In Thüringen und in der Pfalz klagen Ein-Euro-Jobber auf Tariflohn
Nach einer Reihe von Hartz IV-Musterverfahren vor Sozialgerichten stehen ab September die ersten urteile von Arbeitsgerichten über Ein-Euro-Jobs an. In Frage steht dabei, inwieweit diese als normale Tätigkeit zu werten sind und daher auch branchenüblich vergütet werden müssen.
Hartz IV löst eine Flut von Gerichtsverfahren aus. Doch während in grundsätzlichen Fragen, so jüngst zur Angemessenheit der Höhe des Arbeitslosengeldes II (ND berichtete), Klagen scheiterten, sieht es im Detail anders aus. Jetzt stehen Entscheidungen zu den Ein-Euro-Jobs an.
Zur Höhe von Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher trafen jüngst Sozialgerichte in Osnabrück und Hamburg Entscheidungen. Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft bei Wohngemeinschaften dürfen nicht einfach auf den Satz für Bedarfsgemeinschaften runtergerechnet werden, urteilte das Gericht in Osnabrück, das die Begrenzung des Wohnraums für eine Zweier-WG auf 60 Quadratmeter als Verletzung der Menschenrechte bezeichnete. In Hamburg entschied das Sozialgericht, dass beim Arbeitslosengeld II, wenn Kinder mit einem Elternteil und dessen nichtehelichem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nur das Vermögen des Elternteiles, nicht aber das des Partners anzurechnen sei. Sozialhilferechtliche Regelungen wurden verworfen.
Aufsehen hatte auch die Entscheidung des Sozialgerichts in Berlin hervorgerufen, das Kürzungen bei der Grundsicherung eines Mannes verworfen hatte, weil dieser einen Ein-Euro-Job nicht annahm. (ND berichtete). Ähnlich entschied jetzt das Sozialgericht Bayreuth, das die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Leistungskürzungen anordnete. In beiden Fällen hatte die örtliche ARGE (Arbeitsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II) Arbeitsinhalte der Maßnahmen in der Zuweisung des Ein-Euro-Jobs nicht klar benannt. Nur so hätte die ARGE aber prüfen können, ob gesetzliche Kriterien insbesondere die Zusätzlichkeit und das öffentlichen Interesse eingehalten werden.
Erste Gerichtsverfahren gibt es nun auch vor Arbeitsgerichten. In Gera wird der Fall von fünf Arbeitslosen aus der ostthüringischen Stadt Greiz verhandelt, die beim Abbruch von Industrieruinen eingesetzt werden. Mit Unterstützung der Gewerkschaft IG Bauen Agrar-Umwelt verlangen sie nun Tariflohn, denn die Tätigkeit sei nicht zusätzlich gewesen, ein Arbeitsverhältnis längst entstanden. Ähnlich auch die Forderung eines arbeitslosen Berufskraftfahrers aus Weiden in der Oberpfalz, der mit Unterstützung des DGB-Rechtsschutzes rückwirkend ab 1. Februar monatlich 1153,20 Euro Tariflohn einklagen will. Der Jobber war für den Fahrdienst des Malteser Hilfsdienstes verpflichtet worden, den sich das Unternehmen seinerseits hoch bei Sozialversicherungsträgern abrechnen lässt. Die Gerichtsentscheidung in Weiden wird noch im September erwartet, die in Gera bis November. Sollten die Kläger Recht erhalten, dürfte eine Flut weiterer Klagen losbrechen, in denen Ein-Euro-Jobber auf die Zahlung regulärer Löhne für reguläre Tätigkeiten dringen werden.
Bereits allein die Tatsache, dass nun Arbeitsgerichte, nicht nur Sozialgerichte, Klagen von Ein-Euro-Jobbern verhandeln, bringt die Beschäftigungsträger in Bedrängnis. Auf den Einwand von Tobias Bluhm, Personalleiter des Malteser Hilfsdienstes, dass Arbeitsgerichte nicht zuständig seien, stellte Richter Veit Zitzmann trocken fest: wenn Jobber in Umgehung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, sei grundsätzlich zu prüfen, ob reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz nicht längst entstanden seien.
Bundesweit steht die Institution ARGE damit auf dem Prüfstand, denn die Jobs werden von diesen in der Regel pauschal vergeben, ohne Details der Arbeitsinhalte und der Arbeitszeit festzulegen. Gewerkschaften und Handwerksverbände befürchten schon lange Verdrängungseffekte. »Bei den Ein-Euro-Jobs brechen alle Dämme«, klagt etwa Handwerkspräsident Otto Kentzler. Doch ungeachtet dieser Klagen will Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Ein-Euro-Jobs von gegenwärtig 250 000 auf geplante 600 000 ausweiten. Das entlastet die Arbeitslosenstatistik, in der Ein-Euro-Jobber nicht mitgezählt werden.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=76732&IDC=42&DB=Archiv
