Gewerkschaften wollen neue EU-Hafenrichtlinie zu Fall bringen

Europaweit legen Hafenarbeiter heute zeitweilig ihre Arbeit nieder. Zu den international koordinierten Aktionen hat die Europäische Transportarbeiterföderation (ETF) aufgerufen.

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments will am Dienstag seine Empfehlung zum »Richtlinienentwurf für den Marktzugang von Hafendienstleistungen« (Port Package II) abgeben. Richtig ernst wird es dann im Januar, wenn das Parlament über die Richtlinie abstimmt, die nach Meinung der ETF »tausende qualifizierte Hafenarbeitsplätze« gefährdet. Dagegen richtet sich gewerkschaftlicher Protest. Arbeitsniederlegungen gibt es heute in allen großen Containerhäfen in Deutschland wie Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Kiel und Rostock, wo die Betriebsräte zum Schichtwechsel zu Info-Veranstaltungen einladen. Weitere Proteste sind in Dänemark, Schweden, Großbritannien, Belgien und Spanien geplant. Gleichzeitig wollen 700 Hafenarbeiter, darunter auch Vertreter aus Holland, Frankreich, Griechenland, Zypern, Italien und Malta, europäische Institutionen in Brüssel belagern, wo die ETF auf ein Gespräch mit EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot hofft.

An solchem Widerstand war im November 2003 bereits der erste Richtlinienentwurf gescheitert, den die damalige Verkehrskommissarin Loyola de Palacio eingereicht hatte. Mehrheitlich hatte das Parlament die Annahme verweigert. Für Palacio bis dahin ein einmaliger Vorgang, weshalb sie, kurz vor ihrem Ausscheiden aus dem Amt, mit Port Package II einen neuen Entwurf ins Parlament einbrachte, in dem sich zudem mit den Europawahlen von 2004 die Mehrheitsverhältnisse änderten. Beim ersten Anlauf traf vor allem ein Passus, der eine Selbstabfertigung der Reeder mit eigenem Personal erlaubte, auf den Widerstand der Hafenarbeiter. Nun sieht es so aus, als ob der Berichterstatter des Verkehrsausschusses, Gerhard Jerzembowsky (CDU), von sich aus die Streichung dieses Passus vorschlägt. Zuvor hatten Vertreter der Reeder verdeutlicht, dass ihnen das Risiko eines erneuten Großkonfliktes mit den Gewerkschaften zu hoch sei. Trotzdem bleibt die ETF bei ihrer Ablehnung. Im Zentrum der Kritik steht jetzt ein neues Ausschreibungsverfahren für Hafendienstleistungen, das bei einem Betreiberwechsel die Übernahme der bisherigen Belegschaft nicht mehr vorsieht.

Widerstand kommt aber auch aus der Hafenwirtschaft sowie von Politikern betroffener Regionen. Im deutschen Bundesrat bezeichneten Vertreter der Küstenländer die Richtlinie als kontraproduktiv. Dabei stützten sie sich auf Studien der Bundesregierung sowie der Regierungen Hollands und Großbritanniens, in denen durch das erhöhte Investitionsrisiko negative Auswirkungen für die Wachstumsraten der Hafenwirtschaft befürchtet werden. Die Studien beziffern die Folgekosten der Richtlinie allein in Deutschland auf 300 Millionen Euro. Auch der Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Ralf Nagel, empfahl deshalb, den Entwurf vom Tisch zu nehmen.

Gegen solche Einsicht stehe aber die EU-Kommission, warnt Gerald Kemski, Bundessprecher der AG »Betrieb & Gewerkschaft« der Linkspartei.PDS gegenüber ND. Brüssel sei das feste Regelwerk zwischen Hafenwirtschaft und Gewerkschaften, das bislang gute Arbeitsbedingungen sichere, schon lange ein Dorn im Auge.

Auf Deregulierung setzt auch Europaparlamentarier Jerzembowsky, der damit die Senkung der Hafenumschlagspreise erreichen will. Dagegen ist sein Parteifreund Olaf Ohlsen, hafenpolitischer Sprecher der Hamburger CDU, gegen die Richtlinie. Er befürchtet, dass etablierte Hafenunternehmen verdrängt werden könnten. Im Europaparlament hoffen die Hafenarbeiter vor allem auf die Unterstützung der Sozialisten, der Grünen und Linken, sagt Bernt Kamin, Betriebsratsvorsitzender des Gesamthafenbetriebs in Hamburg, der die internationalen Proteste mit organisiert hat. Für Kamin ist das heute erst ein Anfang. Im Januar soll es auch bei den Hafenarbeitern dann richtig losgehen.

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Nach Aus für Hamburger Aluminium-Werke

Um 450 Jobs zu retten, will sich der Betriebsrat für eine Enteignung der norwegischen Besitzer der Hamburger Aluminium-Werke (HAW) stark machen. Das sei legal, sagt er. Und es gebe Präzedenzfälle.

An den Schließungsplänen für das Hamburger Aluminiumwerk (HAW) konnte der Krisengipfel am Freitag bei Bundeskanzler Gerhard Schröder nichts ändern. Vergeblich hatten der Kanzler und Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) versucht, den norwegischen Konzernchef von Norsk Hydro, Eivind Reiten, zu überzeugen, den 450 Jobs eine Chance zu geben. Reiten will das Werk schließen – wie auch in Stade, wo 400 Beschäftigte arbeiten. Auch die 5000 Arbeitsplätze im Riesen-Werk Neuss sind nicht mehr sicher. Hydro-Deutschland Chef Dieter Braun hat angekündigt, »überhöhte Strompreise« würden Alu-Produktion in Deutschland unmöglich machen.

Branchenkenner halten das für vorgeschoben, denn Hydro schließt auch Werke in Norwegen. Der Konzern wolle die Produktion zentralisieren. Im Wüstenstaat Katar baut Hydro ein neues Superwerk, wo künftig 57 0000 Tonnen Primäraluminium jährlich – die Jahresproduktion der Branche in Deutschland – produziert werden sollen. Asiatische Märkte sind so besser zu erreichen, ohne Europa aufgeben zu müssen. Deshalb will Hydro die deutschen Werke auch niemand überlassen.

Das sei »Raubtierkapitalismus« und widerspreche dem Geist des Grundgesetzes, kommentierte unter anderem Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU). HAW-Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck nimmt dies wörtlich. Gegenüber ND erneuerte er am Montag die Forderung, das Werk zu enteignen.

Wie berichtet, hatte Norsk Hydro bereits vor dem Kanzlergespräch Verkaufsverhandlungen mit der Georgsmarienhütte Holding (GMH) platzen lassen. Diese habe kein »wirtschaftlich tragfähiges Konzept«. Spätere Insolvenz würde wegen diverser Gewährleistungsansprüche auch die bisherigen Eigner treffen. Deshalb bleibe es bei der Schließung. Doch tatsächlich erklärten sich die GMH und die Stadt schriftlich bereit, solche Risiken auszuschließen.

Offensichtlich sei nun, so Dieck zu ND, dass das Grundgesetz auch Handlungsmöglichkeiten biete: Eigentum verpflichtet. Eine Enteignung sei nur konsequent. Dann könne das Werk entweder staatlich oder durch Reprivatisierung an die GMH fortgeführt werden. Enteignungsvarianten hat der Betriebsrat prüfen lassen. Auch zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit seien Enteignungen möglich. Erst im Juni hatte das Hamburger Oberverwaltungsgericht aus die Enteignung von Obstbauern akzeptiert, die ihre Grundstücke für die Landebahnerweiterung von Airbus nicht verkaufen wollten. Doch im Hamburger Enteignungsgesetz sind Anteilsenteignungen, wie sie bei den HAW notwendig wären, nicht vorgesehen. Deshalb müsste das Gesetz geändert werden.

Dieck schlägt deshalb ein HAW-Enteignungsgesetz vor. Analog hätte die Stadt 1964 mehrere Grundeigentümer enteignet, als es um Deichsicherung ging. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies damals.

Uldall hat die Enteignungspläne bereits abgelehnt. Investoren würden verschreckt. Daher habe es in der BRD seit 1949 keine Enteignungen von Produktionsstätten mehr gegeben. Dieck kontert: Auch die Obstplantagen waren Produktionsbetriebe. Zudem wären die HAW vor dreißig Jahren mit mehreren Hundert Millionen DM subventioniert worden. Eine Milliarde Euro Gewinn habe das seitdem für die Eigner gebracht. Dieck kündigte nun Gespräche mit allen Bürgerschaftsfraktionen an, um diese für ein Enteignungsverfahren zu gewinnen.

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Mindestens 450 Jobs gehen verloren

Das supermoderne Hamburger Aluminiumwerk schließt zum Jahresende. Kaufinteressenten wurden verprellt, und auch die Rettungsversuche mancher Politiker waren erfolglos.

Im Juli dieses Jahres verkündeten die Gesellschafter des Hamburger Aluminiumwerks (HAW), darunter der norwegische Konzern Norsk Hydro, das Ende für das moderne Hamburger Werk. Als Grund müssen hohe Stromkosten herhalten. 450 Mitarbeiter werden ihren Arbeitsplatz verlieren.

Seitdem suchte Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) neue Investoren. Im September. hatte er Erfolg. Doch je präziser die Übernahmeverhandlungen, desto größer wurde der Verdacht, dass Hydro weder am Verkauf noch am Bestand der Hütte interessiert sei. Ende vergangener Woche ließ der Konzern mit Sitz in Oslo verlauten: Das Werk werde planmäßig zum Jahresende geschlossen.

Potenzielle Käufer waren die Georgsmarienhütte, die in der Stahlerzeugung tätig ist, und der Essener Aluminiumproduzent, die Trimet Gruppe. Und die Belegschaft der Alu-Hütte hoffte, der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Aber Anfang Oktober sprang Trimet ab – wegen unerfüllbarer Übernahmebedingungen, wie Vorstandschef Heribert Hauck erläuterte. Norsk Hydro hatte verlangt, ein nahe gelegenes Hydro-Walzwerk langfristig mit Aluminiumprodukten zum Selbstkostenpreis aus der Gießerei zu versorgen. Zudem sollten die Neubetreiber den Schrott des Hydro-Walzwerks verarbeiten.
Um das Geschäft mit der Georgsmarienhütte zu befördern, hatte Hamburg den Energieversorger HEW/Vattenfall sogar gedrängt, Zugeständnisse beim Strompreis zu machen. Doch jetzt platzte auch dieser Traum: Hydro ließ verkünden, ein annehmbares Geschäftsmodell sei nicht vorgelegt worden. Und eine dann bestehende Insolvenzgefahr würde wegen Gewährleistungsansprüchen auch die bisherigen Gesellschafter berühren.

Vor demonstrierenden und frustrierten Kollegen sprach HAW-Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck von »menschenfeindlicher Politik großer Konzerne«. Auch der Wirtschaftssenator ist entsetzt. Enttäuscht sind ebenfalls die Eigner der Georgsmarienhütte. Sie hatten kurz zuvor in London einen Vorvertrag über die weitere Lieferung von Aluminiumoxid für die Hamburger Alu-Hütte zeichnen wollen und sogar die Altgesellschafter von »allen denkbaren Risiken« entlastet. Auch der frühere Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hatte mehrfach mit Oslo telefoniert – vergeblich.

Hydro hofft wohl – wenn die Hamburger Alu-Hütte schließt – den Teilbetrieb der Gießerei allein zu betreiben und das eigene Walzwerk noch günstiger zu beliefern. Der Konzern hatte wohl nie ernsthaft vor, die Alu-Hütte zu verkaufen – schon gar nicht wegen der Energiekosten. In Norwegen schließt er Hütten – trotz günstigerer Strompreise. Hydro will sich keine Mitkonkurrenten züchten, sondern die eigene Primäraluminiumproduktion zentralisieren. Hierfür wurde bereits 2004 ein Vertrag mit dem Emirat Katar geschlossen, wo eine neue Superanlage mit eigenem Kraftwerk beachtliche 570 000 Tonnen produzieren soll. Abdullah Bin Hamad Al-Attiyah, Energieminister von Katar beschreibt sein Land als günstigen Standort, um sowohl »Europa als auch Asien zu beliefern«.

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Konferenz über die Entstehung der Bundesrepublik dokumentierte geschichtliche Alternativen

In Hamburg haben am Wochenende mehrere Hundert Menschen am Kongress »Tabus der bundesdeutschen Geschichte« teilgenommen.

Heutige Geschichtsschreibung vermittelt oftmals den Eindruck, als wäre die Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland in den 50er und 60er Jahren alternativlos gewesen. Der Kongress sei auch notwendig gewesen, um klar zu stellen, dass dies nicht so war, begründete Mitinitiator Eckart Spoo das Ziel der Veranstaltung. Die Restauration alter Macht- und Besitzverhältnisse sei auch in Westdeutschland heftig umkämpft gewesen.

Noch stärker ging es in Hamburg um die Frage, wie der Weg der Bundesrepublik Deutschland dann möglich wurde? Wissenschaftler wie Akteure damaliger Gegenbewegungen zeichneten ein facettenreiches Bild: die Übernahme ideologischer und politischer Stereotype aus der Zeit des Hitlerfaschismus, der kalte Krieg, das Verbot der KPD und die Rehabilitierung ehemaliger Kriegsverbrecher. Solcherart verschwiegene Geschichte wurde hautnah lebendig, als der fast 80-jährige Bremer Rechtsanwalt Heinrich Hannover berichtete, wie er die Befreiung vom Faschismus als Stunde des politischen Aufbruchs erlebte.

Hannover schilderte eine Zeit, in der auch die CDU das kapitalistische Wirtschaftssystem überwinden und die SPD Produktionseigentum sozialisieren wollte. Doch im Übergang zum kalten Krieg wäre der westdeutsche Separatstaat nur als Bollwerk gegen den Bolschewismus entstanden, wofür die Teilung Deutschlands billigend in Kauf genommen wurde. Antikommunismus wurde Staatsdoktrin und im Justizbereich musste Hannover erleben, wie 1947 verurteilte Nazischergen 1951 schon wieder in Amt und Würden waren. 1951 stellte die Bundesregierung den Antrag auf das Verbot der KPD.
Seit Ende der Nürnberger Prozesse habe es dann in der Bundesrepublik keine einzige Verurteilung eines Nazi-Verbrechens mehr gegeben, ergänzte der Völkerrechtler Norman Paech. Eindrucksvoll schilderte er, wie in Gerichtsverfahren Kriegs- und Naziverbrechen relativiert oder sogar in ihr Gegenteil verkehrt wurden. Paech: »Das Schlimme ist, es dauert bis heute an«

Im heutigen Geschichtsbild seien die Deutschen sogar in die Rolle des Kriegsopfers gerückt, ergänzte der Berliner Historiker Kurt Pätzold, der auf jüngste Debatten über den 8. Mai 1945 verwies. Solche Geschichtsbilder spiegeln aber politische Interessen wieder. Auch nach dem Krieg wäre es ohne das Lügengespenst von der Bedrohung durch die Sowjetunion, ohne die Verkleisterung der Wehrmacht, nicht möglich gewesen, so schnell wieder aufzurüsten, wie es dann geschehen ist

Entwicklungen wie diese trafen auf Widerstand. Auf dem Kongress wurde an die großen Volksbewegungen gegen erneute Konzernmacht gedacht, an Remilitarisierung und Notstandsgesetze. Zur Sprache kamen die deutschlandpolitischen Debatten unter Sozialdemokraten, um die Spaltung des Landes aufzuheben. Erinnert wurde an die KPD, an den Versuch Gustav Heinemanns mit der Gesamtdeutschen Volkspartei eine andere Richtung einzuschlagen. Doch der kalte Krieg entzog den Oppositionskräften auch eigene Grundlagen, sagte der Sozialwissenschaftler Gregor Kritidis. Sozialdemokraten verzichteten endgültig auf das sozialistische Ziel. Kommunisten verloren an Einfluss, weil der Parteikommunismus in Osteuropa individuelle Freiheitsrechte aufgab.

Facettenreich widerspiegelte die Konferenz weitere Entwicklungsmomente des jungen Staates: in der Bildungs-, Wissenschafts- und Wirtschaftspolitik, im Ausbau eines ideologischen und polizeilichen Repressionsapparates, auch in den Wechselwirkungen zur DDR. Ein Buch dokumentiert alle 32 Referentenbeiträge.

Das Buch ist erhältlich über die Zeitschrift »Ossietzky«, Haus der Demokratie und Menschenrechte, Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, E-Mail: ESPOO@t-online.de

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Beschäftigte der Hamburger Krankenhäuser kämpfen gegen Gehaltskürzungen

Nachdem der Tarifkonflikt für die Beschäftigten der Universitätskliniken in Baden-Württemberg gerade beigelegt ist und sich Arbeitgeber wie Gewerkschaften auf neue Rahmenbedingungen für rund 25 000 Beschäftigte einigten, drohen nun Tarifauseinandersetzungen für Hamburgs Krankenhäuser.

Während in den Universitätskliniken Baden-Württembergs für die Beschäftigten eine abgestufte Regelung für die Arbeitszeiten vereinbart werden konnte, bestehen die Krankenhausbetreiber in der Hansestadt Hamburg auf einer generellen Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich von 38,5 auf 42 Stunden. Zudem will der neue Krankenhaus-Arbeitgeberverband Hamburg (KAH) die Gehaltskosten um etwa 10 Prozent senken, was Kürzungen beim Regelgehalt, aber auch die Streichung von Zuschlägen einschließen soll.

Zuvor waren Hamburgs Krankenhäuser in konzertierter Aktion bereits Anfang Oktober aus der »Arbeitsrechtlichen Vereinigung Hamburg« ausgetreten und hatten als neuen Verband eben jenen KAH gegründet. So wollen die Krankenhausbetreiber einen Ausstieg aus dem bundesweit neu ausgehandelten Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) erzwingen und stattdessen einen eigenen Spartentarif durchsetzen. Betroffen wären davon 12 600 Mitarbeiter im Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK), 6400 Mitarbeiter im städtischen Universitätsklinikum (UKE) sowie Tausende Mitarbeiter der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft, in der sich kleinere Krankenhausträger vereinigt haben. Doch mit der neuen Tarifstruktur, so rechnete es die Gewerkschaft ver.di vor, würde eine durchschnittliche Krankenschwester einen Verdienstausfall von 700 Euro hinnehmen müssen. Beim technischen Personal und den Mitarbeitern im Servicebereich gehe es sogar um Lohnkürzungen von bis zu 30 Prozent.

Mit den Personalkosten argumentierte auch UKE-Chef Professor Jörg Debatin, als er den Austritt seines Hauses aus der alten Tarifgemeinschaft begründete: Mit der Übernahme des TVöD wären die Kosten im Vergleich zu Kliniken, die aus dem Tarifvertrag bereits ausgestiegen seien, zu hoch. »Höhere Arbeitskosten für die gleichen medizinischen Dienstleistungen, die von den Krankenkassen zu gleichen Preisen vergütet werden, würden die Zukunft des UKE aber nachhaltig gefährden«, sagte Debatin.

Doch verhandeln will ver.di nur auf der Grundlage des Bundestarifs. Um das zu erzwingen, setzt die Gewerkschaft nun ihrerseits auf Warnstreiks, die bereits in der nächsten Woche beginnen sollen. Zum Streik-Repertoire, so Angelika Detsch, ver.di-Bereichsleiterin für Gesundheit, gegenüber ND, würden dabei nicht nur gezielte Nadelstiche gehören, die sich auf Bereiche mit hoher Wirtschaftsrelevanz beziehen, sondern nötigenfalls auch eine Ausweitung der Streikaktivitäten in Richtung eines Dauer- oder Flächenstreiks.

Die Kampfbereitschaft in den Hamburger Krankenhäusern sei auch deshalb sehr hoch, ergänzte ver.di-Landeschef Wolfgang Rose, weil der neue Arbeitgeberverband gleichzeitig separate Verhandlungen mit dem Marburger Bund ( MB ) aufgenommen hat. Die Gewerkschaft der Klinikärzte bemüht sich gegenwärtig, bundesweit im Rahmen eigener Tarifverträge Lohnerhöhungen für das ärztliche Personal von 30 Prozent durchzusetzen. Doch mit dieser Ungleichbehandlung, so Rose, seien nun auch Fragen der Wertschätzung im Personal aufgeworfen. Die meistgestellte Frage auf den Personalversammlungen laute deshalb: Wann wird auch ver.di endlich mit Streikmaßnahmen beginnen?
Für Rose und Detsch ist der Konflikt nur abwendbar, wenn die Krankenhausbetreiber wieder bereit wären, auf der Grundlage des TVöD zu verhandeln. Die Gewerkschaft werde sich hingegen »unter keinen Umständen« auf einen Hamburger Separattarifvertrag einlassen. Wirtschaftliche Anforderungen einzelner Häuser könnten schließlich auch im Rahmen des Zusatztarifvertrages »zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser« verhandelt werden. Damit werden jenen Häusern, die Anpassungsschwierigkeiten an das neue Finanzierungssystem der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) hätten, Übergangsfristen bis 2009 eingeräumt, in denen auch Abweichungen vom TVöD möglich sind. Warnend fügte Rose hinzu: Käme eine Tarifvereinbarung aber nicht zustande, gelte eine zweijährige Nachwirkungspflicht aus dem Tarif, die Gewerkschaftsmitglieder dann auch einklagen könnten.

Wenig Verständnis zeigten Rose und Detsch für die Verhandlungstaktik des Marburger Bundes: Wer versuche, auf Kosten anderer für eine einzelne Gruppe Verbesserungen durchzusetzen, handele »unsolidarisch« und werde »niemandem nützen«. Eine Rückkehr zum »alten hierarchischen System mit den Halbgöttern in Weiß«, werde es mit seiner Gewerkschaft nicht geben, so Rose.

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Nach Kritik und Rücktrittsforderung : Gutachten soll Zustände bei Hamburger Unterbringung prüfen

Hamburgs zweite Bürgermeisterin und CDU-Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat schwere Fehler ihrer Behörde in der Konzeption und Einrichtung einer »Geschlossenen Unterbringung« für jugendliche Straftäter eingeräumt. Nun soll ein Gutachten dem Weiterbetrieb grünes Licht geben.

Der Streit um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« ist lang: 2003 auf Druck des rechtspopulistischen Innensenators Roland Schill zur Unterbringung Minderjähriger eingerichtet, befasst sich in Hamburg sogar ein Untersuchungsausschuss mit dem Fall. Höhepunkt der Kritik: Die Forderung nach einem Rücktritt von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram und der Vorwurf, mindestens 13 minderjährige Jugendliche sollen in der GUF ohne Urteil eines Familiengerichts festgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt«.

Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram nun für die offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführten Jugendknast einräumen musste, erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Hauses. Selbstkritisch wandte die Senatorin dabei ein, dass sie häufig von eigenen Mitarbeiter nicht richtig informiert worden sei.

Durch Dienstanweisungen will die Senatorin nun unterbinden, dass die Post der Insassen weiter gelesen wird. Auch HIV-Tests und der Einsatz von Psychopharmaka dürfen nur noch nach ärztlicher Konsultation und bei Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, ohne dass ein Familiengericht darüber rechtskräftig entschied, soll künftig unterbleiben.

Die Opposition hatte die sofortige Schließung gefordert, nachdem eine Reihe von Gewaltdelikten aus dem Haus bekannt wurde und die Kosten auf 900 Euro pro Insassen und Tag stiegen. Für Hamburgs CDU ist die Geschlossene Unterbringung ein Symbolprojekt für eine »konsequente«, ausschließlich auf Repression orientierte Politik gegenüber straffälligen Jugendlichen. Mit einem Gutachten des Experten Christian Bernzen sollen nun jedoch »alle Regelungen, Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen auf juristische Korrektheit, Klarheit und Vollständigkeit« überprüft werden. Schnieber-Jastram reagierte damit recht defensiv auf die katastrophalen Zustände in dem Haus – von der Einrichtung ablassen will sie offiziell noch nicht. Dass aber ausgerechnet ein Gutachten von Bernzen, der als renommierte Jurist und Experte für Jugendhilferecht selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehörte, für den GUF-Weiterbetrieb grünes Licht geben soll, wird von Beobachtern als taktisches Manöver gewertet.

Tatsächlich dürfte damit der Anfang vom Ende der »Geschlossenen Unterbringung« in Hamburg eingeleitet sein. Selbst die Springer-Presse in der Hansestadt, die einst so vehement das geschlossene Heim gefordert hat, schäumt inzwischen auf andere Weise: Wegen der zahlreichen Fehler bei der Führung der Einrichtung in der Feuerbergstraße.

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Kinderknast ohne Urteil: Ausschuss untersucht geschlossenes Jugendheim in Hamburg

In Hamburg haben SPD und Grüne den Rücktritt der CDU-Sozialsenatorin gefordert. Auslöser: Neueste Erkenntnisse über das geschlossene Jugendheim in der Feuerbergstraße. Mindestens 13 minderjährige Jugendliche sollen dort ohne ein Urteil eines Familiengerichts festgehalten worden sein.

Für Oppositionsführer Michael Neumann (SPD) ist die Affäre ein klarer Fall von »Freiheitsberaubung im Amt«, für den die Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) Verantwortung trage. Mit der Rücktrittsforderung eskaliert ein jahrelanger Streit um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« (GUF), deren Einrichtung auf Ex-Innensenators Ronald Schill zurückgeht. Der Rechtsaußen hatte 2001 bei den Bürgerschaftswahlen vor allem mit dem Thema »Bekämpfung der Jugendkriminalität« gepunktet. Doch obwohl Schill längst ins Ausland abgewandert ist, hat die 2003 geschaffene Einrichtung überlebt. Im Volksmund »Kinderknast« genannt, werden hier 12- bis 16-Jährige eingesperrt. Weil deren Taten strafrechtlich noch nicht abzuurteilen sind, müssen Einweisungen deshalb durch Familiengerichte entschieden werden. Doch während die Kosten der Einrichtung in die Höhe schossen, wurde immer deutlicher: Das Heim funktioniert nicht. Deshalb beschloss die Bürgerschaft Mitte des Jahres die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Abgeordnete stellten nun fest, dass in dem Heim auch U-Bahn-Wachen zur Betreuung der dort untergebrachten Kinder und gefährliche Psychopharmaka zu deren Beruhigung eingesetzt wurden, ohne dass Jugendämter, Eltern oder behandelnde Ärzte konsultiert wurden. »Wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt« hat deshalb die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen eingeleitet.

Ausgerichtet für zunächst 18 bis 24 ständige Insassen, ist das Heim meist unterbelegt. Häufig weigerten sich Familienrichter Einweisungen in das mit einem vier Meter hohen Zaun ausgestattete Heim vorzunehmen, da diese nicht »kindeswohlfördernd« seien. Ehemalige Mitarbeiter sagen, das Heim lasse eine sinnvolle pädagogische Arbeit nicht zu. Die hohe Personalfluktuation ist einer der Gründe, warum Einrichtungsleiter pädagogische Aufgaben für die schwer erziehbaren, häufig suizidgefährdeten Jugendlichen, mit Wachpersonal erledigen wollten.

Penibel registrierten Mitglieder des Ausschusses 220 besondere Vorkommnisse in der Feuerbergstraße: Ausbrüche und Entweichungen, über 100 Gewalttätigkeiten und Schlägereien, aber auch 20 Selbstverletzungen. Allein 2004 gab es 11 Selbstverstümmelungen und vier Selbstmordversuche.
Das sei ein »Dampfkessel der Gewalt«, sagte die grüne Abgeordnete Christiane Blömeke, für die es kein Wunder ist, dass die Mehrzahl der Entlassenen anschließend wieder straffällig wird. Blömeke kritisierte, dass ein pädagogisches Konzept bis heute nicht vorliege, obwohl das Heim dem Steuerzahler satte 900 Euro pro Tag und Insassen koste.
Für die CDU ist das Heim vor allem ein prestigeträchtiges Symbolprojekt für einen harten Kurs gegen jugendliche Straftäter. Sozialstaatsrat Klaus Meister gab zu verstehen, dass es »Zimperlichkeiten« hier nicht geben dürfe, handele es sich doch »nicht um Opfer, sondern um Täter«.

Auf Alternativen verweist seit Jahren ein Aktionsbündnis von 47 Jugendhilfegruppen. Diese fordern wie die Grünen einen Ausbau betreuter Wohneinrichtungen. Dagegen will sich die SPD der Sichtweise, Resozialisierung funktioniere mit Repression, nicht völlig verschließen. Statt des Heimes in der Feuerbergstraße wollen die Sozialdemokraten nun, auch um Kosten einzusparen, ein geschlossenes Heim in Kooperation mit Schleswig-Holstein oder mit Mecklenburg-Vorpommern einrichten.

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In Thüringen und in der Pfalz klagen Ein-Euro-Jobber auf Tariflohn

Nach einer Reihe von Hartz IV-Musterverfahren vor Sozialgerichten stehen ab September die ersten urteile von Arbeitsgerichten über Ein-Euro-Jobs an. In Frage steht dabei, inwieweit diese als normale Tätigkeit zu werten sind – und daher auch branchenüblich vergütet werden müssen.

Hartz IV löst eine Flut von Gerichtsverfahren aus. Doch während in grundsätzlichen Fragen, so jüngst zur Angemessenheit der Höhe des Arbeitslosengeldes II (ND berichtete), Klagen scheiterten, sieht es im Detail anders aus. Jetzt stehen Entscheidungen zu den Ein-Euro-Jobs an.

Zur Höhe von Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher trafen jüngst Sozialgerichte in Osnabrück und Hamburg Entscheidungen. Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft bei Wohngemeinschaften dürfen nicht einfach auf den Satz für Bedarfsgemeinschaften runtergerechnet werden, urteilte das Gericht in Osnabrück, das die Begrenzung des Wohnraums für eine Zweier-WG auf 60 Quadratmeter als Verletzung der Menschenrechte bezeichnete. In Hamburg entschied das Sozialgericht, dass beim Arbeitslosengeld II, wenn Kinder mit einem Elternteil und dessen nichtehelichem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nur das Vermögen des Elternteiles, nicht aber das des Partners anzurechnen sei. Sozialhilferechtliche Regelungen wurden verworfen.

Aufsehen hatte auch die Entscheidung des Sozialgerichts in Berlin hervorgerufen, das Kürzungen bei der Grundsicherung eines Mannes verworfen hatte, weil dieser einen Ein-Euro-Job nicht annahm. (ND berichtete). Ähnlich entschied jetzt das Sozialgericht Bayreuth, das die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Leistungskürzungen anordnete. In beiden Fällen hatte die örtliche ARGE (Arbeitsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II) Arbeitsinhalte der Maßnahmen in der Zuweisung des Ein-Euro-Jobs nicht klar benannt. Nur so hätte die ARGE aber prüfen können, ob gesetzliche Kriterien – insbesondere die Zusätzlichkeit und das öffentlichen Interesse – eingehalten werden.

Erste Gerichtsverfahren gibt es nun auch vor Arbeitsgerichten. In Gera wird der Fall von fünf Arbeitslosen aus der ostthüringischen Stadt Greiz verhandelt, die beim Abbruch von Industrieruinen eingesetzt werden. Mit Unterstützung der Gewerkschaft IG Bauen Agrar-Umwelt verlangen sie nun Tariflohn, denn die Tätigkeit sei nicht zusätzlich gewesen, ein Arbeitsverhältnis längst entstanden. Ähnlich auch die Forderung eines arbeitslosen Berufskraftfahrers aus Weiden in der Oberpfalz, der – mit Unterstützung des DGB-Rechtsschutzes – rückwirkend ab 1. Februar monatlich 1153,20 Euro Tariflohn einklagen will. Der Jobber war für den Fahrdienst des Malteser Hilfsdienstes verpflichtet worden, den sich das Unternehmen seinerseits hoch bei Sozialversicherungsträgern abrechnen lässt. Die Gerichtsentscheidung in Weiden wird noch im September erwartet, die in Gera bis November. Sollten die Kläger Recht erhalten, dürfte eine Flut weiterer Klagen losbrechen, in denen Ein-Euro-Jobber auf die Zahlung regulärer Löhne für reguläre Tätigkeiten dringen werden.

Bereits allein die Tatsache, dass nun Arbeitsgerichte, nicht nur Sozialgerichte, Klagen von Ein-Euro-Jobbern verhandeln, bringt die Beschäftigungsträger in Bedrängnis. Auf den Einwand von Tobias Bluhm, Personalleiter des Malteser Hilfsdienstes, dass Arbeitsgerichte nicht zuständig seien, stellte Richter Veit Zitzmann trocken fest: wenn Jobber in Umgehung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, sei grundsätzlich zu prüfen, ob reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz nicht längst entstanden seien.

Bundesweit steht die Institution ARGE damit auf dem Prüfstand, denn die Jobs werden von diesen in der Regel pauschal vergeben, ohne Details der Arbeitsinhalte und der Arbeitszeit festzulegen. Gewerkschaften und Handwerksverbände befürchten schon lange Verdrängungseffekte. »Bei den Ein-Euro-Jobs brechen alle Dämme«, klagt etwa Handwerkspräsident Otto Kentzler. Doch ungeachtet dieser Klagen will Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Ein-Euro-Jobs von gegenwärtig 250 000 auf geplante 600 000 ausweiten. Das entlastet die Arbeitslosenstatistik, in der Ein-Euro-Jobber nicht mitgezählt werden.

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24. Januar 2005

Ausstellung über Zwangsarbeit in Hamburg eröffnet

Sie hätten sich eine andere Jugend gewünscht. Als der Krieg vorüber war, war jedoch auch sie für die Zwangsarbeiter in Deutschland dahin.

Kein anderer Ort atmet hanseatische Würde wie der Kaisersaal des Hamburger Rathauses. Große Ölgemälde zeigen die Mächtigen vergangener Tage. Prächtige Kronleuchter erhellen die Sicht. Hier trug sich jüngst Präsident Putin ins goldene Buch der Stadt ein. Am Freitagvormittag hatte Bürgerschaftspräsident Berndt Röder (CDU) aus einem seltenen Anlass zum Empfang geladen: Eröffnung der Ausstellung »In Hamburg haben wir unsere Jugend gelassen – Zwangsarbeit von 1940 bis 1945«. Erschienen war auch Innensenator Udo Nagel (parteilos). Der sei für Abschiebepolitik gegenüber Flüchtlingen zuständig, raunte eine Besucherin im Saal, wo man Angehörige der VVN, des Auschwitz-Komitees und die »Freunde der Gedenkstätte KZ Neuengamme« sah.

48 Ausstellungstafeln sind im Foyer des Rathauses aufgestellt. Sie zeigen Briefe und Fotos von Zwangsarbeitern. Ernste und ängstliche Gesichter sieht der Besucher auf den Fotos. 500000 Menschen haben die Stadt zwischen 1940 und 1945 als »Fremdarbeiter durchlaufen«. Man erkennt Franzosen, Italiener, Holländer. Vor allem aber Menschen aus Polen und der Sowjetunion. Seit der Entschädigungsdebatte ist die Zwangsarbeit wieder in das Gedächtnis von mehr Menschen in Deutschland gerückt. Wie das Ausbeutungssystem aber funktionierte, wissen, 60 Jahre nach dem Krieg, nur wenige. In der Ausstellungsmitte steht eine große Stadtkarte. 1500 Punkte sind darauf verzeichnet. Jeder Punkt trägt eine Nummer. Jede Nummer bezeichnet ein Lager.

Im Kaisersaal spricht die 80-jährige Ukrainerin Anna Naliwajko-Guk. 17 Jahre war sie alt, als sie deportiert wurde. Dankbar sei sie nun dafür, die »Stadt ihrer Jugend« zu sehen. So gehe es vielen Teilnehmern des Besuchsprogramms, sagte Katja Hertz-Eichenrode. Sie arbeitet in der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und organisiert seit 2001 ein Besuchsprogramm für Zwangsarbeiter. Die Menschen seien dankbar, wenn sie die Einladung erhalten. Selbst dann, wenn sie so alt sind, dass sie nicht mehr reisen. Mit diesen Kontakten sei die historische Aufarbeitung besser möglich. Viele Ausstellungsexponate stammen von den Zwangsarbeitern.

Später sagt Steffi Wittenberg vom VVN-Landesvorstand, dass sie darauf hoffe, dass nach der Ausstellung Zwangsarbeiter nicht wieder in Vergessenheit geraten. Nur die Willi-Bredel-Gesellschaft unterhält eine kleine Dauerausstellung. Im Stadtteil Fuhlsbüttel konnte sie einstige Wohnbaracken von Zwangsarbeitern erhalten und nutzen. Vom Alltag der Zwangsarbeiter ist hier die Rede: Betten voller Ungeziefer, kalte Winter, Rübensuppe, täglich 12 Stunden Arbeit in der Rüstungsindustrie. Insgesamt 13,5 Millionen Menschen waren in Deutschland als Arbeitssklaven eingesetzt. Der größte Teil bestand aus Zivilpersonen. Hinzu kamen Kriegsgefangene und KZ-Insassen. Rassistisch wurden »Fremdarbeiter« in Kategorien eingeteilt. Polen und Russen standen ganz unten.

Nach der Ausstellungseröffnung widersprach die Historikerin Dr. Frederike Littmann auf einer Veranstaltung diffamierenden Unterstellungen, Zwangsarbeiter hätten gern in Deutschland gearbeitet: »Keiner der Zwangsarbeiter ist freiwillig gekommen.« Not und Elend der besetzten Länder hätten Anwerbungsversuchen der Arbeitsämter allerdings eine Grundlage gegeben. Später seien erzwungene Massendeportationen erfolgt. Seit Jahren erforscht Littmann die Zwangsarbeitergeschichte in Hamburg. Nicht leicht, hatten doch Gestapo und das Landesarbeitsamt alle Unterlagen vernichtet. In Militärarchiven, Akten aus der Industrie- und Handelskammer und der Werft Blohm + Voss wurde sie fündig.
Erst mit dem Heer von Arbeitssklaven aus dem Ausland habe Deutschland den Krieg führen können, stellt Littmann fest. Der Arbeitskräftemangel der Hamburger Industrie habe diese ab April 43 veranlasst, Deportationen sogar selbst zu organisieren. Im Mai 44 waren 40 Prozent aller Arbeitsplätze mit Zwangsarbeitern besetzt, in der Industrie sogar 60 Prozent. Das Unrecht sei offen und unter wissender Beteiligung der Bevölkerung erfolgt. Im Tagebuch des Werftbesitzers Walter Blohm hat Littmann gelesen, dass dieser den Krieg schon 1943 für verloren hielt. Zwangsarbeitereinsatz vollzog sich dann zur Produktionsmittelsicherung für die Nachkriegszeit, sagte Littmann.

Nur von einer Widerstandsaktion in Hamburg weiß man heute. Aber es habe doch Fluchtversuche gegeben, fragt eine ältere Dame. Diese seien im letzten Kriegsjahr so gravierend gewesen, bestätigt Littmann, dass Sanktionen, von der Züchtigung bis zum Arbeitserziehungslager, nicht mehr griffen. Die »Ordnung« wurde mit öffentlichen Hinrichtungen aufrechterhalten.

Am Abend sind nur noch wenige Besucher im Rathausfoyer zu sehen. Eine junge Frau und ihr Freund stehen vor einer der Tafeln, lesen entsetzt den Brief eines Zwangsarbeiters. Schon als Kind wurde er deportiert. Am Anfang hätten er und seine Kameraden gedacht, dass der Direktor ihnen die Hand zur Begrüßung reichen wolle. Doch dann seien sie geschlagen worden. In drei Jahren immer wieder. Wie Maschinen hätten sie am Ende funktioniert.

Die Ausstellung im Rathaus ist noch bis 11. Februar zu sehen. Eine Sonderführung in der Gedenkstätte der Willi-Bredel-Gesellschaft findet am 6. Februar ab 14 Uhr am Wilhelm-Raabe-Weg 23 statt.

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18. Januar 2005

Initiative will in Hamburg per Bürgerbegehren die Verfassung ändern

Mit einer Volksinitiative »Hamburg stärkt den Volksentscheid« geht das Ringen um die Zukunft der Volksgesetzgebung in die nächste Runde.

Ein Bündnis aus Initiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Parteien will die Hamburger Landesverfassung ändern, um die Bindungswirkung von Volksentscheiden für die Bürgerschaft zu erhöhen. Schon im Dezember wurde die Volksinitiative zur »Rettung des Volksentscheids« eingereicht. Sie richtet sich gegen ein Gesetz, mit dem der CDU-Senat die Hürden für Volksentscheide erhöhen möchte. Die Initiativen verfolgen unterschiedliche Zwecke, aber dasselbe Ziel, begründet Angelika Gardiner vom Landesvorstand des Vereins »Mehr Demokratie« die komplizierte Situation.

Nun müssen je 10000 Unterschriften gesammelt werden, damit Volksbegehren stattfinden können, bei denen je 60000 Wahlbürger zustimmen müssen. Erst dann können Volksentscheide stattfinden. Dabei müssen der Verfassungsänderung Zwei-Drittel der Abstimmenden und mindestens 50 Prozent aller Wahlbürger zustimmen.

Immer wieder konnten Volksbegehren und -entscheidungen Vorhaben des Senats in Zweifel ziehen. Im Februar 2004 waren 77 Prozent der Wähler gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser. Zuvor konnte eine Wahlrechtsreform durchgesetzt werden, die den Bürgereinfluss erhöht. Volksbegehren gegen die Privatisierung der Berufsschulen und der Wasserwerke im September gab der Senat nach, um nicht erneut Volksentscheide zu verlieren.

Jetzt will die CDU Volksabstimmungs- und Wahltermine entkoppeln. Unterschriften für Volksbegehren sollen nur noch in Ämtern, nicht bei Sammlungen geleistet werden dürfen. So aber würde das Zustimmungsmindestquorum von 20 Prozent aller Wahlberechtigten (50 Prozent bei Verfassungsänderungen) häufig nicht mehr erreicht werden, befürchtet Gardiner. Viele Initiativen würden scheitern. Das will die im Dezember eingereichte Volksinitiative verhindern.
Mit der zweiten Initiative antwortet das Bündnis auf ein Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts, das der Bürgerschaft zwischenzeitlich zusprach, Volksentscheide jederzeit wieder aufheben zu können. Verfassungsgerichtspräsident Wilhelm Rapp begründete: Volksentscheide haben keine höhere Verbindlichkeit als Parlamentsbeschlüsse.

Das macht Volksentscheide, die einen langen Vorlauf benötigen, unsinnig, sagte Hamburgs IG-Metall-Chef Frank Teichmüller. Auch er will die Verfassungsänderung, damit Aufhebungsentscheidungen des Parlaments erneut dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. »Das Volk soll das letzte Wort erhalten«, sagte der grüne Abgeordnete Farid Müller und SPD-Chef Mathias Petersen ergänzt: Volksentscheidungen sind zu respektieren.

Das Bündnis muss sich zu den erschwerten Bedingungen durchsetzen, die die CDU mit absoluter Parlamentsmehrheit beschließen wird. Nur mit einer großen Volksmobilisierung könnte die Verfassungsänderung erreicht werden. Gegenüber ND verwies Angelika Gardiner deshalb auf die Breite des Bündnisses: Gewerkschaften, SPD, Grüne, Mieterbund, Naturschutzverbände, Stadtteilinitiativen und die Patriotische Gesellschaft gehören dazu. Selbst von der FDP und der Handwerkskammer erwartet die 63-jährige Journalistin Unterstützung.
Gardiner kommt ursprünglich aus Bayern, wo es seit 1946 Volksentscheidungen gibt. Als sie nach Hamburg kam, wäre sie erschüttert gewesen, wie gering die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger in der als weltoffen, demokratisch und liberal bezeichneten Stadt waren. Bei der Gründung von »Mehr Demokratie e.V.« war Gardiner 1997 deshalb sofort dabei. Jetzt hat sie das breiteste Bündnis geschaffen, das es in der Hansestadt je gab. Ist es erfolgreich, wäre das für die CDU ein Super-GAU.

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14. Januar 2005

Die Gewerkschaftslinke muss die Internationalisierung der Gewerkschaften vorantreiben

Dr. Werner Sauerborn (55) ist Gewerkschaftssekretär beim ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg. Als Autor zu Fragen gewerkschaftlicher Politik ist er am Wochenende zum Ratschlag der Gewerkschaftslinken in Stuttgart eingeladen. Andreas Grünwald sprach für ND mit ihm.

ND: Am Wochenende trifft sich die Gewerkschaftslinke. Welche Bilanz ziehen Sie für 2004?

Sauerborn: Das Jahr fing kämpferisch an. Es gab wichtige Höhepunkte: die Massendemos am 3. April, die Streiks bei Opel Bochum und DaimlerChrysler Mettingen. Das Ende des Jahres war dagegen eher deprimierend. Wir müssen überlegen, wie wir Kämpfe besser koordinieren und im Einzelfall besseren Widerstand leisten können. Im Kern hat die Defensivsituation der Gewerkschaften aber strukturelle Gründe. Wir schwanken ständig zwischen Widerstand, Proklamation und Einknicken. Hingegen ist die neoliberale Gegenfront sehr geschlossen und verfügt mit der weltweiten Lohnkostenkonkurrenz und dem Steuersenkungswettbewerb über ein neues Erpressungspotenzial, auf das wir noch keine Antwort gefunden haben.

Auf dem Perspektivenkongress in Berlin wurde das Bündnis mit den sozialen Bewegungen proklamiert. Ist das ein Ausweg?

Das ist sehr wichtig. Wirksame Gegenstrategien erfordern eine Vernetzung aller, die von dieser Politik betroffen sind. Aber auch im Bündnis kommt es darauf an, dass die Gewerkschaften in der Lage sind, ihr eigentliches Potenzial einzubringen: Gegenmacht durch Arbeitskämpfe auszuüben. Bündnisse sind wichtig, aber sie lösen nicht unsere Probleme. Unsere Schwäche hat mit globaler Erpressbarkeit zu tun. Um unsere Krise zu lösen, müssen wir sie zuerst deutlicher registrieren: Das ist kein Schnupfen, das ist eine lebensbedrohliche Erkrankung! Die ökonomische Globalisierung schränkt die Widerstandsfähigkeit der Gewerkschaften dramatisch ein. Weltweiter Konkurrenz auf den Arbeitsmärkten können wir nur begegnen, wenn sich die Gewerkschaften längerfristig zu Global Unions entwickeln. Beim Opel-Konflikt wurde das deutlich. Dem Standort-Erpressungsversuch hätte die Gewerkschaft eine komplementäre Branchensolidarisierung entgegensetzen müssen. Da stehen sich polnische, schwedische, belgische und deutsche Standorte gegenüber. Nur mit einer grenzüberschreitenden Gegenwehr wäre die Auseinandersetzung zu gewinnen gewesen.

Ist das mit den deutschen Gewerkschaften überhaupt zu machen?

Als Gewerkschaften haben wir zwanzig Jahre Globalisierung verschlafen. Entweder haben wir diese geleugnet, als großen Bluff der Arbeitgeber abgetan, oder mit Unterwerfung reagiert. Zu den Global Unions gibt es langfristig keine Alternative. Nur wenn wir uns auf diesen Weg machen, die ersten Schritte bestimmen, werden wir das Blatt wieder wenden. Ein gutes Beispiel ist die Internationale Transportarbeiterföderation (ITF). Hier zeigt sich: die Zukunft hat längst begonnen. Die ITF/Maritime Sektion ist ja im Grunde eine globale Seeleutegewerkschaft. Die nationale Tarifpolitik für Seeleute (ötv/ ver.di) war längst anachronistisch geworden. Die ITF hat einen Welttarifvertrag für Seeleute ausgehandelt. Das ist eine aufstrebende Gewerkschaft, mit Mitgliederzuwächsen und zunehmender Handlungsfähigkeit. Das wird aber kaum diskutiert und wahrgenommen.

Was sehen Sie als Aufgaben der Gewerkschaftslinken?

Die Krise der Gewerkschaften ist auch die der Gewerkschaftslinken. Aber die Gewerkschaftslinke ist geradezu dazu berufen, Antworten auf Globalisierungsdruck und Standorterpressung einzufordern und zu entwickeln. Die Gewerkschaften sind das wichtigste, was Arbeitnehmer haben. An ihrer Handlungsfähigkeit hängt die soziale Lage nicht nur der Arbeitnehmer, sondern auch der Arbeitslosen, Sozialhilfeempfänger und Rentner. Als Arbeitnehmer sind wir nicht Kunden der Gewerkschaft, es sind unsere Organisationen und deshalb müssen wir sie uns wieder so herstellen, wie wir sie brauchen.

»(…) Die Apparate sind nicht für sich selbst da. Strategische Antworten müssen gesucht und gefunden werden, auch und gerade durch die Gewerkschaftslinke. Man muss das ja auch noch differenzieren. Im Grunde muss man sagen, dass auch in den Apparaten eigentlich die linken Positionen in den letzten Jahren ganz deutlich an Einfluss gewonnen haben. Viele Linke sind da auch in Schlüsselfunktionen, die aber auch ziemlich ratlos mit dem umgehen, was gerade passiert. Diese Konstellation: Wir sind die Basis und die da oben in den Institutionen sind die rechten Bürokraten, die jede Mobilisierung abwürgen, stimmt so nicht (…)«

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14. Januar 2005

Ver.di zur rechtlichen Verortung der »Beschäftigungsmöglichkeiten«

Alle reden von den Ein-Euro-Jobs. Was aber sind diese, rechtlich gesehen? Erste Aufklärung leistet die ver.di-Broschüre »Rechte und Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bei Ein-Euro-Jobs«

Mehr als 600000 Ein-Euro-Jobs sollen 2005 entstehen – Arbeitsgelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch, keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechtes. Gleichwohl greifen gesetzliche Bestimmungen – und nicht nur die über den Arbeitsschutz und aus dem Bundesurlaubsgesetz. Ver.di hat nun ein erstes Material erstellt, mit dem Fachbereichsleiter Martin Lemcke Möglichkeiten und Grenzen der Interessenvertretung bei Ein-Euro-Jobs aufzeigen will.

Diese müssen von öffentlichem Interesse, zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Betriebs- und Personalräte haben ein Prüfungsrecht. Abzulehnen seien Stellen, die erwerbswirtschaftlichen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis dienen. Zusätzlichkeit sei nur gegeben, wenn vorgesehene Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst später durchgeführt werden könnten.
Grundsätzlich seien Arbeiten, die sich aus rechtlicher Verpflichtung ergeben, nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung erst nach zwei Jahren erfolgen könnten. Ein Ablehnungsgrund bestünde auch, wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze behindert werde.
Keine Rechte haben Ein-Euro-Jobber bei der Betriebsratswahl. Hingegen könne sich bei Inanspruchnahme der Betriebsräte durch Ein-Euro-Jobber aber einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben.

Grundsätzlich bestehen Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Einstellung, trotz fehlender Arbeitnehmereigenschaft der Ein-Euro-Jobber. Die Gewerkschaft verweist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Zivildienstleistende und Ehrenamtliche. Danach seien Mitbestimmungsrechte auf alle Personen übertragbar, die sich im Rahmen betrieblicher Weisungsbefugnis befinden. Da dies für Ein-Euro-Jobber fast immer gelte und Auswirkungen für das übrige Personal gegeben sind, könne die Einstellung von Ein-Euro-Jobbern auch verweigert werden.

Negative Auswirkungen in diesem Sinn seien dann gegeben, wenn befristete Arbeitsverträge nicht verlängert werden, Versetzungen erfolgen oder Arbeitsüberlastung durch die Einarbeitung von Ein-Euro-Jobbern entstehe. Obwohl das Zuweisungsrecht nicht mitbestimmungspflichtig ist, bestünden Mitwirkungsrechte, wenn unter mehreren Personen ausgewählt werde.

Schließlich sind Interessenvertretungen schon bei Plänen für Ein-Euro-Jobs zu beteiligen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Einführung von Arbeitsgelegenheiten ergibt. Ähnliche Regeln greifen für Kirchen, Diakonie und Caritas. Nach geltender Rechtslage muss der Einsatz von Diakonieschwestern im Rahmen von Gestellungsverträgen erfolgen, für die sich Beteiligungsrechte ergeben. Das sei auf Ein-Euro-Jobber übertragbar. Hinweise enthält das Papier auch für die Rechtsauslegung der Mitarbeitervertretungsordnung der Katholischen Kirche.

Erhältlich über die Web-Seite www.verdi.de in der Rubrik »Mitbestimmung« oder auf allen Geschäftsstellen der Gewerkschaft.

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Hamburger Bürgerschaft beschloss nach heftigen Debatten Doppelhaushalt 2005/2006

In Hamburg ist in der vergangenen Woche nach mehrtägigen Beratungen ein Doppelhaushalt für die Jahre 2005 und 2006 in der Bürgerschaft beschlossen worden.

Nach vier Tagen Debattenmarathon mit zum Teil heftigen gegenseitigen Vorwürfen in der Bürgerschaft der Hansestadt ist der Doppelhaushalt 2005 und 2006 unter Dach und Fach: Auf 20,5 Milliarden Euro sind die Einnahmen prognostiziert, davon allein 1,35 Milliarden über erneute Kreditaufnahme. Bei den Ausgaben verschlingen die Kreditzinsbelastungen allein 2 Milliarden Euro, ist doch der Schuldenstand auf 26 Milliarden Euro angewachsen. Mit einer Belastung von 830 Millionen Euro rechnet die Stadt im Länderfinanzausgleich. Für Investitionen sind 2 Milliarden, für Personalausgaben 6,9 Milliarden und für Sach- und Fachausgaben 8,2 Milliarden Euro vorgesehen.

Hamburg gehöre zu den wenigen Ländern, so Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU), die einen verfassungskonformen Etat vorlegen. Peiner hob hervor, dass sich die Netto-Neuverschuldung reduziere, Investitionen von der Netto-Kreditaufnahme entkoppelt seien und der Betriebshaushalt 2006 ausgeglichen werde.

Die Regierung setze zu einseitig auf einen Konjunkturaufschwung, blockiere den Abbau von Subventionen kritisierte der GAL-Finanzexperte Wilfried Maier. Experten bezweifeln zudem die Prognosen zum Länderfinanzausgleich, rechnen mit höheren Belastungen. Kritik aus den Oppositionsparteien auch an der Investitionspolitik. Ein erheblicher Teil der Aufwendungen sei für Prestigeobjekte vorgesehen, wie die U-Bahnanbindung für die Hafencity, die 275 Millionen Euro koste. Der Haushalt sei deshalb unausgewogen.

DGB: Wirtschaftsinteressen im Vordergrund

Für Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm ist der Haushalt vor allem durch Wirtschaftsinteressen gekennzeichnet, während soziale Belange zu kurz kämen. Die örtliche PDS verweist auf Forderungen, wie die Einnahmesituation für die Länder verbessert werden könne: etwa durch Wiedereinführung der Vermögenssteuer, die Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und den Abbau von Steuervergünstigungen für Konzerne. Kritisiert wird die Konzentration auf Großprojekte.

In der Bürgerschaft kam es in der Debatte über den Haushalt zu heftigen Wortduellen zwischen Regierung und Opposition. Im Zentrum stand zunächst der Streit um die Zuschüsse für Hamburgs Kindertagesstätten. Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) wollte Zuwendungskürzungen um 40 Millionen Euro durchsetzen, die sie nach Demonstrationen auf die Hälfte reduzierte. Da sich die Anzahl der Kita-Plätze aber um 5000 erhöht, forderte SPD-Fraktionschef Michael Neumann eine Aufstockung des Etats um 50 Millionen. Er verwies auf Minderausgaben durch Hartz IV. Als »linken Populismus« bezeichnete dies Wilfried Maier von der GAL, denn die Mittel seien längst verplant. Erneut war auch der Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) umstritten. Das Geschäft sei nur persönlichen Verbindungen des Finanzsenators mit Asklepios-Kliniken-Chef Bernhard Broermann geschuldet, der den LBK kaufen will, sagte Neumann. Bessere Angebote seien dem Parlament unterschlagen worden. Dass die Mehrheit der Hamburger jegliche Form der Mehrheitsprivatisierung ablehnt, spielte kaum noch eine Rolle.

Lange Kürzungsliste im öffentlichen Sektor

Scharfe Auseinandersetzungen gab es auch zum Sozialetat. Für den SPD-Abgeordneten Walter Zuckerer handele der Senat nach dem Motto »Geiz ist geil«. Kürzungen bei sozialen Einrichtungen, in der Arbeitsmarktpolitik, beim Blindengeld und in der Frauenförderung, bei öffentlichen Bibliotheken, Volkshochschulen und Sportverbänden sind vorgesehen. Ebenfalls sollen Schulstandorte und Schwimmbäder geschlossen werden.

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64760&IDC=2&DB=Archiv



In Hamburg hält der Streit um die Arbeitsgelegenheiten an

Trotz der neuen Ein-Euro-Jobs stehen zahlreiche Hamburger Beschäftigungsträger vor dem Aus.

Nach einer jetzt bekannt gewordenen Liste der Hamburger Wirtschaftsbehörde sollen vor allem Billiganbieter den Zuschlag für die Ein-Euro-Jobs erhalten. Da die bisherigen ABM auslaufen, befürchtet Petra Lafferentz, Geschäftsführerin von Alraune, die mehrere soziale Projekte betreibt, eine Zerschlagung der bisherigen Beschäftigungs-Infrastruktur in Hamburg. Schon jetzt ist von 400 Kündigungen in der Branche die Rede.

Bereits im Frühherbst hatte die Hamburger Wirtschaftsbehörde die einschlägigen Firmen dazu aufgefordert, Angebote für die Hartz-IV-Arbeitsgelegenheiten abzugeben. Als Vergabekriterium hob man später nicht die Qualität des Projekts, sondern dessen Preis hervor. Auf 10000 für 2005 geplante Ein-Euro-Stellen gab es von 99 Anbietern rund 20000 Angebote, darunter auch von Weiterbildungsbetrieben. Diese hofften, mit den Zuschüssen für die Ein-Euro-Jobs die Kürzungen beim Kerngeschäft kompensieren zu können. »Die Fachlichkeit wurde nicht bedacht«, rügte Ulli Dressler vom Träger Passage. So kämen Anbieter mit Dumping-Preisen zum Zuge, die den Billigjobbern weder Betreuung noch Qualifizierung bieten oder die Produkte herstellen lassen.

Bleibe es beim alleinigen Kriterium Preis, müssen viele Beschäftigungsträger zum Jahresanfang 2005 schließen, bekräftigt Marlies Strehlow, Co-Geschäftsführerin von Koala, die 20 soziale Stadtteilprojekte betreut. Weil Hamburg zudem zum Bundeszuschuss nichts zuzahlen will, können Träger mit aufwendigen eigenen Betriebsstätten beim Bieten nicht mithalten, kritisierte auch Manfred Gans vom Jenfelder Träger Quadriga, der Frühstück in Schulen bringt. Auch Quadriga steht vor der Insolvenz.

Durchsetzen konnte sich hingegen die Hamburger Arbeit, die jüngst wegen unsinniger Beschäftigungstherapien Aufsehen erregte. Ebenfalls zu den Gewinnern gehören »Beschäftigung und Bildung e.V.« sowie die »Altonaer Arbeitsförderungsgesellschaft«. Beide Träger betreiben uniformierte Service-Kolonnen und betätigen sich als Personalverleiher. Im »City-Service« müssen Ein-Euro-Jobber beispielsweise zwei Mal am Tag Straßen im Einzugsgebiet großer Kaufhauskonzerne reinigen. Qualifizierung findet nicht statt.
Für Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm ist das ein Skandal, denn die Qualifizierung sei der einzige Nutzen, den Betroffene von den umstrittenen Ein-Euro-Jobs überhaupt noch haben. Der Gewerkschafter fordert eine Aufstockung der Zuzahlungen durch die Stadt. Für die Wirtschaftsbehörde ist der Protest nur Anlass dafür, den Trägern noch mal Gelegenheit zu geben, die Angebote »nachzubessern«, wenngleich es auch dann eine Garantie auf den Zuschlag nicht geben könne, so Sprecherin Claudia Steinbach. Die Träger wollen nun rechtliche Schritte prüfen, sie meinen, die Vergabe sei nicht korrekt verlaufen.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64640&IDC=3&DB=Archiv



Parlament ist an Willen des Volkes nicht gebunden
Volksgesetzgebung in Hamburg per Gericht de facto eliminiert

Das Hamburger Verfassungsgericht hat die Beschwerde der Gewerkschaften gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser zurückgewiesen. Nebenbei wurde die gesamte Volksgesetzgebung in Frage gestellt.

77 Prozent der Hamburger Wahlbürger sprachen sich am 29. Februar gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) aus. »Der Senat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Freie und Hansestadt Hamburg Mehrheitseigentümer des Landesbetriebs Krankenhäuser bleibt«, so der Abstimmungstext anlässlich der Bürgerschaftswahlen. Die Gewerkschaften hatten dann eine Klage beim Verfassungsgericht eingereicht, um Bürgermeister Ole von Beust (CDU) daran zu hindern, den LBK – trotz Volksentscheid – an den privaten Klinikbetreiber Asklepios zu verkaufen.

Beust hatte argumentiert, dass der Volksentscheid rechtlich nicht bindend sei, da lediglich ein Ersuchen formuliert worden sei. Das ist nun gerichtlich bestätigt. Auch für Wilhelm Rapp, Präsident des Hamburger Verfassungsgerichts, steht fest, dass eine rechtliche Bindung von Bürgerschaft und Senat nicht gegeben sei, wie er am Mittwoch bei der Urteilsverkündung betonte.

So kann die Bürgerschaft nun den Verkauf des LBK zum 1.Januar 2005 beschließen. Tarifabsenkungen, Kündigungen und der Abbau sozialer Standards für die Mitarbeiter sind damit verbunden. Noch schlimmer: Zukünftig kann das Parlament auch jeden anderen Volksentscheid sofort wieder aufheben. In seiner Urteilsbegründung betonte Rapp die Gleichrangigkeit von Volksgesetzgebung und parlamentarischer Gesetzgebung. Deshalb könne die Bürgerschaft jederzeit ein Gesetz mit anderem Inhalt beschließen. Einem Volksentscheid käme keine höhere Verbindlichkeit als einem Bürgerschaftsbeschluss zu. Das Parlament müsse nur gründlich abwägen, dürfe sich aus Gründen der Organtreue nicht leichtfertig über einen Volksentscheid hinwegsetzen. Eine gründliche Abwägung habe es im Fall des LBK aber durch eine Vielzahl von Erörterungen und Abstimmungen in der Bürgerschaft und in den Ausschüssen gegeben.

Bürgerschaftspräsident Berndt Röder (CDU) freute sich sichtlich: Der Beschluss des Gerichts setze klare Spielregeln. Röder hat Grund zur Freude, denn immer wieder gelang es Hamburgs Gewerkschaften, Privatisierungsvorhaben des CDU-Senats mit Volksbegehren und Volksentscheiden zu hinterfragen. Entnervt wollte die CDU zuletzt das Volksgesetzgebungsverfahren schon korrigieren und den Volksinitiativen höhere Hürden setzen. Eine »Volksinitiative zur Rettung des Volksentscheids« kündigte Widerstand an (ND berichtete).
Das Verfassungsgericht hat diesen Streit nun faktisch entschieden. Jürgen Kühling, Anwalt der Gewerkschaften und selbst ehemaliger Verfassungsrichter betonte nach dem Urteilsspruch, dass Volksentscheide keinen Sinn machen, wenn diese vom Parlament sofort wieder außer Kraft gesetzt werden können. Die Niederlage der Hamburger Gewerkschaften ist fundamental. Denn auch die bisherigen Volksentscheide etwa gegen die Privatisierung der Berufsschulen und der Wasserwerke könnten nun ignoriert werden.

Schon im August hatte Rapp zu erkennen gegeben, dass die Klage der Gewerkschaften in Sachen LBK nur geringe Erfolgsaussichten hat. Gerald Kemski, Sprecher der AG Gewerkschaftspolitik der örtlichen PDS, forderte deshalb, Entscheidungen nicht nur auf juristischem Weg zu suchen, sondern auch den politischen Druck durch Aktionen der Beschäftigten zu verstärken. Kemski konnte sich seinerzeit nicht durchsetzen. Jetzt sind Hamburgs Gewerkschaften zur Strategieüberprüfung gezwungen.

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64654&IDC=2&DB=Archiv



In Hamburg fragen sich Beschäftigungsgesellschaften, ob sie bei Hartz IV mitmachen sollen

Anfang 2005 wird mit Hartz IV alles anders: Bisherige ABM und Beschäftigungsprojekte werden flächendeckend von Ein-Euro-Jobs abgelöst. In Hamburg fragen sich die Trägerfirmen, ob sie dabei mitmachen sollen.

Wände mauern, die wieder abgerissen werden, Teppichreste zerlegen, die im Mülleimer landen, Fliesen kleben, die wieder abgehauen werden. So soll es zugehen beim größten Hamburger Beschäftigungsträger, der städtischen »Hamburger Arbeit« (HAB). Zwei Wochen ist es her, als zwei 1-Euro-Jobber vor die Presse traten und die »Sinnhaftigkeit« der ihnen gegebenen Arbeit hinterfragten. 225 Millionen Euro sollen in Hamburg im Jahr 2005 »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« ausgegeben werden. Im Zentrum stehen zehntausend 1-Euro-Jobs, 2000 davon gibt es schon. Der neue Markt ist umkämpft: 18000 Anfragen liegen bereits vor.

2500 Teilnehmerplätze hat die HAB. Bei einer Besichtigung einer seiner Betriebsstätten beruhigt Geschäftsführer Detlef Scheele, dass sich die Vorfälle nur auf Übungsphasen beziehen. Zweieinhalb Monate dauern die im Schnitt. Danach stünden 1500 Kooperationsarbeitsplätze zur Verfügung: bei Bildungseinrichtungen, Bezirksämtern, im Theater und anderenorts.

ABM wird es an der Alster nicht mehr geben

Bei der Beschäftigung arbeitsloser Sozialhilfebezieher nach §19 des Bundessozialhilfegesetzes hatte die HAB lange ein Monopol. Bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) – dem Kerngeschäft der freien Träger – sind Aufträge nur zulässig, wenn diese ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Ausgeschlossen sind öffentliche Regelaufgaben. Zudem ist öffentliches Interesses vorgeschrieben. Für die neuen Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) gilt das nun gleichermaßen. Bleibe es dabei, sagt Scheele, erweise sich das Programm als »Luftbuchung«.

Nicht nur für die HAB hat sich viel geändert. ABM wird es in Hamburg nicht mehr geben. Ohne die Ein-Euro-Jobs kann keiner der Träger überleben. Gleichzeitig sinken die monatlichen Pauschalen für die Träger. Statt zuletzt 850 sind es jetzt nach Hartz IV maximal 500 Euro pro Teilnehmer. Davon müssen Betriebsstätten, Maschinen, Material und auch das Personal finanziert werden. Für die Teilnehmer ist eine Mehraufwandsentschädigung von im Schnitt 210 Euro pro Monat kalkuliert. Gibt es das zusätzlich oder ist es Teil der Trägerfinanzierung? Keiner weiß es genau. Jeder Träger macht sein eigenes Angebot. Sie fragen sich: Sollen wir unter solchen Bedingungen weiter machen? Für die HAB ist das kein Thema, für die freien Träger schon. Die Debatte ist aufgeheizt.

Einer dieser Träger ist die »Kooperation Arbeiten und Lernen in Altona« (KoALA), zu der sich vier kleinere Träger zusammenschlossen. Projektidentität ist wichtig. Da gibt es die Suppenküche für diejenigen, »deren Magen sonst leer bleibt«, das »Restaurant zum kleinen Zinken«, Servicestationen für ältere Mitbürger und Hilfsbedürftige. Hinzu kommen Gartenbau und eine Holzwerkstatt sowie diverse andere Projekte. Seit dem Frühjahr 2004 diskutieren die KoALA-Mitarbeiter, ob und wie weitergemacht werden könne. Es sei schwer akzeptabel, dass es für Teilnehmer keine Arbeitsverträge mehr gäbe, sagt Geschäftsführer Aram Ockert. Auch die Bezahlung löse keine Begeisterung aus. Andererseits sei aber, bei Einrechnung staatlicher Zuwendungen, der materielle Unterschied zu ABM nicht gravierend.

Werkstätten sind bei den meisten Trägern inzwischen gestrichen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Holzwerkstatt kostet viel, sagt Ockert. Die Erfahrung zeige aber, dass hier viel gelernt und das Selbstwertgefühl der Teilnehmer steigt. Das Bedürfnis Sinnvolles zu tun, sei enorm. Zur Werkstatt gehören 20 Teilnehmer, 4ABM-Anleiter und ein Meister. Die Einarbeitung erfolgt im Team. Gilt nun mit den 1-Euro-Jobs Masse statt Klasse? Ockert schüttelt den Kopf: »Die Anleiter sagen dir konkret, was machbar ist und was nicht. Ausgelastet ist ausgelastet! Wenn die Leute herum stehen, nichts zu tun haben, gibt es hohe Krankenstände.« Der Druck, Billigangebote zu unterbreiten, ist groß. Da gehen dann Leute »auftragsgemäß« durch den Stadtteil und schauen nach einem Abfallhaufen, der dann der Müllreinigung gemeldet wird. Bei KoALA will das niemand. Jede Tätigkeit soll sinnvoll, nützlich und qualifizierend sein. Hohe Betreuungsintensität sei wichtig. Dafür haben die Mitarbeiter Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. Ein gutes Betriebsklima und Spaß seien trotzdem vorhanden. So lange das auch im Verhältnis zu den Teilnehmern bleibt, will KoALA nicht aufgeben. Gesunder Egoismus paart sich mit Empathie für die Zielgruppe.

Zu den Mitbewerbern gehört die Abakus GmbH. Das Unternehmen existiert seit 20 Jahren. Dienstleistungen in benachteiligten Quartieren zu erbringen gehört auch hier zur Philosophie. So existieren verschiedene Stadtteilangebote, eine Schulmensa, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, eine Tischlerei und ein Projekt zur Berufsvorbereitung, das den Übergang in Ausbildung vorsieht. Gut ausgestattet sind die Betriebsstätten. Abakus will aber seinen Betrieb zum 31. Dezember 2004 einstellen. »Wahrhaft keine spaßige Angelegenheit«, meint Geschäftsführerin Gaby Gottwald. Als klar wurde, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch 1-Euro-Jobs ersetzt wird, habe Abakus gesagt: Das geht nicht. Gottwald verweist auf die Geschichte des Trägers, auf Profil. Qualifizierung, individuelle Förderung, die gewollte Parteinahme für sozial Schwache und Freiwilligkeit sind Prüfkriterien, die Mitarbeiter aufgestellt haben. Mit Ein-Euro-Jobs sei das nicht möglich. Skandalös sei es, wenn Menschen gezwungen sind Arbeit zu verrichten, die keinen Sinn mache und Qualifizierung nicht enthalte. »Deshalb haben wir gesagt: Tschüs, das war es, das machen wir nicht mit. Das ist das Ende.« Gottwald argumentiert betriebswirtschaftlich: Die Fallkostenpauschale werde ständig gesenkt, der Zwang für immer mehr Teilnehmer bei schlechterer Ausstattung größer. Würde man das akzeptieren, hätten 40 Prozent des Personals entlassen werden müssen. Weiterer Qualitätsverlust wäre die Folge. Dann wäre es an die Rücklagen gegangen. »Aber wir wollen doch nicht diese Politik mit unseren Rücklagen finanzieren«, sagt die streitbare Geschäftsführerin. Sanierung mache nur Sinn, wenn Perspektive entstehe. Manchmal sei es besser, eine Sache zu verlassen, bevor einen die Sache verlässt. Alle Abakus-Mitarbeiter erhalten eine Abfindung nach dem BAT. Für ein Jahr wird eine Transfergesellschaft gegründet: Zeit für jeden, neue Perspektiven zu entwickeln. Das sei besser als sich zu Tode zu sanieren, sagt Gottwald und fügt hinzu: »Wenn schon Beerdigung, dann bestellen wir die Musik.« Das aber könne man nur so lange, wie man noch nicht fertig ist. »Kürzen, kürzen, kürzen« führe zu nichts, denn Inhalte gehen verloren. Wie lange könne man das machen, fragt sich Gottwald, um noch ehrlichen Herzens in den Spiegel schauen zu können.

Ulli Dreßler (60), Geschäftsführer der Passage gGmbH, war früher Vorsitzender des Landesjugendrings. »Da hatte ich es auch mit der Vorbereitung der Weltfestspiele zu tun, um alle zu beteiligen: von der SDAJ bis zur katholischen Jugend«. Nach dem Studium drängte es Dreßler wieder in die Praxis. Als Christ gründete er eine sozialpädagogische Beratungsstelle. 1998 dann die Rathauspassage. Die Idee: 50 Meter Luftlinie vom Bürgermeisterbüro entfernt, sollte deutlich werden, was es heißt, von Arbeit ausgeschlossen zu sein. Für die Sanierung sammelte Dreßler 1,6 Millionen DM Spenden. Daraus wurde ein kleiner Beschäftigungsträger. Anfang des Jahres kamen die Textilwerkstatt in Altona, »Sanft und Seife« in Steilshoop und die Jugendwerkstatt Rosenallee hinzu. Dreßler kommt gerade von der Jugendwerkstatt. Im Vergabeverfahren hat sie nichts bekommen. Irgendwie will Dreßler es schaffen, die Mitarbeiter abzufedern. Er denkt sich: »Gut, dass wir Teil des Diakonie sind.«

Das wollen auch die Mitarbeiter der »Gesellschaft für Arbeit, Technik und Entwicklung« (GATE) GmbH in Harburg sein. Vor Jahren betrieb die Gesellschaft große ABM-Projekte. Dann mussten Bereiche geschlossen und Kündigungen ausgesprochen werden. Die Gehälter sanken. Seit dem 15. November ist GATE Teil der Passage: »Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz«. Zwei Dienstleistungszentren bringt die Gesellschaft ein. Dazu gehören ein Mittagstisch, das Callcenter sowie der Bereich häusliche Pflege.

Nichts von dem, was Gaby Gottwald sagte, hält Dreßler für falsch. Er zieht andere Konsequenzen. Haben wir nicht die Pflicht unser Wissen, unsere Plätze, unsere Ideen für die einzusetzen, die unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommen sind, fragt Dreßler. Keiner könne sagen, was dabei rauskommt. Qualitätsverlust sei unbestreitbar. Das Herz krampft sich ihm zusammen, wenn Dreßler vom Verlust der Arbeitsverträge für Teilnehmer spricht. Das müsse geändert werden! Andererseits gäbe es viele Familien, die schon seit Generationen Sozialhilfe beziehen. »Die fragen: Was habe ich am Ende?«

Freiwillige Arbeit ist motivierender

Wirklich furchtbar wären gewisse Einzelheiten bei Hartz IV: Wenn jemand krank wird, der sich gerade eine Monatskarte gekauft habe und dann keine Mehraufwandsentschädigung erhalte. Die, die sich zunächst dafür entschieden haben, weiterzumachen, müssten jetzt sehen, wie ein Optimum herauszuholen ist. Sonst laufe man mit angezogener Handbremse auf der Überholspur der Autobahn. Nachdenklich fügt Dreßler hinzu: »Wenn wir jetzt unsere Infrastruktur aufgeben, kommt sie nie wieder.«

Und die Freiwilligkeit? Für Ulli Dreßler ist das ein Essential. Er bekäme Angstschweiß, wenn er sich vorstelle, dass eine 89-Jährige, die zwei Inflationen erlebt hat, nun im Alter einem Unwilligen ausgesetzt wird. Aram Ockert verweist auf eine Erklärung der Agentur für Arbeit, des Städtetages und der Arbeitsgemeinschaft freier Wohlfahrtspflege. Dort heißt es, dass erhöhte Freiwilligkeit die Motivation steigere. Träger sollen entscheiden können, ob sie jemanden nehmen oder nicht. Damit kann ich leben, sagt Ockert. Nicht leben könne er mit Zwangszuweisungen, die die Träger dann nehmen müssen. Detlef Scheele von der HAB sagt hingegen: »Wir nehmen jeden«.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63578&IDC=2&DB=Archiv



Verlagerung von Hamburg nach Toulouse angedroht

Im Streit um die geplante Erweiterung des Airbus-Standorts Hamburg-Finkenwerder setzen Konzern und Lokalpolitik auf einer gemeinsamen Pressekonferenz die Gegner des Vorhabens weiter unter Druck.

Das neue Auslieferungszentrum für den Super-Jet A 380 kommt zum Sitz der Airbus-Konzernzentrale nach Toulouse. Zumindest für ein Jahr wird der französische Standort den ab 2006 eigentlich für Hamburg vorgesehenen Anteil von Auslieferungen mit übernehmen. Damit entfallen für die Hansestadt auch der Innenausbau und die Lackierung der neuen Flugzeuge. Eine Rückverlagerung nach Hamburg sei möglich – aber nur wenn die Stadt endlich Planungssicherheit für die geforderte Verlängerung der Start- und Landepiste im dortigen Airbuswerk Finkenwerder herstelle, so Airbus-Deutschland-Chef Gerhard Puttfarcken am Donnerstag. Gegen eine endgültige Absage an Hamburg hatte sich in den letzten Tagen auch die Bundesregierung in Person von Wirtschaftsstaatssekretär Dietmar Staffelt eingesetzt.
Airbus gehört zu zwei Dritteln dem Luft- und Raumfahrtriesen EADS, zu der sich einst die deutsche DASA und der französischen Rüstungskonzern Aerospatiale Matra zusammenschlossen hatten. Der in hohem Maße auf öffentliche Subventionen angewiesen Konzern wird von einer deutsch-französischen Führungsspitze gelenkt. Puttfarcken betonte, dass die nationale Balance nicht geändert werden solle. Doch faktisch ist nun eine Gewichtsverlagerung zu Gunsten von Toulouse gegeben. Schon wird in Hamburg darüber spekuliert, dass die Airbus-Spitze eine solche Standortentscheidung schon länger vorbereitet habe.

Dennoch begrüßte Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust (CDU) die Übereinkunft mit Airbus und kündigte nunmehr die Enteignung von Grundstücksbesitzern an, die sich nach wie vor weigern, ihre Immobilien für die Verlängerung der Start- und Landebahn zu veräußern, die Airbus zur Bedingung gesetzt hat, das Auslieferungszentrum in Hamburg zu errichten.

Ausgelöst wurde die gemeinsame Pressekonferenz durch eine Mitteilung des Kirchenvorstands der evangelischen Sankt-Pankratius-Gemeinde, »fortan keine außergerichtlichen Gespräche« über den Verkauf ihres Grundstücks mehr zu führen. Dieses wird für die Erweiterung der Landepiste allerdings benötigt. Zudem verhandelt die Kirchengemeinde auch für mehrere Obstbauern, die sich ebenfalls weigern, ihre Immobilien zu veräußern. Dabei hatte der Kirchenvorstand die Gespräche mit der Stadt abgebrochen, da keinerlei Konzessionen in Sicht waren, ließ sich aber auf Druck der Kirchenleitung auf weitere Gespräche mit Airbus ein. Diese wurden jetzt mit einstimmigem Beschluss wieder abgesagt.

Die Kirchengemeinde begründet ihre Haltung damit, dass sich Airbus weigert, Arbeitsplatzgarantien zu übernehmen, sollte die Landebahnerweiterung tatsächlich erfolgen. Für zusätzlichen Unmut sorgt, dass auch die vom Bürgermeister ausgesprochene Bestandsgarantie für das angrenzende Dorf Neuenfelde zeitlich befristet ist.

Landesbischöfin Maria Jepsen zeigte sich jetzt nach der Erklärung des Kirchenvorstandes verärgert und forderte die Respektierung öffentlicher Interessen. Die Bischöfin drohte damit, den widerständigen Gemeindevorstand abzusetzen. Doch laut der Kirchenverfassung der evangelisch-lutherischen Glaubensgemeinschaft ist eine solche Absetzung nur zulässig, wenn eine beharrliche Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Dies wäre aber angesichts eines Gerichtsurteils von Anfang August, das die Bauarbeiten für die Landebahnerweiterung stoppte und deren Gemeinnützigkeit verneinte, kaum begründbar. In dem Gerichtsverfahren konnte Airbus nicht nachweisen, dass eine Landebahnerweiterung für den A 380 nötig ist und zu mehr Arbeitsplätzen führen würde.

Bürgermeister von Beust will für die nun angekündigten Enteignungen den Planfeststellungsbeschluss nachbessern. Er betont, seit der Standortentscheidung von Airbus für Hamburg seien zahlreiche neue Arbeitsplätze entstanden, 1900 Stellen allein bei Luftfahrtzulieferern. Auch habe der Konzern angekündigte Investitionen getätigt.

Experten indes sagen, dass der Arbeitsplatzgewinn vor allem mit der Auftragsflut bei kleineren Modellreihen der Typen A318 bis A321 zu tun habe. Damit bleibt auch ein weiteres Enteignungsverfahren ungewiss.

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63519&IDC=3&DB=Archiv



Ver.di-Linke nimmt Stellung zur BAT-Reform

Berno Schuckart gehört zur »Initiative Gewerkschaftslinke« und ist im Hamburger Ver.di-Landesvorstand

Im Öffentlichen Dienst steht die aktuelle Tarifrunde im Zeichen einer allgemeinen Reform des Tarifgefüges und der »leeren Kassen«. Ver.di sollte sich trotzdem weder Nullrunden noch Mehrarbeit aufnötigen lassen und nicht ohne Forderung in die Verhandlungen starten, so die Gewerkschaftslinke.

ND: Frank Bsirske hat in einem Brief an alle ver.di-Spitzenfunktionäre für die Tarifrunde 2005 gefordert, diese ganz im Zeichen der Reform des Bundesangestelltentarifs (BAT) zu sehen. Was bedeutet das?

Schuckart: Seit zwei Jahren gibt es diese Diskussion zur Neugestaltung des BAT. Das hat Einfluss auf 4 bis 5 Millionen Beschäftigte. Aber diese Diskussion wurde bisher nur in kleinen Zirkeln geführt. Außerdem ist die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) nicht mehr an den Modernisierungsverhandlungen beteiligt, weil sie die Vereinbarungen zur Arbeitszeit, zu den Sonderzuwendungen und zum Urlaubsgeld einseitig kündigte. Auch deshalb halten wir konkrete Forderungen zu Gehalt und Arbeitszeit für wichtig.

Der Ver.di-Tarifpolitiker Kurt Martin sagt, dass in der Tarifrunde 2005 zusätzliche Arbeitgeberkosten durch die Tarifrechtsreform berücksichtigt werden müssen.

Die Ausgangsposition der Arbeitgeber lautet Kostenneutralität. Das bedeutet, wenn wir nicht opponieren: Arbeitszeitverlängerung, Nullrunde mindestens 2005, Verschlechterungen bei der BAT-Reform. Wenn wir uns die These von den leeren Kassen im Öffentlichen Dienst kritiklos aneignen, kommen wir keinen Schritt voran. Die Abteilung Wirtschaftspolitik bei ver.di hat doch viele Vorschläge erarbeitet, wie mehr Geld in die öffentlichen Kassen kommen könnte.Deshalb ist es nicht nachvollziehbar, dass Frank Bsirske Leistungslöhne und Arbeitszeitverlängerungen für Beamte bereits vereinbart hat.

Nun gut – aber sind offensivere Positionen derzeit durchsetzbar?

Natürlich gab es die Niederlagen der IG Metall. Aber dann müssen wir doch innerhalb unserer eigenen Gewerkschaft diskutieren über das, was die Mitglieder wollen, wie wir uns offensiv aufstellen, wie und ob wir bestimmte Forderungen durchsetzen können.

Was bemängeln sie an der BAT-Konzeption von ver.di?

Zum Beispiel die Einführung eines Arbeitszeitkorridors (ohne Überstundenzuschlag) auf 45 Stunden in der Woche. Die neue Eingruppierungstabelle, die mit 1286 Euro im Westen und 1189 Euro im Osten beginnt. Das liegt weit unter unserer Forderung für einen Mindestlohn von 1400 Euro. Höhere Einstiegsgehälter für Jüngere sollen mit einer Absenkung für Ältere verbunden sein. Natürlich gibt es Bestandsschutz. Aber wird es ein dynamischer Bestandsschutz oder nur ein statischer für den Übergangszeitraum vereinbart? Da gibt es keine klare Aussage.

Welche Forderungen wären für sie adäquat?

Die Gewerkschaftslinke orientiert sich an der IG Metall, die innerhalb des neutralen Verteilungsspielraumes vier Prozent fordert. Das Gebot der Stunde wäre, für kürzere Arbeitszeiten zu kämpfen, zumindest aber doch um den Erhalt des Status Quo. Nach dem 3. April, den Montagsdemonstrationen und dem Perspektivenkongress sollte sich Tarifpolitik politischer gestalten. Wie können wir Arbeitslosigkeit reduzieren? Doch nicht durch Gehaltsverzicht. Wir benötigen eine breite gesellschaftliche Debatte. Das beginnt in der Aufklärung, Mobilisierung und Beteiligung unserer eigenen Basis. Wir brauchen den Dialog mit den sozialen Bewegungen. Aber stattdessen lassen wir uns durch die kommunalen Arbeitgeber unter Druck setzen, wenn diese sagen: Wir verhandeln mit euch nur weiter, wenn ihr Arbeitszeitverlängerungen akzeptiert und auf Lohnforderungen verzichtet. Da sind wir in der Falle. Kaum jemand wird sich für eine solche Tarifrunde mobilisieren lassen. Wir fordern, dass die Tarifkommission am 16. Dezember entsprechend ihren Beschluss korrigiert.

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63063&IDC=42&DB=Archiv



Erste Erfahrungen zeigen: Das System funktioniert nicht

Ein-Euro-Jobs sorgen für Freudenbekundungen auf neoliberaler Seite und für Furcht vor neuer Armut der Betroffenen. Erste Erfahrungen liegen vor. Beispiel Hamburg.

Der Einstieg war freiwillig. Weil Marlies Möller*, Mutter zweier erwachsener Kinder und arbeitslos, etwas »Sinnvolles tun und ein paar Euro hinzuverdienen wollte«, ließ sie sich in einen Ein-Euro-Job vermitteln. Seit drei Wochen »arbeitet« sie jetzt in einer Betriebsstätte des Hamburger Beschäftigungsträgers »Hamburger Arbeit« (HAB). Seitdem schnitzt sie Muster in Teppichreste, die anschließend weggeworfen werden. Andere müssen Fenster putzen, die zuvor mit Fett verschmiert wurden. Eine Putzkolonne putzt täglich einen Flur, bis zu acht Mal am Tag. Beworben hatte sich Möller für den »Garten und Landschaftsbau«. Aber aus der Halle ist sie bisher nicht raus gekommen.

Zum Pressegespräch ist auch Atze erschienen. Er ist gelernter Möbeltischler, der nach einem Arbeitsunfall 1998 seinen Job verlor. Auch er kam freiwillig zur HAB. Heute sagt er: »Man wird behandelt wie ein Vollidiot.« Im Baubereich werden Wände gemauert, die dann von Mitarbeitern der HAB wieder umgetreten werden.

Als vor einigen Wochen erste anonyme Berichte über diese Zustände durch das Hamburger Sozialforum verbreitet wurden, wollte es kaum jemand glauben. Immerhin wollen die Agentur für Arbeit und die Stadt allein in Hamburg 250 Millionen Euro jährlich für die Förderung von 10000 dieser Arbeitsgelegenheiten ausgeben. Und die Hamburger Arbeit ist mit schon jetzt 2300 Beschäftigten einer der größten Beschäftigungsträger der Stadt. Förderkurse, Weiterbildung, Qualifizierung? Fehlanzeige!

Marlies Möller hat ihre freiwillige Bewerbung für die Ein-Euro-Maßnahme bitter bereut. Aussteigen könne sie nun aber nicht mehr, denn »wenn ich schmeiße, wird mir die Sozialhilfe gestrichen.« Was von den 160 Euro Zuverdienst bleibt? Möller rechnet: 52 Euro Mehrkosten für die Fahrkarte, das Mittagessen in der Kantine der HAB für 3,50 Euro – »kaum etwas«, ist die Antwort. »Wie in einer Besserungsanstalt« kommt sich Atze vor. Er spürt die Angst, »komplett zu verblöden«.

Jedem Langzeitarbeitslosen wollte Wirtschaftssenator Gunnar Ulldal (CDU) ein vernünftiges Beschäftigungsangebot unterbreiten. Von Parkpflege, Unterstützung in Altenheimen und Museumsdienst war die Rede. Doch obwohl bislang erst zweitausend der geplanten 10000 Ein-Euro-Jobs geschaffen sind, stellt sich schon jetzt heraus, dass das System einen schweren Mangel hat: Die Arbeiten müssen über das hinausgehen, was sonst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tun. Auch dürfen keine Regelaufgaben der Stadt über Ein-Euro-Jobs realisiert werden.

Auch Detlef Scheele, Geschäftsführer der Hamburger Arbeit, kann nach Besichtigung seiner Betriebsstätte am Dienstag nicht mehr glauben, dass das System funktioniert, wenn bisherige Kriterien aus den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einfach übertragen werden. Das Hamburger Sozialforum fordert Arbeitsbeschaffungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Ein-Euro-Jobs wären dagegen der Einstieg in einen »dritten« und würdelosen Arbeitsmarkt.

(* Name geändert)

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63031&IDC=2&DB=Archiv



Hamburger Volksinitiative will Plebiszite retten

Am Freitag haben in Hamburg Gewerkschaften, Oppositionsparteien und Initiativen eine »Volksinitiative zur Rettung des Volksentscheids« angemeldet. Sie will die Schwelle für Plebiszite niedrig halten.

Die Hamburger Initiative hat ein eigenes Gesetz für die Veränderung des Hamburger Volksgesetzgebungsverfahrens vorgestellt. Jetzt muss sie 10000 Wahlbürger als Unterstützer finden, damit der Bürgerschaft das Gesetz eingereicht werden kann. Das will Angelika Gardiner von »Mehr Demokratie e.V.« schon bis Februar erreicht haben. Lehnt das Parlament den Entwurf dann ab, muss ein Volksbegehren stattfinden, bei dem fünf Prozent der Hamburger Wähler die Initiative unterstützen müssen. Bleibt die Bürgerschaft auch dann ablehnend, gibt es einen Volksentscheid, der bei den Bundestagswahlen 2006 stattfinden soll.

Geschlossen reagiert Hamburgs parlamentarische und außerparlamentarische Opposition damit auf ein Vorhaben der regierenden CDU, die seit 1996 gültige Volksgesetzgebung zu verschärfen. Danach sollen Volksabstimmungen nicht mehr zu Wahlterminen und als Briefwahlen stattfinden. Unterschriften für Volksbegehren dürfen nicht mehr gesammelt, sondern müssen direkt auf Ämtern abgegeben werden. Damit aber werden die Hürden so hoch gehängt, dass Experten von einer »De-facto-Abschaffung« der Volksgesetzgebung sprechen.

Für die Wirksamkeit eines Volksentscheids soll zudem ein Zustimmungs-Mindestquorum von 25 Prozent der gesamten Wahlbevölkerung erreicht sein. Die Volksinitiative will hingegen eine weitere Liberalisierung der Volksgesetzgebung durchsetzen. Das Bündnis geht davon aus, das eigene Vorhaben bereits zu den von der CDU geplanten neuen Bedingungen durchsetzen zu müssen. Manfred Brandt von der Initiative »Mehr Demokratie«: »Wir werden ein sehr breites Bündnis auf die Beine bringen müssen.«

DGB-Chef Erhard Pumm sagt der CDU eine schwere Niederlage voraus, und SPD-Fraktionschef Mathias Petersen betont: »Die CDU hat kein Gespür für die Anliegen der Menschen.« Die Hamburger haben mehrfach Vorhaben des Senats zu Fall gebracht. So sprachen sich im Februar 77 Prozent gegen die Privatisierung der landeseigenen Krankenhäuser aus. Im Mai setzte die Initiative »Mehr Demokratie« ein neues Wahlrecht durch, das mehr Bürgereinfluss sichert und die Fünf-Prozent-Hürde für die Bezirksversammlungen kassierte.

268000 Hamburger unterstützten im September Begehren gegen die Privatisierung der Berufsschulen und Wasserwerke. Aus Angst, eine Schlappe bei Volksentscheiden einzufahren, die noch nach dem alten Recht hätten stattfinden müssen, lenkte der Senat ein.

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64362&IDC=2&DB=Archiv



Wie Ein-Euro-Jobs die Weiterbildung ersetzen – das Beispiel Hamburg

Folgen der Hartz-Reformen in der Weiterbildung: Statt der bisherigen Umschulungen konzentrieren sich die Träger auf Ein-Euro-Jobs. Mögliche Konsequenzen sind absurde Beschäftigungsprogramme und massenhafter Stellenabbau bei Bildungsträgern.

Zwischen 8000 und 10000 Arbeitslose nahmen bisher jährlich in Hamburg an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teil. Ein Viertel davon im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen. In diesem Jahr ist deren Anzahl bereits auf 3108 Personen gesunken. 2005 – so hat es der Verwaltungsausschuss der Hamburger Agentur für Arbeit gerade festgelegt – werden es nun nur noch 1300 sein. Umschulungen wird es kaum noch geben.

Der Kahlschlag bei den Umschulungen ist kein Einzelfall. Auch andere Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik laufen im Gefolge der »Arbeitsmarktreformen« aus. So hat sich die Anzahl der ABM-Beschäftigten in der Hansestadt von 4700 in den 90ern auf 1700 in 2004 verringert. Für 2005 ist eine weitere Absenkung auf nur noch 600 Plätze vorgesehen, und 2006 soll es ABM dann in Hamburg gar nicht mehr geben. Auch die Berufsförderungswerke, die ausschließlich Rehabilitanten fördern, schlagen inzwischen Alarm. Denn Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat die Umschulung auch für diesen Bereich in Frage gestellt.

Ronald Kohsiek, Arbeitsmarktexperte bei ver.di, sieht darin einen dramatischen Niedergang der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Fast alle Ressourcen konzentrieren sich nun auf die Ein-Euro-Jobs oder kurzfristige »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen. Allein in Hamburg sollen 10000 dieser Ein-Euro-Jobs entstehen (ND berichtete).
Das werde, so Kohsiek, nicht funktionieren. Denn obwohl erst ein Fünftel dieser Ein-Euro-Jobs in Hamburg existiert, hat die städtische Hamburger Arbeits- und Beschäftigungsgesellschaft (HAB), die den größten Teil des Kontingents verwaltet, bereits jetzt erhebliche Schwierigkeiten, adäquate Beschäftigung zu finden. Durch die Umstellung der Programme sei es der HAB nur noch möglich, Arbeitsgelegenheiten im Rahmen gemeinnütziger zusätzlicher Beschäftigung anzubieten, so HAB-Sprecherin Heike Baumann. Dies schränke aber das Tätigkeitsspektrum erheblich ein.

Am Kriterium der Zusätzlichkeit wollen die Gewerkschaften aber unbedingt festhalten, denn sonst würden reguläre Arbeitsplätze schleichend durch Ein-Euro-Jobs ersetzt. Monatelang will die HAB deshalb die Ein-Euro-Jobber nun mit Übungsmaßnahmen beschäftigen: Wände würden gemauert, gestrichen und dann wieder eingerissen. Flure würden geputzt – und anschließend »mit einem Eimer Schmierdreck« für den nächsten Ein-Euro-Jobber wieder hergerichtet, berichten empörte Teilnehmer.

Diese Politik vernichtet Arbeitsplätze, sagt Peter Petersen, Sprecher des Betriebsräte-Arbeitskreises der Hamburger Weiterbildungsträger. Bereits 1000 fest angestellte Mitarbeiter wurden in seinem Bereich entlassen. Bundesweit hätten in der Weiterbildung in den letzten 18 Monaten 30000 Beschäftigte ihren Job verloren, die Entlassungen bei ABM-Gesellschaften gar nicht eingerechnet. Für 2005 rechnet Petersen allein im Berufsförderungswerk Hamburg mit 140 weiteren Streichungen. Gehe das so weiter, werde die Weiterbildungsbranche Ende 2005 »faktisch nicht mehr existieren«.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=62695&IDC=42&DB=Archiv



Ratschlag der deutschen Netzwerksektion

Rund 300 Aktivisten des globalisierungskritischen Netzwerkes Attac trafen sich Ende der Woche in Hamburg zum Herbstratschlag.

Einstimmig verabschiedeten die Attac-Mitglieder eine Resolution gegen den vorliegenden Entwurf der EU-Verfassung und eine Aufklärungs- und Unterschriftenkampagne. Zudem wird sich Attac an einer europaweiten Kampagne gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie (»Bolkestein-Richtlinie«) und an einer europaweiten Demonstration am 19. März 2005 in Brüssel beteiligen.

Die EU offenbare sich als treibende Kraft der neoliberalen Globalisierungsmaschinerie, sagte Stephan Lindner, Mitglied der EU-AG und neu im Attac-Koordinierungskreis. Der inhaltlich kaum bekannte Verfassungsentwurf schreibe eine militaristische, neoliberale Politik dauerhaft fest und versage dem Parlament zentrale Rechte.

Zuvor hatte Oliver Moldenhauer, Mitglied des Koordinierungsrates, auf einer Pressekonferenz eine positive Bilanz der Entwicklung des globalisierungskritischen Netzwerkes gezogen. Mit jetzt 16 000 Mitgliedern habe der Zuwachs im laufenden Jahr bei 5,9 Prozent gelegen. Über 170 Ortsgruppen und zahlreiche Arbeitsgemeinschaften hätten an wichtigen Projekten Anteil gehabt. Dazu zählte Moldenhauer die Großdemonstration vom 3. April, die Unterstützung der Montagsdemonstrationen, Aufklärungsaktivitäten über die Welthandelsorganisation WTO und über das Problem der Steuerhinterziehung.

Künftig sei es aber besonders wichtig, dass Attac sich wieder Problemen mit größerer internationaler Dimension zuwende. So könne es 2005 wieder zu einem Aufschwung außerparlamentarischer Aktivitäten kommen. Kurskorrekturen seien nicht in erster Linie über parlamentarische Aktivitäten oder eine neue Linkspartei zu erreichen, sondern durch soziale Bewegung.

Auf Nachfrage räumte der Attac-Sprecher ein, dass sich der »heiße Herbst« aber nicht so entwickelt habe, wie man es Anfang 2004 dachte. Moldenhauer kritisierte in diesem Zusammenhang die zu zögerliche Haltung des DGB. Man halte aber eine Wiederbelebung der Proteste ab Frühjahr 2005 für wahrscheinlich.

Bei der Antragsberatung zu den Schwerpunkten für 2005 gestaltete sich der Attac-Ratschlag sehr kontrovers. Unter dem Titel »Arbeit solidarisch umverteilen« sollte die Forderung nach Arbeitszeitverkürzung herausgestellt werden. Nur so sei Erwerbslosigkeit zu reduzieren. Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit müsse bei 30 Stunden liegen. Diese Forderung sei jedoch »strategisch problematisch«, meinte dazu Attac-Mitglied Harry Klimenta. Erinnert wurde daran, dass die IG Metall gerade mit ihrer Forderung nach Arbeitszeitverkürzung gescheitert ist. Andere Teilnehmer sahen in der Forderung nach Arbeitszeitverkürzung eine unzulässige Vereinfachung von komplexen Problemen. Mehrfach wurde das Wort von der »defensiven Offensive« bemüht, angesichts dessen, dass neoliberale Gedanken in der Gesellschaft tief verwurzelt seien. Diese Diskussionen sollen nun – so der Kompromiss – auf einer Tagung fortgeführt werden. Umstritten war auch die Forderung nach einem Grundeinkommen für alle. Das müsse zunächst breit diskutiert werden.

Verwendung: Printausgabe Neues Deutschland, 01.11.04



Hamburgs CDU setzt auf Etatkürzung/Entlassungen und Qualitätseinbußen befürchtet

50 Millionen Euro sollen Hamburgs Kindertagesstätten ab 1. Januar 2005 einsparen. Gleichzeitig soll sich die Anzahl der Kita-Plätze von 50000 auf 55000 erhöhen. Die 9500 Mitarbeiter fürchten Entlassungen, Gehaltskürzungen und schlechtere Arbeitsbedingungen. Die GEW warnt vor einem Qualitätsverlust.

Der Unmut der Hamburger Kita-Beschäftigten entlud sich Anfang September in Betriebsversammlungen und der größten Kita-Demo, die Hamburg seit 20 Jahren erlebte: 8000 Mitarbeiter, Eltern und Kinder zogen vor das Rathaus. Der Grund: Im »Kita-Kompromiss« zwischen der regierenden CDU und der oppositionellen SPD konnte im April 2004 zwar eine Ausweitung der Betreuungsansprüche für Kinder von Berufstätigen sowie für Drei- bis Sechsjährige erreicht werden. Unklar blieb aber, wie die Mehrkosten finanziert werden sollen. Während SPD und die Träger von Umschichtungen im Haushalt ausgingen, will Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) den Etat kürzen.

Erreicht werden soll das Sparziel vor allem durch Kürzungen beim Personal. 49 Millionen Euro sollen durch Stellenstreichungen und abgesenkte Löhne eingefahren werden. Bei der städtischen »Vereinigung Hamburger Kindertagesstätten« – hier sind rund die Hälfte der Kita-Plätze konzentriert – fürchtet der Betriebsrat den Verlust jeder vierten Stelle. Verhandlungen zwischen den Trägern und der Sozialbehörde blieben bislang ohne Ergebnis. »In Verantwortung für die von uns betreuten Kinder, können wir den Forderungen nicht entsprechen«, erklärte Michael Edele von der »Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände«, der Verhandlungsführer der Kitas. Für den Fall, dass die Gespräche scheitern, will die Senatorin gerüstet sein. Am 27. Oktober steht das »Einführungsgesetz zum neuen Kinderbetreuungsgesetz« in der Bürgerschaft auf der Tagesordnung. Per Verordnung sollen Kostensätze einfach diktiert werden.

Vor der Bürgerschaftssitzung findet am 22. Oktober im Rathaus eine öffentliche Expertenanhörung statt. Ronni Prieß vom Kita-Bündnis, in dem sich Vertreter nahezu aller Einrichtungen zusammenschlossen, will den Druck auf die Abgeordneten erhöhen. Selbst als Experte der SPD berufen, will er verdeutlichen, dass das Gesetz rechtswidrig ist und stützt sich dabei auf Rechtsgutachten.

Für den 26. Oktober plant das Bündnis eine Großdemonstration, der sich viele Hamburger anschließen wollen. Prieß will die CDU zur Rücknahme des Gesetzes zwingen. Schließlich war die Kita-Problematik eines der Themen, die Ende des letzten Jahres zum Bruch des alten CDU-Schill-FDP-Senats führten.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=61748&IDC=2&DB=Archiv



Hamburgs Senat will mit Hartz IV viel Geld sparen und so den Etat sanieren

In Hamburg haben die Arbeitsagentur und die Behörde für Wirtschaft und Arbeit ein 225-Millionen-Euro-Programm »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« vereinbart.

10000 Ein-Euro-Jobs, weitere 20000 »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen und Ähnliches – so soll Hartz IV im kommenden Jahr in Hamburg aussehen. Damit soll »jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen« ein Angebot unterbreitet werden. 83000 Arbeitslose und 90000 »erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger« zählt die Hansestadt-Statistik.

Angesichts dieses Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage dürften Maßnahmenabbrüche einkalkuliert sein – ebenso wie die daraufhin gekürzten Arbeitslosengelder. Aus der Sicht des Senats ein lukratives Geschäft. Um 58 Millionen Euro reduzierte Ausgaben sind für 2005 vorgesehen.

Für Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) bieten die Ein-Euro-Jobs eine Gelegenheit für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, zum Ausgleich für erhaltene Hilfeleistungen Tätigkeiten auszuüben, die im öffentlichen Interesse liegen. Hier setzt die Kritik der Gewerkschaft ver.di an. Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose sprach vom »dritten Arbeitsmarkt« ohne Arbeitnehmerrechte. Sein Arbeitsmarktexperte Roland Kohsiek fürchtet, dass »reguläre, tariflich gesicherte Tätigkeiten nun Stück für Stück an Billig-Jobber vergeben werden«. Tausende Arbeitsplätze seien in Gefahr, denn zeitgleich werde der Druck auf öffentliche Dienstleistungsbereiche durch Haushaltskürzungen erhöht. Die Versuchung, dann schrittweise Personal durch Ein-Euro-Kräfte zu ersetzen, sei groß. Kohsiek denkt an die Kitas, Pflegeberufe, den städtischen Gartenbau, Friedhöfe, Bibliotheken und Museen. Hier drohe ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten qualifizierter Fachkräfte.

In einem Brief an Uldall und die Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) fordert die Gewerkschaft eine Vereinbarung mit dem Senat. Dieser solle sich verpflichten, die Einrichtung solcher »Arbeitsgelegenheiten« an die Zustimmung der Betriebs- und Personalräte zu knüpfen. Unabdingbares Prüfungskriterium sei die »Zusätzlichkeit« der Tätigkeiten. Die Gewerkschaft fordert zudem, dass diese Neubeschäftigten sozial- und krankenversichert sind. Ein regulärer Arbeitsvertrag sei auch deshalb unabdingbar, damit diese Arbeitnehmer einen Betriebsrat haben, der für sie zuständig ist.

Auch generell kritisiert Wolfgang Rose das Hartz IV-Gesetz. Er fordert, das Arbeitslosengeld II nicht pauschal zu zahlen, sondern nach dem vorherigen Lohn zu bemessen – also deutlich zu erhöhen.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=61386&IDC=2&DB=Archiv



Millionenangebot für Anrainer des Hamburger Werks

Im Streit um die Startbahnverlängerung am Airbus-Werk in Hamburg hat der Flugzeughersteller den Anwohnern die Einrichtung eines gemeinnützigen Fonds in Höhe von 3 Millionen Euro angeboten.

In der langjährigen Auseinandersetzung um die Verlängerung der Start- und Landebahn im Airbus-Werk Hamburg vollzieht die Landesregierung einen Strategiewechsel. Statt erneut die Grundeigentümer auf juristischem Weg zur Aufgabe ihrer Grundstücke zu zwingen, die für eine Landebahnerweiterung benötigt werden, machte Bürgermeister Ole von Beust (CDU) am Dienstagnachmittag den Grundeigentümern ein Angebot. Von Beust betonte, ihm gehe es darum, »neues Vertrauen zu schaffen«.

Bereits im Juli war ein geplantes Enteignungsverfahren vom Oberlandesgericht untersagt worden. Die Stadt verdreifachte dann ihr Kaufangebot für die Grundstücke auf satte 61,50 Euro pro Quadratmeter. Doch die Mehrheit der Eigentümer weigert sich trotz des lukrativen Preises. Diese sehen nicht nur die gesamte Region – ein großes Obstanbaugebiet –, sondern auch den Fortbestand ihres Stadtteils Neuenfelde als gefährdet an.

Es bleibt unklar, ob Hamburg den Zuschlag als Auslieferungszentrum für das größte Passagierflugzeug der Welt erhält, denn Airbus-Chef Noel Forgeard hatte vor einer Woche ein Ultimatum gesetzt. Beim Besuch des Bürgermeisters in Toulouse forderte er binnen vier Wochen »Planungssicherheit«, ob die 2,68 Kilometer lange Startbahn um weitere 589 Meter verlängert werden kann. Geschehe dies nicht, so ergänzte Airbus-Deutschland-Chef Gerhard Puttfarcken, könne sich der Konzern nach anderen Standorten umsehen. 1550 Maschinen der Modellreihe A380 wolle Airbus in den nächsten 20 Jahren verkaufen. Doch mit kurzer Piste gehe das Geschäft an Hamburg vorbei.

Bei dem neuen Angebot des Bürgermeisters geht es nicht nur um Geld. Die Vertrauensbasis mit den Anwohnern soll durch Gespräche wieder hergestellt werden. Von Beust will zusichern, dass die geplante Landebahnverlängerung die letzte in den nächsten 20 Jahren ist. Selbstkritisch räumt er ein, dass die Stadt Erweiterungspläne immer nur scheibchenweise veröffentlicht habe. Den Anwohnern sollen lukrative städtische Grundstücke angeboten werden. Schließlich wird auch das Angebot zum Aufkauf der Grundstücke noch einmal kräftig erhöht. Die dörfliche Gemeinschaft soll zudem mit einem gemeinnützigen Fond in Höhe von drei Millionen Euro geködert werden, den Airbus zur Verfügung stellt. Die Rede ist von Zuschüssen für die freiwillige Feuerwehr und den Sportverein. Auch Klagekosten will der Konzern den Bürgern ersetzen, entscheiden sich diese zum Verkauf.

Auf die Startbahnverlängerung will Airbus nicht verzichten. Über 750 Millionen Euro hat Hamburg bereits für Infrastrukturmaßnahmen ausgegeben, um den A380 nach Hamburg zu holen. Für eine Werkserweiterung wurde das Naturschutzgebiet Mühlenberger Loch zugeschüttet. Für die dann im Frühjahr geforderte Landebahnerweiterung hatte Hamburg, noch vor dem Entscheid des Oberverwaltungsgerichts einen Vertrag mit Airbus unterzeichnet. Gerät die Stadt jetzt in Verzug, wäre womöglich auch Schadensersatzklagen des Konzerns möglich.

Unterdessen halten sich Vertreter des »Schutzbündnisses für Hamburgs Elbregion« bedeckt. Die Obstbäuerin Gabi Quast steht den Angeboten des Bürgermeisters skeptisch gegenüber. Solange Airbus keine Bestandsgarantie für Neuenfelde abgebe, seien die Angebote des Bürgermeisters wertlos. Die Vertreterin des Bündnisses sieht im jetzigen Angebot eher den Versuch den öffentlichen Druck auf die Anwohner zu erhöhen, damit diese, so Quast wörtlich »kapitulieren«.
Das alles hätte vermieden werden können, wenn sich Airbus 1998 für den Produktionsstandort Rostock entschieden hätte. Der Produktionsstandort Laage bot genügend Platz. Doch mit der Hamburger Subventionspolitik konnten die Rostocker nicht mithalten.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=61188&IDC=3&DB=Archiv