Niedersachsen: Volksbegehren für Wiedereinführung des Blindengeldes bei der Landersregierung eingereicht

Der Kampf um das Blindengeld in Niedersachsen geht in eine neue Runde. Nachdem im April die Vorbereitungen für ein Volksbegehren starteten (junge Welt berichtete), wurde dieses nun am Freitag mit 104160 Unterschriften offiziell zur Prüfung bei der niedersächsischen Landesregierung eingereicht. 25000 gültige Unterschriften hätten dafür genügt. Im unwahrscheinlichen Fall der Nichtzulassung könnten die Initiatoren auch den Staatsgerichtshof anrufen. Nach erfolgter Prüfung verbleiben den Initiatoren dann sechs Monate Zeit, um weitere 500000 Unterstützer zu gewinnen. Gelingt dies, hätte der Landtag folgende Wahl: Entweder er führt das Blindengeld wieder ein, oder es gibt den ersten Volksentscheid in Niedersachsen.

Hintergrund: Bereits Anfang des Jahres hatte die CDU-FDP-Landesregierung den Zuschuß für das Blindengeld für 90 Prozent der Betroffenen gestrichen. Bis dahin erhielten alle 12000 Blinden in Niedersachsen monatlich 409 Euro. Jetzt gibt es einen (reduzierten) Zuschuß nur noch für Blinde bis zum 27. Lebensjahr. Für alle anderen sind Zuwendungen einkommens- und vermögensabhängig. Das heißt: Blinde und schwer sehbehinderte Menschen (darunter viele ältere Menschen) müssen – wie Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II – ihre Bedürftigkeit nachweisen, damit sie finanzielle Unterstützungen erhalten. Doch zuvor müssen Ersparnisse über einer Höchstgrenze von 2600 Euro vollständig aufgebraucht sein. Pauschalisierte Zuweisungen gibt es nicht mehr. Das Blindengeld wird benötigt, um besondere Aufwendungen zu tragen, wie zum Beispiel bei Haushalts- und Einkaufshilfen, Begleitpersonen für Arztbesuche, Blindenschriftbücher oder spezielle Haushaltsgeräte.

Der Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen (BVN) hatte die Initiative zum Erhalt des Blindengeldes im April gestartet. Mit einer Kampagne »Jeder bringt 10« soll die erforderliche Zahl von Unterschriften für einen Volksentscheid nun bis Mitte Mai zusammenkommen. Auf Unterstützung hofft BVN-Sprecher Harald Stegmann bei seinen Bündnispartnern wie dem Sozialverband (wo bei den Adventsfeiern gesammelt werden soll) oder in den Gewerkschaften. Aktive Mitglieder sollen jeweils zehn Unterschriften sammeln. Da unterstützende Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände und Kirchen 1,2 Millionen Mitglieder haben, rechnet sich auch Hans-Werner Lange, Geschäftsführer des Blindenverbandes, gute Chancen aus, das nötige Quorum von einem Zehntel der Wahlberechtigten zu erreichen.

Kritiker der Landesregierung machten bei der Streichung des Blindengeldes darauf aufmerksam, daß dies nur vordergründig Einsparungen erbringe. Mittelfristig würden Betroffene beim Sozialamt landen, wenn kleinste Ersparnisse aufgebraucht wären. Damit wären die Folgekosten erheblich. Doch unbeirrt will Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), die jetzt auch designierte Familienministerin für das Bundeskabinett ist, an der Streichung des Blindengeldes festhalten. Auch in anderen Bundesländern, wie etwa in Thüringen, soll das Blindengeld gestrichen werden. Erst kürzlich hatten deshalb in Erfurt 6000 Blinde aus dem ganzen Bundesgebiet demonstriert (junge Welt berichtete). Auch in Erfurt prüft man nun ein Volksbegehren.

Seitdem das niedersächsische Volksabstimmungsgesetz in Kraft getreten ist, gab es im Land erst sechs Volksbegehren, die aber fast alle an den hohen Zulassungskriterien scheiterten. Nur das Volksbegehren zum »Kindertagesstätten-Gesetz Niedersachsen« war erfolgreich. Allerdings wurde dessen Anliegen dann vom Landtag übernommen, so daß ein Volksentscheid nicht stattfinden mußte. Nun droht der niedersächsischen Landesregierung – neben einem Volksentscheid in Sachen Blindengeld – gleich noch ein weiteres Volksbegehren. Die Initiative für Lernmittelfreiheit prüft nach Angaben ihres Sprechers Ulf Riebau dessen Vorbereitung. Außer dem Blindengeld hatte der Landtag auch die Lernmittelfreiheit abgeschafft.

http://www.jungewelt.de/2005/10-18/016.php