Nach der Privatisierung des Hamburger Landesbetriebs Krankenhäuser wurde 6.800 Beschäftigten zugesichert, in den öffentlichen Dienst zurückkommen zu dürfen. Jobs allerdings gibt es für sie keine, es drohen Zeitarbeit und Einkommensverlust
Für die Beschäftigten wirkte es wie eine Beruhigungspille. Als im Januar 2005 der städtische Hamburger Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) teilprivatisiert wurde, trat für knapp 7.000 der gut 12.000 LBK-Mitarbeiter ein verbrieftes Rückkehrrecht in den öffentlichen Dienst ab 2007 in Kraft. Angesichts der von Neubesitzer Asklepios geplanten Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und bevorstehender Ausgliederung ganzer Service-Betriebe wurde diese Garantie für viele der Beschäftigten zu einem wichtigen Rettungsanker.
Doch jetzt, kurz bevor die Rückkehr-Frist abläuft, wird klar: Die Zusicherung ist das Papier kaum wert, auf dem sie verfasst wurde. Die versprochenen städtischen Jobs existieren gar nicht, rückkehrwillige Mitarbeiter des größten norddeutschen Klinikverbundes sollen zu öffentlich bediensteten Zeitarbeitern heruntergestuft und so abgeschreckt werden, ihre Come-back-Rechte wahrzunehmen.
Wenn die Asklepios GmbH Anfang 2007 weitere 25 Anteilsprozente an den sieben LBK-Kliniken übernimmt und damit endgültig zum neuen Mehrheitseigentümer des Verbundes wird, beginnt die Uhr zu ticken. Die rund 6.800 Beschäftigten, die schon im Mai 1995 einen festen Arbeitsvertrag hatten, haben noch bis Juli 2007 Zeit, von ihrem verbrieften Rückkehrrecht Gebrauch zu machen.
Doch die Stadt will möglichst keinen einzigen der LBK-Bediensteten zurücknehmen – und setzt auf Abschreckung. So lud das städtische Personalamt in den vergangenen Tagen alle Berechtigten zu so genannten „Info-Veranstaltungen“ ein. Doch statt konkreter Angebote bekamen die LBK-Beschäftigten nur ein Papier in die Hand, in dem es heißt, dass „strukturelle Veränderungsprozesse“ den öffentlichen Arbeitsmarkt inzwischen so verkleinert hätten, dass die dort vorhandenen Arbeitsplätze für Rückkehrer „nicht mehr zur Verfügung“ stünden.
Diese müssten aller Voraussicht nach in einem noch zu gründenden städtischen Betrieb unterschlüpfen, der sie zu „wechselnden Aushilfs- und Vertretungstätigkeiten in verschiedenen Behörden und Ämtern“ einteilt. Jedes Stellenangebot, das der eigenen Entgeltgruppe entspricht, müsse dabei angenommen werden. Zudem müssten die Wechselwilligen nach spätestens einem Jahr mit Einkommensverlusten rechnen. „Das ist die Einführung von Zeitarbeit im öffentlichen Dienst“, sagt die LBK-Betriebsratsvorsitzende Katharina Ries-Heidtke. Sie sieht in diesen Plänen eine völlig neue Qualität.
Die Details des Angebots blieben den Teilnehmern der Veranstaltungen indes vorenthalten: Weder wurde die Frage beantwortet, in welchem Rhythmus sie von Aushilfsjob zu Aushilfsjob springen sollen, noch jene, ob sich das Ausleihverfahren nur auf öffentliche oder auch auf private Unternehmen bezieht.
Der Grund: Die dafür zuständige Hamburger Finanzbehörde hat keinen Plan. All diese Fragen könnten „zum gegenwärtigen Zeitpunkt“ gar nicht beantwortet werden, sagt ihr Sprecher Sebastian Panknin. So gebe es in der Behörde „keine Prognosezahlen“ über die Zahl der Rückkehrwilligen und für deren Versorgung im Haushaltsplan nur einen „Leertitel“, in dem noch kein einziger Euro eingestellt sei.
Betriebsrätin Ries-Heidtke hingegen rechnet damit, dass „mindestens 500, wahrscheinlich über 1.000 LBK-Mitarbeiter“ ihre Rückkehr in den öffentlichen Dienst erwägen. Ein Beleg für diese Schätzung: Schon auf den ersten beiden von insgesamt sechs geplanten Info-Veranstaltungen drängelten sich Anfang der Woche knapp 1.000 Klinik-Bedienstete in einer Hamburger Hochschul-Aula. Am Dienstag musste der Saal gar wegen Überfüllung geschlossen werden, Interessierte wurden abgewiesen.
Als „skandalöses Abschreckungsmanöver mit dem Ziel, den Beschäftigten ihre verbrieften Rechte zu rauben“, bewertet der grüne Bürgerschaftsabgeordnete Jens Kerstan den städtischen Umgang mit den LBK-Mitarbeitern. Auch der stellvertretende LBK-Betriebsratsvorsitzende Ully Schnee wirft dem federführenden Personalamt vor, „die Angst der Mitarbeiter systematisch zu schüren“.
[Anmerkung: dieser Beitrag wurde gemeinsam mit Marco Carini verfasst. Quelle: http://www.taz.de/pt/2006/11/17/a0033.1/text]
Marco schrieb dazu noch folgenden Kommentar:
Klinik-Privatisierung: Verkauft und verraten
Es geht um Millionen, nicht um Menschen. Beim Verkauf des Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) an die Asklepios GmbH spielte für den Hamburger Senat allein die Sanierung seines maroden Haushalts eine Rolle. Die Interessen der Beschäftigten und der Patienten verkamen bei den Verhandlungen zur Fußnote. Erträgliche Arbeitsbedingungen und eine optimale Krankenversorgung tauchen in den Verkaufsbilanzen beider Seiten nur noch als Kostenfaktor auf.
Die Botschaft Hamburgs an die Rückkehrwilligen ist klar: Bleibt bloß wo Ihr seid, für euch ist im öffentlichen Dienst kein (Arbeits-)Platz mehr. Systematisch werden die verbrieften Garantien der altgedienten LBK-Beschäftigten ausgehöhlt, um sie von einem Comeback in den Schoß der Stadt abzuschrecken. Währenddessen verschlechtert Asklepios aus Kostengründen Schritt um Schritt die Arbeitsbedingungen, streicht die Pflegeschichten an seinen Kliniken und plant hinter den Kulissen längst betriebsbedingte Kündigungen.
So werden die langjährigen Mitarbeiter bei dem Gefeilsche um ihre Zukunft zwischen zwei Mühlsteinen zerrieben. Zusammen mit dem Landesbetrieb Krankenhäuser wurden sie von Hamburg gleich mitverkauft. Mit der Posse um ihre Rückkehr-Rechte werden sie nun auch noch verraten.
[Quelle für den Kommentar: http://www.taz.de/pt/2006/11/17/a0039.1/text]
Klinikverkauf: Hat sich ver.di Hamburg über den Tisch ziehen lassen?
Bei der Privatisierung der Hamburger Kliniken verzichtete die Gewerkschaft auf eine Jobsicherung, weil sie sich auf ein Rückkehrrecht für Beschäftigte verließ. Dies könnte nun für Hunderte verhängnisvoll werden.
Die Privatisierung des Hamburger Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) mit 12 500 Beschäftigten wird zum Januar 2007 abgeschlossen. Der Klinikkonzern Asklepios übernimmt weitere 25 Prozent und wird mit 74,9 Prozent Mehrheitseigentümer. In den heftigen Auseinandersetzungen um die Privatisierung hatte ver.di stes auf das sogenannte Rückkehrrecht verwiesen, das für zwei Drittel der Beschäftigten gilt. Das LBK-Gesetz besagt, dass Mitarbeiter, die zum 1. Mai 1995 einen unbefristeten Vertrag hatten, in den öffentlichen Dienst zurückkehren können, sobald eine LBK-Mehrheit verkauft ist. Doch nun stellt sich offenbar heraus, dass dieses Recht löchrig ist und die Stadt nicht daran denkt, hunderte, oder gar tausende Rückkehrer aufzunehmen.
Das Gesetz stammt von 1995, als der rot-grüne Senat den LBK in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen wollte, was ohne Rückkehrrecht nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Artikel 17 des Gesetzes steht sogar, dass Rückkehrer bis dahin erreichte Entgeltgruppen nicht verlieren dürfen.
Dieses Rückkehrrecht ist vor allem in den Servicebetrieben des LBK, die Asklepios ab Juli 2007 ausgliedern will, die letzte Rettung. Denn die ver.di-Verhandler hatten beim Tarifabschluss im Oktober dieses Jahres keine Beschäftigungssicherung gefordert, weil sie sich darauf verlassen hatten. Im Gegenzug hatten die Arbeitgeber auf Mehrarbeit verzichtet.
Doch nun haben die Betroffenen eine Einladung zu Informationsveranstaltungen erhalten, auf denen die Stadt »über die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Hamburgischen Verwaltung informieren« will. Das Problem scheint zu sein, dass die Stadt anders als noch 1995 geeignete Stellen für die Pfleger sowie die Handwerker und Angestellten der Servicebetriebe gar nicht mehr hat. Damit wäre aber die Gefahr, dass nach einer Rückkehr betriebsbedingte Kündigungen greifen, groß. Auch der besondere Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst der Hansestadt, der für Mitarbeiter mit mehr als 15 Dienstjahren gilt, wenn sie älter als 40 sind, hilft da wenig. Dies gilt nur, wenn die Stellen auch vorhanden sind.
Dass sich ver.di über den Tisch hat ziehen lassen, vermuten Aktive aus dem Marburger Bund ( MB ): Das Rückkehrrecht wäre zwar als politisches Instrument geeignet gewesen, Druck auf die Stadt zu entfalten. Aber den einzelnen Mitarbeitern gebe es keine echte Sicherheit. Ärzte sind aber bislang von Ausgliederungen kaum betroffen, deswegen will sich der MB nicht offiziell einmischen.
Ver.di-Sekretärin Hilke Stein glaubt indes, dass solche Kündigungen »juristisch nur schwer durchsetzbar« seien und wertet die Info-Veranstaltungen als »Panikmache«. Vor einer Kündigung sei die Stadt zu Qualifizierung verpflichtet, um Rückkehrern einen Job anbieten zu können. Dass es »im Einzelfall« zu Lohnminderungen kommen kann, wollte auch Stein nicht mehr auschließen.
Völlig verschwiegen zeigt sich derweil die Stadt. Sebastian Panknin, Sprecher der Finanzbehörde, lehnt Stellungnahmen »zum gegenwärtigen Zeitpunkt« ab. Zunächst müsse abgewartet werden, wie viele LBK-Mitarbeiter zurückkehren wollten.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=100099&IDC=42
[Dieser Artikel wurde aus einer längeren Originalfassung abgeleitet. Siehe dazu:
Hat sich ver.di über den Tisch ziehen lassen?]
Hamburg: Nach Krankenhausprivatisierung sollten Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zurückkehren dürfen
Die Privatisierung des Hamburger Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) mit seinen rund 12500 Beschäftigten wird zum Januar 2007 abgeschlossen. Der Klinikkonzern Asklepios übernimmt weitere 25 Prozent der Anteile und wird mit 74,9 Prozent Mehrheitseigentümer. Das LBK-Gesetz sagt aus, daß Mitarbeiter, die bereits am 1. Mai 1995 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt hatten, wieder in den öffentlichen Dienst zurückkehren können, sobald eine Mehrheit der LBK-Anteile an Dritte übertragen wird. Doch nun stellt sich kurz vor Ultimo heraus, daß dieses Recht offenbar sehr löchrig ist und das städtische Personalamt gar nicht daran denkt, Hunderte, vielleicht sogar Tausende dieser Rückkehrer weiterzubeschäftigen.
Betroffene Mitarbeiter haben mit der letzten Gehaltsabrechnung eine Einladung zu Informationsveranstaltungen erhalten, auf denen das Amt »über die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Hamburgischen Verwaltung informieren« will. Das Problem scheint zu sein, daß die Stadt anders als 1995 keine geeigneten Arbeitsplätze für Krankenpfleger oder Handwerker aus den Servicebetrieben mehr hat. Damit wäre die Gefahr, daß nach einer Rückkehr betriebsbedingte Kündigungen greifen, sehr groß.
Ver.di-Sekretärin Hilke Stein glaubt dennoch, daß solche Kündigungen, »juristisch nur schwer durchsetzbar« seien.
Stein wertete gegenüber jW die städtischen Info-Veranstaltungen als »reine Panikmache«. Daß Beschäftigte »im Einzelfall« Lohnminderungen hinnehmen müßten, wollte sie aber nicht ausschließen.
Sebastian Panknin, Sprecher der Finanzbehörde, lehnte gegenüber jW jegliche Stellungnahme »zum gegenwärtigen Zeitpunkt« ab. Zunächst müsse abgewartet werden, wie viele der LBK-Mitarbeiter denn tatsächlich zurückkehren wollen.
http://www.jungewelt.de/2006/11-09/044.php
[Dieser Beitrag wurde aus einer erheblichen längeren Fassung nur sehr verkürzt abgeleitet. Das Orginal lesen Sie bitte hier: Hat sich ver.di über den Tisch ziehen lassen?]
Hamburg: Nach Krankenhausprivatisierung sollten Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zurückkehren dürfen
Die Privatisierung des Hamburger Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) mit seinen rund 12500 Beschäftigten wird zum Januar 2007 abgeschlossen. Der Klinikkonzern Asklepios übernimmt weitere 25 Prozent der Anteile und wird mit 74,9 Prozent Mehrheitseigentümer. Doch in den heftigen Auseinandersetzungen um diese Privatisierung und den dann folgenden Tarifkämpfen, hatte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auch immer wieder auf das so genannte Rückkehrrecht verwiesen, das für rund Zweidrittel aller Belegschaftsangehörigen gilt. Dies ist im LBK-Gesetz geregelt und sagt aus, daß Mitarbeiter, die bereits am 1. Mai 1995 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt hatten, wieder in den öffentlichen Dienst zurückkehren können, sobald eine Mehrheit der LBK-Anteile an Dritte übertragen wird. Doch nun stellt sich kurz vor Ultimo heraus, daß dieses Recht offenbar sehr löchrig ist und das städtische Personalamt gar nicht daran denkt, Hunderte, vielleicht sogar Tausende dieser Rückkehrer weiterzubeschäftigen.
Beschlossen wurde das Gesetz als im Mai 1995 der damals noch rot-grüne Senat den LBK in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen wollte, was aber ohne ein Rückkehrrecht zu verankern, politisch nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Artikel 17 des Gesetzes heißt es deshalb sogar, daß Beschäftigte, die von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen, bis dahin erreichte Lohn- und Vergütungsgruppen nicht verlieren dürfen.
Letzter Rettungsanker
Aktuell gilt dieses Rückkehrrecht vor allem den Beschäftigten in den Servicebetrieben des LBK, die Asklepios schon ab Juli 2007 ausgliedern will, als ein letzter Rettungsanker. Mit Blick auf dieses Rückkehrrecht hatte es ver.di nämlich versäumt beim Tarifabschluss im Oktober dieses Jahres eine langfristige Beschäftigungssicherung bis 2011 durchzusetzen. In den Tarifverhandlungen hatten die Arbeitgeber zuvor angeboten, auf ihrerseits geforderte Arbeitszeitverlängerungen zu verzichten, gibt die Gewerkschaft bei der Beschäftigungssicherung nach. Ver.di hatte sich darauf und mit Blick auf das Rückkehrrecht eingelassen.
Doch nun haben die betroffene Mitarbeiter mit der letzten Gehaltsabrechnung eine Einladung zu Informationsveranstaltungen erhalten, auf denen das städtische Personalamt »über die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Hamburgischen Verwaltung informieren« will. Das Problem scheint zu sein, daß die Stadt – anders als noch 1995 – geeignete Arbeitsplätze sowohl für die Krankenpfleger, als auch für die Handwerker und die Verwaltungsangestellten in den Servicebetrieben, gar nicht mehr hat. Damit wäre aber die Gefahr, daß auch nach einer Rückkehr betriebsbedingte Kündigungen greifen, nun sehr groß. Und auch der besondere Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst der Hansestadt, der für Mitarbeiter gilt, die hier schon länger als 15 Jahre beschäftigt und älter als 40 Jahre sind, hilft den Rückkehrern nur wenig. Diese Regelung gilt nämlich nur dann, wenn reale Arbeitsmöglichkeiten auch tatsächlich vorhanden sind.
Ver.di hat sich über den Tisch ziehen lassen
Daß sich ver.di über den Tisch hat ziehen lassen, vermuten Aktive aus dem Marburger Bund ( MB ), die darauf verwiesen, daß das Rückkehrrecht zwar als politisches Instrument durchaus geeignet gewesen wäre, Druck auf die Stadt zu entfalten, aber den einzelnen Mitarbeitern eine wirkliche Sicherheit nicht geben könne. Öffentlich will man sich in die Angelegenheiten von ver.di aber nicht einmischen, denn Ärzte sind bislang von den geplanten Ausgliederungen nur wenig betroffen.
Ver.di Sekretärin Hilke Stein glaubt indes, daß solche Kündigungen »juristisch nur schwer durchsetzbar« seien. Stein wertete die städtischen Info-Veranstaltungen als »reine Panikmache«. Vor einer Kündigung sei die Stadt zudem verpflichtet, Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, um so den Rückkehrern dann doch noch einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten zu können. Daß es dann »im Einzelfall« auch zu Lohnminderungen kommen kann, wollte aber auch Stein nicht mehr auschließen.
Völlig verschwiegen zeigt sich unterdessen die Stadt. Sebastian Panknin, Sprecher der Finanzbehörde, lehnte jegliche Stellungnahme »zum gegenwärtigen Zeitpunkt« ab. Zunächst müsse abgewartet werden, wie viele der LBK-Mitarbeiter tatsächlich zurückkehren wollen.
[Nur leicht gekürzt wurde dieser Beitrag auch vom Neuen Deutschland übernommen. Siehe dazu: Löchriges Rückkehrrecht. Nur kurz problematisiert wurde der Zusammenhang hingegen in der Tageszeitung Junge Welt. Siehe hierzu: Rückkehrrecht eine Mogelpackung?]
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Renditeerwartungen um zehn Prozent. Altschulden trägt die Stadt
In Hamburg hat der Senat den Verkauf aller städtischen Pflegeheime an die Berliner Vitanas-Gruppe beschlossen. Zum Preis von 65 Millionen Euro gehen die zwölf Heime, die bisher von der städtischen Gesellschaft »pflege & wohnen« (p & w) betrieben wurden, mitsamt ihren 1600 Mitarbeitern und 2827 Heimbewohnern bereits zum 1. Januar 2007 in die Verantwortung von Vitanas über. Dafür verpflichtet sich der Gesundheitskonzern, der allein in Berlin 25 Gesundheitszentren betreibt, weitere 53 Millionen Euro in die Modernisierung der teils maroden Häuser bis 2011 zu investieren. Doch die Schulden von p & w, die sich zum Schluß auf 347 Millionen Euro beliefen, verbleiben bei der Stadt. Sie resultieren aus Altlasten, wie Pensionsverpflichtungen und Verbindlichkeiten, die dem Träger 1997 bei dessen Umwandlung in eine »Anstalt öffentlichen Rechts« aufgebrummt wurden. So aber hätten die Häuser auch an einen gemeinnützigen Träger, in dem nicht nur Gewinnabsichten zählen, verkauft werden können, kritisierte am Mittwoch Landespastorin Annegrethe Stoltenberg die Senatsentscheidung vom Vortag.
Kritik am Verkauf kommt auch von der oppositionellen SPD. Hier hält man einen Totalrückzug der Stadt aus dem Pflegebereich auch deshalb für falsch, weil sich die Anzahl pflegebedürftiger Menschen erhöhe. Sozialpolitische Steuerungsmöglichkeiten dürften deshalb nicht vollständig aus der Hand gegeben werden. Moniert wird zudem, daß die Investitionen für die Umbauten der Häuser nun auch zum Teil durch die Heimbewohner durch teurere Pflegeplätze refinanziert werden sollen.
Alarmstimmung herrscht jetzt ebenso unter den Angestellten, wo man schlechtere Arbeitsbedingungen befürchtet. Zwar hat sich der Gesundheitskonzern zur Beschäftigungssicherung bis 2009 verpflichtet, doch als Vitanas erst kürzlich drei Häuser des Deutschen Roten Kreuzes in Schleswig-Holstein übernahm, wurden dort den Mitarbeitern sofort neue Arbeitsverträge aufgedrängt, während man einen Überleitungstarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di ablehnte.
Gegenüber junge Welt verwiesen Mitarbeiter auf die hohen Renditeerwartungen von Privatanbietern im Pflegebereich, die im Schnitt bei rund zehn Prozent liegen würden. Bei Einhaltung von Qualitätsstandards wären aber, da die Pflegesätze nicht zu beeinflussen sind, maximal drei bis vier Prozent drin, weshalb nun Leistungsverdichtungen befürchtet werden.
http://www.jungewelt.de/2006/08-24/013.php