In Hamburg sollen 2800 ALG-II-Bezieher ihre Miete senken. Ein großer Teil von ihnen wird zwangsweise umziehen müssen. Ein Gespräch mit Wolfgang Joithe
* Wolfgang Joithe ist Gründungsmitglied von »PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. (i.G.)« in Hamburg
F: In Hamburg hat die Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt (ARGE) jetzt 2800 Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) aufgefordert, die Mietkosten zu senken. Was passiert, wenn das nicht geschieht?
Dann werden die Zahlungen für die »Kosten der Unterkunft« (KdU) auf das reduziert, was die Sozialbehörde in ihrer KdU-Richtlinie für »angemessen« hält. Für einen Alleinstehenden liegt dieser Betrag bei einer Bruttokaltmiete von 318 Euro.
F: Welche Fristen werden gesetzt?
Die Frist zur Senkung der Mietkosten liegt in Hamburg bei mindestens drei und maximal sechs Monaten. Es soll offiziell erst dann weniger Geld überwiesen werden, wenn der Betreffende nicht nachweisen konnte, daß er sich ausreichend um eine Kostensenkung bemüht hat. Mir liegen aber Fälle vor, in denen die Behörde bereits nach der ersten Aufforderung weniger zahlte, lange vor Ablauf der Frist von sechs Monaten. Im Anschreiben dazu heißt es dann, daß die Zahlung schon mal »vorsorglich« reduziert wurde. Das ist glatter Rechtsbruch.
F: Mario Spitzmüller, Sprecher der größten Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA/ GWG, hat behauptet, es sei nicht schwer, eine billigere Wohnung zu finden. 80 Prozent der Wohnungen seiner Firma entsprächen den Hamburger Richtwerten.
Ich habe mit ihm gesprochen und festgestellt, daß die SAGA/GWG von der Kaltmiete ausgeht, während die ARGE aber Kaltmiete plus Betriebskosten meint. Wenn man davon ausgeht, findet man in der Internet-Suchmaschine der SAGA/GWG kaum eine Wohnung, die dem Richtwert von 318 Euro für eine Einzelperson entspricht.
F: Was raten Sie betroffenen Erwerbslosen?
Zunächst muß geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können. Nach der Hamburger KdU-Richtline wären z. B. Maßnahmen zur Senkung der Mietaufwendungen dann nicht zumutbar, wenn der Betroffene älter als 65 oder behindert ist oder schon sehr lange in der Wohnung lebt.
Wenn Betroffene nicht unter solche Ausnahmeregelungen fallen, müssen sie tatsächlich ihre Bemühungen nachweisen. Zuvor sollte man bei der ARGE aber klären, welche Kosten für diese Wohnungssuche übernommen werden, denn die sind im Regelsatz des ALG II nicht enthalten.
Kann dann – und unter zumutbaren Bedingungen – eine solche Wohnung nicht gefunden werden, und es kommt trotzdem zur Kürzung der Mietzuschüsse, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Formlos, denn die Begründung kann nachgereicht werden. Man sollte aber auch eine detaillierte Begründung der ARGE einfordern, warum sie den Mietzuschuß reduziert. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Entscheidung stellen.
F: Nach einer Schätzung des Mieterbundes werden in Hamburg insgesamt 12000 Haushalte von Zwangsumzügen betroffen sein. Bundesweit sind es 200000 Menschen. Wie kann man politisch dagegen Widerstand organisieren?
Wichtig ist, daß sich Erwerbslose selbst organisieren, um für Forderungen wie »Hartz IV muß weg« einzutreten. Erst dann können Bündnisse auch zur Durchsetzung kleinerer Schritte gebildet werden.
Gemeinsam mit Linkspartei.PDS und WASG fordern wir in Hamburg, daß konkrete Abschätzungen zur Mietraumstruktur und zu den verheerenden Auswirkungen der Zwangsumzüge auf die Stadtstruktur veranlaßt werden. Mietobergrenzen sollten sich an den Realmieten in den jeweiligen Stadtteilen orientieren – wir fordern daher die Aussetzung der Zwangsumzüge. Eine noch stärkere Aufspaltung der Stadt in arme und reiche Viertel muß verhindert werden.
http://www.jungewelt.de/2006/01-24/026.php
Hamburg: Druck auf ALG-II-Empfänger
Empfänger von Arbeitslosgengeld II (ALG II) in Hamburg wurden aufgefordert, ihre Mietkosten zu senken. Damit drohen in der Hansestadt erste Massenumzüge wegen Hartz IV.
2800 ALG-II-Empfänger sollen in Hamburg mittlerweile von der für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständige »Arbeitsgemeinschaft SGB II« (ARGE) aufgefordert worden sein, ihre Mietkosten zu senken. Dies teilte die Arbeitsgemeinschaft letzte Woche mit. Wer dieser Aufforderung durch Wohnungswechsel oder Untervermietung nicht folgt, dem drohen Kürzungen beim Mietzuschuss, wie ARGE-Sprecher Uwe Ihnen erläuterte.
Die Hamburger Linkspartei protestierte heftig gegen dieses Vorgehen der ARGE. Wolfgang Joithe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft »Arbeit und Armut in Hamburg«, zweifelt daran, dass es überhaupt billigeren Wohnraum in der Stadt gibt. Wie hoch nach Hartz IV die Miete und der darauf basierende Mietzuschuss für einen Langzeitarbeitslosen sein dürfen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Kommunen legen, differenziert nach Haushaltsgröße, die »Angemessenheit« einer Miete, also die »Kosten der Unterkunft« (KdU), selbst fest. So sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Übersteigt die tatsächliche Miete einen bestimmten Betrag, kann die ARGE den jeweiligen Leistungsbezieher zur Mietkostensenkung etwa durch Wohnungswechsel oder Untervermietung auffordern. Entsprechende Bemühungen sind dann innerhalb einer Frist von drei bis sechs Monaten nachzuweisen. Bemühungen, die als »nicht ausreichend« empfunden werden oder Verweigerung führen zur Senkung des Mietzuschusses auf den KdU-Richtliniensatz, erläutert Joithe.
Gegenüber ND legte Joithe Fälle vor, bei denen eine Senkung dieses Mietzuschusses schon mit der ersten Aufforderung definitiv angeordnet wurde. Das sei »klarer Rechtsbruch«, sagte der Linkspartei-Sprecher, »weil nicht geklärt werden konnte, ob trotz der Bemühungen des Leistungsbeziehers eine Mietkostensenkung überhaupt realistisch ist«.
Billigere Wohnungen zu finden, sei nicht schwer, erklärt dagegen die größte Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA/GWG. 80 Prozent des eigenen Wohnungsbestandes würden der KdU-Richtlinie »voll« entsprechen. Eine Falschaussage, wie Joithe später feststellen musste, als er selbst mit den Wohnungsmanagern sprach. Wie in der Wohnungswirtschaft üblich, gingen diese nicht von Brutto-, sondern von Nettokaltmieten aus. Joithe untersuchte daraufhin das Online-Wohnungsangebot der Gesellschaft und stellte fest, dass, bei Einrechnung der Neben- und Wasserkosten, keine der Wohnungen der Hamburger KdU-Richtlinie entsprach. Nun fordert die Linkspartei.PDS die Aussetzung aller Zwangsumzüge sowie eine vollständige Übernahme bisheriger Mietkosten durch die ARGE. Verlangt werden Abschätzungen zur tatsächlichen Mietpreissituation in Hamburg, wobei Unterschiede in den Quartieren (wie sie schon jetzt aus dem Mietspiegel abzuleiten sind), berücksichtigt werden sollen.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84544&IDC=3&db=Archiv
Hamburg kündigt Kurskorrektur in der Arbeitsmarktpolitik an: Staatlich subventioniertes Lohndumping wird weiter verschärft
In Hamburg hat Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) in dieser Woche eine Kurskorrektur in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Da von Ein-Euro-Jobs Übergänge in dauerhafte Beschäftigung kaum ausgingen, müsse das Instrument neu justiert werden. Der Senator will die Ein-Euro-Jobs deshalb mit einem Kombilohnmodell verbinden. Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber nach dem Auslauf ihrer Maßnahmen einstellen, erhalten bis zu 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von drei Euro pro Arbeitsstunde. Im April will die Wirtschaftsbehörde 1000 solcher Kombistellen schaffen. Ab dem dritten Quartal sollen noch mehr Menschen für Kombilöhne arbeiten, während die Anzahl der Ein-Euro-Jobs reduziert wird.
Dass die Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch ein Flop sind, hatten Experten schon bei ihrer Einführung vorausgesagt. Doch allein in Hamburg gibt es 12000 solcher Stellen. Als Arbeitsgelegenheiten ohne berufliche Qualifizierung und ohne Rechte für die Betroffenen sind sie nur dafür geeignet, billige (Zwangs-)Arbeit zu verrichten, was reguläre und feste Arbeit eher verdrängt. Uldall räumte ein, dass die Übergänge in reguläre Arbeit erheblich niedriger seien als bei den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).
In einem Geheimpapier der Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs zu streichen, während dafür dann die Kombilohnstellen sowie staatlich bezuschusste Leiharbeitsstellen in einer Leihagentur entstehen sollen. In diese Leihagentur sollen die Ein-Euro-Jobber dann nach dem Ablauf ihrer Maßnahme für sechs Monate wechseln. Wie die Wirtschaftsbehörde auf Anfrage bestätigte, soll der dort erzielte Bruttolohn bei 6,80 Euro in der Stunde liegen. Da aber gleichzeitig die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) wegfällt, wäre dies netto noch weniger, als viele Betroffene bei den Ein-Euro-Jobs heute schon haben, wo neben der Mehraufwandspauschale von 210 Euro im Monat auch die Grundsicherung weiter gezahlt wird. Deshalb will die Wirtschaftsbehörde die Mehraufwandspauschale für die Ein-Euro-Jobs auf 120 Euro im Monat kürzen. Sonst bestünde kein Anreiz, in die Verleihagentur zu wechseln. Ausgeliehen sollen die Billigarbeiter dort an ganz normale Wirtschaftsbetriebe werden, die dafür eine sehr geringe Pauschale bezahlen würden. Nach sechs Monaten könnten die Unternehmer dann entscheiden, ob sie geliehenen Beschäftigten für weitere 18 Monate übernehmen. Dann würde der Kombilohn bezahlt, der aber im Netto so niedrig sein soll, dass er das nicht übersteigt, was Ein-Euro-Jobbern heute schon haben.
Der Vorteil soll darin bestehen, einen Arbeitsvertrag zu haben, auch wenn der auf wenige Monate beschränkt sein kann. Was anschließend wird, ist nicht geregelt. Mit dem neuen Programm erhofft sich Hamburg einen höheren Integrationserfolg durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. In Wirklichkeit ist das Kombilohnmodell aber nichts anderes als eine Verlängerung staatlich subventionierter Billigstarbeit. Ganz ungeniert werden arbeitsmarktpolitische Instrumente nun auf den ersten Arbeitsmarkt übertragen, womit auch lästige Kriterien des Sozialgesetzbuches wegfallen, wie etwa die der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die besser bezahlte und reguläre Arbeit bisher schützen sollten. Auch für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn die Grundsicherung fällt bis zu 24 Monate weg. In Hamburg kritisierte die Sozialpolitische Opposition (SOPO) Uldalls Absichten als eine Fortsetzung staatlich finanzierten Lohndumpings.
Seite 4: http://85.183.64.11/archiv/Lokal/Hamburg/2006/02hh.pdf
Ein-Euro-Jobber sollen im ersten Arbeitsmarkt landen / Kritik von DGB und Sozialträgern
Während die Bundesregierung noch über die Erprobung von Kombilohn-Modellen berät, macht der Hamburger Senat auf Landesebene Ernst.
Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) stellte dieser Tage ein »Hamburger Kombilohn-Modell« für Langzeitarbeitslose vor. Danach sollen Unternehmen 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro je Arbeitsstunde erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose, die als Ein-Euro-Jobber tätig sind, einstellen. Eine erste Erprobungsphase mit 1000 Kombi-Stellen will Uldall im April starten. Verläuft diese gut, ist ein Ausbau des Programms vorgesehen.
In Hamburg hält die Arbeitsmarktpolitik somit für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig verschiedene Elemente so genannter »Aktivförderung« bereit. Als Einstiegsmaßnahme gelten weiterhin die Ein-Euro-Jobs. Um deren Anzahl von etwa 12 000 auf die Hälfte zu reduzieren, ist im Anschluss der Übergang in einen Kombilohn vorgesehen. Dazwischen liegt aber noch eine »Probephase«, in der die Jobber bis zu sechs Monate lang als Leiharbeitnehmer bei einer Dienstleistungsagentur beschäftigt werden. Der dortige Bruttolohn läge entsprechend dem Tarifvertrag bei sieben Euro pro Stunde. Entliehen wird die Arbeitskraft an künftige Kombi-Lohn-Arbeitgeber, die so genügend Zeit bekommen, sich künftige Mitarbeiter anzusehen, über deren Einstellung dann am Ende der Probephase zu entscheiden ist. Ganz umsonst ist für sie dieser Service jedoch nicht. Für die geliehenen Arbeitnehmer müssen sie bis sechs Euro pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) an die Dienstleistungsagentur bezahlen. Weil das aber nicht mal die Lohnkosten deckt, muss der Staat auch diese Beschäftigungszeit subventionieren.
Erst nach dem Ende der Probephase erfolgt die Einstellung als Kombilohn-Arbeitnehmer für min-destens 3 und maximal 18 Monate. In den Fällen, wo eine Probephase als nicht notwendig erachtet wird, kann die Zeit 24 Monate betragen. Der Kombilohn soll Tarifverträgen oder ortsüblichen Branchenlöhnen entsprechen. Das Unternehmen erhält einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro pro Arbeitsstunde. Was am Ende dieser Zeit dann wird, bleibt indes unklar.
Die Wirtschaftsbehörde will mit dem Modell »einfache Tätigkeiten« im Niedriglohnbereich fördern. Deshalb schätzt sie ein, dass der Nettolohn des Kombilohn-Empfängers nur 200 Euro über dem liegt, was ein Erwerbloser über die Grundsicherung (ALG II plus Unterkunftskosten) beziehen kann. Da aber schon die Mehraufwandspauschale für Ein-Euro-Jobs bei 210 Euro im Monat liegt, will Uldall nun prüfen lassen, ob sich dieser Betrag auf 120 Euro reduzieren lässt. Erst dadurch entstünde ein Anreiz für Ein-Euro-Jobber, in den Kombilohn zu wechseln.
Mit dem neuen Programm erhofft sich der Senat höhere Erfolge bei der Integration von ALG-II-Beziehern in den ersten Arbeitsmarkt. Doch unabhängig davon, ob diese Rechnung aufgeht, bringt die Verlagerung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen direkt in den ersten Arbeitsmarkt einen bedeutenden strategischen Effekt: Die Kosten der Grundsicherung können über die Arbeitserlöse der Erwerbslosen selbst gesenkt werden. Lästige Probleme der »Zusätzlichkeit« und des »öffentlichen Interesses«, wie sie bei Ein-Euro-Jobs beachtet werden müssen, verlieren gleichzeitig an Bedeutung.
Unterstützung für das neue Modell hat die Bundesagentur für Arbeit signalisiert. Deren Hamburger Chef Rolf Steil begrüßte die »Schaffung von Anschlussperspektiven« für Ein-Euro-Jobber. Insgesamt zufrieden ist auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der hansestädtischen Grünen, Gudrun Köncke. Sie findet es jedoch misslich, dass »Qualifizierungsmodule« nicht ausreichend berücksichtigt seien. Auf Ablehnung stoßen die Pläne dagegen bei DGB-Chef Erhard Pumm. Er befürchtet einen Missbrauch der Maßnahmen und damit Arbeitsplatzverlust. Die schärfste Kritik übte die »Sozialpolitische Opposition«, ein Bündnis kleinerer Sozialträger: Für sie ist das Programm »staatlich finanziertes Lohndumping«.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84874&IDC=2&db=Archiv
Schwerin: WASG fordert von Linkspartei Beendigung neoliberaler Politik
Am vergangenen Samstag hat die Wahlalternative WASG in Mecklenburg-Vorpommern ihren neuen Landesvorstand gewählt. Bei der Abstimmung in Schwerin konnten sich vor allem Angehörige des »Greifswalder Kreises« durchsetzen, der als kritisch gegenüber der Linkspartei gilt und die politische Eigenständigkeit der WASG betont. In verschiedenen Medien ist dies als Vorentscheidung für eine eigenständige Kandidatur der WASG bei den Landtagswahlen interpretiert worden, was Karsten Dörre, einer der Sprecher der WASG in Mecklenburg-Vorpommern, aber am Montag gegenüber junge Welt dementierte. Für Dörre hat der Landesparteitag gezeigt, daß die Mehrzahl der Mitglieder an der Eigenständigkeit der WASG festhalte, weshalb es Blankoschecks zur Unterstützung der Linkspartei auch nicht geben könne. Ob die WASG die Linkspartei bei der Landtagswahl unterstützt, hänge ausschließlich vom Verlauf inhaltlicher Programmdebatten ab, die man mit der Linkspartei nun führen wolle.
Ultimativ hatte WASG-Bundesvorstand Björn Radke den Rostocker Landesparteitag hingegen aufgefordert, eine Wahlempfehlung für die Linkspartei.PDS schon jetzt auszusprechen. Der Prozeß des Zusammenwachsens sei längst entschieden, weshalb es »egal« sei, was in Rostock und durch »bürokratische Zeitschinderei« entschieden werde, sagte Radke. Ganz in diesem Sinne hatten sich am Wochenende einige WASG-Mitglieder schon zum »linken Kreis« zusammengeschlossen. Sie wollen die Wahlunterstützung der Linkspartei um jeden Preis.
Dörre und der neue Landesvorstand setzen hingegen auf Debatte. Zunächst müsse eine Bewertung und Überprüfung bisheriger Koalitionspolitik stattfinden, sagte Dörre. Wie junge Welt berichtete, hatte eine Mehrheit der WASG-Mitglieder dies auch im Rahmen einer Urabstimmung gefordert. Die Linkspartei könne bei der Wahl nur unterstützt werden, wenn sie die »neoliberale Politik« in der Landesregierung beende. Dörre verdeutlichte dies am Beispiel der Arbeitsmarktpolitik, wo mit dem »Modellprojekt öffentlicher Sektor« Linkspartei-Arbeitsminister Helmut Holter zwar auch eigene und positive Alternativen entwickelt habe, zugleich aber Hartz IV und die Ein-Euro-Jobs auch im Nordosten umsetze. Erst nachdem solche Fragen diskutiert und bewertet worden seien, könne die WASG eine Entscheidung zur Landtagswahl treffen, sagte Dörre. Für derartige Diskussionen ist auch Linkspartei-Landesgeschäftsführer Friedemann Reinhold, der gegenüber junge Welt bei der WASG aber ein größeres Tempo einforderte.
http://www.jungewelt.de/2006/01-17/017.php
Hamburg kündigt »Kurskorrektur« in der Arbeitsmarktpolitik an: Staatlich subventioniertes Lohndumping wird weiter verschärft
In Hamburg hat Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) in dieser Woche eine »Kurskorrektur« in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Da von Ein-Euro-Jobs Übergänge in dauerhafte Beschäftigung kaum ausgingen, müsse das Instrument neu justiert werden. Der Senator will die Ein-Euro-Jobs deshalb mit einem »Kombilohnmodell« verbinden. Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber nach dem Auslauf ihrer Maßnahmen einstellen, erhalten bis zu 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuß in Höhe von drei Euro pro Arbeitsstunde. Im April will die Wirtschaftsbehörde 1000 solcher Kombistellen schaffen. Ab dem dritten Quartal sollen noch mehr Menschen für Kombilöhne arbeiten, während die Anzahl der Ein-Euro-Jobs reduziert wird.
Daß die Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch ein Flop sind, hatten Experten schon bei ihrer Einführung vorausgesagt. Doch allein in Hamburg gibt es 12000 solcher Stellen. Als Arbeitsgelegenheiten ohne berufliche Qualifizierung und ohne Rechte für die Betroffenen sind sie nur dafür geeignet, billige (Zwangs-)Arbeit zu verrichten, was reguläre und feste Arbeit eher verdrängt. Uldall räumte ein, daß die Übergänge in reguläre Arbeit erheblich niedriger seien als bei den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).
In einem Geheimpapier der Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs zu streichen, während dafür dann die Kombilohnstellen sowie staatlich bezuschußte Leiharbeitsstellen in einer Leihagentur entstehen sollen. In diese Leihagentur sollen die Ein-Euro-Jobber dann nach dem Ablauf ihrer Maßnahme für sechs Monate wechseln. Wie die Wirtschaftsbehörde auf Anfrage von junge Welt bestätigte, soll der dort erzielte Bruttolohn bei 6,80 Euro in der Stunde liegen. Da aber gleichzeitig die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) wegfällt, wäre dies netto noch weniger, als viele Betroffene bei den Ein-Euro-Jobs haben, wo neben der Mehraufwandspauschale von 210 Euro im Monat die Grundsicherung weiter gezahlt wird. Deshalb will die Wirtschaftsbehörde die Mehraufwandspauschale für die Ein-Euro-Jobs auf 120 Euro im Monat kürzen. Sonst bestünde kein Anreiz, in die Verleihagentur zu wechseln. Ausgeliehen sollen die Billigarbeiter dort an ganz normale Wirtschaftsbetriebe werden, die dafür eine sehr geringe Pauschale bezahlen würden. Nach sechs Monaten könnten die Unternehmer dann entscheiden, ob sie geliehenen Beschäftigten für weitere 18 Monate übernehmen. Dann würde der Kombilohn bezahlt, der aber so niedrig sein soll, daß er den Verdienst von Ein-Euro-Jobbern netto nicht übersteigt. Der Vorteil soll darin bestehen, einen Arbeitsvertrag zu haben, auch wenn der auf wenige Monate beschränkt sein kann. Was anschließend wird, ist nicht geregelt.
Mit dem neuen Programm erhofft sich Hamburg einen höheren Integrationserfolg durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. In Wirklichkeit ist das Kombilohnmodell aber nichts anderes als eine Verlängerung staatlich subventionierter Billigstarbeit. Ganz ungeniert werden arbeitsmarktpolitische Instrumente nun auf den ersten Arbeitsmarkt übertragen, womit auch lästige Kriterien des Sozialgesetzbuches wegfallen, wie etwa die der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die besser bezahlte und reguläre Arbeit bisher schützen sollten. Auch für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn die Grundsicherung fällt bis zu 24 Monate weg. In Hamburg kritisierte die »Sozialpolitische Opposition« (SOPO) Uldalls Absichten als eine Fortsetzung »staatlich finanzierten Lohndumpings«.
http://www.jungewelt.de/2006/01-14/016.php
Kommunen und Bundesländer planen drastischen Ausbau der »Ein-Euro-Jobs«. Hamburg will Ausweitung auf gewerbliche Betriebe
Vor einigen Tagen wurde eine im Auftrag der Bundesregierung verfaßte Studie bekannt, laut der die unter der Bezeichnung »Hartz IIII« bekannten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigungsförderung bestenfalls wirkungslos waren. Ein offizielles Fazit der »Hartz IV«-Gesetze steht noch aus. Dennoch läßt sich schon jetzt eindeutig konstatieren, daß einer der Kernpunkte dieser Reform, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in sogenannte Ein-Euro-Jobs als vermeintliche Brücke zum ersten Arbeitsmarkt, ebenfalls gescheitert ist. Das zeigen Auswertungen der ersten abgeschlossenen Beschäftigungszyklen in mehreren Bundesländern. Dennoch wollen viele Kommunen verstärkt auf diese Form der Zwangsarbeit setzen, auch um eigene Haushaltskürzungen zu kompensieren.
Lohnendes Geschäft
So ist es auch in Bremen, wo sich die Anzahl der Ein-Euro-Jobs von jetzt 4000 auf 5000 im Jahr 2006 erhöhen soll. Dies aber sei nur vorstellbar, sagen Arbeitsloseninitiativen, wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit, das eigentlich verhindern soll, daß solche Billigjobs reguläre Arbeit verdrängen, immer großzügiger ausgelegt wird. Und in der Tat ist laut der Rechtsauffassung des Bremer Senats Zusätzlichkeit bei öffentlichen Dienstleistungen schon dann gegeben, wenn Kürzungen bei der Personalbewirtschaftung dazu führen, daß bisher regulär finanzierte kommunale Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.
In Sachsen wurden 57000 Menschen allein 2005 durch solche »Arbeitsgelegenheiten« gejagt: als billiges Personal für Kitas, Schulen, Behörden, aber auch zur Pflege älterer Menschen. Ähnlich ist es in Thüringen, wo auf vier feste Mitarbeiter in den Kitas inzwischen ein Ein-Euro-Jobber kommt. Dort haben die Gewerkschaften nun gleich mehrere Gerichtsverfahren gegen derartigen Mißbrauch der Hartz-IV-Bestimmungen angestrengt.
Fast 10000 sogenannte Arbeitsgelegenheiten gibt es mittlerweise auch in Hamburg, wo man inzwischen zu offen rechtswidrigen Praktiken übergegangen ist. Obwohl Sozialgerichte es mehrfach monierten, erfolgen Zuweisungen von Langzeiterwerbslosen an die Beschäftigungsträger im Massenverfahren und zwar ohne die zwingend vorgeschriebenen Eingliederungsvereinbarungen und ohne vorherige Definition der Tätigkeit, die der betroffene Erwerbslose ausüben soll. »Ernüchternd« sei dies, sagte die Bürgerschaftsabgeordnete Gudrun Köncke (Bündnis 90/Grüne), die nun per Anfrage eine »schonungslose Darlegung und Analyse tatsächlich geleisteter Förderung« fordert. Wie hoch die Vermittlungsquoten in feste Arbeit sind, will unterdessen Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm wissen. Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, daß diese bundesweit deutlich unter fünf Prozent liegen.
Für die Beschäftigungsträger ist der Boom der Billigjobs jedenfalls ein äußerst lukratives Geschäft. Sie erhalten pro einsetztem Ein-Euro-Jobber monatlich Fallkosten- und Mehraufwandspauschalen von bis zu 510 Euro. Dieses Geld soll zwar teilweise für tätigkeitsbegleitende Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen aufgewendet werden, das wird aber faktisch nicht kontrolliert.
»Modellregion« geplant
Arbeitsmarktpolitische Wertlosigkeit für die 32000 Ein-Euro-Stellen in seiner Stadt mußte jetzt auch der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) eingestehen. Es mache »grundsätzlich keinen Sinn, Druck auf die Arbeitslosen auszuüben, wenn man ihnen keine Arbeitsplätze anbieten kann«, sagte er in der Berliner Zeitung (Freitagausgabe). Das hindert den SPD-Linkspartei-geführten Senat und die Bezirksämter aber nicht daran, die Arbeit ganzer Abteilungen z.B. in den Gartenbauämtern inzwischen von Ein-Euro-Jobbern machen zu lassen.
Sein Hamburger Amtskollege Gunnar Uldall (CDU) will noch einen Schritt weiter gehen. Er regte an, die Billigjobs gleich in normalen Gewerbebetrieben anzusiedeln. Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) plant für 2006 sogar eine »Modellregion«, in der die »Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit« verschärft werden soll. Döring kann auf Erfahrungen im Nachbarland Dänemark verweisen, wo Erwerbslose unter bestimmten Umständen sogar ohne eine Mehraufwandsentschädigung also gewissermaßen als Null-Euro-Jobber arbeiten müssen.
http://www.jungewelt.de/2005/12-31/013.php
Betriebsräte kritisieren Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit
Auf die katastrophalen Zustände im Jugendbildungsbereich wiesen am Donnerstag Betriebsratsvorsitzende mehrerer großer deutscher Weiterbildungsträger hin. Dafür trage besonders die Bundesagentur für Arbeit (BA) Verantwortung.
Das neue Ausschreibungsverfahren der BA habe zu einem »dramatischen Qualitätsverlust« geführt, kritisieren die Betriebsräte. Maßnahmen der Berufsvorbereitung ( BVB ), der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) und Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH) werden danach nur noch für Bildungsträger bewilligt, die mit den geringsten Kosten arbeiten.
Wie die neuen Ausschreibungsbedingungen wirken, zeigten die Betriebsräte Carsten Rieger von der Passage GmbH und Gert Courté vom GRONE Ausbildungszentrum in Hamburg. Während die Passage GmbH ihre Malerwerkstatt gerade schließen musste, weil sie ihr Ausbildungspersonal nach Tarif bezahlt und deshalb als Träger im Ausschreibungsverfahren zu teuer war, konnte das GRONE Ausbildungszentrum, das geringere Löhne zahlt, eine Malerwerkstatt neu einrichten. Wolfgang Schönewolf, Betriebsratsvorsitzender von der Jugendbildung Hamburg, warnte davor, dass Billiganbieter, die nur noch mit Honorarkräften arbeiten, nun auf den Jugendbildungsmarkt drängen. Schon jetzt sei das Bruttogehalt für das Ausbildungspersonal im Jugendförderungsbereich erheblich gesunken: in Hamburg von etwa 3000 Euro vor einem Jahr auf jetzt 2000 Euro im Monat.
Solcherart Gehaltsdumping kennzeichnet die Jugendbildungsbranche aber in ganz Deutschland. Besonders schlimm ist es etwa in Sachsen-Anhalt, wie der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates des VHS-Bildungswerks Ulrich Kreutzberg schilderte. Dort lägen die Ausbildergehälter längs unter denen der untersten Gehaltsgruppe in der Baubranche.
»Wir bilden Jugendliche aus, die es ohne eine besondere Förderung nicht schaffen«, formulierte Helmut Kramer, Gesamtbetriebsratsvorsitzender eines Berufsbildungswerks in Gelsenkirchen, die Folgen dieser Entwicklung. Um diese aufzuhalten, haben sich Kreutzberg und Kramer schon vor Monaten im »Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Bildungsträger« zusammengeschlossen. Einen »Arbeitskreis der Betriebsräte Hamburger Weiterbildungsbetriebe« haben nun auch Rieger, Courté und Schönewolf gegründet. Im »Bündnis der Vernunft« wollen sie auch die Arbeitsagentur mit ins Boot holen. Von der fordern sie, als Vergabekriterium Mindestlohnbedingungen und Anforderungen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.
http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=82401&dc=2&db=Archiv
Sozialgericht Hamburg hob illegale Zuweisung einer »Arbeitsgelegenheit« auf
Erstmals hat sich in Hamburg ein Erwerbsloser erfolgreich aus einem Ein-Euro-Job herausgeklagt. In einem vor der 53. Kammer des Sozialgerichts Hamburg anhängigen Verfahren war streitig, ob der Kläger verpflichtet sei, an einer ihm von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) zugewiesenen »Arbeitsgelegenheit« bei der GRONE-Schule teilzunehmen. In dem Verfahren wollte das Gericht nun von der ARGE wissen, welche individuell auf den Kläger bezogenen Ziele damit verfolgt werden, was die ARGE aber nicht beantworten konnte. Um einer Verurteilung aus dem Weg zu gehen, hob sie die Zuweisung ersatzlos auf. Dennoch stellte das Gericht in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung klar: Die Praxis der ARGE, im Massenverfahren Zuweisungen für Ein-Euro-Jobs zu erteilen, ohne daß individuelle Eingliederungskonzepte ausgearbeitet sind, sei rechtlich nicht haltbar. Die Sache hat Brisanz, denn eine weitere Kammer des Sozialgerichts hatte bereits verfügt, daß die Nichtannahme eines Ein-Euro-Jobs ohne Sanktionen bleiben müsse, wenn Zuweisungen fehlerhaft sind. Dies sei auch dann der Fall, wenn Arbeitsinhalte nicht konkret benannt werden, sondern diese dem Beschäftigungsträger überlassen bleiben.
Damit ist aber die gesamte Zuweisungspraxis der Hamburger ARGE in Frage gestellt, die auf Anfrage von jW schon im September eingestehen mußte, daß Zuweisungen in der Regel ohne Fallmanagement oder Eingliederungsvereinbarungen erfolgen. Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) gab in diesem Zusammenhang an, daß bei Verweigerung eines Ein-Euro-Jobs, Sanktionen bislang nicht greifen könnten, weil die ARGE-Software fehlerhaft sei und eine Bearbeitung nicht zulasse. Gegenüber junge Welt bezweifeln Rechtsanwälte nun den Wahrheitsgehalt dieser Aussage: Wirtschaftsbehörde und ARGE hätten sehr genau gewußt, daß ihre Zuweisungspraxis rechtswidrig ist, weshalb man vielfach von Kürzungen beim Arbeitslosengeld II abgesehen habe, wenn Erwerbslose die Annahme von Ein-Euro-Jobs verweigerten. Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm forderte Erwerbslose nun dazu auf, sich mit Widersprüchen offensiv gegen solche Zuweisungspraxis zur Wehr zu setzen.
Rechtliche Zweifel sind nach junge Welt vorliegenden Informationen aber nicht nur an der Zuweisungspraxis angebracht, sondern auch an der Maßnahmestruktur selbst, wie sie Träger der Ein-Euro-Jobs vorhalten. So hatte jW schon vor Monaten darauf hingewiesen, daß die GRONE-Schule Jobkontingente hält, ohne im ausreichenden Ausmaß tatsächliche Arbeits- oder Qualifizierungsangebote bereitzustellen. Für Erwerbslose eine unerträgliche Situation, die morgens zum »Abhaken« erscheinen müssen und dann den ganzen Tag darauf warten, daß dieser mit Nichtstun vorbeigeht, während gleichzeitig der Träger millionenschwere Zuschüsse für sein Jobkontingent erhält. Seinerzeit hatte die Wirtschaftsbehörde die Prüfung der GRONE-Schule zugesagt, was aber offenbar nicht geschehen ist, denn der gerade vor Gericht verhandelte Fall betrifft genau eine solche Maßnahme. Gegenüber junge Welt bestätigte aber auch Claus-Dieter Loets, Vizepräsident des Sozialgerichts, daß Ein-Euro-Jobs nach dem Sozialgesetzbuch an tatsächliche Arbeit gebunden sind. Mitarbeiter der grünen Bürgerschaftsfraktion kündigten inzwischen an, solche Fälle offensichtlichen Mißbrauchs nun auch parlamentarisch zur Sprache zu bringen.
http://www.jungewelt.de/2005/12-02/014.php
NDR beschäftigt illegal Ein-Euro-Jobber für GEZ-Antragsbearbeitung
Das Erwerbslosenforum Deutschland hat gefordert, daß die in Hamburg beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingesetzten Ein-Euro-Jobber nachträglich eine feste Einstellung und ein reguläres Gehalt erhalten. Wie berichtet, hatte der NDR Ein-Euro-Jobber eingesetzt, um Anträge für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu bearbeiten. Der Grund: Seit Hartz IV steigen die Anträge auf Gebührenbefreiung sprunghaft, so daß der Rundfunk der Antragsflut kaum noch Herr werden konnte. Nach Bekanntwerden des Falls hatte der NDR die Maßnahme damit verteidigt, daß er die betroffenen Langzeitarbeitslosen nach und nach in ein festes Arbeitsverhältnis überführen wolle. Doch dies geschah nicht, während die betroffenen Erwerbslosen weiterhin für ein bis zwei Euro in der Stunde zwischen 80 und 150 GEZ-Anträge am Tag zu bearbeiten und selbst reguläre Aushilfskräfte einzuarbeiten hatten.
Von einem »Skandal ungeheuerlichen Ausmaßes«, sprach deshalb Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland, der sich zudem fragt, warum die Jobber überhaupt noch beim NDR beschäftigt sind, nachdem auch die Hamburger Bürgerschaft Anfang des Monats eine Beendigung der Kooperation zwischen Rundfunk und Beschäftigungsträger »Hamburger Arbeit« ( HAB ) verlangt hat. Ein Erwerbsloser hatte sich zuvor an die Petitionsausschüsse der Bürgerschaft und des niedersächsischen Landtages wegen Mißbrauchs von Ein-Euro-Jobs gewandt. Doch die darauf ergangene Forderung des Petitionsausschusses der Bürgerschaft, die Maßnahme unverzüglich zu beenden, hatten HAB und NDR nur damit quittiert, das Vertragsverhältnis der Ein-Euro-Jobber so abzuändern, daß deren Tätigkeit nun als Praktikum definiert ist.
Auch Vertreter Hamburger Erwerbslosengruppen sprachen von offenem Rechtsbruch, weil weder die Kriterien der Zusätzlichkeit noch des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch für Ein-Euro-Jobs einfordere, beachtet worden seien. Nun sei der DGB aufgefordert, den betroffenen Erwerbslosen Rechtsschutz zu gewähren, so daß diese auf Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis und nachträglich auszuzahlenden Lohn klagen können. Wiederholt sei zudem deutlich geworden, daß die in Hamburg für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zuständige Wirtschaftsbehörde nicht kontrolliere, für welche Art von Arbeit Ein-Euro-Jobber tatsächlich eingesetzt werden. Auch dies sei Rechtsbruch, weshalb die Erwerbslosengruppen erneut den sofortigen Stopp des Ein-Euro-Job-Programms forderten.
http://www.jungewelt.de/2005/11-30/018.php
Platzwarte auf Vereinsportplätzen sollen durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden
Feste Arbeitsstellen drohen in Hamburg erneut durch Ein-Euro-Jobs ersetzt zu werden. Davor warnte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion Gudrun Köncke am Donnerstag. Köncke zeigt sich alarmiert, weil 80 Stellen für Platzwarte auf den Vereinssportplätzen gestrichen werden sollen, deren Arbeit künftig durch Ein-Euro-Kräfte kompensiert wird. Das hatte der Ehrenpräsident des Hamburger Sportbundes ( HSB ) Friedel Gütt angekündigt, weil sein Verband Kürzungen bei der Sportförderung von zwölf Millionen Euro hinnehmen muß. Für Köncke ein klarer Mißbrauch, weil Hamburg damit Haushaltssanierung mit Mitteln des Arbeitsmarktprogramms betreibe, das der Bund kofinanziere.
In der Vereinbarung zur Sportförderung hatten Senat und HSB vereinbart, daß die Etatkürzungen bei der Sportförderung dadurch aufgefangen werden, daß die Sportvereine bisher städtisch geführte Sportplätze selbst übernehmen. So kann Hamburg durch Streichung der Stellen für die Platzwarte Personalkosten reduzieren. Da aber die Sportvereine selbst kaum in der Lage sind, eigene Arbeitsplätze zu schaffen, wollen diese dann auf Ein-Euro-Job-Kontingente zugreifen. Bei der Vergabe solcher »Arbeitsgelegenheiten« muß die Arbeitsagentur dann nur prüfen, ob die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch vorschreibt, eingehalten werden. Öffentliches Interesse kann beim Breitensport vorausgesetzt werden, und »zusätzlich« ist eine Maßnahme, »wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnte«. Durch die Ausgliederung der Sportplätze an private Vereine ist dies nun für die Wartung der Sportplätze der Fall.
Ein typischer Fall, wie durch Ein-Euro-Jobs Arbeitsplätze vernichtet werden, sagt Wolfgang Joithe vom Verein »Peng aktive Erwerbslose und Geringverdiener« gegenüber junge Welt. Joithe verwies auf zahlreiche weitere Beispiele, wie etwa in den Schulen, wo Billigjobber als Schulsanierer und im Kantinenbetrieb tätig sind, was zum Verlust von Arbeitsplätzen im Handwerk, aber auch in Catering-Betrieben führe. Während Köncke ihre Kritik vor allem auf den Senat fokussiert, hält Joithe das Ein-Euro-Job-Programm schon vom Ansatz her für einen Job-Killer. In der Tat war es die SPD-Grünen-Bundesregierung, die 2004 die Prüfkriterien des Sozialgesetzbuches liberalisierte, um so auch neue Einsatzmöglichkeiten für Zehntausende Billig-Jobber zu schaffen.
http://www.jungewelt.de/2005/11-26/018.php
Auftakt 12 Uhr am Spielbudenplatz
Hamburg. Schon zum vierten Mal findet am heutigen Samstag in Hamburg ein Bettlermarsch statt. So könne ein Zeichen der Solidarität gegen die Ausgrenzung armer Menschen gesetzt werden, erklärte die Obdachloseneinrichtung »Café mit Herz«, die 1 000 Teilnehmer erwartet. Kritisiert wird die Finanzierung von Prestigeprojekten, wie der Elbphilharmonie oder der Flaniermeile Jungfernstieg, während Sozialeinrichtungen schließen. Mit dabei sind die Schauspieler Ben Becker und Lilo Wanders sowie Künstler vom St.-Pauli-Theater, dem Operettenhaus und vom Tivoli. Auftakt: 12 Uhr am Spielbudenplatz. (jW)
http://www.jungewelt.de/2005/11-12/019.php