die Zustimmung der Betriebs- und Personalräte zu knüpfen. Unabdingbares Prüfungskriterium sei die »Zusätzlichkeit« der Tätigkeiten. Die Gewerkschaft fordert zudem, dass diese Neubeschäftigten sozial- und krankenversichert sind. Ein regulärer Arbeitsvertrag sei auch deshalb unabdingbar, damit diese Arbeitnehmer einen Betriebsrat haben, der für sie zuständig ist.
Auch generell kritisiert Wolfgang Rose das Hartz IV-Gesetz. Er fordert, das Arbeitslosengeld II nicht pauschal zu zahlen, sondern nach dem vorherigen Lohn zu bemessen also deutlich zu erhöhen.
Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=61386&IDC=2&DB=Archiv
Vom Kampf des Hamburger „Kita-Bündnisses“
Fünfzig Millionen Euro sollen Hamburgs Kindertagesstätten ab 1. Januar 2005 „einsparen“. Gleichzeitig will der Senat aber die Anzahl der Kita-Plätze um 5 000 erhöhen. Mit weniger Geld mehr Plätze? Entlassungen, Gehaltskürzungen und schlechtere Arbeitsbedingungen befürchten die 9 500 Mitarbeiter. Eltern, Erziehungswissenschaftler und die GEW warnen vor einem Qualitätsverlust in der frühkindlichen Bildung. Sie sagen: Insbesondere Kinder aus sozial schwachen Familien fallen schon jetzt durchs Raster. Der Unmut ist groß. In Betriebsversammlungen, Aktionen und Demonstrationen formiert sich Widerstand. 8 000 Mitarbeiter, Eltern und Kinder zogen Anfang September mit Losungen wie „Macht ihr erst die Kita platt, wächst nichts mehr in dieser Stadt“ vor das Rathaus. Doch die Verhandlungen zwischen den Trägern und der Sozialbehörde blieben ohne Ergebnis. Das Hamburger „Kita-Bündnis“ – in dem sich Betriebsräte und Vertreter vieler Träger zusammenschlossen – weitet nun seine Proteste aus.
Darum geht es: Seit dem 1. August 2003 gilt in Hamburg ein neues Kita-Gutscheinsystem. Eltern erhalten einen Gutschein, auf dem die Leistung und die Anzahl der Betreuungsstunden vermerkt sind. Sie lösen diesen bei einer Einrichtung ihrer Wahl ein. Jeder Gutschein hat einen pauschalisierten Gebäude-, Personal- und Sachkostenwert, auch Entgelt genannt. Bei der Umstellung auf dieses System reagierten Initiativen und die oppositionelle SPD mit einem Volksbegehren. Standards sollten gesichert werden. Nach den Bürgerschaftswahlen schlossen CDU und SPD den „Kita-Kompromiss“. Vordergründig war von einer Ausweitung der „Rechtsansprüche für Kinder von Berufstätigen“ sowie des „Betreuungsanspruches für die Drei- bis Sechsjährigen von vier auf fünf Stunden“ die Rede. Da aber auch letzteres mit erhöhten Eigenleistungen der Eltern kombiniert ist, ergibt sich tatsächlich eine Abkehr von der Prioritätensetzung für sozial benachteiligte Kinder. Unklar blieb zudem, wie die Mehrkosten für die Ausweitung der Kita-Plätze zu finanzieren sind. Mitte des Jahres sprach Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) Klartext: Ihr gehe es nicht um Mehrkosten, sondern um eine Kürzung der Kita-Mittel. Nominell veranschlagte sie eine 50 Millionen-Haushaltskürzung, die sich aber schnell auf satte 80 Millionen hochrechnet, werden Mehrausgaben bei den Trägern aus der größeren Anzahl von Kita-Plätzen einberechnet.
Erreicht werden soll das „Sparziel“ vor allem durch eine Absenkung der Personalkosten. 49 Millionen sollen durch Stellenstreichungen und abgesenkte Löhne eingefahren werden. Bei der städtischen „Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten“ – hier sind rund die Hälfte der Kita-Plätze konzentriert – fürchtet der Betriebsrat deshalb um jede vierte Stelle. Erhebliche Kürzungen sind auch bei den Sachmitteln und den Gebäudekosten avisiert. Durch pauschalisierte Sätze werden zudem die kleineren Träger benachteiligt. Sie errechnen nun (völlig irreale) Gruppengrößen im Hortbereich von bis zu 31 Kindern, was viele tatsächlich in die Pleite führen würde.
Michael Edele, Verhandlungsführer der „Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände“ stellte hierzu fest: „Das Verhandlungsangebot der Behörde ist nicht akzeptabel. In Verantwortung für die von uns betreuten Kinder können wir den Forderungen nicht entsprechen.“ Doch für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern, will die Senatorin gerüstet sein. Mit Hilfe eines „Einführungsgesetzes“ sollen neue Kostensätze den Trägern dann per Rechtsverordnung einfach diktiert werden. Am 27. Oktober steht das Gesetz in zweiter Lesung zur Beschlussfassung auf der Tagesordnung der Bürgerschaft. Um sich abzusichern gab die Sozialbehörde ein Rechtsgutachten in Auftrag. Doch nun wird dessen Veröffentlichung verweigert, sickerte doch durch, dass die bestellten Gutachter das Gesetz für rechtswidrig halten. Es sei nicht zulässig, bestimmte Ausstattungsstandards hinsichtlich Personal und Flächen einfach vorzugeben, wenn zugleich die Finanzierung den Bedarf nicht decke, so die trockene Bilanz namhafter Juristen.
Gleichzeitig lassen die Proteste der Erzieher und Eltern nicht nach. Nach einer Betriebsversammlung bei der „Vereinigung“ gingen erneut tausend Menschen auf die Straße. Sie wehrten sich gegen die Pläne ihres eigenen Geschäftsführers Dr. Martin Schaedel, der – dem Senat zum Wohlgefallen – bereits Kürzungen im hauswirtschaftlichen Bereich ankündigte und Tarifstrukturen in Zweifel zog. Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose vertritt hier eine klare Linie: „Wir werden nicht zum Vorreiter einer Dumpingspirale nach unten, auf die dann andere aufspringen und noch weitergehende Absenkungsforderungen stellen“, stellte Rose klar.
Kämpferisch gibt sich auch das Hamburger „Kita-Bündnis“, in dem sich die Betriebsräte der großen Träger, Vertreter kleinerer Träger und Elterverbände vereinigt haben. Das Bündnis fordert die Vielfalt der Einrichtungen und damit verbundene Wahlmöglichkeiten für Eltern zu erhalten. Zudem sei jede Kürzung ein weiterer Schritt in Richtung sozialer Ausgrenzung, denn soziale Prioritäten bei der Aufnahme würden immer weiter zurückgedrängt. Um gut zu arbeiten, dürfe der Haushalt nicht gekürzt, sondern müsse erweitert werden. Vehement wendet sich das Bündnis gegen die Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld und die vorgesehene Fremdvergabe des hauswirtschaftlichen Bereichs. Entlassungen will das Bündnis nicht hinnehmen. Sprecher Ronni Prieß erklärte gegenüber der UZ, dass nur mit verstärktem Protest ein Kurswechsel erreicht werden könne. Wörtlich: „Wenn am 22. Oktober um 17 Uhr im Rathaus die Expertenanhörung zum Thema stattfindet, dann sollte der Saal sehr voll sein. Und wenn wir am 26. Oktober erneut demonstrieren, dann sollten sich Tausende Hamburger diesem Protest anschließen.“
http://www.dkp-online.de/uz/3642/s0602.htm
Hamburger Senat will Volksbegehren gegen Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser ignorieren. Oppositionsparteien kritisieren zwar, wollen aber keinen Krach riskieren
Auf Aufforderung des Hamburger Verfassungsgerichts sollte die Hamburger Bürgerschaft am Donnerstag eine Stellungnahme zur Klage der Volksinitiative »Gesundheit ist keine Ware« abgeben. Die Klage war beim Verfassungsgericht eingereicht worden, um Senat und Bürgerschaft daran zu hindern, sich über ein Volksbegehren vom Februar dieses Jahres hinwegzusetzen. Eine Mehrheit von 76,8 Prozent der Wahlbevölkerung (darunter auch jeder zweite CDU-Wähler) hatte sich am 29. Februar gegen die Mehrheitsprivatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) mit 12 000 Mitarbeitern zugleich Hamburgs größter Arbeitgeber – ausgesprochen. (jW berichtete) Doch schon im Juli erklärte Bürgermeister Ole von Beust (CDU), daß er sich rechtlich nicht gebunden fühlt. Mit dem Volksbegehren sei lediglich ein »Ersuchen« an Senat und Bürgerschaft formuliert worden.
In einer turbulenten Sitzung des Hamburger Parlaments erklärte SPD-Oppositionschef Michael Neumann dazu: Wer sich »so über die Entscheidung der Bürger unserer Stadt hinwegsetzt, treibt Menschen wie am Sonntag in Sachsen und Brandenburg in die Arme von NPD und DVU«. In einem Brief an alle 121 Abgeordneten forderten die Initiatoren des Volksbegehrens, unter ihnen Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm, diese dazu auf, dem Petitum des Senats nicht zuzustimmen. Die »Volksvertreter« sollten statt dessen »den Volksentscheid respektieren und umsetzen«, denn in Volksentscheidungen nehme das Volk die Funktion eines Verfassungsorgans wahr.
Allerdings sind die Chancen, daß sich Hamburgs Gewerkschaften mit dieser Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen, gering. Im Unterschied zu weiteren Volksbegehren, die sich gegen die Privatisierung der Berufsschulen und der Wasserwerke wehren und die vermutlich im Mai 2005 zu Volksentscheidungen führen, läßt die Gerichtsentscheidung vom Februar erheblichen Spielraum. Neben der sprachlichen Unklarheit als »Ersuchen« wandte sich das Begehren in der Tat nur gegen eine Mehrheitsprivatisierung der Krankenhäuser. Nun verscherbelt der Senat den LBK Schritt um Schritt, wobei das Ziel der Mehrheitsveräußerung an den privaten Klinikbetreiber Asklepios aber feststeht.
Schon im vorläufigen Verfahren hat sich das Verfassungsgericht auf den Standpunkt gestellt, das Volksbegehren erschöpfe sich tatsächlich in einer »unverbindlichen Aufforderung«. CDU-Fraktionschef Bernd Reinert bewertete deshalb die Angriffe der Opposition als den Versuch, »die Rechte des Parlaments zu beschneiden«. Mit der Mehrheit seiner Fraktion werde das Parlament die Zurückweisung der Klage beim Verfassungsgericht beantragen.
Es ist absehbar, daß diese eher unter rechtlichen Gesichtspunkten geführte Debatte den Oppositionsparteien zwar absehbar die Möglichkeit bietet, sich als Sachwalter des Willens der Bevölkerungsmehrheit darzustellen, aber an der eigentlichen Entscheidung nichts ändert. Kritische Stimmen so auch aus der Gewerkschaftslinken fordern eine Politisierung des Konflikts. Nur mit einer breiten Mobilisierung sowohl der Mitarbeiter, als auch der Bevölkerung, gegen jegliche Form der Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen könne die Auseinandersetzung gewonnen werden. Das aber wollen auch die Oppositionsparteien nicht.
Zudem: Sowohl im SPD-PDS-regierten Mecklenburg-Vorpommern als auch im benachbarten Schleswig-Holstein mit SPD und Grünen, sind viele Kliniken längst privatisiert. Selbst in der Chefetage des Hamburger DGB scheint ein Großkonflikt nicht wirklich gewollt zu sein, würde dabei doch schnell die Grundlinie der Politik aller in der Bürgerschaft vertretenen Parteien »Sparmaßnahmen« umzusetzen und den »Haushalt zu konsolidieren« ins Zentrum der Kritik geraten. Erhard Pumm ist eben nicht nur Hamburgs DGB-Chef, sondern auch Bürgerschaftsabgeordneter der SPD.
* Der Personalrat des LBK bittet um Unterstützung bei der öffentlichen Anhörung zum LBK-Verkauf am 30. September ab 17 Uhr im Gebäude der Handwerkskammer am Holstenwall
http://www.jungewelt.de/2004/09-25/016.php
Hamburger Sozialpädagogen, Eltern und Lehrer protestieren für Erhalt der »integrativen Regelklassen«
Die Welle des Protests gegen den Abbau sozialer Leistungen durch den Hamburger Senat reißt nicht ab. Für den heutigen Mittwoch ist eine Demonstration von Lehrern, Sozialpädagogen und Eltern zum Rathaus der Hansestadt geplant. Hintergrund: die von der allein regierenden CDU geplante Neukonzeption der sonderpädagogischen Förderung. Kernstück der »Reform« ist der Wegfall der »integrativen Regelklassen«, wie sie derzeit in 36 der 235 Hamburger Grundschulen bestehen. Statt dieser Regelklassen will die CDU schulferne »Diagnose- und Förderzentren« einrichten. Diese kosten, so das christdemokratische Kalkül, erheblich weniger.
Damit werde aber ein Konzept verfolgt, »welches im wissenschaftlichen Diskurs seit 1973 als problematisch eingestuft wurde«, kritisiert Professor Karl Dieter Schuck von der Uni Hamburg in einer Erklärung. Es stehe fest, daß die Förderung von lernschwachen und lernbehinderten Kindern am effektivsten »unterrichtsintegriert« und somit in den allgemeinen Schulen zu realisieren sei. Zu frühe Selektion und zu geringe individuelle Förderung benachteilige gerade diese Kinder, argumentiert der Sozialwissenschaftler.
Mit dem Hamburger Modell der »integrativen Regelklasse« sollen die zusätzlichen Ressourcen der integrativen Pädagogik vor allem in das normale System der Grundschulen eingebracht werden. Es reiche nicht aus, so der »Verband Integration an Hamburger Schulen«, wenn »eine schulfremde Lehrkraft hin und wieder einmal in die Klasse kommt«. Die Beseitigung dieser Regelklassen werde zu erneuter Aussonderung lernbehinderter und lernschwacher Kinder in Sonderschulen führen, befürchten die Kritiker.
Neben der heutigen sind in der Hansestadt weitere Demonstrationen gegen die »Sparpolitik« des Senats angekündigt: Blinde wehren sich gegen Streichungen beim Blindengeld. Beschäftigte in Volkshochschulen, Frauenhäusern, Bücherhallen, bei der Filmförderung, in Drogeneinrichtungen, Schwimmbädern und von Weiterbildungsträgern bereiten Proteste gegen Mittelkürzungen in ihren Bereichen vor. Angehörige des öffentlichen Dienstes wollen gegen die Streichung des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes protestieren. Die Gewerkschaft ver.di und das Sozialforum Hamburger Süden schlagen vor, die Proteste Anfang November zu einer gemeinsamen Aktionswoche zusammenzuführen.
* Demonstration von GEW, Elternverein und anderen Initiativen: heute, 16 Uhr, Treffpnkt: Hauptbahnhof Hamburg
http://www.jungewelt.de/2004/09-22/022.php
Hamburger Senat stellt Volksentscheid gegen Krankenhausprivatisierung in Frage. Klage vor Verfassungsgericht
Da Hamburgs Regierungspolitiker einen gültigen Volksentscheid mißachten, ruht jetzt die Hoffnung der Bevölkerung auf Richtern. Am 15. September reichten die Initiatoren des Hamburger Volksentscheids »Gesundheit ist keine Ware« Klage beim Hamburgischen Verfassungsgericht ein.
Hintergrund: Am 29. Februar hatten sich 600000 Hamburger in einem Volksentscheid gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser ausgesprochen. Hamburgs Senat stellt diese Entscheidung aber in Frage und will die sieben Krankenhäuser mit ihren 12000 Mitarbeitern an den privaten Klinikbetreiber Asklepios verscherbeln. (jW berichtete).
»Die Krankenhäuser gehören den Bürgern, nicht Bürgermeister Ole von Beust. Der Senat will den Volksentscheid in den Papierkorb werfen. Aber das Votum des Volkes vom Februar gilt. Das Verfassungsgericht soll den vom CDU-Senat beabsichtigten Verkauf der Mehrheitsanteile am Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) verhindern«, sagte ver.di-Landeschef Wolfgang Rose. Rechtsanwalt Dr. Jürgen Kühling, Verfassungsrechtler und bis 2001 Richter am Bundesverfassungsgericht, vertritt die Kläger vor Gericht.
Da der Senat der Bürgerschaft eine Gesetzesvorlage zugeleitet hat, die die Voraussetzungen für eine Privatisierung des LBK schaffen soll, verklagt die Volksinitiative nun die Bürgerschaft mit dem Ziel, einen entsprechenden Gesetzesbeschluß zu unterbinden. Das Verfassungsgericht soll feststellen, daß auch die Bürgerschaft an die Volksentscheidung gebunden ist und deswegen ein solches Gesetz nicht erlassen darf, solange sich keine grundlegend neuen Umstände oder Erkenntnisse ergeben.
»Die Privatisierungspläne des Senats sind von den Hamburger Bürgern in einem Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit abgelehnt worden. Wir klagen, damit das Gericht diesen Verfassungsbruch stoppen kann«, so Rose: »Dieser Senat macht einen großen Fehler. Er nutzt seine absolute Mehrheit aus ideologischen Motiven zu einem Bruch der Verfassung und verletzt damit auch den politischen Anstand. Der Senat will ein Vermögen verschleudern, das dem Volk gehört«.
Kühling argumentiert in der Klageschrift, daß der Volksentscheid nicht mittels juristischer Winkelzüge ignoriert werden dürfe. Schließlich hätten die Hanseaten nicht eine unverbindliche Empfehlung ausgesprochen, sondern einen »Entscheid« durchgeführt, der auch für die politischen Organe verbindlich sei.
http://www.jungewelt.de/2004/09-17/012.php
Erfolgreiches Begehren zu Volksentscheid gegen Privatisierung von Berufsschulen und Wasserwerken
Mit Einkaufswagen und Transparenten zogen am Dienstag morgen Lehrer, Eltern und Berufsschüler zum Hamburger Rathaus. Im Gepäck: 121000 Unterschriften unter dem Volksbegehren »Bildung ist keine Ware«. Bereits zuvor hatten die Initiatoren des parallel laufenden Volksbegehrens »Unser Wasser Hamburg« 147000 Unterschriften beim Landeswahlleiter abgegeben. 14 Tage zwischen dem 23. August und dem 6. September hatten die Initiativen Zeit, um die nach dem Hamburgischen Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheide nötigen Unterschriften zu sammeln. Nach dem seit 1996 gültigen Gesetz, ist ein Volksbegehren dann erfolgreich, wenn fünf Prozent der Wahlbevölkerung die Forderungen einer Initiative unterstützen. Das sind etwa 61000 Personen. Die Bürgerschaft hat nun drei Monate Zeit sich den Anliegen anzuschließen und entsprechende Gesetze zu verabschieden. Geschieht dies nicht, finden im Mai 2005 Volksentscheide statt, die rechtlich bindend sind.
Das Volksbegehren »Bildung ist keine Ware« richtet sich gegen die Privatisierung der 48 Hamburger Berufsschulen, die in eine wirtschaftsorientierte Stiftung überführt werden sollen. Damit würden Vertreter der Handelskammer wichtigen Einfluß auf die Ausbildung gewinnen. Bereits im Juni hatte die GEW auf die Verfassungswidrigkeit des Vorhabens hingewiesen (jW berichtete). Im Auftrag der GEW hatte der Oldenburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dieter Sterzel ein Gutachten erarbeitet. Dessen Kernaussagen: Entstaatlichung der Berufsschule hebelt die Grundsätze der dualen Berufsausbildung aus und widerspricht dem im Grundgesetz festgelegten staatlichen Bildungsauftrag. Nach Ansicht von Dr. Stephanie Odenwald, Landesvorsitzende der GEW, ist umfassende Bildung aber nur gewährleistet, »wenn die beruflichen Schulen uneingeschränkt bei den staatlichen Behörden bleiben«. Die Handelskammer will hingegen, daß »Lerninhalte besser an die Bedürfnisse der Praxis« angepaßt werden, womit der Wegfall allgemeinbildender Fächer und die Reduzierung des theoretischen Unterrichts auf reinen Fachunterricht gemeint ist.
Mit dem Volksbegehren »Unser Wasser Hamburg« will diese Initiative eine Privatisierung der Wasserwerke verhindern. Die Initiatoren befürchten eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität und erhebliche Preissteigerungen für die Verbraucher. Bewußt hatten beide Initiativen die Volksbegehren parallel durchgeführt, um sich beim Sammeln gegenseitig zu unterstützen. Besonders genau achteten die Initiativen auf die Formulierung ihrer Anliegen. »Bildung ist keine Ware« fordert unmißverständlich, »daß die beruflichen Schulen wie bisher unter unmittelbarer und uneingeschränkter staatlicher Leitung und Verantwortung« verbleiben.
»Unser Wasser Hamburg« will, daß die öffentliche Wasserversorgung »weiterhin vollständig Eigentum« der Stadt bleibt. Beim Volksentscheid gegen die Privatisierung des Landesbetriebes Krankenhäuser hatte die Gewerkschaft ver.di lediglich ein »Ersuchen« formuliert, zudem wurde eine Teilprivatisierung nicht explizit ausgeschlossen. Obwohl 77 Prozent aller Wähler sich gegen die Privatisierung am 29. Februar aussprachen, bot dies dem Senat die Möglichkeit, die rechtliche Bindung des Volksentscheids in Frage zu stellen. Ver.di muß nun eine Klage beim Verfassungsgericht einreichen.
Für Bürgermeister Ole von Beust (CDU) sind die Volksbegehren eine erhebliche Niederlage, denn die Privatisierung der Berufsschulen gehört für ihn zu den »ehrgeizigsten Reformvorhaben« der Hamburger Regierung. Diese ist nun auf Eis gelegt.
http://www.jungewelt.de/2004/09-08/016.php
Hamburger Senat will bei Kitas drastisch kürzen. Erzieher und Eltern fürchten unzumutbare Bedingungen
Fünfzig Millionen Euro sollen Hamburgs Kindertagesstätten ab 1. Januar 2005 »einsparen«. Gleichzeitig soll sich aber die Anzahl der Kita-Plätze um 5 000 erhöhen. Mit weniger Geld mehr Plätze? Hamburgs Erzieher fürchten drastische Verschlechterungen nicht nur beim Gehalt, sondern auch bei ihren Arbeitsbedingungen und in den Standards der Kinderbetreuung.
Der Unmut ist so groß, daß schon am Abend des 26. August 700 Mitarbeiter unter lautstarkem Protest an einer Sitzung des Familienausschusses der Bürgerschaft teilnahmen. Für den 2. September haben die Mitarbeitervertretungen nun flächendeckend Aktionen und Demonstrationen angekündigt. Erstmals werden an diesem Tag fast alle Einrichtungen der Kinderbetreuung in der Hansestadt schließen.
Darum geht es: Seit dem 1. August 2003 gilt in Hamburg ein neues Kita-Gutscheinsystem. Eltern erhalten dabei einen Gutschein, auf dem die Leistung und die Anzahl der Betreuungsstunden vermerkt sind, und lösen diesen bei einer Einrichtung ihrer Wahl ein. Jeder Gutschein hat einen pauschalierten Gebäude-, Personal- und Sachkostenwert, auch Entgelt genannt. Bei der Umstellung vom Pflegesatz- auf dieses Gutscheinsystem hatten Sozialinitiativen, freie Träger und die oppositionelle SPD mit einem Volksbegehren reagiert, um vorhandene Standards zu sichern. Das Hamburger »Kita-Chaos« war eines der großen Themen, die zur Auflösung des alten CDU-FDP-Schill-Senats führten.
Nach den Wahlen im Frühjahr sagte die SPD das Volksbegehren im Alleingang einfach ab. Im »Kita-Kompromiß« mit der regierenden CDU setzte die SPD eine Ausweitung von Rechtsansprüchen für die Betreuung durch. So besteht ab 1. Januar 2006 ein Rechtsanspruch in der Kita-Betreuung für bis zu 14 Jahre alte Kinder von Berufstätigen. Schon ab 1. Januar 2005 wird für alle Drei- bis Sechsjährigen der Betreuungsanspruch von vier auf fünf Stunden ausgeweitet. Experten berechneten, daß damit schon für 2005 eine Steigerung bei den Kita-Plätzen von 50 000 auf 55 000 erforderlich ist. Nun wird um die Mehrkosten gestritten. Während die anbietenden Träger von zusätzlichen Mitteln ausgingen, will Hamburgs zweite Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram, aber nicht aufstocken, sondern die Zuschüsse um 50 Millionen Euro kürzen. Bei Einrechnung der zusätzlich anzubietenden Kita-Plätze so rechnete der Wohlfahrtsverband SOAL jetzt vor eine tatsächliche Mittelkürzung um satte 85 Millionen Euro zum 1. Januar 2005.
Die Senatorin will ihr »Sparziel« insbesondere durch eine Absenkung der Personalkosten erreichen. 49 Millionen Euro sollen durch Stellenstreichungen (jeder vierte Arbeitsplätze) und abgesenkte Löhne »eingespart« werden. Die Gruppenfrequenzen erhöhen sich damit drastisch: Im Hortbereich steigt die Anzahl der Kinder zum Beispiel von 20 auf 25 pro Gruppe. Hinzu kommen beträchtliche Kürzungen im Sachmittelhaushalt.
Michael Edele, Geschäftsführer der »Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege« stellte hierzu am 17. August fest: »Das Verhandlungsangebot der Behörde ist für die Verbände nicht akzeptabel. In Verantwortung für die von uns betreuten Kinder können wir den Forderungen nicht entsprechen.«
Schnieber-Jastram greift nun zu härteren Methoden. Ganz unverhohlen droht sie mit einem neuen Gesetz. Dieses soll den Senat in die Lage versetzen, widerspenstigen Trägern Betreuungsstandards einfach vorzuschreiben. In einer junge Welt vorliegenden und noch nicht veröffentlichten Bürgerschaftsdrucksache heißt es zur Begründung des geplanten Gesetzes: »Mit der Leistungsverordnung werden die Leistungsmerkmale auch im Verhältnis zu den Leistungsberechtigten verbindlich festgelegt. Der beschriebene Leistungsumfang bildet damit zugleich die Grundlage für die Kalkulation der erstattungsfähigen Kosten.«
»Ohne Rücksicht auf bestehende Vergütungstarife und Arbeitsverträge, ohne Rücksicht auf bestehende Leistungszusagen gegenüber den Eltern und ohne Rücksicht auf die hohe Verantwortung, der sich die Träger durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz mit seinem Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet haben« so die Gewerkschaften GEW und ver.di in einer gemeinsamen Stellungnahme wolle Frau Schnieber-Jastram nun die Kürzungen einfach anordnen.
Ohne das Wort vom »Streik« zu nutzen, sind Hamburgs Erzieher nun zum Äußersten entschlossen. Für den 2. September sind Aktionen, Betriebsversammlungen und Demonstrationen in nahezu allen Einrichtungen angekündigt. In mehreren Marschsäulen werden sie zum Jungfernstieg demonstrieren, um sich dort ab 17 Uhr zu einer gemeinsamen und großen Demonstration zu vereinigen. Unterstützung erhalten die Erzieherinnen und Erzieher dabei von der GEW, der Gewerkschaft ver.di und dem Hamburger Sozialforum.
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Hamburg: Senatsbeschluß zum Klinikverkauf schlägt weiter hohe Wellen
Der Hamburger Senat will die Mehrheit der städtischen Krankenhäuser in zwei Tranchen dem privaten Asklepios-Konzern trotz eines gegenteiligen Volksentscheids übereignen (jW berichtete am Donnerstag). Diese Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) führt in der Hansestadt seitdem zu hitzigen Diskussionen. »Das ist so ziemlich das Unvernünftigste, was man machen kann«, kritisierte GAL-Bürgerschaftsabgeordneter Jens Kerstan jetzt den Senat. SPD-Chef Mathias Petersen fügt hinzu: »Der jetzt vom Senat geplante Mehrheitsverkauf in Raten ist ein billiger Trick, um die Wähler hinters Licht zu führen. Der Senat will 600 000 Hamburgerinnen und Hamburger offensichtlich für dumm verkaufen.« Was Petersen nicht sagt: Die SPD-geführte Regierung in Schleswig-Holstein hat bereits mehrere Kliniken an Asklepios verscherbelt und im SPD-PDS-regierten mecklenburg-Vorpommern wurde das Medizinische Zentrum in Schwerin an die privaten Helios-Kliniken verkauft.
600 000 Hamburger und damit fast 77 Prozent aller Wähler hatten beim Volksentscheid am 29. Februar gegen die Privatisierung des LBK gestimmt. Für verdi-Chef Wolfgang Rose wäre die Privatisierung »so, als würde man einem Gebrauchtwagenhändler eine gut geführte Mercedes-Filiale anvertrauen.« Rose verweist auf die Kliniken des Konzerns in Schleswig-Holstein, in denen nicht mal die Gehälter pünktlich gezahlt werden.
Der Asklepios Konzern betreibt in Deutschland und den USA 82 Einrichtungen (darunter 67 Kliniken) und macht nach eigenen Angaben eine Milliarde Euro Umsatz. Alleiniger Gesellschafter des Konzerns ist Dr. Bernhard Broermann, ein guter Bekannter des Hamburger Finanzsenators Wolfgang Peiner (CDU) aus dessen Zeit als Vorstand der Gothaer-Versicherung. Peiner übergibt Broermann jetzt einen Betrieb mit 12 400 Mitarbeitern, 375 000 Patienten und einen Umsatz von 700 Millionen Euro im Jahr. Der Landesbetrieb ist damit Hamburgs größter Arbeitgeber.
Zur Empörung tragen jetzt auch Einzelheiten des beabsichtigen Deals bei. Senator Peiner betonte lange Zeit, daß die Schulden des LBK durch die Stadt kaum zu begleichen wären und auch deshalb die Privatisierung notwendig sei. Diese Schulden des LBK belaufen sich auf 560 Millionen Euro. Es sind vor allem Pensionsverpflichtungen, für die in der Vergangenheit keine Vorsorge betrieben wurde. Nachdem man 1995 die Hamburger Krankenhäuser im LBK zusammengefaßt hatte, wurde diese Schuldlast dem neuen Betrieb einfach aufgedrückt. Im operativen Geschäft schreibt der Betrieb schwarze Zahlen. Von einer Übernahme dieser Schuldenlast durch den Privatinvestor ist jetzt aber keine Rede mehr. Die Schulden fließen in eine »städtische Besitzgesellschaft«, verbleiben somit also bei der Stadt. Der so entschuldete Betrieb soll dann für eine Kaufsumme von 319 Millionen Euro von Asklepios übernommen werden. Peiner sagt nun, daß er damit einen Teil der Schulden begleichen könne. Eine Milchmädchenrechnung, denn tatsächlich fließen zunächst nur 200 Millionen, von denen aber allein der LBK 180 Millionen über einen Kredit selbst finanzieren soll. Asklepios bezahlt lediglich 20 Millionen. Der LBK bezahlt seine Übernahme also selbst! Die restlichen 119 Millionen des Kaufpreises fließen erst dann, wenn der LBK an die Börse geht. Verkaufen sich die Aktien aber schlecht, fließt auch dann kein Geld. Zudem verzichtet die Stadt für 60 Jahre auf Erbbauzins- und Pachteinnahmen für die Nutzung der städtischen Grundstücke und Gebäude. Rose beziffert den Einnahmeverlust für die Stadt auf rund 190 Millionen Euro. Er befürchtet, »daß irgendwann ein US-Fonds den ganzen Laden übernimmt und allein seiner Anlagestrategie folgt: Kapital sucht Rendite«. Die Gewerkschaft will beim Verfassungsgericht klagen, denn sie sieht in der Mißachtung des Volksentscheids einen Rechtsverstoß. Gemeinsam mit dem Personalrat befürchtet die Gewerkschaft Lohneinbußen, Personalabbau und die Verringerung von Mitbestimmungsmöglichkeiten. In der Tat verweigert Asklepios die Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband und will einen Haustarif durchsetzen. Die Gesamtpersonalratsvorsitzende Katharina Ries-Heidtke kündigte deshalb jetzt Personalversammlungen in allen Krankenhäuser an. Sie will Aktionen, denn die Empörung unter den Mitarbeitern sei groß.
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Hamburger Senat beschloß entgegen früherer Versprechen Verkauf des Landesbetriebes für Kliniken
Der Hamburger Senat will den Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) nun doch verkaufen. Darauf hat sich die Landesregierung am Dienstag abend geeinigt. 49,9 Prozent der Anteile sollen sofort verkauft verkauft werden, 25 Prozent zwei Jahre später. Einziger Interessent für den Kauf ist der Klinikbetreiber Asklepios. Wie zu hören ist, soll der Verkauf des ersten Anteils »für n Appel und n Ei« erfolgen. Der Senat begründet den Verkauf mit notwendigen Modernisierungen, die man nicht finanzieren könne.
Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) hatte mit Asklepios bereits im letzten Jahr eine 75-Prozent-Beteiligung vereinbart. Dagegen gab es das Volksbegehren »Gesundheit ist keine Ware«, das von Beschäftigten und der Gewerkschaft ver.di initiiert wurde. Am 29. Februar sprachen sich im Volksentscheid 77 Prozent der Wähler gegen einen Mehrheitsverkauf des LBK aus. Bürgermeister Ole von Beust hatte nach den Wahlen mehrfach zugesichert, daß sich der Senat an das Votum halten werde. Doch er ließ sich stets eine Hintertür offen: Der Entscheid habe rechtlich keine Bindung, da er im Wortlaut nur eine Empfehlung bedeute. Die Information über die Entscheidung, den LBK nun doch mehrheitlich zu privatisieren, sickerte am Dienstag abend durch. Am Mittwoch lud der Bürgermeister nur die Chefredakteure der großen Hamburger Medien zu einem Gespräch in der Sache. Erst am Nachmittag informierte Gesundheitssenator Jörg Dräger (parteilos) die »restlichen« Medien auf einer Pressekonferenz.
Ver.di-Landeschef Wolfgang Rose ist empört: »Es wäre fairer und demokratischer Stil gewesen, zuerst die Initiatoren des Volksentscheides über den Senatsbeschluß zu unterrichten.« Die Forderung der Gewerkschaften lautet: »Gesundheit als wichtiger Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge darf kommerziellen Interessen nicht untergeordnet werden«. Ob die Gewerkschaften nun tatsächlich den Weg vor das Verfassungsgericht gehen, wie ver.di-Chef Rose beim Hamburger Sozialforum ankündigte, blieb am Mittwoch jedoch unklar. Für die Personalratsvorsitzende Katharina Ries-Heidtke sind nun »alle Befürchtungen erfüllt, die die Beschäftigten mit dem Mehrheitsverkauf verbunden haben. Die Tarifverträge werden gekippt, die Arbeitsplätze sind nicht mehr gesichert.«
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Hamburger Justizvollzugsanstalten werden nach den Plänen eines CDU-Hardliners umgebaut
Man stelle sich vor: Ein Gefängnis wird geschlossen, und die Knackis weinen. So ist es jetzt in Hamburg geschehen, als der Leiter der sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme, das Aus seines Hauses vor den Gefangenen verkündete.
Die Schließung dieser sozialtherapeutischen Anstalten so auch in Bergedorf und in Altona ist der traurige Höhepunkt eines Umbaus im Hamburger Strafvollzug, den der alte CDU-Schill-Senat schon in der letzten Wahlperiode angeschoben hatte. Für Gerhard Rehn, langjähriger Leiter der Vollzugsgestaltung in der Justizbehörde und zuletzt Mitglied im Beirat eines der größten deutschen Gefängnisse, der Vollzugsanstalt Fuhlsbüttel, nun ein Grund zum Rücktritt.
Rehn konkretisierte am Montag seine Kritik gegenüber der Presse. Als »Akt der Verzweiflung« will er seinen Rücktritt verstanden wissen und fügte hinzu: »Es ist mir unbegreiflich, wie ein einzelner soviel Schaden anrichten und wertvolle Teile eines Strafvollzugssystems zerstören kann«. Gemeint ist Justizsenator Roger Kusch (CDU).
Für den ist das lediglich eine Frage der Kosten: 700 000 Euro bringe die »Einsparung« der Anstalten. Der sozialtherapeutische Bereich werde »ohne Qualitätsverlust« in die bestehenden Haftanstalten eingegliedert. Daß dies nur mit millionenschweren Investitionen möglich wäre, verschweigt er. Bereits zuvor hatte Kusch die Hälfte aller Plätze im offenen Vollzug der Haftanstalten gestrichen. Den offenen Vollzug sieht das Strafgesetzbuch aber als Regelhaft vor. Er soll den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenwirken. So soll Resozialisierung ermöglicht werden. Kusch aber möchte »das Wort Resozialisierung nicht nutzen«. Er spricht von »erhöhter Sicherheit«, schließlich habe sich nun die Anzahl der Ausbrüche reduziert.
Tatsächlich hat der Senator ganz andere Pläne. Im August 2002 besuchte Kusch Sheriff Joe Arpaio in Phoenix (US-Bundesstaat Arizona) und rechtfertigte dies damit, daß er es für unerläßlich halte, »im Interesse der Modernisierung des Hamburger Strafvollzugs aus einem breiten Feld von Möglichkeiten Anregungen zu holen«. Joe Arpaio gilt als der »härteste Sheriff der USA«, der seine Gefangenen in rosa Unterwäsche und in der Nähe von Müllhalden hält, damit diese »gleich wissen, wo sie hingehören«. Kusch eifert seinem Vorbild kräftig nach: Spritzentausch-Automaten für Drogenabhängige hat er beseitigt, Vollzugslockerungen eingeschränkt, die Einschlußzeiten in den Zellen drastisch erhöht, Freizeitangebote gekappt und Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt. Auch das Telefonieren, für viele Gefangene der einzige Draht zur Außenwelt, wird nur noch unter strenger Auflage genehmigt. 23 Stunden am Tag sind Gefangene nun in »Santa Fu« jenem bekannten Haus 2 der Haftanstalt Fuhlsbüttel am Wochenende in ihren Zellen isoliert. Und die neue Haftanstalt Billwerder, mit 800 Haftplätzen ursprünglich als »offene Anstalt« konzipiert, mutierte zu einer Art Hamburger »Alcatraz«.
Für ver.di-Landeschef Wolfgang Rose entpuppt sich Kusch damit als »Sicherheitsrisiko«. »Die Wende im Strafvollzug bedroht die Sicherheit in der Stadt.« Diesen Vorwurf erhebt auch das »Forum Hamburger Strafvollzug und Straffälligenhilfe«, zu dem sich Fachleute, darunter Kriminologen, Juristen und Suchtärzte, zusammengeschlossen haben. Das Ziel des Senators, immer mehr Straffällige möglichst lange wegzusperren und in den Anstalten nur zu verwahren, sei kontraproduktiv: »Dies wird langfristig nicht mehr, sondern weniger Sicherheit bringen.« Für den Kriminologen Prof. Klaus Sessar wächst unter Kusch »in den Gefängnissen eine Generation potentieller Rückfalltäter heran.« Für Richter Reinhold Roth ist »der Verwahrvollzug nicht nur gesetzeswidrig, sondern schlicht verfassungswidrig«. Das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, daß das Ziel der Resozialisierung unumstößlich sei. Dem einzelnen Gefangenen müsse deshalb, so Roth, »ein Grundrecht auf soziale Wiedereingliederung zugebilligt werden«. Dies diene auch dem Opferschutz.
Die Situation in den Hamburger Gefängnissen gleicht inzwischen einem Pulverfaß. Bereits um die Jahreswende kam es zu ersten Meutereien, in deren Folge in »Santa Fu« der Ausnahmezustand verhängt werden mußte. Die Behörde befürchtete eine offene Revolte.
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Hamburger GEW, Schüler- und Elternkammer wollen keine Entstaatlichung der beruflichen Schulen
Mit einem Paukenschlag eröffnete die GEW ihre Fachtagung »Neue Rechtsformen für die berufsbildenden Schulen« am Donnerstag. Zu dieser hatte die Lehrergewerkschaft nicht nur ihre Vorsitzende Eva-Maria Stange aufgeboten, sondern auch zahlreiche Experten aus verschiedenen Bundesländern. Die Hamburger GEW will, gemeinsam mit Schüler- und Elternkammern sowie dem Lehrerverband, ein Volksbegehren durchführen, um die vom Senat geplante Übernahme der 48 Berufsschulen in eine wirtschaftsorientierte Stiftung zu verhindern. Vom 23. August bis 5. September sollen 60 000 Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid zu erzwingen. Die Initiatoren betonen dabei die bundesweite Bedeutung ihres Anliegens, denn auch in Bremen sollen Teile der Berufsschulen in eine GmbH verwandelt werden.
»Die Hamburger Politiker sind gut beraten, endgültig die Hände vom Stiftungsmodell für die beruflichen Schulen in der Hansestadt zu lassen. Das Modell ist in weiten Teilen verfassungswidrig«, so Ursula Herdt, beim GEW-Vorstand für berufliche Bildung zuständig, am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Hamburg. Die Gewerkschafterin berief sich auf ein Rechtsgutachten, das der Oldenburger Wissenschaftler Prof. Dr. Dieter Sterzel im Auftrag der Max-Träger-Stiftung erstellt hatte. Dessen Kernaussagen: Entstaatlichung der Berufsschule hebelt die Grundsätze der dualen Berufsausbildung aus und widerspreche dem im Grundgesetz festgelegtem staatlichen Bildungsauftrag. Hamburgs GEW-Vorsitzende Stephanie Odenwald sieht in dem Gutachten eine Unterstützung: »Nur wenn die beruflichen Schulen uneingeschränkt bei der staatlichen Behörde bleiben«, sei »gewährleistet, daß Jugendliche eine umfassende Bildung erhalten.«
In der Tat läßt das Gutachten wenig Spielraum: »Aus dem Primat des staatlichen Erziehungsauftrages folgt laut Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, daß sich der staatliche Geltungsbereich nicht nur auf die organisatorische Gliederung bezieht, sondern auch die inhaltliche Festlegung der Ausbildungsgänge und der Unterrichtsziele umfaßt.« Die Schulaufsicht gehöre zu den obligatorischen Staatsaufgaben, die nicht an eine private Stiftung übertragen werden können. Sterzel sieht das »grundgesetzliche Demokratiegebot« in Gefahr. »Dem Hamburger Schulgesetzgeber ist es daher verwehrt, eine Stiftung des öffentlichen Rechts als Form der kollegialen Selbststeuerung quasi in die Rolle einer Einrichtung der funktionalen Selbstverwaltung schlüpfen zu lassen«, so Sterzel.
Genau das sah das neue Stiftungsmodell vor, mit dem vor allem die Wirtschaft Einfluß erhalten sollte. Die Handelskammer will es ermöglichen, daß »die Lerninhalte besser an die Bedürfnisse der Praxis« angepaßt werden. Übersetzt heißt dies: Wegfall allgemeinbildender Fächer (wie Deutsch und Politik) sowie die Reduzierung theoretischen Unterrichts auf Fachunterricht.
Seit 2001 betreibt die Handelskammer die Privatisierung der Hamburger Berufsschulen offensiv und traf dabei immer wieder auf erheblichen Widerstand. Beim FDP-Schulsenator Lange und dem alten CDU/FDP/Schill-Senat fand man endlich Unterstützung. Dieser erklärte das Anliegen der Handelskammer zu einem der »ehrgeizigsten Reformvorhaben« der Hamburger Regierung. Doch selbst in den Workshops der Bildungsbehörde kam es zum offen Widerspruch. Viele Betriebsvertreter lobten »die bisher gute Zusammenarbeit mit den Berufsschulen.« Um den Protest abzuschwächen, sah sich der alte Senat im November 2003 dann gezwungen, einen Garantieschutz für bisherige Berufsschulstandorte abzugeben. Im April legte die neue Schulsenatorin Alexandra Dinges-Dierig das Vorhaben dann »zunächst auf Eis«, um in einer »Potential- und Schwachstellenanalyse« die Notwendigkeit der Privatisierung erneut zu prüfen. GEW, Eltern- und Schülerkammern werteten dies als »Bankrotterklärung« der bisherigen Schulpolitik, wiesen jedoch gleichzeitig darauf hin, daß damit noch keine Absage an ein Stiftungsmodell verbunden ist. Deshalb soll das Volksbegehren stattfinden.
http://www.jungewelt.de/2004/06-11/015.php