Hamburger Verwaltung will sich Gebärdendolmetscher und andere Kommunikationshilfen sparen. Ein Gespräch mit Detlef Baade

* Detlef Baade ist Sprecher des ver.di Arbeitskreises Behindertenpolitik in Hamburg

F: Sie haben als Gewerkschaftsvertreter während einer gerade stattgefundenen Anhörung der Hamburger Behörde für Soziales und Familie die dort erarbeiteten Verordnungsentwürfe zur Kommunikation mit Behinderten in sogenannten Verwaltungsverfahren heftig kritisiert. Worum ging es?

Diese Verordnungen sind ein Rückschritt verglichen mit dem, was es an Bundesverordnungen für den Umgang mit Behinderten in solchen Verwaltungsverfahren schon gibt. Die darin fixierten Rechtsansprüche für Sehbehinderte, Blinde oder Gehörlose sollen in Hamburg aus Kostengründen eingeschränkt werden. So soll zum Beispiel die generelle Bereitstellungspflicht von Gebärdendolmetschern oder anderen Kommunikationshilfen entfallen. Solche Hilfen müssen dann erst durch die Behinderten selbst und vor Beginn eines Verwaltungsverfahren wieder geltend gemacht, also quasi beantragt werden – und zwar »rechtzeitig und umfassend«. Was aber »rechtzeitig und umfassend« sein soll, wird nicht geregelt. Außerdem sollen sich die Behinderten diese Hilfen dann selbst beschaffen. Doch ob dafür dann auch die Kosten übernommen werden, soll generell fraglich sein und erst im Einzelfall durch die Sachbearbeiter der jeweiligen Behörde nach dem Maßstab der »Angemessenheit« entschieden werden.

Aber gerade Gehörlose sind in solchen Verwaltungsverfahren auf Dolmetscher angewiesen, und ein Blinder kann mit einem Formular nur etwas anfangen, wenn er dies in der Blindenschrift erhält. Das »kann« die Behörde veranlassen, während von einer Aufklärungspflicht, wie sie in der Bundesverordnung enthalten ist, nun in Hamburg aber wenig übrigbleibt.

F: Wie soll denn ein Sachbearbeiter aus einem Sozial-, Einwohnermelde-, Wohnungs- oder Gesundheitsamt die Angemessenheit solcher Hilfen beurteilen?

Klare Kriterien gibt es dafür nicht, weshalb wir als DGB auch die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle fordern, die durch einen Richter geleitet wird. Experten sollten zuvor an der Ausarbeitung von Entscheidungskriterien beteiligt sein. Entscheidungen über den Hilfebedarf eines Behinderten sollten jedenfalls nicht von der Laune eines einzelnen Behördenmitarbeiters oder von internen Sparvorgaben abhängig sein.

F: Will denn der CDU-Senat durch diese Neuverordnungen tatsächlich nur die Kosten drücken?

Das ist das einzige logische Motiv, das sich aus diesen Entwürfen ableiten läßt. Alle Gesetze, die heutzutage gemacht werden, haben ja nur noch das Ziel, Einsparungen zu Lasten der Ärmsten durchzusetzen, die sich leider noch zu selten wehren. In einem der Entwürfe heißt es jetzt, daß die Honorarsätze für Gebärdendolmetscher oder für andere Kommunikationsvarianten, wie sie sich aus der jeweiligen Behinderung ergeben, bei lediglich 40 Euro in der Stunde liegen sollen. Das aber ist weit unter dem, was in der Branche oder auch für Sprachdolmetscher (55 Euro) üblich ist. Während also einerseits die Bestellung solcher Hilfe auf die Behinderten abgewälzt werden soll, soll andererseits deren Finanzierung nicht ausreichend gesichert sein. Das aber würde doch dazu führen, daß bestimmte Hilfen nur noch sehr reduziert in Anspruch genommen würden, weshalb sich diese Verordnungen auch nahtlos in Hamburgs Rotstiftpolitik einpassen. Schon durch die Kürzungen beim Blindengeld im letzten Jahr oder durch die »Anpassungen« im Pflegebereich hat dieser Senat ja verdeutlicht, daß er mit besonderer Lust vor allem bei denjenigen spart, die eh schon wenig haben.

F: Wie wollen Sie sich wehren?

So wie bei der Anhörung, als Gewerkschaften, Sozialverbände, Blinden- und Gehörlosenorganisationen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) gemeinsam Alternativen entwickelt haben. Wenn das nichts nützt, werden wir auch mit den Abgeordneten in der Bürgerschaft reden, wo es eine Kommission gibt, die diese Verwaltungsverordnungen am Ende absegnen muß. Auch der Klageweg ist nicht ausgeschlossen. Doch noch wichtiger werden Öffentlichkeitsarbeit und Protest sein, wo wir aufzeigen müssen, daß eine Politik für behinderte Menschen nicht nach dem Rhythmus eines Eiertanzes verlaufen darf, sondern Verläßlichkeit und Klarheit braucht. Jeder von uns kann schon morgen selbst betroffen sein.

http://www.jungewelt.de/2006/04-18/036.php



Aus unserer Reihe »Die beliebtesten Ein-Euro-Jobs«: Hamburgerin sollte Safaribegleiterin in Uganda werden

In Hamburg hat die Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE), die für die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zuständig ist, eine Erwerbslose auf eine Arbeitsstelle in Uganda zu vermitteln versucht. Als »Fachkraft zur Begleitung von Safaris zu Gorillas und Schimpansen« sollte sie für satte 300 Dollar (249 Euro) Monatslohn »abseits der üblichen Touristenpfade« aktiv werden. Dem Anschreiben, in dem die Betroffene von dem »Vermittlungsvorschlag« informiert wurde, war auch eine »Rechtsfolgenbelehrung« beigelegt. Darin hieß es, bei Nichtannahme des Angebots drohe eine Kürzung der Stütze um 30 Prozent. Was wie eine Zeitungsente klingt und der ungläubigen Hamburger Öffentlichkeit Anfang dieser Woche bekannt wurde, hat nun ein parlamentarisches Nachspiel. Mit einem Eilantrag haben sich Hamburger Erwerblose am Dienstag abend an den Eingabeausschuß der Bürgerschaft gewandt, damit das Parlament solch »rechtswidriges Vorgehen« sofort stoppe.

Doch gestoppt hat den Vorgang zunächst die betroffene 31jährige arbeitslose Touristik-Fachfrau selbst. Sie wies den Vermittlungsvorschlag der ARGE unter Hinweis auf die Gefahrenlage in Uganda zurück und übermittelte ihrer Fallmanagerin die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in Berlin. Darin warnt die Berliner Behörde vor Reisen in das ostafrikanische Land, weil dort mit »Übergriffen auf Touristen« durch Angehörige der »Lord Resistance«-Rebellenarmee zu rechnen sei. Dringend wird vor Reisen in die Nationalparks des Landes gewarnt, die den Rebellen als Aufmarschgebiet dienen und in denen zudem mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen südsudanesischen und ostugandischen Völkern zu rechnen sei. Doch genau solche Parks gehören zu den Reisezielen der »African Nature Conservation«, das als »junges Unternehmen« mit Sitz in Kampala die Hamburger ARGE um eine »zuverlässige Mitarbeiterin« für die Betreuung deutscher Reisegäste bat.

Nach Ansicht von ARGE-Sprecher Uwe Ihnen ist die Bedienung solcher Anfragen grundsätzlich zulässig. Nur der Mitversand einer Rechtsfolgenbelehrung sei ein Fehler gewesen, räumte er ein. Die zuständige Fallmanagerin habe die Gefahrenlage in Uganda und damit die Zumutbarkeit eines solchen Vermittlungsvorschlages falsch eingeschätzt. Daß auch die Tatsache dagegen spricht, daß es sich bei dem Job in Uganda keineswegs um eine Arbeit handelt, die im öffentlichen Interesse liegt, ist für Ihnen offenbar nebensächlich. Die »Ein-Euro-Jobs« waren vom Arbeitsministerium unter Wolfgang Clement (SPD) schließlich offiziell unter eben dieser Maßgabe eingeführt worden. Damit sollte angeblich verhindert werden, daß ihre Etablierung zum Abbau regulärer Beschäftigung führt.

http://www.jungewelt.de/2006/03-23/003.php



Nordrhein-Westfalen: Schon 17 000 Unterschriften gegen geplante Mittelstreichung bei Kinder- und Jugendarbeit

Etwa 17000 Unterschriften haben die Organisatoren der nordrhein-westfälischen Volksinitiative »Jugend braucht Vertrauen« schon gesammelt, wie Initiativenvertreter am Mittwoch in Neuss bekanntgaben. Vor vier Wochen hatte die Unterschriftensammlung begonnen. Doch um das Vorhaben der CDU-FDP-Landesregierung, die Mittel für Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen drastisch zu kürzen, wenigstens vorerst zu stoppen, müssen bis Anfang Mai weitere gut 49000 Unterstützerunterschriften gesammelt werden. Erst dann muß sich das Landesparlament binnen drei Monaten mit dem Antrag der Initiative beschäftigen. Lehnt es den Antrag ab, kann dann sogar ein Volksentscheid eingeleitet werden.

Die Initiativenvertreter sind indes sicher, daß sie das notwendige Quorum von 66125 anerkannten Unterschriften erreichen können. Sie gaben am Mittwoch bekannt, daß Außenstellen der Initiative bereits in 73 Prozent aller nordrhein-westfälischen Kommunen existieren. Die Initiative will die noch fehlenden Unterschriften sogar schon bis Ende März einsammeln, denn dann beginnen im Landtag erneut Haushaltsberatungen.

Landesjugendring und Vertreter der Jugendsozialarbeit hatten die Volksinitiative Anfang Februar gestartet, nachdem die Landesregierung beschlossen hatte, die im Kinder- und Jugendfördergesetz festgeschriebene Erhöhung des Etats für die Jugendarbeit zurückzunehmen. Statt versprochener 96 Millionen soll es demnach nur 75 Millionen Euro für die 21 Jugendverbände, 2500 Jugendzentren und fast 90 Jugendwerkstätten und Jugendkunstschulen des Landes geben. Die bisherige Struktur in der Kinder- und Jugendarbeit ließe sich so nicht aufrechterhalten.

Ende 2003 hatte es schon einmal eine Volksinitiative gegen Kürzungen im Kinder- und Jugendhilfebereich in NRW gegeben. 175000 Unterschriften wurden gesammelt, woraufhin sich die damalige SPD-Grünen-Landesregierung verpflichtete, von 2006 bis 2010 jährlich 96 Millionen Euro bereitzustellen. Auch Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), damals noch in der Opposition, unterstützte diese Forderung, von der er jetzt unter Hinweis auf die Haushaltslage wieder abrücken will.

Doch die Initiative bekommt seit dieser Woche auch aus dem Regierungslager Rückenwind. Der CDU-Landtagsabgeordnete Bernhard Tenhumberg kündigte an, für die Aufstockung des Landesjugendplans im Landesparlament kämpfen zu wollen. Daß Versprechen gehalten werden müßten, meinte auch Christian Lindner, jugendpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion.

Nähere Infos: http://www.volksinitiative-nrw.de/

Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/03-09/028.php



NRW: Zahl der Opfer um acht Prozent gestiegen

Die Zahl der Drogentoten in Nordrhein-Westfalen hat 2005 deutlich zugenommen. Mit 350 Fällen lag sie um acht Prozent höher als im Jahr zuvor, wie NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) jetzt eingestehen mußte. Wie berichtet hatte Wolfs Behörde zum Jahreswechsel noch einen Rückgang auf 302 Fälle prognostiziert. Unter anderem damit waren drastische Einsparungen bei der Drogenhilfe begründet worden, wie sie im aktuellen Landeshaushalt vorgesehen sind. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Lautermann (CDU) sieht trotz der neuen Zahl nicht die Notwendigkeit, die Kürzungen zurückzunehmen. Die Zahl der Drogentoten sei auch von Zufallskomponenten abhängig.

Tatsächlich sagen die Drogenstatistiken, wie sie in Deutschland geführt werden, nicht viel. In die amtliche Statistik wird nämlich nur aufgenommen, wer unmittelbar an den Folgen des Drogenkonsums starb. Nicht erfaßt werden Todesfälle, die aus typischen Erkrankungen von Drogenkonsumenten, etwa Hepatitis C oder Herzversagen resultieren. Deren Anstieg hat auch mit fehlenden Hilfsangeboten und mit wieder zunehmender staatlicher Repression gegen die Konsumenten illegaler Drogen zu tun.

In NRW sollen die Fördergelder für Kontakträume um 20 Prozent reduziert werden. Sämtliche Mittel werden dem Selbsthilfe-Netzwerk von Junkies und Substituierten (JES) gestrichen, das 100 Spritzenautomaten in NRW unterhält. Geringere Kürzungen müssen bis jetzt noch die zehn Fixerstuben hinnehmen, die es in NRW gibt. Bedeutend weniger Geld gibt es auch für die Drogenberatung in Gefängnissen – fatal angesichts dessen, daß 70 Prozent aller Haftinsassen in NRW drogenabhängig sind.

Doch die Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) setzt andere Schwerpunkte. Sie will den Konsumenten illegaler Drogen nicht helfen, sondern den Drogenkonsum »bekämpfen«. So soll Innenminister Wolf neue Fahndungsteams zur grenzübergreifenden Polizeifahndung an der Grenze zwischen NRW und den Niederlanden schaffen – ein Griff in die drogenpolitische Mottenkiste.

http://www.jungewelt.de/2006/02-28/060.php



Hamburg: Öffentliche Debatte der WASG übers Mitregieren. Schlechte Noten für Berliner Koalitionäre

Energisch haben am Montag abend zahlreiche Mitglieder und Funktionäre der WASG in Hamburg den Austritt der Linkspartei.PDS aus der Berliner Regierungskoalition gefordert, die sie als »zentrales Hindernis für die Verständigung der Linken in Deutschland« bezeichneten. Ein Unterschied zur CDU-Politik sei kaum erkennbar, sagte Dora Heyenn, Vorstandsmitglied der Hamburger WASG, in der fast dreistündigen Debatte der etwa 70 Aktivisten. Einige Vertreter von WASG-Kreisverbänden kündigten an, einen möglicherweise eigenständigen Wahlantritt der WASG bei den Abgeordnetenhauswahlen in Berlin von Hamburg aus zu unterstützen.

Zu ihrer »Debatte über linke Regierungsbeteiligung am Beispiel Berlin« hatte der WASG-Landesvorstand Elke Breitenbach (Abgeordnete der Linkspartei.PDS im Berliner Abgeordnetenhaus), Rouzbeh Taheri (WASG-Schatzmeister in Berlin) und Christine Buchholz vom Bundesvorstand der WASG eingeladen. »Sachbezogene Debatte unter Mitgliedern« war die Veranstaltung genannt worden, damit die an Alster und Elbe selbst verordnete Harmonie durch das Rupfen der Linkspartei keinen Schaden nehme. Doch gerupft wurde trotzdem.

Mühsam hatte Breitenbach zuvor die »Rahmenbedingungen« der Berliner Koalition beschrieben, in der es angesichts der Haushaltslage kaum Spielraum für linke Politik gebe. Deshalb stehe die Haushaltssanierung im Mittelpunkt. Heftige Kritik an dieser Politik kam von Taheri und Buchholz, die der Linkspartei.PDS vorwarfen, daß es den Berlinern »heute schlechter als vor vier Jahren« gehe. Sie kritisierten Gehaltskürzungen und den Stellenabbau im öffentlichen Dienst, aber auch Privatisierungsstrategien des Berliner Senats. Regelrecht erschrocken reagierten Veranstaltungsteilnehmer auf Einzelheiten dieser Politik, die gleichermaßen von Hamburgs Linkspartei-Landessprecher Horst Bethge kritisiert wurde.

Neuer Zündstoff für die Debatte kam unterdessen aus Mecklenburg-Vorpommern. Dort erklärte der WASG-Landesvorstand am Dienstag, im Parteibildungsprozeß müsse eine »Vormachtsstellung« der Linkspartei ausgeschlossen werden.

http://www.jungewelt.de/2006/02-15/043.php



In Hamburg sollen 2800 ALG-II-Bezieher ihre Miete senken. Ein großer Teil von ihnen wird zwangsweise umziehen müssen. Ein Gespräch mit Wolfgang Joithe

* Wolfgang Joithe ist Gründungsmitglied von »PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. (i.G.)« in Hamburg

F: In Hamburg hat die Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt (ARGE) jetzt 2800 Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) aufgefordert, die Mietkosten zu senken. Was passiert, wenn das nicht geschieht?

Dann werden die Zahlungen für die »Kosten der Unterkunft« (KdU) auf das reduziert, was die Sozialbehörde in ihrer KdU-Richtlinie für »angemessen« hält. Für einen Alleinstehenden liegt dieser Betrag bei einer Bruttokaltmiete von 318 Euro.

F: Welche Fristen werden gesetzt?

Die Frist zur Senkung der Mietkosten liegt in Hamburg bei mindestens drei und maximal sechs Monaten. Es soll offiziell erst dann weniger Geld überwiesen werden, wenn der Betreffende nicht nachweisen konnte, daß er sich ausreichend um eine Kostensenkung bemüht hat. Mir liegen aber Fälle vor, in denen die Behörde bereits nach der ersten Aufforderung weniger zahlte, lange vor Ablauf der Frist von sechs Monaten. Im Anschreiben dazu heißt es dann, daß die Zahlung schon mal »vorsorglich« reduziert wurde. Das ist glatter Rechtsbruch.

F: Mario Spitzmüller, Sprecher der größten Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA/ GWG, hat behauptet, es sei nicht schwer, eine billigere Wohnung zu finden. 80 Prozent der Wohnungen seiner Firma entsprächen den Hamburger Richtwerten.

Ich habe mit ihm gesprochen und festgestellt, daß die SAGA/GWG von der Kaltmiete ausgeht, während die ARGE aber Kaltmiete plus Betriebskosten meint. Wenn man davon ausgeht, findet man in der Internet-Suchmaschine der SAGA/GWG kaum eine Wohnung, die dem Richtwert von 318 Euro für eine Einzelperson entspricht.

F: Was raten Sie betroffenen Erwerbslosen?

Zunächst muß geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können. Nach der Hamburger KdU-Richtline wären z. B. Maßnahmen zur Senkung der Mietaufwendungen dann nicht zumutbar, wenn der Betroffene älter als 65 oder behindert ist oder schon sehr lange in der Wohnung lebt.

Wenn Betroffene nicht unter solche Ausnahmeregelungen fallen, müssen sie tatsächlich ihre Bemühungen nachweisen. Zuvor sollte man bei der ARGE aber klären, welche Kosten für diese Wohnungssuche übernommen werden, denn die sind im Regelsatz des ALG II nicht enthalten.

Kann dann – und unter zumutbaren Bedingungen – eine solche Wohnung nicht gefunden werden, und es kommt trotzdem zur Kürzung der Mietzuschüsse, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Formlos, denn die Begründung kann nachgereicht werden. Man sollte aber auch eine detaillierte Begründung der ARGE einfordern, warum sie den Mietzuschuß reduziert. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Entscheidung stellen.

F: Nach einer Schätzung des Mieterbundes werden in Hamburg insgesamt 12000 Haushalte von Zwangsumzügen betroffen sein. Bundesweit sind es 200000 Menschen. Wie kann man politisch dagegen Widerstand organisieren?

Wichtig ist, daß sich Erwerbslose selbst organisieren, um für Forderungen wie »Hartz IV muß weg« einzutreten. Erst dann können Bündnisse auch zur Durchsetzung kleinerer Schritte gebildet werden.

Gemeinsam mit Linkspartei.PDS und WASG fordern wir in Hamburg, daß konkrete Abschätzungen zur Mietraumstruktur und zu den verheerenden Auswirkungen der Zwangsumzüge auf die Stadtstruktur veranlaßt werden. Mietobergrenzen sollten sich an den Realmieten in den jeweiligen Stadtteilen orientieren – wir fordern daher die Aussetzung der Zwangsumzüge. Eine noch stärkere Aufspaltung der Stadt in arme und reiche Viertel muß verhindert werden.

http://www.jungewelt.de/2006/01-24/026.php



Hamburg: Druck auf ALG-II-Empfänger

Empfänger von Arbeitslosgengeld II (ALG II) in Hamburg wurden aufgefordert, ihre Mietkosten zu senken. Damit drohen in der Hansestadt erste Massenumzüge wegen Hartz IV.

2800 ALG-II-Empfänger sollen in Hamburg mittlerweile von der für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständige »Arbeitsgemeinschaft SGB II« (ARGE) aufgefordert worden sein, ihre Mietkosten zu senken. Dies teilte die Arbeitsgemeinschaft letzte Woche mit. Wer dieser Aufforderung durch Wohnungswechsel oder Untervermietung nicht folgt, dem drohen Kürzungen beim Mietzuschuss, wie ARGE-Sprecher Uwe Ihnen erläuterte.

Die Hamburger Linkspartei protestierte heftig gegen dieses Vorgehen der ARGE. Wolfgang Joithe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft »Arbeit und Armut in Hamburg«, zweifelt daran, dass es überhaupt billigeren Wohnraum in der Stadt gibt. Wie hoch nach Hartz IV die Miete und der darauf basierende Mietzuschuss für einen Langzeitarbeitslosen sein dürfen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Kommunen legen, differenziert nach Haushaltsgröße, die »Angemessenheit« einer Miete, also die »Kosten der Unterkunft« (KdU), selbst fest. So sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Übersteigt die tatsächliche Miete einen bestimmten Betrag, kann die ARGE den jeweiligen Leistungsbezieher zur Mietkostensenkung – etwa durch Wohnungswechsel oder Untervermietung – auffordern. Entsprechende Bemühungen sind dann innerhalb einer Frist von drei bis sechs Monaten nachzuweisen. Bemühungen, die als »nicht ausreichend« empfunden werden oder Verweigerung führen zur Senkung des Mietzuschusses auf den KdU-Richtliniensatz, erläutert Joithe.

Gegenüber ND legte Joithe Fälle vor, bei denen eine Senkung dieses Mietzuschusses schon mit der ersten Aufforderung definitiv angeordnet wurde. Das sei »klarer Rechtsbruch«, sagte der Linkspartei-Sprecher, »weil nicht geklärt werden konnte, ob trotz der Bemühungen des Leistungsbeziehers eine Mietkostensenkung überhaupt realistisch ist«.

Billigere Wohnungen zu finden, sei nicht schwer, erklärt dagegen die größte Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA/GWG. 80 Prozent des eigenen Wohnungsbestandes würden der KdU-Richtlinie »voll« entsprechen. Eine Falschaussage, wie Joithe später feststellen musste, als er selbst mit den Wohnungsmanagern sprach. Wie in der Wohnungswirtschaft üblich, gingen diese nicht von Brutto-, sondern von Nettokaltmieten aus. Joithe untersuchte daraufhin das Online-Wohnungsangebot der Gesellschaft und stellte fest, dass, bei Einrechnung der Neben- und Wasserkosten, keine der Wohnungen der Hamburger KdU-Richtlinie entsprach. Nun fordert die Linkspartei.PDS die Aussetzung aller Zwangsumzüge sowie eine vollständige Übernahme bisheriger Mietkosten durch die ARGE. Verlangt werden Abschätzungen zur tatsächlichen Mietpreissituation in Hamburg, wobei Unterschiede in den Quartieren (wie sie schon jetzt aus dem Mietspiegel abzuleiten sind), berücksichtigt werden sollen.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84544&IDC=3&db=Archiv



Hamburg kündigt „Kurskorrektur“ in der Arbeitsmarktpolitik an: Staatlich subventioniertes Lohndumping wird weiter verschärft

In Hamburg hat Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) in dieser Woche eine „Kurskorrektur“ in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Da von Ein-Euro-Jobs Übergänge in dauerhafte Beschäftigung kaum ausgingen, müsse das Instrument neu justiert werden. Der Senator will die Ein-Euro-Jobs deshalb mit einem „Kombilohnmodell“ verbinden. Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber nach dem Auslauf ihrer Maßnahmen einstellen, erhalten bis zu 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von drei Euro pro Arbeitsstunde. Im April will die Wirtschaftsbehörde 1000 solcher Kombistellen schaffen. Ab dem dritten Quartal sollen noch mehr Menschen für Kombilöhne arbeiten, während die Anzahl der Ein-Euro-Jobs reduziert wird.

Dass die Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch ein Flop sind, hatten Experten schon bei ihrer Einführung vorausgesagt. Doch allein in Hamburg gibt es 12000 solcher Stellen. Als Arbeitsgelegenheiten ohne berufliche Qualifizierung und ohne Rechte für die Betroffenen sind sie nur dafür geeignet, billige (Zwangs-)Arbeit zu verrichten, was reguläre und feste Arbeit eher verdrängt. Uldall räumte ein, dass die Übergänge in reguläre Arbeit erheblich niedriger seien als bei den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).

In einem Geheimpapier der Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs zu streichen, während dafür dann die Kombilohnstellen sowie staatlich bezuschusste Leiharbeitsstellen in einer Leihagentur entstehen sollen. In diese Leihagentur sollen die Ein-Euro-Jobber dann nach dem Ablauf ihrer Maßnahme für sechs Monate wechseln. Wie die Wirtschaftsbehörde auf Anfrage bestätigte, soll der dort erzielte Bruttolohn bei 6,80 Euro in der Stunde liegen. Da aber gleichzeitig die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) wegfällt, wäre dies netto noch weniger, als viele Betroffene bei den Ein-Euro-Jobs heute schon haben, wo neben der Mehraufwandspauschale von 210 Euro im Monat auch die Grundsicherung weiter gezahlt wird. Deshalb will die Wirtschaftsbehörde die Mehraufwandspauschale für die Ein-Euro-Jobs auf 120 Euro im Monat kürzen. Sonst bestünde kein Anreiz, in die Verleihagentur zu wechseln. Ausgeliehen sollen die Billigarbeiter dort an ganz normale Wirtschaftsbetriebe werden, die dafür eine sehr geringe Pauschale bezahlen würden. Nach sechs Monaten könnten die Unternehmer dann entscheiden, ob sie geliehenen Beschäftigten für weitere 18 Monate übernehmen. Dann würde der Kombilohn bezahlt, der aber im Netto so niedrig sein soll, dass er das nicht übersteigt, was Ein-Euro-Jobbern heute schon haben.

Der Vorteil soll darin bestehen, einen Arbeitsvertrag zu haben, auch wenn der auf wenige Monate beschränkt sein kann. Was anschließend wird, ist nicht geregelt. Mit dem neuen Programm erhofft sich Hamburg einen höheren Integrationserfolg durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. In Wirklichkeit ist das Kombilohnmodell aber nichts anderes als eine Verlängerung staatlich subventionierter Billigstarbeit. Ganz ungeniert werden arbeitsmarktpolitische Instrumente nun auf den ersten Arbeitsmarkt übertragen, womit auch lästige Kriterien des Sozialgesetzbuches wegfallen, wie etwa die der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die besser bezahlte und reguläre Arbeit bisher schützen sollten. Auch für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn die Grundsicherung fällt bis zu 24 Monate weg. In Hamburg kritisierte die „Sozialpolitische Opposition“ (SOPO) Uldalls Absichten als eine Fortsetzung „staatlich finanzierten Lohndumpings“.

Seite 4: http://85.183.64.11/archiv/Lokal/Hamburg/2006/02hh.pdf



Ein-Euro-Jobber sollen im ersten Arbeitsmarkt landen / Kritik von DGB und Sozialträgern

Während die Bundesregierung noch über die Erprobung von Kombilohn-Modellen berät, macht der Hamburger Senat auf Landesebene Ernst.

Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) stellte dieser Tage ein »Hamburger Kombilohn-Modell« für Langzeitarbeitslose vor. Danach sollen Unternehmen 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro je Arbeitsstunde erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose, die als Ein-Euro-Jobber tätig sind, einstellen. Eine erste Erprobungsphase mit 1000 Kombi-Stellen will Uldall im April starten. Verläuft diese gut, ist ein Ausbau des Programms vorgesehen.
In Hamburg hält die Arbeitsmarktpolitik somit für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig verschiedene Elemente so genannter »Aktivförderung« bereit. Als Einstiegsmaßnahme gelten weiterhin die Ein-Euro-Jobs. Um deren Anzahl von etwa 12 000 auf die Hälfte zu reduzieren, ist im Anschluss der Übergang in einen Kombilohn vorgesehen. Dazwischen liegt aber noch eine »Probephase«, in der die Jobber bis zu sechs Monate lang als Leiharbeitnehmer bei einer Dienstleistungsagentur beschäftigt werden. Der dortige Bruttolohn läge – entsprechend dem Tarifvertrag – bei sieben Euro pro Stunde. Entliehen wird die Arbeitskraft an künftige Kombi-Lohn-Arbeitgeber, die so genügend Zeit bekommen, sich künftige Mitarbeiter anzusehen, über deren Einstellung dann am Ende der Probephase zu entscheiden ist. Ganz umsonst ist für sie dieser Service jedoch nicht. Für die geliehenen Arbeitnehmer müssen sie bis sechs Euro pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) an die Dienstleistungsagentur bezahlen. Weil das aber nicht mal die Lohnkosten deckt, muss der Staat auch diese Beschäftigungszeit subventionieren.

Erst nach dem Ende der Probephase erfolgt die Einstellung als Kombilohn-Arbeitnehmer für min-destens 3 und maximal 18 Monate. In den Fällen, wo eine Probephase als nicht notwendig erachtet wird, kann die Zeit 24 Monate betragen. Der Kombilohn soll Tarifverträgen oder ortsüblichen Branchenlöhnen entsprechen. Das Unternehmen erhält einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro pro Arbeitsstunde. Was am Ende dieser Zeit dann wird, bleibt indes unklar.

Die Wirtschaftsbehörde will mit dem Modell »einfache Tätigkeiten« im Niedriglohnbereich fördern. Deshalb schätzt sie ein, dass der Nettolohn des Kombilohn-Empfängers nur 200 Euro über dem liegt, was ein Erwerbloser über die Grundsicherung (ALG II plus Unterkunftskosten) beziehen kann. Da aber schon die Mehraufwandspauschale für Ein-Euro-Jobs bei 210 Euro im Monat liegt, will Uldall nun prüfen lassen, ob sich dieser Betrag auf 120 Euro reduzieren lässt. Erst dadurch entstünde ein Anreiz für Ein-Euro-Jobber, in den Kombilohn zu wechseln.

Mit dem neuen Programm erhofft sich der Senat höhere Erfolge bei der Integration von ALG-II-Beziehern in den ersten Arbeitsmarkt. Doch unabhängig davon, ob diese Rechnung aufgeht, bringt die Verlagerung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen direkt in den ersten Arbeitsmarkt einen bedeutenden strategischen Effekt: Die Kosten der Grundsicherung können über die Arbeitserlöse der Erwerbslosen selbst gesenkt werden. Lästige Probleme der »Zusätzlichkeit« und des »öffentlichen Interesses«, wie sie bei Ein-Euro-Jobs beachtet werden müssen, verlieren gleichzeitig an Bedeutung.

Unterstützung für das neue Modell hat die Bundesagentur für Arbeit signalisiert. Deren Hamburger Chef Rolf Steil begrüßte die »Schaffung von Anschlussperspektiven« für Ein-Euro-Jobber. Insgesamt zufrieden ist auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der hansestädtischen Grünen, Gudrun Köncke. Sie findet es jedoch misslich, dass »Qualifizierungsmodule« nicht ausreichend berücksichtigt seien. Auf Ablehnung stoßen die Pläne dagegen bei DGB-Chef Erhard Pumm. Er befürchtet einen Missbrauch der Maßnahmen und damit Arbeitsplatzverlust. Die schärfste Kritik übte die »Sozialpolitische Opposition«, ein Bündnis kleinerer Sozialträger: Für sie ist das Programm »staatlich finanziertes Lohndumping«.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84874&IDC=2&db=Archiv



Schwerin: WASG fordert von Linkspartei Beendigung neoliberaler Politik

Am vergangenen Samstag hat die Wahlalternative WASG in Mecklenburg-Vorpommern ihren neuen Landesvorstand gewählt. Bei der Abstimmung in Schwerin konnten sich vor allem Angehörige des »Greifswalder Kreises« durchsetzen, der als kritisch gegenüber der Linkspartei gilt und die politische Eigenständigkeit der WASG betont. In verschiedenen Medien ist dies als Vorentscheidung für eine eigenständige Kandidatur der WASG bei den Landtagswahlen interpretiert worden, was Karsten Dörre, einer der Sprecher der WASG in Mecklenburg-Vorpommern, aber am Montag gegenüber junge Welt dementierte. Für Dörre hat der Landesparteitag gezeigt, daß die Mehrzahl der Mitglieder an der Eigenständigkeit der WASG festhalte, weshalb es Blankoschecks zur Unterstützung der Linkspartei auch nicht geben könne. Ob die WASG die Linkspartei bei der Landtagswahl unterstützt, hänge ausschließlich vom Verlauf inhaltlicher Programmdebatten ab, die man mit der Linkspartei nun führen wolle.

Ultimativ hatte WASG-Bundesvorstand Björn Radke den Rostocker Landesparteitag hingegen aufgefordert, eine Wahlempfehlung für die Linkspartei.PDS schon jetzt auszusprechen. Der Prozeß des Zusammenwachsens sei längst entschieden, weshalb es »egal« sei, was in Rostock und durch »bürokratische Zeitschinderei« entschieden werde, sagte Radke. Ganz in diesem Sinne hatten sich am Wochenende einige WASG-Mitglieder schon zum »linken Kreis« zusammengeschlossen. Sie wollen die Wahlunterstützung der Linkspartei um jeden Preis.

Dörre und der neue Landesvorstand setzen hingegen auf Debatte. Zunächst müsse eine Bewertung und Überprüfung bisheriger Koalitionspolitik stattfinden, sagte Dörre. Wie junge Welt berichtete, hatte eine Mehrheit der WASG-Mitglieder dies auch im Rahmen einer Urabstimmung gefordert. Die Linkspartei könne bei der Wahl nur unterstützt werden, wenn sie die »neoliberale Politik« in der Landesregierung beende. Dörre verdeutlichte dies am Beispiel der Arbeitsmarktpolitik, wo mit dem »Modellprojekt öffentlicher Sektor« Linkspartei-Arbeitsminister Helmut Holter zwar auch eigene und positive Alternativen entwickelt habe, zugleich aber Hartz IV und die Ein-Euro-Jobs auch im Nordosten umsetze. Erst nachdem solche Fragen diskutiert und bewertet worden seien, könne die WASG eine Entscheidung zur Landtagswahl treffen, sagte Dörre. Für derartige Diskussionen ist auch Linkspartei-Landesgeschäftsführer Friedemann Reinhold, der gegenüber junge Welt bei der WASG aber ein größeres Tempo einforderte.

http://www.jungewelt.de/2006/01-17/017.php



Hamburg kündigt »Kurskorrektur« in der Arbeitsmarktpolitik an: Staatlich subventioniertes Lohndumping wird weiter verschärft

In Hamburg hat Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) in dieser Woche eine »Kurskorrektur« in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Da von Ein-Euro-Jobs Übergänge in dauerhafte Beschäftigung kaum ausgingen, müsse das Instrument neu justiert werden. Der Senator will die Ein-Euro-Jobs deshalb mit einem »Kombilohnmodell« verbinden. Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber nach dem Auslauf ihrer Maßnahmen einstellen, erhalten bis zu 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuß in Höhe von drei Euro pro Arbeitsstunde. Im April will die Wirtschaftsbehörde 1000 solcher Kombistellen schaffen. Ab dem dritten Quartal sollen noch mehr Menschen für Kombilöhne arbeiten, während die Anzahl der Ein-Euro-Jobs reduziert wird.

Daß die Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch ein Flop sind, hatten Experten schon bei ihrer Einführung vorausgesagt. Doch allein in Hamburg gibt es 12000 solcher Stellen. Als Arbeitsgelegenheiten ohne berufliche Qualifizierung und ohne Rechte für die Betroffenen sind sie nur dafür geeignet, billige (Zwangs-)Arbeit zu verrichten, was reguläre und feste Arbeit eher verdrängt. Uldall räumte ein, daß die Übergänge in reguläre Arbeit erheblich niedriger seien als bei den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).

In einem Geheimpapier der Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs zu streichen, während dafür dann die Kombilohnstellen sowie staatlich bezuschußte Leiharbeitsstellen in einer Leihagentur entstehen sollen. In diese Leihagentur sollen die Ein-Euro-Jobber dann nach dem Ablauf ihrer Maßnahme für sechs Monate wechseln. Wie die Wirtschaftsbehörde auf Anfrage von junge Welt bestätigte, soll der dort erzielte Bruttolohn bei 6,80 Euro in der Stunde liegen. Da aber gleichzeitig die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) wegfällt, wäre dies netto noch weniger, als viele Betroffene bei den Ein-Euro-Jobs haben, wo neben der Mehraufwandspauschale von 210 Euro im Monat die Grundsicherung weiter gezahlt wird. Deshalb will die Wirtschaftsbehörde die Mehraufwandspauschale für die Ein-Euro-Jobs auf 120 Euro im Monat kürzen. Sonst bestünde kein Anreiz, in die Verleihagentur zu wechseln. Ausgeliehen sollen die Billigarbeiter dort an ganz normale Wirtschaftsbetriebe werden, die dafür eine sehr geringe Pauschale bezahlen würden. Nach sechs Monaten könnten die Unternehmer dann entscheiden, ob sie geliehenen Beschäftigten für weitere 18 Monate übernehmen. Dann würde der Kombilohn bezahlt, der aber so niedrig sein soll, daß er den Verdienst von Ein-Euro-Jobbern netto nicht übersteigt. Der Vorteil soll darin bestehen, einen Arbeitsvertrag zu haben, auch wenn der auf wenige Monate beschränkt sein kann. Was anschließend wird, ist nicht geregelt.

Mit dem neuen Programm erhofft sich Hamburg einen höheren Integrationserfolg durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. In Wirklichkeit ist das Kombilohnmodell aber nichts anderes als eine Verlängerung staatlich subventionierter Billigstarbeit. Ganz ungeniert werden arbeitsmarktpolitische Instrumente nun auf den ersten Arbeitsmarkt übertragen, womit auch lästige Kriterien des Sozialgesetzbuches wegfallen, wie etwa die der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die besser bezahlte und reguläre Arbeit bisher schützen sollten. Auch für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn die Grundsicherung fällt bis zu 24 Monate weg. In Hamburg kritisierte die »Sozialpolitische Opposition« (SOPO) Uldalls Absichten als eine Fortsetzung »staatlich finanzierten Lohndumpings«.

http://www.jungewelt.de/2006/01-14/016.php



Zwar sinkt in der BRD die Zahl der Drogentoten, das Phänomen des Drogenkonsums nimmt jedoch eher zu

In Hamburg hat die Gesundheitsbehörde in dieser Woche Meldungen bestätigt, wonach sich die Anzahl der jährlichen Drogentoten reduziert habe. Behördensprecher Hartmut Stienen bestätigte, daß es 2005 »nur« 50 Tote gegeben hätte, während es 2004 noch 60 waren. Drogenpolitische Konzepte des CDU-Senats würden somit greifen, interpretierte Stienen diese Entwicklung. Er verteidigte die Kurskorrektur des Senats, wonach Hilfsprojekte auf eine »Ausstiegsorientierung« verpflichtet sind, ebenso wie die stärkere polizeiliche Repression. Doch nicht nur in Hamburg preisen die Landesregierungen dieser Tage Erfolge auf diesem Gebiet, denn bundesweit hat sich die Anzahl statistisch ausgewiesener Drogenopfer von jährlich 1385 auf jetzt 1200 Fälle reduziert.

Noch eindrucksvoller als in Hamburg sind die Statistiken in den neuen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern zählte überhaupt keinen Drogentoten, Thüringen einen einzigen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg jeweils eine Handvoll und in Sachsen sind es ganze 14 Fälle, die man 2005 zählte. Rückläufig sind auch die Zahlen in Bayern (minus 24 auf 200), Baden-Württemberg (minus 25 auf 149), Niedersachsen (minus 22 auf 76), Hessen (minus 67 auf 95), Nordrheinwestfalen (minus 22 auf 302) und für Berlin (minus 16 auf 176). Doch mit aktuellen oder örtlichen Kurskorrekturen in der Drogenpolitik hat dies nichts zu tun. Die Anzahl ausgewiesener Drogentoter sinkt schon seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich.

»Trau nur der eigenen Statistik«, möchte man dazu sagen, denn die tägliche Erfahrung vieler Bürger verweist auf anderes. Hunderttausende, wenn nicht Millionen Menschen konsumieren jeden Tag auch in Deutschland illegale Drogen: Heroin, Koks, Cannabis oder auch Partydrogen. Doch unter dem Druck staatlicher Repression und einer größer werdenden Lücke bei den Hilfsangeboten, wird dieser Konsum in einen nichtöffentlichen Raum gedrückt. Angehörigeninitiativen haben in Hamburg darauf verwiesen, daß Todesfälle auch von Drogenkonsumenten immer weniger als »Drogentote« erfaßt werden, weil die amtliche Statistik Todesfälle nur dann auflistet, wenn sich der Tod aus dem Drogenkonsum unmittelbar ergeben hat. Dies ist typischerweise vor allem bei Heroin und dessen Überdosierung der Fall. Doch der Heroinkonsum geht seit Jahren zurück, während andere Drogen an Bedeutung gewinnen. In Berlin verwies das Gesundheitsamt auf die Zunahme »multitoxischer« Todesfälle, die eine eindeutige Identifikation des »Drogentods« erschweren. Statistik-Kritiker verweisen zudem auf die Zunahme von Erkrankungen und erhöhte HIV- wie Hepatitis-Infektionen, so daß die Dunkelziffer bei den Drogenopfern viel höher einzuschätzen sei, als es in amtliche Statistik zum Ausdruck kommt.

Drogenpolitischer Einfluß auf die Abnahme der Todesfälle kann so kaum vermutet werden, denn an den Prämissen deutscher Drogenpolitik hat sich seit 1990 wenig verändert. Akzeptierende Sozialarbeit, wie sie in Hamburg vor allem durch den Fixstern bekannt wurde, blieb eher die Ausnahme und ist meist schon wieder abgeschafft. Drogenpolitische Kontinuität ergibt sich eher aus dem Betäubungsmittelgesetz, das eben bestimmte Drogen illegalisiert, andere aber nicht. Auch die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) bewegt sich auf dieser Linie, wenn sie nun vorschlug, die »Modedroge Cannabis« verstärkt zu bekämpfen. Nichts anderes will ihre Hamburger Amtskollegin Birgit Schnieber-Jastram von der CDU.

http://www.jungewelt.de/2006/01-07/015.php



Handelskonzerne fühlen sich in ihren City-Meilen von Bettlern gestört. Kritik von kirchlichen Organisationen

Gibt es in Hamburg demnächst ein Bettelverbot? Es sieht so aus, denn neben verschiedenen City-Kaufhäusern haben sich mit Innensenator Udo Nagel (parteilos), CDU-Landeschef Dirk Fischer und der Bezirksamtsleiter von Mitte Markus Schreiber (SPD) nun auch führende Politiker auf eine entsprechende Forderung festgelegt. Rechtzeitig vor der Fußball-WM soll ein Bettelverbot für alle »Aushängeschilder der Metropole« greifen. Mit größerem politischen Widerstand rechnen Nagel & Co wohl nicht, obwohl karitative und kirchliche Organisationen wie auch die Grünen das Vorhaben heftig kritisieren. Gewerkschaften, Linkspartei und WASG hüllen sich jedoch bisher in Schweigen.

Eröffnet hatten die Diskussion kurz vor Silvester Schuhketten-König Ludwig Görtz und Karstadt-Hamburg-Chef Werner von Appen, die sich durch »verkrüppelte Bettler aus Bulgarien« in ihren City-Meilen gestört fühlen. Auch C&A-Geschäftsführer Frank Middendorf und Claudia Leske vom Alsterhaus hatten daraufhin ein »nicht mehr vertretbares Ausmaß der Bettelei« konstatiert. Von einem Ausdruck »krimineller« und »organisierter« Bettlerbanden, vorwiegend aus dem Ausland, sprach die Handelskammer. Dem sei nicht so, konterte Nagel, der stolz darauf ist, solche »Bettlerbanden« längst ausgewiesen zu haben. Die Frage der Bettelei stelle sich grundsätzlicher, sagte Nagel, der nun jede Form der Bettelei mit Hilfe einer neuen Stadtverordnung (für bestimmte Straßenzüge) unterbinden will. Unterstützung kommt auch vom Präsidenten der Hamburger Handelskammer, Karl-Joachim Dreyer.

Ohne viel Aufwand will Nagel die entsprechende Verordnung durchsetzen, weshalb auch nicht die Innen-, sondern die Baubehörde zuständig sein soll. Bettelei solle als »Sondernutzung öffentlicher Wege« betrachtet werden. Wie bei einem Info-Stand zur Wahl wäre Betteln dann genehmigungspflichtig; und Genehmigungen für die Straßenzüge, wo nicht gebettelt werden soll, werden halt einfach nicht erteilt. Ob Nagel auch an eine Gebührenordnung für das Betteln denkt, hat er bisher nicht verraten. Welche Dimension das neue Bürokratiemonster aber annehmen könnte, zeigt schon jetzt eine Bemerkung von CDU-Fraktionschef Bernd Reinert, der forderte, daß sich ein Bettel-Verbot in der City nicht zu Lasten der Einkaufszentren in den Bezirken oder im Bahnhof auswirken dürfe, wohin die Bettler dann ausweichen könnten. Landespastorin Annegrethe Stoltenberg befürchtet, daß am Ende sehr viele Stadtteile von einem Bettelverbot betroffen wären. So wie Stoltenberg sind es vor allem kirchliche und diakonische Vertreter, unter ihnen auch die Landesbischöfin Maria Jepsen, die Front gegen die neue Bettlerordnung machen, die sie als inhuman betrachten.

Unterdessen denkt Markus Schreiber, Bezirksamtsleiter im Bezirk Mitte, schon darüber nach, wie er ein Bettelverbot in der City durchsetzen kann. Da sich die Polizei überfordert fühlt, wäre Schreiber vor allem auf die 22 Männer im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) angewiesen. Die aber sind schon jetzt mit der Kontrolle zur Einhaltung der Hundeordnung voll ausgelastet. Ködern will die Innenbehörde die Bezirke deshalb mit neuen Rechten, wie etwa dem, Platzverweise gegen Bettler aussprechen zu dürfen oder Geldbußen einzunehmen. Allzu widerständige Bettler, so verspricht es die Innenbehörde, sollen aber von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.

Eine auf dem Wegerecht basierende Bettlerordnung gibt es schon in München, wo sie vor allem am Stachusbauwerk, auf dem Marien- und Viktualienmarkt greift. Daß auch Hamburg sie jetzt einführen will, dürfte nicht nur mit der Fußball-WM und den Klagen der City-Kaufhäuser zu tun haben, sondern mindestens genausoviel mit der neuen HafenCity, die als künftiges Quartier für Neureiche direkt neben zwei ärmeren Stadtteilen entstehen soll.

http://www.jungewelt.de/2006/01-05/016.php



Kommunen und Bundesländer planen drastischen Ausbau der »Ein-Euro-Jobs«. Hamburg will Ausweitung auf gewerbliche Betriebe

Vor einigen Tagen wurde eine im Auftrag der Bundesregierung verfaßte Studie bekannt, laut der die unter der Bezeichnung »Hartz I–III« bekannten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigungsförderung bestenfalls wirkungslos waren. Ein offizielles Fazit der »Hartz IV«-Gesetze steht noch aus. Dennoch läßt sich schon jetzt eindeutig konstatieren, daß einer der Kernpunkte dieser Reform, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in sogenannte Ein-Euro-Jobs als vermeintliche Brücke zum ersten Arbeitsmarkt, ebenfalls gescheitert ist. Das zeigen Auswertungen der ersten abgeschlossenen Beschäftigungszyklen in mehreren Bundesländern. Dennoch wollen viele Kommunen verstärkt auf diese Form der Zwangsarbeit setzen, auch um eigene Haushaltskürzungen zu kompensieren.

Lohnendes Geschäft

So ist es auch in Bremen, wo sich die Anzahl der Ein-Euro-Jobs von jetzt 4000 auf 5000 im Jahr 2006 erhöhen soll. Dies aber sei nur vorstellbar, sagen Arbeitsloseninitiativen, wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit, das eigentlich verhindern soll, daß solche Billigjobs reguläre Arbeit verdrängen, immer großzügiger ausgelegt wird. Und in der Tat ist laut der Rechtsauffassung des Bremer Senats Zusätzlichkeit bei öffentlichen Dienstleistungen schon dann gegeben, wenn Kürzungen bei der Personalbewirtschaftung dazu führen, daß bisher regulär finanzierte kommunale Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.

In Sachsen wurden 57000 Menschen allein 2005 durch solche »Arbeitsgelegenheiten« gejagt: als billiges Personal für Kitas, Schulen, Behörden, aber auch zur Pflege älterer Menschen. Ähnlich ist es in Thüringen, wo auf vier feste Mitarbeiter in den Kitas inzwischen ein Ein-Euro-Jobber kommt. Dort haben die Gewerkschaften nun gleich mehrere Gerichtsverfahren gegen derartigen Mißbrauch der Hartz-IV-Bestimmungen angestrengt.

Fast 10000 sogenannte Arbeitsgelegenheiten gibt es mittlerweise auch in Hamburg, wo man inzwischen zu offen rechtswidrigen Praktiken übergegangen ist. Obwohl Sozialgerichte es mehrfach monierten, erfolgen Zuweisungen von Langzeiterwerbslosen an die Beschäftigungsträger im Massenverfahren und zwar ohne die zwingend vorgeschriebenen Eingliederungsvereinbarungen und ohne vorherige Definition der Tätigkeit, die der betroffene Erwerbslose ausüben soll. »Ernüchternd« sei dies, sagte die Bürgerschaftsabgeordnete Gudrun Köncke (Bündnis 90/Grüne), die nun per Anfrage eine »schonungslose Darlegung und Analyse tatsächlich geleisteter Förderung« fordert. Wie hoch die Vermittlungsquoten in feste Arbeit sind, will unterdessen Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm wissen. Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, daß diese bundesweit deutlich unter fünf Prozent liegen.

Für die Beschäftigungsträger ist der Boom der Billigjobs jedenfalls ein äußerst lukratives Geschäft. Sie erhalten pro einsetztem Ein-Euro-Jobber monatlich Fallkosten- und Mehraufwandspauschalen von bis zu 510 Euro. Dieses Geld soll zwar teilweise für tätigkeitsbegleitende Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen aufgewendet werden, das wird aber faktisch nicht kontrolliert.

»Modellregion« geplant

Arbeitsmarktpolitische Wertlosigkeit für die 32000 Ein-Euro-Stellen in seiner Stadt mußte jetzt auch der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) eingestehen. Es mache »grundsätzlich keinen Sinn, Druck auf die Arbeitslosen auszuüben, wenn man ihnen keine Arbeitsplätze anbieten kann«, sagte er in der Berliner Zeitung (Freitagausgabe). Das hindert den SPD-Linkspartei-geführten Senat und die Bezirksämter aber nicht daran, die Arbeit ganzer Abteilungen z.B. in den Gartenbauämtern inzwischen von Ein-Euro-Jobbern machen zu lassen.

Sein Hamburger Amtskollege Gunnar Uldall (CDU) will noch einen Schritt weiter gehen. Er regte an, die Billigjobs gleich in normalen Gewerbebetrieben anzusiedeln. Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) plant für 2006 sogar eine »Modellregion«, in der die »Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit« verschärft werden soll. Döring kann auf Erfahrungen im Nachbarland Dänemark verweisen, wo Erwerbslose unter bestimmten Umständen sogar ohne eine Mehraufwandsentschädigung – also gewissermaßen als Null-Euro-Jobber – arbeiten müssen.

http://www.jungewelt.de/2005/12-31/013.php



Betriebsräte kritisieren Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

Auf die katastrophalen Zustände im Jugendbildungsbereich wiesen am Donnerstag Betriebsratsvorsitzende mehrerer großer deutscher Weiterbildungsträger hin. Dafür trage besonders die Bundesagentur für Arbeit (BA) Verantwortung.

Das neue Ausschreibungsverfahren der BA habe zu einem »dramatischen Qualitätsverlust« geführt, kritisieren die Betriebsräte. Maßnahmen der Berufsvorbereitung ( BVB ), der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) und Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH) werden danach nur noch für Bildungsträger bewilligt, die mit den geringsten Kosten arbeiten.

Wie die neuen Ausschreibungsbedingungen wirken, zeigten die Betriebsräte Carsten Rieger von der Passage GmbH und Gert Courté vom GRONE Ausbildungszentrum in Hamburg. Während die Passage GmbH ihre Malerwerkstatt gerade schließen musste, weil sie ihr Ausbildungspersonal nach Tarif bezahlt und deshalb als Träger im Ausschreibungsverfahren zu teuer war, konnte das GRONE Ausbildungszentrum, das geringere Löhne zahlt, eine Malerwerkstatt neu einrichten. Wolfgang Schönewolf, Betriebsratsvorsitzender von der Jugendbildung Hamburg, warnte davor, dass Billiganbieter, die nur noch mit Honorarkräften arbeiten, nun auf den Jugendbildungsmarkt drängen. Schon jetzt sei das Bruttogehalt für das Ausbildungspersonal im Jugendförderungsbereich erheblich gesunken: in Hamburg von etwa 3000 Euro vor einem Jahr auf jetzt 2000 Euro im Monat.

Solcherart Gehaltsdumping kennzeichnet die Jugendbildungsbranche aber in ganz Deutschland. Besonders schlimm ist es etwa in Sachsen-Anhalt, wie der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates des VHS-Bildungswerks Ulrich Kreutzberg schilderte. Dort lägen die Ausbildergehälter längs unter denen der untersten Gehaltsgruppe in der Baubranche.

»Wir bilden Jugendliche aus, die es ohne eine besondere Förderung nicht schaffen«, formulierte Helmut Kramer, Gesamtbetriebsratsvorsitzender eines Berufsbildungswerks in Gelsenkirchen, die Folgen dieser Entwicklung. Um diese aufzuhalten, haben sich Kreutzberg und Kramer schon vor Monaten im »Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Bildungsträger« zusammengeschlossen. Einen »Arbeitskreis der Betriebsräte Hamburger Weiterbildungsbetriebe« haben nun auch Rieger, Courté und Schönewolf gegründet. Im »Bündnis der Vernunft« wollen sie auch die Arbeitsagentur mit ins Boot holen. Von der fordern sie, als Vergabekriterium Mindestlohnbedingungen und Anforderungen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=82401&dc=2&db=Archiv



NDR beschäftigt illegal Ein-Euro-Jobber für GEZ-Antragsbearbeitung

Das Erwerbslosenforum Deutschland hat gefordert, daß die in Hamburg beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingesetzten Ein-Euro-Jobber nachträglich eine feste Einstellung und ein reguläres Gehalt erhalten. Wie berichtet, hatte der NDR Ein-Euro-Jobber eingesetzt, um Anträge für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu bearbeiten. Der Grund: Seit Hartz IV steigen die Anträge auf Gebührenbefreiung sprunghaft, so daß der Rundfunk der Antragsflut kaum noch Herr werden konnte. Nach Bekanntwerden des Falls hatte der NDR die Maßnahme damit verteidigt, daß er die betroffenen Langzeitarbeitslosen nach und nach in ein festes Arbeitsverhältnis überführen wolle. Doch dies geschah nicht, während die betroffenen Erwerbslosen weiterhin für ein bis zwei Euro in der Stunde zwischen 80 und 150 GEZ-Anträge am Tag zu bearbeiten und selbst reguläre Aushilfskräfte einzuarbeiten hatten.

Von einem »Skandal ungeheuerlichen Ausmaßes«, sprach deshalb Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland, der sich zudem fragt, warum die Jobber überhaupt noch beim NDR beschäftigt sind, nachdem auch die Hamburger Bürgerschaft Anfang des Monats eine Beendigung der Kooperation zwischen Rundfunk und Beschäftigungsträger »Hamburger Arbeit« ( HAB ) verlangt hat. Ein Erwerbsloser hatte sich zuvor an die Petitionsausschüsse der Bürgerschaft und des niedersächsischen Landtages wegen Mißbrauchs von Ein-Euro-Jobs gewandt. Doch die darauf ergangene Forderung des Petitionsausschusses der Bürgerschaft, die Maßnahme unverzüglich zu beenden, hatten HAB und NDR nur damit quittiert, das Vertragsverhältnis der Ein-Euro-Jobber so abzuändern, daß deren Tätigkeit nun als Praktikum definiert ist.

Auch Vertreter Hamburger Erwerbslosengruppen sprachen von offenem Rechtsbruch, weil weder die Kriterien der Zusätzlichkeit noch des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch für Ein-Euro-Jobs einfordere, beachtet worden seien. Nun sei der DGB aufgefordert, den betroffenen Erwerbslosen Rechtsschutz zu gewähren, so daß diese auf Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis und nachträglich auszuzahlenden Lohn klagen können. Wiederholt sei zudem deutlich geworden, daß die in Hamburg für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zuständige Wirtschaftsbehörde nicht kontrolliere, für welche Art von Arbeit Ein-Euro-Jobber tatsächlich eingesetzt werden. Auch dies sei Rechtsbruch, weshalb die Erwerbslosengruppen erneut den sofortigen Stopp des Ein-Euro-Job-Programms forderten.

http://www.jungewelt.de/2005/11-30/018.php



Platzwarte auf Vereinsportplätzen sollen durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden

Feste Arbeitsstellen drohen in Hamburg erneut durch Ein-Euro-Jobs ersetzt zu werden. Davor warnte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion Gudrun Köncke am Donnerstag. Köncke zeigt sich alarmiert, weil 80 Stellen für Platzwarte auf den Vereinssportplätzen gestrichen werden sollen, deren Arbeit künftig durch Ein-Euro-Kräfte kompensiert wird. Das hatte der Ehrenpräsident des Hamburger Sportbundes ( HSB ) Friedel Gütt angekündigt, weil sein Verband Kürzungen bei der Sportförderung von zwölf Millionen Euro hinnehmen muß. Für Köncke ein klarer Mißbrauch, weil Hamburg damit Haushaltssanierung mit Mitteln des Arbeitsmarktprogramms betreibe, das der Bund kofinanziere.

In der Vereinbarung zur Sportförderung hatten Senat und HSB vereinbart, daß die Etatkürzungen bei der Sportförderung dadurch aufgefangen werden, daß die Sportvereine bisher städtisch geführte Sportplätze selbst übernehmen. So kann Hamburg durch Streichung der Stellen für die Platzwarte Personalkosten reduzieren. Da aber die Sportvereine selbst kaum in der Lage sind, eigene Arbeitsplätze zu schaffen, wollen diese dann auf Ein-Euro-Job-Kontingente zugreifen. Bei der Vergabe solcher »Arbeitsgelegenheiten« muß die Arbeitsagentur dann nur prüfen, ob die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch vorschreibt, eingehalten werden. Öffentliches Interesse kann beim Breitensport vorausgesetzt werden, und »zusätzlich« ist eine Maßnahme, »wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnte«. Durch die Ausgliederung der Sportplätze an private Vereine ist dies nun für die Wartung der Sportplätze der Fall.

Ein typischer Fall, wie durch Ein-Euro-Jobs Arbeitsplätze vernichtet werden, sagt Wolfgang Joithe vom Verein »Peng – aktive Erwerbslose und Geringverdiener« gegenüber junge Welt. Joithe verwies auf zahlreiche weitere Beispiele, wie etwa in den Schulen, wo Billigjobber als Schulsanierer und im Kantinenbetrieb tätig sind, was zum Verlust von Arbeitsplätzen im Handwerk, aber auch in Catering-Betrieben führe. Während Köncke ihre Kritik vor allem auf den Senat fokussiert, hält Joithe das Ein-Euro-Job-Programm schon vom Ansatz her für einen Job-Killer. In der Tat war es die SPD-Grünen-Bundesregierung, die 2004 die Prüfkriterien des Sozialgesetzbuches liberalisierte, um so auch neue Einsatzmöglichkeiten für Zehntausende Billig-Jobber zu schaffen.

http://www.jungewelt.de/2005/11-26/018.php



Schwere Vorwürfe gegen Hamburgs Senatorin Schnieber-Jastram. Beschäftigte von Sozialdienst überlastet

Die Mitarbeiter der Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) in Hamburg wollten anonym bleiben, um ihre Arbeitsplätze nicht zu gefährden. Vor Pressevertretern erhoben sie am Donnerstag schwere Vorwürfe gegen Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU). Sie gaben an, daß es in der Hansestadt jedes Jahr etwa 700 Fälle extremer Kinderverwahrlosung gebe. Doch anstatt sich mit Hausbesuchen und präventiven Hilfsangeboten um betroffene Familien kümmern zu können, sei der Alltag der ASD-Mitarbeiter häufig durch Verwaltungshandeln bestimmt, bei dem nicht mal die Zeit bleibe, schriftliche Berichte ordentlich abzufassen. Das Hauptproblem: Es fehlt an Personal.

Damit entkräfteten sie eine Aussage von Schnieber-Jastram, die vergangenen Woche behauptet hatte, der ASD sei heute besser ausgestattet als je zuvor. Daß die Sozialsenatorin hier wissentlich die Unwahrheit gesagt hat, geht aus einem internen Abschlußbericht einer Arbeitsgruppe von Bezirken, Sozial- und Finanzbehörde vom April dieses Jahres hervor, den ver.di nun veröffentlichte. Darin heißt es: Eine nicht erwünschte, aber unvermeidbare Folge des Personalmangels seien »nicht präventiv und oft spät einsetzende Hilfen und ein letztlich teurer werdendes Hilfesystem«. In dem Bericht schlugen die Experten verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im ASD vor.

Seit den 90er Jahren, so ver.di-Sekretärin Sieglinde Friess, werde der Personalbestand in den 26 Hamburger ASD-Dienststellen systematisch ausgedünnt. Gleichzeitig führe die zunehmende Armut dazu, daß die Fallzahlen stetig stiegen. Die eigentliche Arbeit käme so nicht mehr zum Tragen, Hausbesuche könnten kaum noch durchgeführt werden, klagte denn auch ein ASD-Mitarbeiter, der sich allein um 120 Familien kümmern muß. Hinzu käme eine gigantische Bürokratie, ergänzte eine Kollegin, die auf immerhin 80 Fälle kommt. Für eine einzige Familie müsse sie bis zu fünf verschiedene Akten führen, für die Bewilligung einer Maßnahme der Hilfe zur Erziehung eine fünfseitige Problemanalyse liefern. Was die Sozialsenatorin mit dem ASD mache, sei mit Worten kaum noch zu beschreiben, schimpfte ein weiterer Mitarbeiter. Es sei ein Skandal, wenn Millionenbeträge aus dem Etat der Jugendhilfe für die sogenannte geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße (GUF) verwendet würden. Strenge und Wegsperren seien keine Mittel gegen Elend und Armut.

Tatsächlich gibt es für den ASD weder eine Personalbemessung noch konkrete Aufgabenbeschreibungen für die Mitarbeiter. Erste Schätzungen zur Personalbemessung, so ergänzte Personalrat Thomas Auth-Wittke auf Anfrage von junge Welt am Freitag, hätten ergeben, daß eine reale Belastung der 244 ASD-Mitarbeiter von 140 Prozent existiere. Die mit der Personalnot verbundene Angst in Extremsituationen zu versagen, dafür auch strafrechtlich belangt zu werden, führe zudem zu hohen Krankheitsraten. Weniger dringende Fälle würden deshalb in Wartelisten aufgenommen, während Hilfesuchende vertröstet werden.

http://www.jungewelt.de/2005/11-19/014.php



Leben im Müll und ohne ausreichendes Essen ist nur die Spitze des Eisbergs: In Deutschland werden fünf bis zehn Prozent aller Kinder vernachlässigt

Seit Mittwoch beschäftigt sich in Hamburg die Bürgerschaft mit jenen spektakulären Fällen von Kinderverwahrlosung, die seit Tagen große Teile der Stadt erschüttern. Am Dienstag hatten Polizisten in einer heruntergekommenen Wohnung im Stadtteil Eimsbüttel einen 13 Monate alter Jungen entdeckt, der dort »im kniehohen Müll« krabbelte. Kurz danach stießen Beamte im Stadtteil Veddel auf katastrophale Zustände in einer Wohnung, aus der drei Kinder sofort in Notunterkünfte gebracht werden mußten. Für Entsetzen hatte zuvor schon ein Fall gesorgt, der am Wochenende bekannt geworden war. Im Stadtteil Wilhelmsburg hatten Polizisten zwei Kleinkinder entdeckt, die monatelang in einem abgedunkelten und verkoteten Raum leben mußten. Angeheizt wird die Stimmung durch die Berichterstattung über einen Prozeß gegen die Eltern eines Mädchens, das 2004 in Hamburg an einem Hirnödem starb, weil es nicht zum Arzt gebracht wurde. Der Fall der siebenjährigen Jessica, die im März im Stadtteil Jenfeld regelrecht verhungerte, ist nun wieder in aller Munde.

Von »Horror-Eltern« spricht die Boulevardpresse, die die Szenen des Elends im wohlhabenden Hamburg in ihren erschreckenden Einzelheiten brutal ausbreitet. Aufgewühlt ist deshalb auch die Stimmung im Parlament, wo man eher hilflos nach Erklärungen sucht. Die jetzt bekanntgewordenen Fälle seien nur die Spitze des Problems, sagen Experten des Kinderschutzbundes. Auf jeden Fall, der bekannt werde, kämen 50, vielleicht 100 Fälle, wo die Kindesmißhandlung nie öffentlich zutage trete. Fünf bis zehn Prozent aller Kinder würden in Deutschland vernachlässigt, sagt Irene Johns, Vorsitzende des Kinderschutzverbandes in Schleswig-Holstein. »Nicht in diesem Ausmaß, wie wir es derzeit in Hamburg erleben«, fügt sie hinzu, »aber doch in ernstzunehmender Weise«.

Die Vernachlässigung treffe meist Kinder von Eltern, die selbst Opfer von Mißhandlungen geworden seien, erläuterte der Wiesbadener Kriminologe Rudolf Egg seine Position. Daraus folge: Solche Familien brauchen Hilfe, denn allein sind sie überfordert. Eine Stigmatisierung der Eltern nütze hingegen nichts. Vernachlässigung gebe es nur dann, wenn überforderte Familien nicht rechtzeitig erreicht werden, sagt auch der Kinderschutzbund. In dem Gerichtsverfahren gegen die Eltern des Mädchens, das an einem Hirnödem starb, wird das sofort konkret. Von ihren sechs Kindern hätten vier nicht mal eine Geburtsurkunde, sagte die Mutter aus. Später habe sie Angst gehabt, zu den Behörden zu gehen. Doch ohne die Urkunden gibt es weder Kindergeld noch eine Krankenkassenkarte.

In solchen Fragen zu helfen ist in Hamburg Aufgabe des Amtes für soziale Dienste. Doch im Jugendausschuß des Bezirkes Harburg hatten örtliche Mitarbeiter erst vor einigen Wochen ausgesagt: Allein bei ihnen gäbe es 272 unbearbeitete Fälle. Der Personalmangel sei so groß, daß Hausbesuche kaum noch stattfinden. Hilfe für Familien fehlt auch an anderer Stelle. Allein 2004 wurden in Hamburg 3 000 Kita- und Hortplätze gestrichen. 6 000 weitere Plätze werden nur noch zeitlich eingeschränkt vergeben. Kinder von Arbeitslosen haben seit der Kitareform von 2004 meist gar keine Ansprüche mehr.

http://www.jungewelt.de/2005/11-11/016.php



Hamburg: Verkauf von zwölf Heimen geplant. Qualitätsstandards in Gefahr

In Hamburg hat Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) den Verkauf von zwölf Pflegeheimen angekündigt, die bis jetzt Teil des städtischen Unternehmens »pflegen & wohnen« (p & w) waren. Als »Pflege GmbH« ausgegründet, sollen sie bereits ab kommendem Montag europaweit zum Kauf feilgeboten werden. Davon betroffen sind 2 800 Heimbewohner und 1 600 Mitarbeiter. Während Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram betonte, daß sich der Verkauf für die Bewohner und Mitarbeiter der Heime nicht nachteilig auswirken werde, befürchten Beschäftigte einen Qualitätsverlust.

Gewerkschaften sprachlos

Bereits im Juli 2003 hatte die Bürgerschaft – mit Unterstützung von CDU, SPD und GAL – die Privatisierung zur Haushaltsentlastung abgenickt. Zuvor mußte die Stadt mehrfach mehrere Millionen Euro zuschießen, denn die Einnahmen bei p & w trugen die Kosten nicht. Doch das sei selbst verursacht, sagen Mitarbeiter. 1997 wurden bestehende Altlasten aus Pensionsverpflichtungen und Verbindlichkeiten bei der Übertragung in eine Anstalt öffentlichen Rechts einfach dem Träger aufgebrummt. Das wäre aus den Pflegesätzen aber nicht zu decken gewesen, weshalb sich die Schuldenlast auf 347 Millionen Euro erhöhte.

Diese Schulden kommen zur Stadt zurück, denn sonst läßt sich die »Pflege GmbH« nicht verkaufen. Für Sanierungsmaßnahmen wurde zudem ein Finanzzuschuß von 37,8 Millionen bereitgestellt, weshalb Peiner von »vielen Kaufinteressenten« spricht. Ein hoher Kaufpreis ist aber nicht zu erwarten, denn während Hamburg allein in diesem Jahr über 100 Millionen Euro in den Aufbau der Elbphilharmonie und des Militaria-Tamm-Museums am Hafenrand steckt, blieben Modernisierungsinvestitionen beim städtischen Eigentum seit Jahren vernachlässigt. Der Investitionsstau für die Pflegeheime bewegt sich im dreistelligen Millionenbereich. Das werden sich Pflegekonzerne als potentielle Käufer verrechnen lassen.

Mit hartem Widerstand gegen die Privatisierung rechnen Peiner und Schnieber-Jastram nicht, denn der städtische Pflegedienstanteil sinkt seit Jahrzehnten stetig. 80 Prozent des Hamburger Marktes teilen sich heute schon 100 Privatunternehmen. Die Gewerkschaften verharren zu diesem Thema in Sprachlosigkeit.

Renditeziel: Zehn Prozent

Vor der Privatisierung der Heime konnte deren Personalrat allerdings noch durchsetzen, daß es betriebsbedingte Kündigungen nicht vor 2009 geben soll und bis dahin Tarifstandards (für bisher schon Beschäftigte) noch gesichert sind. Glücklich ist man trotzdem nicht. Gegenüber jW begründeten Mitarbeiter ihre Angst vor Qualitätsverlust mit dem Renditeanspruch großer Pflege- und Finanzkonzerne. Bei Einhaltung bisheriger Qualitätsstandards lägen Renditen bei drei bis vier, nicht aber bei zehn Prozent, wie sie Pflege- und Finanzkonzerne fordern. Deshalb befürchten Mitarbeiter erhöhten Leistungsdruck, Arbeitszeiterhöhungen, den vermehrten Einsatz von Billigjobbern und spätestens nach 2009 dann auch Tarifflucht.

Kritik kommt auch von WASG und Linkspartei, die »sozialpolitischen Steuerungsverlust« beklagen. Alles, was die Stadt lebenswert gemacht habe, werde nach und nach versilbert. Peiner ist längst weiter: Beim »Bundesverband Junger Unternehmer« dachte er in der letzten Woche schon über »private Gefängnisse« nach.

* Über Daseinsvorsorge und stadtpolitische Alternativen sprechen Mitglieder von WASG, Linkspartei und DKP auf einem Workshop am 25./ 26. November in Hamburg. Nähere Infos unter: www.wasg-hh.de

http://www.jungewelt.de/2005/11-10/016.php



Nach Kritik und Rücktrittsforderung : Gutachten soll Zustände bei Hamburger Unterbringung prüfen

Hamburgs zweite Bürgermeisterin und CDU-Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat schwere Fehler ihrer Behörde in der Konzeption und Einrichtung einer »Geschlossenen Unterbringung« für jugendliche Straftäter eingeräumt. Nun soll ein Gutachten dem Weiterbetrieb grünes Licht geben.

Der Streit um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« ist lang: 2003 auf Druck des rechtspopulistischen Innensenators Roland Schill zur Unterbringung Minderjähriger eingerichtet, befasst sich in Hamburg sogar ein Untersuchungsausschuss mit dem Fall. Höhepunkt der Kritik: Die Forderung nach einem Rücktritt von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram und der Vorwurf, mindestens 13 minderjährige Jugendliche sollen in der GUF ohne Urteil eines Familiengerichts festgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt«.

Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram nun für die offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführten Jugendknast einräumen musste, erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Hauses. Selbstkritisch wandte die Senatorin dabei ein, dass sie häufig von eigenen Mitarbeiter nicht richtig informiert worden sei.

Durch Dienstanweisungen will die Senatorin nun unterbinden, dass die Post der Insassen weiter gelesen wird. Auch HIV-Tests und der Einsatz von Psychopharmaka dürfen nur noch nach ärztlicher Konsultation und bei Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, ohne dass ein Familiengericht darüber rechtskräftig entschied, soll künftig unterbleiben.

Die Opposition hatte die sofortige Schließung gefordert, nachdem eine Reihe von Gewaltdelikten aus dem Haus bekannt wurde und die Kosten auf 900 Euro pro Insassen und Tag stiegen. Für Hamburgs CDU ist die Geschlossene Unterbringung ein Symbolprojekt für eine »konsequente«, ausschließlich auf Repression orientierte Politik gegenüber straffälligen Jugendlichen. Mit einem Gutachten des Experten Christian Bernzen sollen nun jedoch »alle Regelungen, Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen auf juristische Korrektheit, Klarheit und Vollständigkeit« überprüft werden. Schnieber-Jastram reagierte damit recht defensiv auf die katastrophalen Zustände in dem Haus – von der Einrichtung ablassen will sie offiziell noch nicht. Dass aber ausgerechnet ein Gutachten von Bernzen, der als renommierte Jurist und Experte für Jugendhilferecht selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehörte, für den GUF-Weiterbetrieb grünes Licht geben soll, wird von Beobachtern als taktisches Manöver gewertet.

Tatsächlich dürfte damit der Anfang vom Ende der »Geschlossenen Unterbringung« in Hamburg eingeleitet sein. Selbst die Springer-Presse in der Hansestadt, die einst so vehement das geschlossene Heim gefordert hat, schäumt inzwischen auf andere Weise: Wegen der zahlreichen Fehler bei der Führung der Einrichtung in der Feuerbergstraße.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=79727&IDC=2&DB=Archiv



Hamburger Sozialsenatorin will den Kinderknast nicht abschaffen

Die Hamburger Entscheidung, auffällig gewordene Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren, denen Straftaten zu Last gelegt werden, die aber nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht straffähig sind, in einer Art Gefängnis unterzubringen, ist von Hamburgs zweiter Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) verteidigt worden. Unmittelbar nach Beendigung einer Dienstreise in die Türkei war Schnieber-Jastram am Montag nachmittag vor die Hamburger Presse getreten und hatte dabei deutlich gemacht, daß sie den Oppositionsforderungen nach sofortiger Schließung der »Geschlossenen Unterbringung in der Feuerbergstraße (GUF)« nicht entsprechen werde. Doch schwere Fehler in der Einrichtung (junge Welt berichtete) mußte Schnieber-Jastram einräumen. Diese sollen nun durch Dienstanordnungen und ein Gutachten beseitigt werden. Als Gutachter wurde Christian Bernzen ausersehen, ein renommierter Jurist und Experte für Jugendhilferecht, der selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehört. Die Senatorin erhofft sich dadurch, daß das, was der SPD-Mann absegnet, künftig sakrosankt und von niemandem kritisierbar ist.

Rechtsbruch programmiert

Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram für das offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführte Haus einräumte, ist lang: So soll die Post der Insassen nicht länger von Mitarbeitern gelesen werden. Psychopharmaka werden nur noch nach ärztlicher Konsultation verabreicht. HIV-Tests würden zukünftig an Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten gebunden. Außerdem will die Senatorin auf den Einsatz von U-Bahn-Wachpersonal für pädagogische Aufgaben verzichten. Kinder und Jugendliche sollen darüber hinaus nur noch nach rechtskräftiger Entscheidung eines Familiengerichts im »Kinderknast« landen.

Erst am Sonntag hatten Hamburgs Grüne der Öffentlichkeit ein Alternativprogramm zur umstrittenen Einrichtung vorgelegt und ihre Forderung nach deren sofortiger Schließung unterstrichen. Statt Minderjährige einzusperren, sollen kleine und intensiv betreute Wohngruppen entstehen. Die Feuerbergstraße – so die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömecke – werde hingegen wie ein Gefängnis geführt, was pädagogisch nichts brächte und zudem rechtswidrig sei. Rechtsbrüche und andauernde Gewalt seien in dieser Einrichtung programmiert. Nur mit einer intensiven Rundumbetreuung, die auf gefängnisähnliche oder schlimmere Zustände verzichte, sei den Kindern und Jugendlichen aber zu helfen, sagte Blömecke.

Nach der Devise »Frechheit siegt« begründete Schnieber-Jastram ihrerseits den Fortbestand der Einrichtung nun mit Unzulänglichkeiten im geltenden Familien- und Jugendhilferecht. Seit Anfang der 80er Jahre lasse dieses nicht mehr zu, daß der Staat das Erziehungsrecht an sich ziehe. Da die Autonomie der Sorgeberechtigten und der Jugendlichen rechtlich im Zentrum stehe, sei der Staat auf Hilfsangebote beschränkt, deren Annahme Freiwilligkeit unterstelle. Dies sei aber »für kriminelle Jugendliche« nicht adäquat, weshalb Hamburg an der »Geschlossenen Unterbringung« festhalte. Doch die Senatorin räumte ein, daß die Einrichtung der GUF »ohne juristische Klärung« erfolgt sei, was mit dem Gutachten nun nachgeholt werden soll.

Staatsanwalt ermittelt

Als Zeugnis der Hilflosigkeit bewertete die Opposition die Argumentation von Schnieber-Jastram. Seit Monaten werde in der Einrichtung, wo »das blanke Chaos« herrsche, das Recht gebrochen, sagte der Grünen-Fraktionsvize Christian Maaß. Ein Rücktritt der Senatorin sowie die Schließung der Einrichtung seien nicht zu umgehen. Die SPD kritisierte ebenfalls: »Sie brauchte drei Jahre, um einzusehen, daß sich ein Fachmann mit dieser Einrichtung beschäftigen muß«, hieß es in einer Erklärung. Aber auch die Staatsanwaltschaft ist bereits aktiv. Sie hat Ermittlungen wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung« im Amt aufgenommen.

http://www.jungewelt.de/2005/10-19/020.php



Niedersachsen: Volksbegehren für Wiedereinführung des Blindengeldes bei der Landersregierung eingereicht

Der Kampf um das Blindengeld in Niedersachsen geht in eine neue Runde. Nachdem im April die Vorbereitungen für ein Volksbegehren starteten (junge Welt berichtete), wurde dieses nun am Freitag mit 104160 Unterschriften offiziell zur Prüfung bei der niedersächsischen Landesregierung eingereicht. 25000 gültige Unterschriften hätten dafür genügt. Im unwahrscheinlichen Fall der Nichtzulassung könnten die Initiatoren auch den Staatsgerichtshof anrufen. Nach erfolgter Prüfung verbleiben den Initiatoren dann sechs Monate Zeit, um weitere 500000 Unterstützer zu gewinnen. Gelingt dies, hätte der Landtag folgende Wahl: Entweder er führt das Blindengeld wieder ein, oder es gibt den ersten Volksentscheid in Niedersachsen.

Hintergrund: Bereits Anfang des Jahres hatte die CDU-FDP-Landesregierung den Zuschuß für das Blindengeld für 90 Prozent der Betroffenen gestrichen. Bis dahin erhielten alle 12000 Blinden in Niedersachsen monatlich 409 Euro. Jetzt gibt es einen (reduzierten) Zuschuß nur noch für Blinde bis zum 27. Lebensjahr. Für alle anderen sind Zuwendungen einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt: Blinde und schwer sehbehinderte Menschen (darunter viele ältere Menschen) müssen – wie Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II – ihre Bedürftigkeit nachweisen, damit sie finanzielle Unterstützungen erhalten. Doch zuvor müssen Ersparnisse über einer Höchstgrenze von 2600 Euro vollständig aufgebraucht sein. Pauschalisierte Zuweisungen gibt es nicht mehr. Das Blindengeld wird benötigt, um besondere Aufwendungen zu tragen, wie zum Beispiel bei Haushalts- und Einkaufshilfen, Begleitpersonen für Arztbesuche, Blindenschriftbücher oder spezielle Haushaltsgeräte.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) hatte die Initiative zum Erhalt des Blindengeldes im April gestartet. Mit einer Kampagne »Jeder bringt 10« soll die erforderliche Zahl von Unterschriften für einen Volksentscheid nun bis Mitte Mai zusammenkommen. Auf Unterstützung hofft BVN-Sprecher Harald Stegmann bei seinen Bündnispartnern wie dem Sozialverband (wo bei den Adventsfeiern gesammelt werden soll) oder in den Gewerkschaften. Aktive Mitglieder sollen jeweils zehn Unterschriften sammeln. Da unterstützende Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände und Kirchen 1,2 Millionen Mitglieder haben, rechnet sich auch Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blindenverbandes, gute Chancen aus, das nötige Quorum von einem Zehntel der Wahlberechtigten zu erreichen.

Kritiker der Landesregierung machten bei der Streichung des Blindengeldes darauf aufmerksam, daß dies nur vordergründig Einsparungen erbringe. Mittelfristig würden Betroffene beim Sozialamt landen, wenn kleinste Ersparnisse aufgebraucht wären. Damit wären die Folgekosten erheblich. Doch unbeirrt will Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), die jetzt auch designierte Familienministerin für das Bundeskabinett ist, an der Streichung des Blindengeldes festhalten. Auch in anderen Bundesländern, wie etwa in Thüringen, soll das Blindengeld gestrichen werden. Erst kürzlich hatten deshalb in Erfurt 6000 Blinde aus dem ganzen Bundesgebiet demonstriert (junge Welt berichtete). Auch in Erfurt prüft man nun ein Volksbegehren.

Seitdem das niedersächsische Volksabstimmungsgesetz in Kraft getreten ist, gab es im Land erst sechs Volksbegehren, die aber fast alle an den hohen Zulassungskriterien scheiterten. Nur das Volksbegehren zum »Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen« war erfolgreich. Allerdings wurde dessen Anliegen dann vom Landtag übernommen, so daß ein Volksentscheid nicht stattfinden mußte. Nun droht der niedersächsischen Landesregierung – neben einem Volksentscheid in Sachen Blindengeld – gleich noch ein weiteres Volksbegehren. Die Initiative für Lernmittelfreiheit prüft nach Angaben ihres Sprechers Ulf Riebau dessen Vorbereitung. Außer dem Blindengeld hatte der Landtag auch die Lernmittelfreiheit abgeschafft.

http://www.jungewelt.de/2005/10-18/016.php



Sogenannte Jugendhilfeeinrichtung in Hamburg verkommt zu Kinderknast: Rechtsverstöße und Skandale en masse

In Hamburg haben sich die Auseinandersetzungen um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« (GUF) weiter zugespitzt. Nachdem am Montag SPD-Oppositionsführer Michael Neumann (SPD) den Rücktritt von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) forderte, weil in dem Jugendheim mehrfach Jugendliche auch ohne richterlichen Beschluß untergebracht waren (Neumann sprach von »Freiheitsberaubung im Amt«), wurden nunmehr weitere Rechtsverstöße bekannt. Aus Akten geht hervor, daß Gespräche der Insassen mit ihren Rechtsanwälten sowie die ein- und ausgehende Post kontrolliert wurden. Das sind Rechtsverstöße, die selbst in Gefängnissen nicht stattfinden dürfen. Bei dem Jugendheim in der Feuerbergstraße handelt es sich aber formal um eine Jugendhilfeeinrichtung, selbst wenn diese im Volksmund als »Kinderknast« bezeichnet wird.

Wie berichtet, geht das Heim auf eine Forderung des ehemaligen Innensenators Ronald Schill zurück, der sich dann auch CDU und SPD anschlossen. »Kriminelle« Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren werden hier seit 2003 durch Beschluß eines Familiengerichts untergebracht. Solche Heime sind höchst umstritten, sie wurden bundesweit schon vor über 20 Jahren abgeschafft. Doch für die in Hamburg regierende CDU hat das Heim in der Feuerbergstraße hohe Symbolkraft, wurde der SPD/Grünen-Senat in Hamburg doch auch deshalb abgewählt, weil die Springerpresse dem damaligen Senat mangelnde Konsequenz im Kampf gegen die Jugendkriminalität vorwarf.

Obwohl die geschlossene Unterbringung als Jugendhilfeeinrichtung geführt wird, ist von einer konsistenten pädagogischen Konzeption kaum zu sprechen. In Zeugenbefragungen des Mitte des Jahres gebildeten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft, gingen Behörden, Heimleitungen und Mitarbeiter von unterschiedlichen Zielprojektionen aus. Für die Sozialbehörde steht dabei das repressive Element des reinen Wegsperrens, um »Bürger zu schützen«, im Vordergrund. Penibel machten Staatsräte bis ins Detail Vorschriften zur Führung des Hauses, um Ausbrüche und Entweichungen zu verhindern. Zur Betreuung wurden dabei auch Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Securitas eingesetzt, die für die Bewachung des Hauses zuständig waren. Immer bedrohlicher stieg so das Gewaltpotential in der Einrichtung, was sich in zahlreichen Schlägereien, aber auch Selbstverstümmelungen und Suizidversuchen der Kinder ausdrückte. In ihrer Hilflosigkeit gingen pädagogische Mitarbeiter dazu über, diese mit Psychopharmaka ruhigzustellen, ohne Ärzte oder Eltern zu konsultieren. Überdosierungen waren die Folge.

Aufgrund der katastrophalen Zustände verweigerten Familienrichter zunehmend Einweisungsanträge in das Jugendheim. Eine Unterbelegung der Einrichtung ließ die Kosten pro Insassen nun auf 900 Euro pro Tag ansteigen. Offenbar war dies ein Grund, Jugendliche auch ohne rechtskräftigen Beschluß aufzunehmen, um die Auslastung der Einrichtung zu erhöhen.

Während sich Grüne, Linkspartei und ein Aktionsbündnis von Jugendhilfemitarbeitern für die ersatzlose Schließung des Hauses einsetzen und statt dessen den Ausbau betreuter Jugendwohnungen fordern, hält die SPD an der Option einer geschlossenen Unterbringung fest. Zur Minimierung der Kosten will die SPD aber eine gemeinsame norddeutsche Einrichtung anstreben. Die CDU wies ihrerseits Rücktrittsforderungen zurück und versprach eine Überprüfung der Vorwürfe. Die wird in der Tat notwendig, denn die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt aufgenommen.

http://www.jungewelt.de/2005/10-13/015.php



Neue Bestimmungen gehen Herrchen und Frauchen ans Portemonnaie und dem Hund unter die Haut

In Hamburg hat der Senat einen Gesetzentwurf über die Haltung von Hunden vorgelegt, mit dem »das Zusammenleben von Mensch und Hund auf eine klare Grundlage« gestellt werden soll. Norm ist der maschinenlesbare Hund. Egal ob Dackel, Zwergpinscher, Pudel, Bernhardiner und was da noch so bellt zwischen Alster und Elbe, alle sollen ab Januar einen unter die Haut inplantierten Mikrochip tragen, der jeden Hund »fälschungssicher identifizierbar« macht. Überwacht wird alles im zentralen Hunderegister.

Nach »intensiven Beratungen von Sachverständigen, Vertretern der Behörden und der Bezirke sowie der Bürgerschaftsfraktionen« stellte Gesundheitssenator Jörg Dräger (parteilos) Maßnahmen zum Thema »Kot und Köter« vor. Wer sich künftig dabei erwischen läßt, daß sein vierbeiniger Liebling ein Häufchen unter freiem Himmel macht, ohne daß Frauchen oder Herrchen es entfernt, zahlt ein Bußgeld von 150 Euro.

Akribisch geregelt ist nun auch die »Leinenpflicht«. Diese gilt generell, es sei denn, daß der Hundehalter einen »Hundeführerschein« erworben hat. Der kostet pro Hundehalter und Hund 109 Euro. Will neben Frauchen auch Herrchen mal Gassi gehen, ist selbstverständlich ein eigener Führerschein erforderlich. Ein kostspieliges Vergnügen. Hinzu kommt, daß auch der Hund einen Führerschein braucht. Der nennt sich »Gehorsamkeitsprüfung« und ist in seinen Kosten noch nicht beziffert.

Doch im Ordnungswahn hanseatischer Bürokraten lauen weitere Fallen: die Registrierung im Zentralregister kostet 13 Euro, eine Ummeldung weitere zehn. Für die Befreiung von der Anleinpflicht sind 19 Euro Gebühren zu berappen. Der Chip kostet zwischen 30 und 45 Euro. Schließlich muß jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über eine Million Euro abschließen.

http://www.jungewelt.de/2005/10-01/020.php



In Thüringen und in der Pfalz klagen Ein-Euro-Jobber auf Tariflohn

Nach einer Reihe von Hartz IV-Musterverfahren vor Sozialgerichten stehen ab September die ersten urteile von Arbeitsgerichten über Ein-Euro-Jobs an. In Frage steht dabei, inwieweit diese als normale Tätigkeit zu werten sind – und daher auch branchenüblich vergütet werden müssen.

Hartz IV löst eine Flut von Gerichtsverfahren aus. Doch während in grundsätzlichen Fragen, so jüngst zur Angemessenheit der Höhe des Arbeitslosengeldes II (ND berichtete), Klagen scheiterten, sieht es im Detail anders aus. Jetzt stehen Entscheidungen zu den Ein-Euro-Jobs an.

Zur Höhe von Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher trafen jüngst Sozialgerichte in Osnabrück und Hamburg Entscheidungen. Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft bei Wohngemeinschaften dürfen nicht einfach auf den Satz für Bedarfsgemeinschaften runtergerechnet werden, urteilte das Gericht in Osnabrück, das die Begrenzung des Wohnraums für eine Zweier-WG auf 60 Quadratmeter als Verletzung der Menschenrechte bezeichnete. In Hamburg entschied das Sozialgericht, dass beim Arbeitslosengeld II, wenn Kinder mit einem Elternteil und dessen nichtehelichem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nur das Vermögen des Elternteiles, nicht aber das des Partners anzurechnen sei. Sozialhilferechtliche Regelungen wurden verworfen.

Aufsehen hatte auch die Entscheidung des Sozialgerichts in Berlin hervorgerufen, das Kürzungen bei der Grundsicherung eines Mannes verworfen hatte, weil dieser einen Ein-Euro-Job nicht annahm. (ND berichtete). Ähnlich entschied jetzt das Sozialgericht Bayreuth, das die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Leistungskürzungen anordnete. In beiden Fällen hatte die örtliche ARGE (Arbeitsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II) Arbeitsinhalte der Maßnahmen in der Zuweisung des Ein-Euro-Jobs nicht klar benannt. Nur so hätte die ARGE aber prüfen können, ob gesetzliche Kriterien – insbesondere die Zusätzlichkeit und das öffentlichen Interesse – eingehalten werden.

Erste Gerichtsverfahren gibt es nun auch vor Arbeitsgerichten. In Gera wird der Fall von fünf Arbeitslosen aus der ostthüringischen Stadt Greiz verhandelt, die beim Abbruch von Industrieruinen eingesetzt werden. Mit Unterstützung der Gewerkschaft IG Bauen Agrar-Umwelt verlangen sie nun Tariflohn, denn die Tätigkeit sei nicht zusätzlich gewesen, ein Arbeitsverhältnis längst entstanden. Ähnlich auch die Forderung eines arbeitslosen Berufskraftfahrers aus Weiden in der Oberpfalz, der – mit Unterstützung des DGB-Rechtsschutzes – rückwirkend ab 1. Februar monatlich 1153,20 Euro Tariflohn einklagen will. Der Jobber war für den Fahrdienst des Malteser Hilfsdienstes verpflichtet worden, den sich das Unternehmen seinerseits hoch bei Sozialversicherungsträgern abrechnen lässt. Die Gerichtsentscheidung in Weiden wird noch im September erwartet, die in Gera bis November. Sollten die Kläger Recht erhalten, dürfte eine Flut weiterer Klagen losbrechen, in denen Ein-Euro-Jobber auf die Zahlung regulärer Löhne für reguläre Tätigkeiten dringen werden.

Bereits allein die Tatsache, dass nun Arbeitsgerichte, nicht nur Sozialgerichte, Klagen von Ein-Euro-Jobbern verhandeln, bringt die Beschäftigungsträger in Bedrängnis. Auf den Einwand von Tobias Bluhm, Personalleiter des Malteser Hilfsdienstes, dass Arbeitsgerichte nicht zuständig seien, stellte Richter Veit Zitzmann trocken fest: wenn Jobber in Umgehung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, sei grundsätzlich zu prüfen, ob reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz nicht längst entstanden seien.

Bundesweit steht die Institution ARGE damit auf dem Prüfstand, denn die Jobs werden von diesen in der Regel pauschal vergeben, ohne Details der Arbeitsinhalte und der Arbeitszeit festzulegen. Gewerkschaften und Handwerksverbände befürchten schon lange Verdrängungseffekte. »Bei den Ein-Euro-Jobs brechen alle Dämme«, klagt etwa Handwerkspräsident Otto Kentzler. Doch ungeachtet dieser Klagen will Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Ein-Euro-Jobs von gegenwärtig 250 000 auf geplante 600 000 ausweiten. Das entlastet die Arbeitslosenstatistik, in der Ein-Euro-Jobber nicht mitgezählt werden.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=76732&IDC=42&DB=Archiv



Hamburger Krankenhausbelegschaften wehren sich gegen geplante Privatisierung

Die Auseinandersetzungen um die beabsichtige Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser in Hamburg (jW berichtete) gewinnen an Schärfe. Am Mittwoch abend gingen mehrere hundert Beschäftigte des LBK auf die Straße. Unter Losungen wie »Wir lassen uns nicht verramschen« oder »Von Beust, Wersich, Peiner – so dreist war noch keiner« demonstrierten vor allem Mitarbeiter aus den Krankenhäusern in St. Georg und Eilbek. Bei einer Kundgebung an der Humboldtbrücke – ganz in der Nähe befindet sich die Gesundheitsbehörde – kam es zu lautstarken Protesten.

Auf dieser Kundgebung sprach Katharina Ries-Heidtke, Gesamtpersonalratsvorsitzende des LBK, von »skandalösen Vorgängen«. Die Entscheidung zur Mehrheitsprivatisierung und Angliederung an die Asklepios Kliniken GmbH sei ausschließlich aufgrund einer schriftlichen Empfehlung des Staatsrates in der Gesundheitsbehörde Dietrich Wersich (CDU) getroffen worden. Ries-Heidtke verwies darauf, daß es noch nicht mal eine parlamentarische Drucksache« gebe. Der Senat »lüge«, wenn er behaupte, der Betrieb könne seine Tätigkeit nicht selbst finanzieren. Und zu der Bemerkung von Bürgermeister Ole von Beust, die Entscheidung, in zwei Tranchen zu privatisieren, sei auch aus »aus Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten« getroffen worden, stellte Ries-Heidtke klar: »Das kann sich der Bürgermeister an den Hut stecken«.

Für Ulrich Meinecke, stellvertretender Landesleiter von ver.di, ist die Privatisierung eine »Mißachtung des Volkswillens«. Wörtlich: »Die Politik des Freiherrn von Beust trägt feudale Züge.« Meinecke warf von Beust und dessen Finanzsenator Wolfgang Peiner (CDU) vor, lediglich die Verantwortung für die Gesundheitsversorgung loswerden zu wollen. Deshalb solle der LBK – mit seinen 12 400 Mitarbeitern – zu einem »Schleuderpreis verramscht werden«. Meinecke unterstrich die Absicht seiner Gewerkschaft, vor das Verfassungsgericht zu gehen. DGB-Landeschef Erhard Pumm erinnerte daran, daß 77 Prozent der Hamburger Wähler gegen die Privatisierung votiert haben. Pumm sprach den Abgeordneten der Bürgerschaft das Recht ab, den Senatsplänen zuzustimmen. Wer dies doch tue, verhalte sich »verfassungswidrig«, denn die Wahl zur Bürgerschaft sei am gleichen Tag erfolgt, an dem das Volk »selbst entschieden« habe. Pumm will, daß die Abgeordneten, die trotzdem der Privatisierung zustimmen, von den Bürgern »persönlich gestellt« werden.

Unterdessen gerät auch die Gewerkschaft unter Druck. Gerald Kemski, Sprecher der AG Betrieb und Gewerkschaft bei der PDS, erinnerte daran, daß die Gewerkschaft zunächst einer Minderheitsprivatisierung zugestimmt habe. Damit sei das Tor für den Privatinvestor Asklepios bereits geöffnet worden. Kemski will eine stärkere Mobilisierung der Mitarbeiter und der Bevölkerung und fordert weitere Aktionen. Erst dann, so betonte er, »ist die vorgesehene Verfassungsklage ein weiteres Mittel, um die Pläne des Senats zu durchkreuzen«.

http://www.jungewelt.de/2004/07-16/014.php



HAMBURG. Finden demnächst Streiks und Arbeitsniederlegungen in den Kindertagesstätten statt? Am Aschermittwoch hat das „Beschäftigtenbündnis der Hamburger Kitas“ mit einer Aktion vor der Behörde für Soziales und Familie die Befragung aller 10.000 Mitarbeiter angekündigt. Das Bündnis wendet sich gegen Mittelkürzungen von 50 Millionen Euro. Im Dezember hatten zwei größere Träger in Verhandlungen mit Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) diesen zugestimmt. Zuvor hatte die Senatorin angedroht, sonst den Etat um weitere 20 Millionen zu kürzen. Mehrfach hatten Tausende gegen die Etat- Kürzungen demonstriert. Das Bündnis will keine Kürzungen, erhöhe sich doch gleichzeitig die Anzahl betreuter Kinder um mehrere Tausend.

http://gnn-archiv.staticip.de/archiv/PB/2005/04pb.pdf // Seite 11



In Hamburg hält der Streit um die Arbeitsgelegenheiten an

Trotz der neuen Ein-Euro-Jobs stehen zahlreiche Hamburger Beschäftigungsträger vor dem Aus.

Nach einer jetzt bekannt gewordenen Liste der Hamburger Wirtschaftsbehörde sollen vor allem Billiganbieter den Zuschlag für die Ein-Euro-Jobs erhalten. Da die bisherigen ABM auslaufen, befürchtet Petra Lafferentz, Geschäftsführerin von Alraune, die mehrere soziale Projekte betreibt, eine Zerschlagung der bisherigen Beschäftigungs-Infrastruktur in Hamburg. Schon jetzt ist von 400 Kündigungen in der Branche die Rede.

Bereits im Frühherbst hatte die Hamburger Wirtschaftsbehörde die einschlägigen Firmen dazu aufgefordert, Angebote für die Hartz-IV-Arbeitsgelegenheiten abzugeben. Als Vergabekriterium hob man später nicht die Qualität des Projekts, sondern dessen Preis hervor. Auf 10000 für 2005 geplante Ein-Euro-Stellen gab es von 99 Anbietern rund 20000 Angebote, darunter auch von Weiterbildungsbetrieben. Diese hofften, mit den Zuschüssen für die Ein-Euro-Jobs die Kürzungen beim Kerngeschäft kompensieren zu können. »Die Fachlichkeit wurde nicht bedacht«, rügte Ulli Dressler vom Träger Passage. So kämen Anbieter mit Dumping-Preisen zum Zuge, die den Billigjobbern weder Betreuung noch Qualifizierung bieten oder die Produkte herstellen lassen.

Bleibe es beim alleinigen Kriterium Preis, müssen viele Beschäftigungsträger zum Jahresanfang 2005 schließen, bekräftigt Marlies Strehlow, Co-Geschäftsführerin von Koala, die 20 soziale Stadtteilprojekte betreut. Weil Hamburg zudem zum Bundeszuschuss nichts zuzahlen will, können Träger mit aufwendigen eigenen Betriebsstätten beim Bieten nicht mithalten, kritisierte auch Manfred Gans vom Jenfelder Träger Quadriga, der Frühstück in Schulen bringt. Auch Quadriga steht vor der Insolvenz.

Durchsetzen konnte sich hingegen die Hamburger Arbeit, die jüngst wegen unsinniger Beschäftigungstherapien Aufsehen erregte. Ebenfalls zu den Gewinnern gehören »Beschäftigung und Bildung e.V.« sowie die »Altonaer Arbeitsförderungsgesellschaft«. Beide Träger betreiben uniformierte Service-Kolonnen und betätigen sich als Personalverleiher. Im »City-Service« müssen Ein-Euro-Jobber beispielsweise zwei Mal am Tag Straßen im Einzugsgebiet großer Kaufhauskonzerne reinigen. Qualifizierung findet nicht statt.
Für Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm ist das ein Skandal, denn die Qualifizierung sei der einzige Nutzen, den Betroffene von den umstrittenen Ein-Euro-Jobs überhaupt noch haben. Der Gewerkschafter fordert eine Aufstockung der Zuzahlungen durch die Stadt. Für die Wirtschaftsbehörde ist der Protest nur Anlass dafür, den Trägern noch mal Gelegenheit zu geben, die Angebote »nachzubessern«, wenngleich es auch dann eine Garantie auf den Zuschlag nicht geben könne, so Sprecherin Claudia Steinbach. Die Träger wollen nun rechtliche Schritte prüfen, sie meinen, die Vergabe sei nicht korrekt verlaufen.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64640&IDC=3&DB=Archiv



In Hamburg fragen sich Beschäftigungsgesellschaften, ob sie bei Hartz IV mitmachen sollen

Anfang 2005 wird mit Hartz IV alles anders: Bisherige ABM und Beschäftigungsprojekte werden flächendeckend von Ein-Euro-Jobs abgelöst. In Hamburg fragen sich die Trägerfirmen, ob sie dabei mitmachen sollen.

Wände mauern, die wieder abgerissen werden, Teppichreste zerlegen, die im Mülleimer landen, Fliesen kleben, die wieder abgehauen werden. So soll es zugehen beim größten Hamburger Beschäftigungsträger, der städtischen »Hamburger Arbeit« (HAB). Zwei Wochen ist es her, als zwei 1-Euro-Jobber vor die Presse traten und die »Sinnhaftigkeit« der ihnen gegebenen Arbeit hinterfragten. 225 Millionen Euro sollen in Hamburg im Jahr 2005 »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« ausgegeben werden. Im Zentrum stehen zehntausend 1-Euro-Jobs, 2000 davon gibt es schon. Der neue Markt ist umkämpft: 18000 Anfragen liegen bereits vor.

2500 Teilnehmerplätze hat die HAB. Bei einer Besichtigung einer seiner Betriebsstätten beruhigt Geschäftsführer Detlef Scheele, dass sich die Vorfälle nur auf Übungsphasen beziehen. Zweieinhalb Monate dauern die im Schnitt. Danach stünden 1500 Kooperationsarbeitsplätze zur Verfügung: bei Bildungseinrichtungen, Bezirksämtern, im Theater und anderenorts.

ABM wird es an der Alster nicht mehr geben

Bei der Beschäftigung arbeitsloser Sozialhilfebezieher nach §19 des Bundessozialhilfegesetzes hatte die HAB lange ein Monopol. Bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) – dem Kerngeschäft der freien Träger – sind Aufträge nur zulässig, wenn diese ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Ausgeschlossen sind öffentliche Regelaufgaben. Zudem ist öffentliches Interesses vorgeschrieben. Für die neuen Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) gilt das nun gleichermaßen. Bleibe es dabei, sagt Scheele, erweise sich das Programm als »Luftbuchung«.

Nicht nur für die HAB hat sich viel geändert. ABM wird es in Hamburg nicht mehr geben. Ohne die Ein-Euro-Jobs kann keiner der Träger überleben. Gleichzeitig sinken die monatlichen Pauschalen für die Träger. Statt zuletzt 850 sind es jetzt nach Hartz IV maximal 500 Euro pro Teilnehmer. Davon müssen Betriebsstätten, Maschinen, Material und auch das Personal finanziert werden. Für die Teilnehmer ist eine Mehraufwandsentschädigung von im Schnitt 210 Euro pro Monat kalkuliert. Gibt es das zusätzlich oder ist es Teil der Trägerfinanzierung? Keiner weiß es genau. Jeder Träger macht sein eigenes Angebot. Sie fragen sich: Sollen wir unter solchen Bedingungen weiter machen? Für die HAB ist das kein Thema, für die freien Träger schon. Die Debatte ist aufgeheizt.

Einer dieser Träger ist die »Kooperation Arbeiten und Lernen in Altona« (KoALA), zu der sich vier kleinere Träger zusammenschlossen. Projektidentität ist wichtig. Da gibt es die Suppenküche für diejenigen, »deren Magen sonst leer bleibt«, das »Restaurant zum kleinen Zinken«, Servicestationen für ältere Mitbürger und Hilfsbedürftige. Hinzu kommen Gartenbau und eine Holzwerkstatt sowie diverse andere Projekte. Seit dem Frühjahr 2004 diskutieren die KoALA-Mitarbeiter, ob und wie weitergemacht werden könne. Es sei schwer akzeptabel, dass es für Teilnehmer keine Arbeitsverträge mehr gäbe, sagt Geschäftsführer Aram Ockert. Auch die Bezahlung löse keine Begeisterung aus. Andererseits sei aber, bei Einrechnung staatlicher Zuwendungen, der materielle Unterschied zu ABM nicht gravierend.

Werkstätten sind bei den meisten Trägern inzwischen gestrichen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Holzwerkstatt kostet viel, sagt Ockert. Die Erfahrung zeige aber, dass hier viel gelernt und das Selbstwertgefühl der Teilnehmer steigt. Das Bedürfnis Sinnvolles zu tun, sei enorm. Zur Werkstatt gehören 20 Teilnehmer, 4ABM-Anleiter und ein Meister. Die Einarbeitung erfolgt im Team. Gilt nun mit den 1-Euro-Jobs Masse statt Klasse? Ockert schüttelt den Kopf: »Die Anleiter sagen dir konkret, was machbar ist und was nicht. Ausgelastet ist ausgelastet! Wenn die Leute herum stehen, nichts zu tun haben, gibt es hohe Krankenstände.« Der Druck, Billigangebote zu unterbreiten, ist groß. Da gehen dann Leute »auftragsgemäß« durch den Stadtteil und schauen nach einem Abfallhaufen, der dann der Müllreinigung gemeldet wird. Bei KoALA will das niemand. Jede Tätigkeit soll sinnvoll, nützlich und qualifizierend sein. Hohe Betreuungsintensität sei wichtig. Dafür haben die Mitarbeiter Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. Ein gutes Betriebsklima und Spaß seien trotzdem vorhanden. So lange das auch im Verhältnis zu den Teilnehmern bleibt, will KoALA nicht aufgeben. Gesunder Egoismus paart sich mit Empathie für die Zielgruppe.

Zu den Mitbewerbern gehört die Abakus GmbH. Das Unternehmen existiert seit 20 Jahren. Dienstleistungen in benachteiligten Quartieren zu erbringen gehört auch hier zur Philosophie. So existieren verschiedene Stadtteilangebote, eine Schulmensa, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, eine Tischlerei und ein Projekt zur Berufsvorbereitung, das den Übergang in Ausbildung vorsieht. Gut ausgestattet sind die Betriebsstätten. Abakus will aber seinen Betrieb zum 31. Dezember 2004 einstellen. »Wahrhaft keine spaßige Angelegenheit«, meint Geschäftsführerin Gaby Gottwald. Als klar wurde, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch 1-Euro-Jobs ersetzt wird, habe Abakus gesagt: Das geht nicht. Gottwald verweist auf die Geschichte des Trägers, auf Profil. Qualifizierung, individuelle Förderung, die gewollte Parteinahme für sozial Schwache und Freiwilligkeit sind Prüfkriterien, die Mitarbeiter aufgestellt haben. Mit Ein-Euro-Jobs sei das nicht möglich. Skandalös sei es, wenn Menschen gezwungen sind Arbeit zu verrichten, die keinen Sinn mache und Qualifizierung nicht enthalte. »Deshalb haben wir gesagt: Tschüs, das war es, das machen wir nicht mit. Das ist das Ende.« Gottwald argumentiert betriebswirtschaftlich: Die Fallkostenpauschale werde ständig gesenkt, der Zwang für immer mehr Teilnehmer bei schlechterer Ausstattung größer. Würde man das akzeptieren, hätten 40 Prozent des Personals entlassen werden müssen. Weiterer Qualitätsverlust wäre die Folge. Dann wäre es an die Rücklagen gegangen. »Aber wir wollen doch nicht diese Politik mit unseren Rücklagen finanzieren«, sagt die streitbare Geschäftsführerin. Sanierung mache nur Sinn, wenn Perspektive entstehe. Manchmal sei es besser, eine Sache zu verlassen, bevor einen die Sache verlässt. Alle Abakus-Mitarbeiter erhalten eine Abfindung nach dem BAT. Für ein Jahr wird eine Transfergesellschaft gegründet: Zeit für jeden, neue Perspektiven zu entwickeln. Das sei besser als sich zu Tode zu sanieren, sagt Gottwald und fügt hinzu: »Wenn schon Beerdigung, dann bestellen wir die Musik.« Das aber könne man nur so lange, wie man noch nicht fertig ist. »Kürzen, kürzen, kürzen« führe zu nichts, denn Inhalte gehen verloren. Wie lange könne man das machen, fragt sich Gottwald, um noch ehrlichen Herzens in den Spiegel schauen zu können.

Ulli Dreßler (60), Geschäftsführer der Passage gGmbH, war früher Vorsitzender des Landesjugendrings. »Da hatte ich es auch mit der Vorbereitung der Weltfestspiele zu tun, um alle zu beteiligen: von der SDAJ bis zur katholischen Jugend«. Nach dem Studium drängte es Dreßler wieder in die Praxis. Als Christ gründete er eine sozialpädagogische Beratungsstelle. 1998 dann die Rathauspassage. Die Idee: 50 Meter Luftlinie vom Bürgermeisterbüro entfernt, sollte deutlich werden, was es heißt, von Arbeit ausgeschlossen zu sein. Für die Sanierung sammelte Dreßler 1,6 Millionen DM Spenden. Daraus wurde ein kleiner Beschäftigungsträger. Anfang des Jahres kamen die Textilwerkstatt in Altona, »Sanft und Seife« in Steilshoop und die Jugendwerkstatt Rosenallee hinzu. Dreßler kommt gerade von der Jugendwerkstatt. Im Vergabeverfahren hat sie nichts bekommen. Irgendwie will Dreßler es schaffen, die Mitarbeiter abzufedern. Er denkt sich: »Gut, dass wir Teil des Diakonie sind.«

Das wollen auch die Mitarbeiter der »Gesellschaft für Arbeit, Technik und Entwicklung« (GATE) GmbH in Harburg sein. Vor Jahren betrieb die Gesellschaft große ABM-Projekte. Dann mussten Bereiche geschlossen und Kündigungen ausgesprochen werden. Die Gehälter sanken. Seit dem 15. November ist GATE Teil der Passage: »Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz«. Zwei Dienstleistungszentren bringt die Gesellschaft ein. Dazu gehören ein Mittagstisch, das Callcenter sowie der Bereich häusliche Pflege.

Nichts von dem, was Gaby Gottwald sagte, hält Dreßler für falsch. Er zieht andere Konsequenzen. Haben wir nicht die Pflicht unser Wissen, unsere Plätze, unsere Ideen für die einzusetzen, die unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommen sind, fragt Dreßler. Keiner könne sagen, was dabei rauskommt. Qualitätsverlust sei unbestreitbar. Das Herz krampft sich ihm zusammen, wenn Dreßler vom Verlust der Arbeitsverträge für Teilnehmer spricht. Das müsse geändert werden! Andererseits gäbe es viele Familien, die schon seit Generationen Sozialhilfe beziehen. »Die fragen: Was habe ich am Ende?«

Freiwillige Arbeit ist motivierender

Wirklich furchtbar wären gewisse Einzelheiten bei Hartz IV: Wenn jemand krank wird, der sich gerade eine Monatskarte gekauft habe und dann keine Mehraufwandsentschädigung erhalte. Die, die sich zunächst dafür entschieden haben, weiterzumachen, müssten jetzt sehen, wie ein Optimum herauszuholen ist. Sonst laufe man mit angezogener Handbremse auf der Überholspur der Autobahn. Nachdenklich fügt Dreßler hinzu: »Wenn wir jetzt unsere Infrastruktur aufgeben, kommt sie nie wieder.«

Und die Freiwilligkeit? Für Ulli Dreßler ist das ein Essential. Er bekäme Angstschweiß, wenn er sich vorstelle, dass eine 89-Jährige, die zwei Inflationen erlebt hat, nun im Alter einem Unwilligen ausgesetzt wird. Aram Ockert verweist auf eine Erklärung der Agentur für Arbeit, des Städtetages und der Arbeitsgemeinschaft freier Wohlfahrtspflege. Dort heißt es, dass erhöhte Freiwilligkeit die Motivation steigere. Träger sollen entscheiden können, ob sie jemanden nehmen oder nicht. Damit kann ich leben, sagt Ockert. Nicht leben könne er mit Zwangszuweisungen, die die Träger dann nehmen müssen. Detlef Scheele von der HAB sagt hingegen: »Wir nehmen jeden«.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63578&IDC=2&DB=Archiv