Hamburger Sparkasse diskriminierte klamme Kunden

In Hamburg erhalten arme oder überschuldete Kunden der Hamburger Sparkasse (HASPA) besondere Kontonummern, an denen Fachleute ihre Armut sofort erkennen können. Auf diesen Datenschutzskandal hat am Freitag das in der Hansestadt ansässige Onlineportal 0815-info.de aufmerksam gemacht. Die Kennzeichnung erfolge durch die ersten vier Ziffern einer Kontonummer, sagte Portalmitarbeiter Tilo Schönberg gegenüber junge Welt. Diese Ziffern werden sonst zur Kennzeichnung der jeweiligen Bankfiliale genutzt. Doch Bankkunden, denen ein Dispositionskredit verwehrt wurde, die arm oder überschuldet sind, erhalten schon seit 1996 den Sondercode 1199, und das, ohne über dessen Bedeutung informiert zu werden.

Aufgeflogen ist dieser Skandal, nachdem sich ein Erwerbsloser mehrfach erfolglos als Existenzgründer versucht hatte. Jedes Mal hatten sich potentielle Geschäftspartner zurückgezogen, wenn er ihnen seine Visitenkarte samt Kontonummer auf den Tisch legte. Mit Nachdruck befragte er daraufhin seinen zuständigen Bankfilialleiter, der ihm gegenüber schließlich diese besondere Bewandtnis des 1199-Codes einräumte.

Auch die Hamburger Datenschutzbehörde und die Pressestelle der HASPA haben diese Praxis inzwischen bestätigt. Es gebe den Code, um eine »wirtschaftlich vertretbare Bearbeitung« dieser Konten zu gewährleisten, sagte HASPA-Pressesprecherin Stefanie von Carlsburg gegenüber junge Welt. Doch diese Bedeutung sei in der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt gewesen, betonte Carlsburg, weshalb sie von einer Diskriminierung nicht sprechen wollte. Aus der Datenschutzbehörde hieß es, daß »die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen, wegen eines 1199er Kontos nicht benachteiligt zu werden, zumindest in der Vergangenheit nicht höher zu bewerten waren als die berechtigten Interessen der Hamburger Sparkasse an einer nach wirtschaftlichen Erwägungen vergebenen Kontonummer«. Carlsburg führte dazu aus, daß mit dem Code eine bessere Überwachung betroffener Guthabenkonten möglich wurde.

Plausibel ist das allerdings nicht, denn Kreditinstitute können jederzeit Zusatzinformationen zur Liquidität eines Kunden über die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) erhalten. Überweisungen oder Geldabhebungen, die ein Konto sprengen würden, werden automatisch gestoppt. Ein zusätzlicher ­Code hat also nur Sinn, wenn auch nichtberechtigte Personen Informationen über die Bonität eines Kunden erhalten sollen. Die Pressestelle der Berliner Sparkassen bestätigte denn auch, daß ihre Kunden nur Kontonummern nach fortlaufender Numerierung erhalten »um niemanden zu diskriminieren«. Demgegenüber sollen bei HASPA, dem größten Geldinstitut für Privatkunden in Hamburg, selbst Altkunden genötigt worden sein, nachträglich ein codiertes 1199er-Konto anzunehmen, wenn sie erwerbslos und anschließend Hartz-IV-Empfänger wurden. Sparkassen seien dazu verpflichtet, für jedermann und ohne Diskriminierung ein Konto einzurichten, betonte gegenüber junge Welt der bei ver.di zuständige Fachbereichsleiter Berthold Bose.

Doch nun ist Besserung in Sicht. In einer Krisensitzung wurde zwischen Datenschutzbehörde und HASPA am Freitag vereinbart, das Sondercode-Verfahren zu überprüfen. Datenschutzmitarbeiterin Elisabeth Duhr betonte gegenüber jW, daß ihre Behörde die HASPA zur Beendigung dieser Sondercode-Praxis aufgefordert habe. Wie die HASPA bis zu 9000 betroffenen Kunden dann allerdings Veränderungen bei ihren Kontonummern erklären will, die von diesem Code bisher nichts wußten, blieb dabei unklar.

Info: www.0815-info.de

Quelle: http://www.jungewelt.de/2006/09-16/027.php



Hamburgs Arbeitersamariterbund steigt aus dem Zwangsprogramm für Erwerbslose aus

In Hamburg ist ein weiterer Beschäftigungsträger aus dem Geschäft mit den Ein-Euro-Jobs ausgestiegen. Wie am Freitag bekannt wurde, hat sich der Arbeitersamariterbund ( ASB ) schon Ende letzter Woche aus diesem Bereich zurückgezogen. Nach Angaben von Geschäftsführer Knut Fleckenstein hat der ASB immer öfter die Erfahrung gemacht, daß für die Beratung oder die fachliche Qualifizierung der Betroffenen immer weniger Geld zur Verfügung steht. Für den ASB komme es aber nicht in Frage, Erwerbslose nur als billige Arbeitskräfte zu nutzen.

Der ASB hat nach eigenen Angaben fast den gesamten Betrag der »Fallpauschalen«, die er für seine rund 50 Ein-Euro-Jobber erhielt, in deren Fortbildung und Berufsförderung gesteckt. Dadurch sei es gelungen, fast jedem vierten zu einem festen Arbeitsplatz zu verhelfen. Weitere 15 Prozent seien vom ASB übernommen worden. Da jedoch die »Fallpauschalen« immer weiter reduziert würden, bleibe jetzt kaum noch etwas für die Qualifizierung der Erwerbslosen übrig. Andere Träger, wie die berüchtigte »Hamburger Arbeit- und Beschäftigungsgesellschaft« ( HAB ), verdienten viel Geld, indem sie möglichst viele Ein-Euro-Kräfte beschäftigten, aber fast nichts für diese ausgäben. Diesen Weg wolle der Hamburger ASB nicht mitgehen.

Der Hamburger DGB-Vorsitzende Erhard Pumm erklärte dazu, diese Jobs seien »schon im Ansatz eine Fehlkonstruktion«. Da aber jetzt auch Betreuungs- und Qualifikationsmöglichkeiten minimiert werden, sollten andere Träger dem ASB-Beispiel folgen. Sie sollten »aufhören, sich an diesem Wahnsinn zu beteiligen«.

Vor dem ASB hatten bereits der Sozialverband und der frühere Beschäftigungsträger ABAKUS eine Teilnahme am Ein-Euro-Job-Programm abgelehnt. Die ABAKUS-Mitarbeiter waren dabei besonders konsequent. Als reine Beschäftigungsgesellschaft, die zuvor im Hamburger Stadtteil Wandsbek Hunderte Mitarbeiter in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen beschäftigte, entließen sich die Festangestellten lieber selbst in die Erwerbslosigkeit, als etwa an dem Zwangsprogramm für die Ein-Euro-Jobber teilzunehmen. Auch etliche Stadtteileinrichtungen, wie etwa das große Hamburger Kommunikations- und Stadtteilzentrum Honigfabrik, weigern sich, Ein-Euro-Jobber zu beschäftigen.

http://www.jungewelt.de/2006/09-09/005.php



Gewerkschaften fordern Sofortprogramm für Ausbildung. Länder verschleiern Ausmaß des Lehrstellenmangels und lassen Betroffene in Warteschleifen sitzen

Angesichts der verheerenden Lage auf dem Ausbildungsmarkt – nach den am Freitag von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Zahlen sind auch im neuen Ausbildungsjahr noch immer 215 000 junge Menschen ohne Lehrstelle – haben Gewerkschaftsfunktionäre am Wochenende die Forderungen des DGB nach einem Sofortprogramm für Ausbildung unterstützt. Wie zuvor schon DGB-Vizechefin Ingrid Sehrbrock verlangten nun auch Frank Werneke, stellvertretende Vorsitzender von ver.di, und GEW-Chef Ulrich Thöne 50000 zusätzliche, also außerbetriebliche Ausbildungsplätze, die aus einem Teil des erwarteten Milliardenüberschusses der Bundesagentur für Arbeit finanziert werden könnten. Auch SPD-Fraktionschef Peter Struck und sogar der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU) unterstützen diese Forderung, deren Umsetzung nach Gewerkschaftsberechnungen 650 Millionen Euro kosten würde.

Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Nele Hirsch, hält dagegen ein solches Programm für nicht ausreichend. So könne die Lehrstellenkrise nicht gelöst werden, kritisierte Hirsch. Sie verlangte die Aufkündigung des »wirkungslosen Ausbildungspaktes« zwischen Wirtschaft und Regierung durch letztere und die Einführung einer gesetzlichen Umlagefinanzierung für die Ausbildung.

Doch dazu ist die Bundesregierung nicht bereit. Wie die bis 2005 amtierende SPD-Grünen-Regierung setzt sie lediglich auf »freiwillige Selbstverpflichtungen« durch die Wirtschaft. Gebracht hat das bisher nichts, denn auch nach den offiziellen Zahlen aus Nürnberg kommen in diesem Ausbildungsjahr auf rund 703000 Ausbildungsinteressenten nur 402000 betriebliche Ausbildungsplätze. Auch die Delegierten des DGB-Kongresses im März hatten deshalb die Forderung nach einer Ausbildungsumlage bekräftigt, mit der ausbildungswillige Betriebe bezuschußt würden, während die anderen bezahlen müßten. Die Gewerkschaftsoberen halten das aber offenbar für nicht durchsetzbar, weshalb sie nun schon seit Juli an ihrem Vorschlag für ein Sonderprogramm herumbasteln.

Daß ein solches Programm das Problem nicht löst, zeigt auch eine aktuelle Berechnung der Hamburger Gewerkschaftsjugend. Danach ist die Lage noch dramatischer, als die offiziellen Zahlen aus Nürnberg vermuten lassen. Allein in Hamburg wurden von fast 28000 Jugendlichen, die sich bei der Bundesagentur meldeten, für das laufende Ausbildungsjahr nur 7187 als Ausbildungsplatzbewerber anerkannt. Mehrere tausend wurden hingegen als »nicht ausbildungsreif« eingestuft und in sogenannte berufsvorbereitende Maßnahmen oder andere Warteschleifen gesteckt. Von den 7187 offiziell anerkannten Bewerbern waren 71 Prozent sogenannte Altbewerber, die schon in den letzten Jahren keinen Ausbildungsplatz gefunden hatten. Nur 35 Prozent der Bewerber eines Schuljahres landen also direkt in der dualen Berufsausbildung. Angesichts dessen, daß nur 16 Prozent aller ausbildungsberechtigten Betriebe tatsächlich Jugendliche in die Lehre nehmen, sei das nicht verwunderlich, konstatierte Olaf Schwede von der Gewerkschaftsjugend.

Deshalb hat der Hamburger DGB nun einen eigenen Forderungskatalog vorgestellt. Im Mittelpunkt steht dabei die Initiative für ein »Landesgesetz für eine nachfrageorientierte Kammerumlage, die ausbildende Unternehmen unterstützt und dem Ausbildungsengagement der anderen auf die Sprünge hilft«. Maßstab dafür müsse die Zahl der tatsächlich nicht versorgten Jugendlichen sein, sagte der Hamburger DGB-Chef Erhard Pumm.

http://www.jungewelt.de/2006/09-04/030.php



Hamburg: Bezieher von ALG II werden unter Druck gesetzt

Als »Hartz IV« in Kraft trat, geschah dies mit dem Versprechen, mehr Geld und Personal für Vermittlungsaktivitäten aufzuwenden. »Eingliederungsvereinbarungen« zwischen »erwerbsfähigen Hilfebedürftigen« und Bundesagentur für Arbeit sollten deshalb »paßgenau« festlegen, welche Leistungen der Erwerbsfähige zur Eingliederung erhält. Nachzulesen ist dies heute in Paragraph 15 des Sozialgesetzbuches II (SGB II). Doch es fehlt an Personal. So wurden Tausenden auch ohne individuelle Vereinbarungen zum Beispiel Ein-Euro-Jobs zugewiesen.

Zahlreiche Sozialgerichte haben inzwischen die Rechtswidrigkeit dieses Verfahrens festgestellt. Im »Job Center« für den Hamburger Stadtteil Bramfeld haben Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE) für das Problem nun eine praktische Lösung ohne zusätzlichen Personalaufwand gefunden. Eingliederungsvereinbarungen werden dort inzwischen im Massenverfahren erstellt, wie ARGE-Hamburg-Sprecher René Tollkühn gegenüber jW bestätigen mußte.

Doch auch dieses Verfahren ist nach Überzeugung von Ronald Wilken, Vorsitzender des Ortsverbandes Kirchdorf/Wilhelmsburg des Sozialverbandes Deutschland (SOVD), rechtswidrig. Es könne nicht sein, daß Erwerbslose zu Informationsveranstaltungen eingeladen werden, bei denen sie am Ende vorgefertigte Eingliederungsvereinbarungen unterschreiben müssen. Genau dies war einem von Wilkens Klienten wiederfahren.

Bei der in Rede stehenden Veranstaltung gab es zunächst Informationen zu den »Zumutbarkeitsregelungen«, zu Fördermöglichkeiten, »Bewerbungsverpflichtungen« und Trainingsmaßnahmen, die die ARGE vorhält. Immer mit dem Hinweis verbunden, daß einem Arbeitslosengeld-II-Bezieher Leistungskürzungen drohen, sollte er Angebote ausschlagen. Anschließend verteilten die Fallmanager Eingliederungsvereinbarungen, die – abgesehen von den Personaldaten – für alle Teilnehmer identisch waren. Nach kurzer Lesepause sollten die Papiere unterschrieben zurückgegeben werden. Mit ihrer Unterschrift verpflichteten sich die Betroffenen, an vorgeschlagenen Maßnahmen teilzunehmen und mindestens 15 Bewerbungen pro Monat anzufertigen. Wilkens Klient verweigerte die Unterschrift und verwies auf gesetzliche Bestimmungen. »Jetzt vertrete ich das Gesetz«, wurde er daraufhin barsch von einer Fallmanagerin angefahren, woraufhin der Arbeitslose dann doch, wenn auch unter Vorbehalt, unterschrieb.

ARGE-Sprecher Tollkühn versuchte gegenüber jW, diesen Fall von Einschüchterung herunterzuspielen: Die »Kunden« seien dankbar für solche Veranstaltungen, nach denen sie dann »selbstverständlich« zu Einzelgesprächen eingeladen würden. Doch auf eine Einladung wartet der Betroffene, der beim Sozialverband Rat suchte, trotz mehrfacher eigener Bemühungen seit Monaten vergeblich. Eine »Nichterfüllung der in der Eingliederungsvereinbarung festgelegten Pflichten« hätte indes sofort nach Unterschrift »leistungsrechtliche Folgen wie die Absenkung des ALG II« für ihn gehabt. So steht es jedenfalls in den Fachinformationen der ARGE für ihre Fallmanager.

http://www.jungewelt.de/2006/08-29/004.php

http://www.initiativenzeitung.org/nachricht/meldung/massenabfertigung-und-einschuechterung/



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Hamburgs Senat wegen Mißbrauchs von Billiglobs in der Kritik

Der Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs nimmt immer groteskere Formen an. Jetzt sollen in Hamburg Erwerbslose sogar regelmäßig den Jungfernstieg schrubben, wie dies zunächst der FDP-Bundestagsabgeordnete Burkhard Müller Sönksen und dann auch der CDU-Bürgerschaftsabgeordnete Klaus-Peter Hesse gefordert hatten. Müller-Sönksen griff bei einem Fototermin für die Bild-Zeitung selbst zu Schrubber und Wassereimer und reinigte (für ein paar Minuten) einige Ecken des Prachtboulevards. Diesem »Druck der Öffentlichkeit« gab am Freitag die Hamburger Wirtschaftsbehörde teilweise nach. Behördensprecher Arne von Maydell erklärte gegenüber junge Welt, daß für konkrete Projekte – wie zum Beispiel Großveranstaltungen – entsprechende Planungen für den Jungfernstieg schon erarbeitetet wurden, für die sich Beschäftigungsträger dann bewerben können.

Doch damit würde der CDU-Senat dem Mißbrauch von Ein-Euro-Jobs zustimmen, kritisierte dies umgehend DGB-Lokalchef Erhard Pumm. Er forderte, daß die Kriterien der »Zusätzlichkeit« und des »öffentlichen Interesses«, wie sie das Sozialgesetzbuch II (SGB II) vorschreibt, auch eingehalten werden. Mit diesen Kriterien soll verhindert werden, daß reguläre Arbeitsplätze, wie in diesem Fall bei der Stadtreinigung, durch die Billigjobs gefährdet oder verdrängt werden.

Doch die Hemmschwellen liegen immer niedriger. Längst werden in Hamburg Ein-Euro-Jobber auch für die Reinigung von U-Bahn-Waggons eingesetzt, und in etlichen Städten wurden Erwerbslose für Straßenreinigungstätigkeiten während der Fußball-WM zwangsverpflichtet. Im großen Stil und dauerhaft werden Jobber für Stadtreinigungstätigkeiten schon jetzt in Braunschweig eingesetzt, wo sie auf 2000 Straßen Müll sammeln, Graffiti wegschrubben und Unkraut jäten müssen. Im Arbeitsprojekt »Unser sauberes Braunschweig« sind regelmäßig bis zu 280 Billigjobber beschäftigt. Da sich viele Erwerbslose zunächst weigerten, diese Tätigkeiten auszuüben, hat Oberbürgermeister Gert Hoffmann (CDU) sogar einen Vertrag mit der ARGE abgeschlossen, nach dem »Arbeitsverweigerern« Kürzungen bei der Grundsicherung drohen, die »unmittelbar« und »konsequent« greifen sollen. Wenngleich nicht in diesem Ausmaß, sind Erwerbslose inzwischen auch in Wiesbaden, Essen und Osnabrück – obwohl dies ein klarer Gesetzesverstoß ist – für Straßenreinigungsarbeiten eingesetzt. In Dresden hat sich eine Beschäftigungsgesellschaft hingegen auf die Beseitigung von Hundekot auf den Straßen spezialisiert.

Positive Beispiele gibt es aber auch: In Berlin und im nordniedersächsischen Buxtehude weigerten sich Stadtreinigungen und Personalräte erfolgreich, entsprechenden Maßnahmen zuzustimmen. Die Personalräte sind mitbestimmungsberechtigt, wenn die Jobber direkt in die Stadtreinigung integriert werden.

http://www.jungewelt.de/2006/08-19/012.php



Vorbereitung von Herbstaktionen gegen Sozialkahlschlag kommt in Fahrt

Nach dem Beschluß des Deutschen Gewerkschaftsbundes ( DGB ), am 21. Oktober fünf Großdemonstrationen gegen die »Reformpolitik« der Bundesregierung durchzuführen, haben nun auch Sozial- und Erwerbsloseninitiativen mit der Vorbereitung von Herbstaktionen begonnen. Doch während der Koordinierungskreis (Kok) des »Aktionsbündnisses Sozialproteste« (ABSP) auf eine Beteiligung an den DGB-Demos orientiert, die in Dortmund, Frankfurt/Main, Stuttgart, München, und Berlin stattfinden sollen, planen Gruppen aus dem Umfeld der Montagsdemos mit Unterstützung der MLPD für den 16. September erneut einen eigenen Sternmarsch in Berlin. ABSP-Kok-Mitglied Edgar Schu nannte dies am Mittwoch gegenüber jW eine »bewußte und absichtsvolle Aktion zur Spaltung der sozialen Bewegung«. Eine offene Abstimmung über den Sternmarsch habe nicht stattgefunden, so Schu. Deshalb hätten unabhängige Initiativen keinen Einfluß auf Verlauf und Datum dieses Sternmarsches nehmen können. Der »Reformwalze« von Kabinett und Kapital könne man aber nur gemeinsam mit Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Sozialinitiativen, kirchlichen Gruppen und Jugendorganisationen wirkungsvoll entgegentreten. Näheres dazu soll auf einem ABSP-Treffen am 19. August in Braunschweig beschlossen werden.

Daß ein solch gleichberechtigtes Bündnis, anders als bei der Demonstration am 3.April 2004, tatsächlich zustande kommt, dafür stehen die Chancen nicht schlecht, denn inzwischen hat auch DGB-Vizechefin Annelie Buntenbach die Sozialinitiativen für Anfang September zu einem Koordinierungsgespräch eingeladen. Dort soll unter anderem über den Ablauf der Demos und die Redner gesprochen werden. Für eine Dachkampagne, die unterschiedliche Aktionsformen einzelner Gruppen einschließt, hatten sich zuvor Vertreter der Bundesarbeitsgemeinschaft Sozialhilfe- und Erwerbsloseninitiativen (BAG-SHI) bei einem ersten Vorbereitungstreffen in Frankfurt am Main ausgesprochen. Dort betonte Hans-Jürgen Urban von der Grundsatzkommission der IG Metall, im Mittelpunkt der gewerkschaftlichen Mobilisierung stünden eigene Modelle zu Renten und Gesundheit sowie die Forderungen nach einem gesetzlichen Mindestlohn und einer stärkeren Besteuerung der Unternehmen. Wie eine armutsfeste Grundsicherung konkret aussehen muß, bewegte hingegen Erwerbslosen- und Sozialinitiativen. DGB-Vize Buntenbach hat nun zugesagt, daß all diese Forderungen Teil der gemeinsamen Kampagne werden.

Eine Veränderung der Protestformen regte unterdessen Peter Grottian vom Berliner Sozialbündnis an. Um eine »gesamtgesellschaftliche Mobilisierung« gegen »menschenrechtlich unzumutbare Not« auszulösen, will Grottian im Vorfeld der DGB-Demos Hungerstreiks organisieren. Breite Bündnisse sollten diese dann unterstützen, was auch »persönliche oder kollektive Arbeitsniederlegungen« mit einschließen könne. Eine weitere Idee kam aus Göttingen: Bei einer Aktion »Erwerbslose fordern den Mindestlohn« sollen sich vom Arbeitslose ihrer Vermittlung in Niedriglohn- und Ein-Euro-Jobs widersetzen. Demgegenüber verlangte Angela Klein Netzwerk Euromärsche eine stärkere Berücksichtigung des Themas Arbeitszeitverkürzung. Gewerkschafter widersprachen dem jedoch, weshalb diese Forderung nun nicht explizit bei den Herbstaktionen auftaucht.

http://www.jungewelt.de/2006/08-10/032.php



Hamburg: Mitarbeitervertretungen bekämpfen Verdrängung regulärer Beschäftigung

In Hamburg hat die »Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen in der Diakonie« der weiteren Einstellung von Ein-Euro-Jobbern bei Trägern diakonischer Einrichtungen widersprochen. In einer jW vorliegenden, Stellungnahme, die am Freitag an alle Mitarbeitervertretungen (MAV) verschickt wurde, verweist die Arbeitsgemeinschaft auf Kirchengerichtsentscheidungen, die die Mitbestimmungsrechte der MAV bei der Schaffung dieser »Arbeitsgelegenheiten« stärken. Demnach haben MAV dabei nun fast immer ein Mitspracherecht.

Wie die Verwaltungs- und Arbeitsgerichte haben aber auch die Kirchengerichte solche Mitbestimmungsrechte davon abhängig gemacht, ob bei den Ein-Euro-Jobs eine »weisungsgebundene Tätigkeit« vorliegt. Praktisch heißt dies, daß die MAV nun in fast allen Fällen der Einrichtung solcher Jobs in ihren Einrichtungen widersprechen können, denn »nicht weisungsgebundene Tätigkeiten« gibt es in den diakonischen Einrichtungen nur auf der Ebene des Managements.

In einem erst kürzlich abgeschlossen Fall hatte ein Kirchengericht entschieden, daß eine solche Zustimmungsverweigerung auch dann Bestand habe, wenn Vertreter der Beschäftigten darauf verweisen, daß mit einem solchen Ein-Euro-Job keine zusätzlichen Aufgaben erfüllt werden. Paragraph 16, Absatz 3 des Sozialgesetzbuches schreibt diese »Zusätzlichkeit« vor. Eine »Benachteiligung vorhandener fester Mitarbeiter« sei dann gegeben, wenn auf den von den Arbeitsagenturen subventionierten Stellen ähnliche Tätigkeiten wie die des festangestellten Personals ausgeführt werden.

In Auswertung der Gerichtsentscheidungen drängt die Arbeitsgemeinschaft der diakonischen Mitarbeitervertretungen nun darauf, bereits vorhandene Ein-Euro-Jobs abzubauen. MAV, denen die Einrichtung solcher Jobs gar nicht mitgeteilt wurde, rät sie, das sogenannte Erörterungsrecht zu nutzen, um solchen Zwangsjobs gegebenenfalls noch nachträglich und »mangels ausreichender Begründung« zu widersprechen.

Vorstandstandsmitglieder der Hamburger Diakonie hatten erst kürzlich mehr Geld und »größere Planungssicherheit« für die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs gefordert.

http://www.jungewelt.de/2006/08-05/026.php



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Ex-DDR bleibt Deutschlands Mezzogiorno

Eine Wende am Arbeitsmarkt in den neuen Bundesländern ist nicht in Sicht. Wie das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) am Dienstag mitteilte, sinkt die Beschäftigtenzahl weiterhin dramatisch, die Unterbeschäftigung nimmt zu und die Arbeitslosigkeit stagniert auf hohem Niveau. Nach einer Institutsprognose wird es in den fünf Bundesländern im diesem Jahr etwa nur noch 5,54 Millionen Beschäftigte geben. Davon sind 1,6 Millionen un­terbeschäftigt, weitere 1,24 Millionen werden im Jahresmittel als arbeitslos registriert sein.

Damit bleibt die »Aufholjagd« für die neuen Bundesländer, wie sie Bundes- und Landespolitiker aller Parteien immer wieder vollmundig einforderten, erneut ohne Wirkung. Erst Ende Juni hatte das Institut prognostiziert, daß das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner in Ostdeutschland selbst im Jahr 2020 nur 64,7 Prozent des Westniveaus erreichen werde. Zudem resultieren Produktionszuwächse in den neuen Ländern laut der aktuellen Studie fast ausschließlich aus Steigerungen in der Arbeitsproduktivität, also aus Arbeitsverdichtung und Rationalisierung, während es Auftragserweiterungen kaum gibt. Arbeitslosigkeit kann so aber nicht reduziert werden. Das IWH rechnet nun für 2007 damit, daß die Zahl der registrierten Arbeitslosen auf 1,21 Millionen sinkt.

Billiglohnzone

Zum Stillstand kommt die Sonderentwicklung im Bausektor, der bis 2004 für leichte Entspannung am Arbeitsmarkt gesorgt hatte. Hier sank die Wertschöpfung schon 2005 um neun Prozent, während das Institut für 2006 und 2007 ein weiteres Minus von 6,5 Prozent voraussagt. Seinen Tribut fordert schließlich auch der Abbau von Stellen im öffentlichen Dienst, wo die Bruttowertschöpfung seit 2003 kontinuierlich sinkt. Auch die Steigerungsraten des Bruttoinlandsproduktes sinken. Nehmen die Experten für 2006 noch einen Steigerungswert von 1,4 Prozentpunkten an, so wird dieser für 2007 auf nur noch 0,6 Prozent geschätzt.

Dafür machen die bürgerlichen Wirtschaftswissenschaftler nun »allgemeine Strukturschwächen« in der Region und einen Rückgang der Investitionen verantwortlich. Positiv heben sie hingegen hervor, daß die Kostenbelastung für die Unternehmer gesunken sei. Doch geringere Lohnstückkosten bezahlen die Beschäftigten mit Lohnverzicht und einer größeren Arbeitsverdichtung. Immer mehr Unternehmen steigen zudem aus der Tarifbindung aus. Im Jahr 2005 unterlagen im verarbeitenden Gewerbe der neuen Bundesländer nur noch 17 Prozent aller Betriebe einem Branchentarifvertrag. Rund 44 Prozent dieser Betriebe hatten überhaupt keine tarifliche Orientierung mehr.

Kaum Binnennachfrage

Positiv hoben die Wirtschaftsexperten außerdem gestiegene Warenausfuhren ins Ausland hervor, wo die Region vom Außenhandel mit den neuen Mitgliedsstaaten in Mittelosteuropa profitiert. Gemessen am Gesamtexport liegt der entsprechende Anteil in den neuen Ländern bei 14,3 Prozent, während er in den alten Bundesländern nur 8,2 Prozentpunkte erreichte. Doch den dramatischen Rückgang der Binnennachfrage – vor allem durch eine negative Einkommensentwicklung – kann das nicht kompensieren. In den fünf Ländern sind inzwischen 1,8 Millionen Personen und damit jeder dritte Erwerbstätige im Niedriglohnbereich beschäftigt oder in Teilzeit mit Löhnen, die einem Niedriglohn entsprechen. Die Anzahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter, stieg jetzt sogar um weitere 30000 auf nunmehr 520000 Menschen an. Über 100000 Menschen waren zudem schon 2005 in sogenannten Ein-Euro-Jobs beschäftigt, die zwar einerseits die Arbeitslosenstatistik schönen, aber andererseits ebenfalls dem Niedriglohnbereich zugerechnet werden müssen. Auch gestiegene Kosten für die Lebenshaltung haben nach Aussage des Instituts die Binnennachfrage geschwächt. Restriktive Finanzpolitik der öffentlichen Hand kommt dann noch dazu.

Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hat deshalb nun die Bundesregierung aufgefordert, ihr Reformtempo zu steigern. »Nur wenn die Reformen greifen, hätten auch die ostdeutschen Länder eine Chance, wirtschaftlich aufzuholen«, sagte Althaus am Mittwoch dem Handelsblatt. Einen Vorschlag des Ostbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Tiefensee (SPD), jetzt nur noch Wachstumskerne öffentlich zu fördern, lehnte Althaus hingegen ab.

Demgegenüber erklärte die mittelstandspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Sabine Zimmermann, auf Anfrage von junge Welt, daß die IWH-Konjunkturprognose vor allem beweise, daß ein »neoliberal-angebotsorientierter Kurs in der Wirtschaftspolitik« nur Fehlschläge produziere. Eine reine Exportorientierung lehnte Zimmermann ab, die statt dessen eine Stärkung der Kaufkraft vor allem durch kommunale Investitionen einforderte. Noch 1992 hätten diese für die fünf Länder bei einem Wert von fast zehn Milliarden Euro gelegen, der inzwischen aber auf ein Drittel gesunken sei. Dafür trage vor allem die Bundesregierung Verantwortung, die durch Steuersenkungen für Unternehmen, die Finanzmisere der Kommunen mit ausgelöst habe. Zimmermann kritisierte außerdem, daß ab 2007 Fördermittel der Europäischen Union für die neuen Bundesländer um 3,7 Milliarden Euro gekürzt werden sollen. Sie forderte einen Ausgleich durch den Bund.

http://www.jungewelt.de/2006/07-27/018.php



Obwohl die Therapie auf der ganzen Linie versagt hat, wollen Hamburgs Wirtschaftsbehörde und Diakonie die Dosis erhöhen

In Hamburg ist das Ein-Euro-Job-Programm durchweg gescheitert. Das ist das Ergebnis zweier Studien, die in dieser Woche von der Wirtschaftsbehörde und dem Diakonischen Werk vorgelegt wurden. Dennoch beginnt nun in der Hansestadt ein Streit darum, wie aus diesem wirkungslosen Zwangsmittel doch noch ein »Instrument aktiver Arbeitsmarktpolitik« werden könnte. Als Lobbyist der Beschäftigungsträger tritt dabei die Diakonie auf, die mehr Geld forderte. In der Wirtschaftsbehörde setzt man hingegen auf ein besseres Zuweisungsverfahren, das deshalb nun auf einen privaten Träger übertragen werden sollen.

Den Interessen der Erwerbslosen wird beides nicht gerecht, wie die bundesweit offenbar einmaligen Studien belegen. Demnach gibt es in Hamburg zur Zeit 14000 Ein-Euro-Stellen. Doch um diese zu belegen, mußten 2005 fast 62000 Erwerbslose zugewiesen werden, von denen sich aber 30000 weigerten, den Zwangsjob anzunehmen. Eine beeindruckende Zahl, denn ein solches Verhalten ist mit Leistungskürzungen beim Arbeitslosengeld (ALG) II bedroht. Doch selbst bei den insgesamt 23000 Erwerbslosen, die 2005 eine solche Beschäftigung antraten, war das Durchhaltevermögen nicht groß. Bei den Jugendlichen brach zum Beispiel jeder zweite eine solche Maßnahme nach zwei bis drei Monaten ab, obwohl auch dies mit Leistungskürzungen bestraft wird. Unter den Erwachsenen kam nicht mal jeder vierte auf die Förderungshöchstdauer von zehn Monaten. Etwa 30 Prozent von ihnen meldete sich krank.

Diese vernichtenden Daten will die Wirtschaftsbehörde nun dadurch aufwerten, daß sie eigene Integrationserfolge hochrechnet. Der Anteil der ehemals Erwerbslosen, die im Anschluß an eine solche Maßnahme einen festen Job gefunden hätten, liege bei 20,3 Prozent, hieß es. Doch diese Zahl muß in Frage gestellt werden, denn sie stammt von Trägern, die ein Interesse daran haben, Erfolge nachzuweisen. Ein Abgleich mit den Daten der Agentur für Arbeit ergab schnell, daß nicht einmal elf Prozent nach ihrer Zeit als Jobber aus der Arbeitslosenstatistik verschwunden waren. Doch von diesen war rund die Hälfte schon nach sechs Monaten erneut als arbeitslos registriert, während sich andere in so schlechten Beschäftigungsverhältnissen wiederfanden, daß auch weiterhin ALG II zur Lebenssicherung gezahlt werden mußte. Wiederum andere traten die Flucht in sogenannte Maßnahmen der Existenzgründung an. Im Ergebnis ist das Ganze ein Null-Summenspiel.

Doch dafür wollen die Träger nun mehr Geld haben, weil sie angeblich nur dann »qualifizierte Arbeitsgelegenheiten« schaffen können. Bislang erhielten sie pro Jobber einen monatlichen Zuschuß von durchschnittlich 425 Euro. Für die Stadt summiert sich das auf 62,5 Millionen Euro im Jahr. Das reicht der Diakonie allerdings noch nicht. Vorstandsfrau Gabi Brasch und ihr neuer Fachreferent Dirk Hauer forderten am Donnerstag nicht nur feste Vereinbarungen über die Vergabe von Stellenkontingenten, sondern auch mehr Geld.

http://www.jungewelt.de/2006/07-15/050.php



Hamburger Studie belegt schlechte Qualität von Ein-Euro-Jobs

Als erstes Bundesland hat Hamburg in dieser Woche eine Studie zur Auswertung bisheriger Erfahrungen mit den so genannten Arbeitsgelegenheiten vorgelegt. Besser bekannt sind diese als»Ein-Euro-Jobs«.

Für Ein-Euro-Jobs gibt es inzwischen allein in Hamburg rund 14 000 Angebote. Doch um diese tatsächlich zu besetzen, musste die zuständige Arbeitsgemeinschaft (ARGE) allein 2005 rund 62000 Erwerbslose an die Beschäftigungsträger zuweisen. Denn während sich in rund 9000 Fällen die Zuweisung als fehlerhaft erwies, lehnten etwa 30 000 Erwerbslose die Übernahme eines solchen Ein-Euro-Jobs einfach ab, obwohl ihnen dies Kürzungen bei der Grundsicherung bringt. Das aber, so die Studie, lasse deutlich erkennen, dass auch das bisherige Zuweisungsverfahren für die Jobs weder den Bedürfnissen der Erwerbslosen noch denen des Arbeitsmarktes entspricht.

Doch die geringe Resonanz hat nicht nur damit zu tun. Gestern kritisierten Vertreter des Diakonischen Werkes auch die Qualität der angebotenen Jobs. Von den 23 000 Erwerbslosen, die im Jahr 2005 einen Ein-Euro-Job tatsächlich antraten, haben nicht mal ein Viertel ihre Förderungshöchstdauer von zehn Monaten ausgeschöpft. Vor allem Jugendliche lehnen die Maßnahmen komplett ab. Jeder Zweite bricht bereits nach drei Monaten ab. Doch auch im Erwachsenenbereich wurden durchschnittlich nur 70 Prozent der wöchentlich angebotenen Arbeitszeit ausgeschöpft, weshalb sich auch die durchschnittliche ausgezahlte Mehraufwandspauschale, die eigentlich bei 210 Euro pro Jobber liegt, auf 149 Euro reduziert habe.

Von den 14 000 Stellen waren im Jahresmittel nur 9000 belegt. Die Kosten dafür liegen pro Stelle und Träger sowie zuzüglich der Mehraufwandspauschalen durchschnittlich bei monatlich 425 Euro. Damit müssen sich die Beschäftigungsträger selbst finanzieren. Insgesamt wendet Hamburg pro Jahr rund 62,5 Millionen Euro auf.
Dem steht aber nur ein bescheidener Integrationserfolg in den Arbeitsmarkt entgegen. Nach offiziellen Angaben finden 20,3 Prozent durch Ein-Euro-Jobs eine feste Stelle. Doch selbst von diesen Neuarbeitnehmern sind im Anschluss noch rund die Hälfte auf eine zusätzliche staatliche Unterstützung zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts angewiesen. Stichproben ergaben zudem, dass nach sechs Monaten ein Teil erneut erwerbslos geworden ist.

Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) will die Zuweisung von Ein-Euro-Jobbern zur Verbesserung der Statistik nun an die städtische Hamburger Arbeit ( HAB ) ausgliedern. Doch die HAB ist selbst ein Beschäftigungsträger. Die Diakonie kritisierte, dass nun ein Mitkonkurrent zur obersten Verteilungs- und Kontrollinstanz für alle Ein-Euro-Jobs in Hamburg wird. Stattdessen könne mit einem neuen Vergabeverfahren, das auf Vereinbarungen zur Qualität der Maßnahmen beruht, auch hochwertigere Ein-Euro-Stellen geschaffen werden. Die, so die Diakonie, stoßen dann auch bei den Erwerbslosen auf eine höhere Resonanz.

Quelle: Printausgabe Neues Deutschland vom 14. Juli 2006, Seite 5



Für Hunde und Katzen im Tierheim hat Hamburg mehr Geld als für Langzeitarbeitslose

Für einen Hund oder eine Katze im Tierheim gibt Hamburg mehr Geld aus als für einen Langzeitarbeitslosen. 570 Euro zahlt die Stadt monatlich pro Tier – 125 Euro mehr als Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II bekommen. Das allerdings reicht dem örtlichen Tierschutzverein (HTV) nicht, er forderte jetzt eine Erhöhung des monatlichen Zuschusses für die Grundversorgung der Kleintiere auf rund 700 Euro. Ausgerechnet einem CDU-Bürgerschaftsabgeordneten blieb es vorbehalten, auf diesen Skandal aufmerksam zu machen.

Die Forderung des HTV sei »unverhältnismäßig« und mit Blick auf ALG-II-Bezieher geradezu »absurd«, kritisierte der CDU-Politiker -Thies Goldberg laut einem Bericht des Hamburger Abendblatts. Der HTV-Vorsitzende Wolfgang Poggendorf sieht das anders: Für die »artgerechte Unterbringung« und Versorgung der Tiere entstünden hohe Kosten. Sein Verein sei gerne bereit, die Kalkulationen offenzulegen. Zusatzkosten seien außerdem durch verwahrloste Fund- und Beobachtungstiere entstanden, deren Grundsicherung schon jetzt nur durch zusätzliche Spenden sichergestellt werden könne. Das Spendenaufkommen gehe aber zurück, da die wirtschaftliche Lage schlecht sei und viele Menschen keine Arbeit hätten.

Für ALG-II-Bezieher ist es seit dem 1. Juli noch schlimmer geworden. Die Wirtschaftsbehörde will Ein-Euro-Jobbern zusätzlich zur Grundsicherung nur noch maximal 150 statt wie bisher 210 Euro im Monat auszahlen. Die Absenkung wird damit begründet, daß im Durchschnitt tatsächlich nur 150 Euro gezahlt worden seien, weil an Urlaubs- und Krankheitstagen der Zuschuß gestrichen wird.

Doch die tatsächlichen Mehrkosten aus der Zwangsarbeit laufen auch an solchen Tagen weiter, entgegnen Hamburger Erwerbsloseninitiativen sowie das Diakonische Werk, die zudem auf Kostensteigerungen im öffentlichen Nahverkehr hinweisen. Sie bezeichneten die Kürzungen deshalb auch als »sozialpolitisch unangemessen« sowie »rechtlich zweifelhaft«. Betroffenen wird geraten, die Differenz zu ihren tatsächlichen Kosten notfalls einzuklagen.

http://www.jungewelt.de/2006/07-03/026.php



In Schleswig-Holstein sind vier Vorstandsmitglieder der Wahlalternative zurückgetreten. Ein Gespräch mit Lorenz Gösta Beutin

* Lorenz Gösta Beutin ist Landessprecher der WASG in Schleswig-Holstein

F: Am Dienstag sind vier Mitglieder des Landesvorstandes der Wahlalternative Arbeit und soziale Gerechtigkeit in Schleswig-Holstein zurückgetreten. Wie kam es dazu?

Die Zurückgetretenen, ich gehöre nicht dazu, erklärten, daß der Anlaß für den Rücktritt der Verlauf einer Landesratssitzung eine Woche zuvor war. Dort stand die Acht-Euro-Mindestlohnkampagne der Linkspartei auf der Tagesordnung. Die Vertreter einiger Kreisverbände warfen die Frage auf, ob acht Euro ausreichend sind. Auf der Demo am 3. Juni in Berlin wurden zum Beispiel zehn Euro gefordert. Thematisiert wurde auch die Gefahr der weiteren Senkung der ALG-II-Sätze, die die Neoliberalen im Falle einer zu niedrigen Forderung mit dem »Lohnabstandsgebot« begründen könnten.

F: Was fordert denn die WASG?

Im Parteiprogramm fordern wir einen monatlichen Mindestlohn von 1500 Euro. Bei einer 35-Stunden-Woche entspricht das in etwa der Forderung nach zehn Euro in der Stunde. Auch die Linkspartei hatte in ihrem Wahlprogramm noch 1400 Euro gefordert. Acht Euro in der Stunde liegen aber unter diesem Betrag. Eine Reihe von Landesratsmitgliedern war der Meinung, daß wir die Kampagne der Linkspartei nicht mittragen können. Andere, darunter alle Mitglieder des Landesvorstandes, forderten, daß wir trotz der Kritik gemeinsame Aktivitäten hierzu mit der Linkspartei durchführen sollten. Es handelte sich um eine ganz normale Parteidebatte.

F: Warum dann aber der Rücktritt von vier Vorstandsmitgliedern?

Unterschwellig ging es darum, ob sich die WASG weiter als eigenständige Partei begreift, die auch eigene Positionen hat. Dem steht die Meinung gegenüber, daß wir politische Fragen aus dem Blickwinkel der Einheit mit der Linkspartei zu beantworten hätten. Doch diese Frage der Einheit soll ja gerade im Parteibildungsprozeß beantwortet werden. Da müssen wir klare inhaltliche Positionen entwickeln, die an der Basis zuvor diskutiert worden sind. Nur so entsteht Glaubwürdigkeit. Das ist der Kern des Konflikts, der sich so nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern auch in anderen Ländern stellt.

F: Wie wollen Sie denn diese Glaubwürdigkeit erreichen?

Wir haben am Mittwoch eine Erklärung veröffentlicht, in der wir unter anderem für Mindestbedingungen bei Regierungsbeteiligungen eintreten – kein Sozialabbau, keine Privatisierungen, keine Kriegseinsätze. Das wird aus unserer Sicht eine wichtige Debatte in diesem Parteibildungsprozeß sein. Zum anderen muß durch Programm, Satzung und Statut abgesichert werden, daß es sich um ein neues Projekt handelt, das wirklich die Mitglieder beteiligen will. Wir fordern die Trennung von Amt und Mandat, die paritätische Besetzung der Gremien und Vorstände für eine Übergangszeit sowie die Absicherung der Beteiligungsmöglichkeiten von Mitgliedern befreundeter Parteien oder sozialer Bewegungen – wie es ja Anspruch der neuen Partei sein soll.

F: Aus dem Kreis der Zurückgetretenen hört man, daß dies eine unpolitische Haltung sei, welche die WASG letztlich politikunfähig mache.

Kontroverse Debatten gehören zum Selbstverständnis unserer Wahlalternative, die sich doch stets als linke Sammlungsbewegung verstanden hat. Mit »Politikunfähigkeit« hat das nichts zu tun. Eher damit, daß wir keine geschliffene Funktionärspartei sein wollen.

F: Die Zurückgetretenen sprechen von einer Allianz antikapitalistischer und basisdemokratisch orientierter Mitglieder in Schleswig-Holstein, deren gemeinsames Ziel es sei, den Parteibildungsprozeß zu stoppen und die realpolitisch orientierten Mitglieder herauszudrängen. Auch die Debatte zur Regierungsbeteiligung in Berlin hätte dies gezeigt.

Das ist eine Fehleinschätzung, denn in Schleswig-Holstein sind wir fast alle für eine neue linke Partei, die sich aus WASG, Linkspartei.PDS und weiteren Kräften herausbildet. Doch ein solcher Prozeß muß fair und demokratisch verlaufen, sonst schlägt die Stunde der Ankommer und Opportunisten. Das betrifft dann auch Berlin. Das ist ein politischer Konflikt, der nicht administrativ gelöst werden kann. Als Oppositionskraft können wir nur erfolgreich sein, wenn wir die neue linke Partei als Sammlungsbewegung verstehen, in der eine Pluralität von bürgerlichen Humanisten und sozialen Christen bis zu Sozialisten und Kommunisten ihren Platz hat.

http://www.jungewelt.de/2006/06-23/063.php



Hamburger Wirtschaftssenator mit neuem Konzept zum Aufdecken von »Leistungsmißbrauch« durch Erwerbslose

Mit einem »Aktionsplan zur Verbesserung der Handlungsfähigkeit« für die städtische Arbeitsgemeinschaft (ARGE) SGB II will Hamburgs Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) den Druck auf Erwerbslose erhöhen. Wie jetzt bekannt wurde, soll die ARGE als Sofortmaßnahme 180 neue Mitarbeiter einstellen dürfen, deren Gesamtzahl sich damit auf 1600 erhöht. Die Hauptaufgabe des neuen Personals sieht Uldall dabei im Aufspüren von Leistungsmißbrauch, so daß Zuwendungen gekürzt werden können. Außerdem soll ein privater Träger, die Beschäftigungsgesellschaft »Hamburger Arbeit« ( HAB ), das Vermittlungsmonopol für die staatlich finanzierten Zwangsarbeitsverhältnisse, die sogenannten Ein-Euro-Jobs, erhalten. Bislang sind nicht alle der gegenwärtig 10000 Ein-Euro-Job-Stellen in Hamburg besetzt, weil sich immer mehr Erwerbslose weigern, solche Stellen anzutreten – selbst, wenn ihnen dann Zuwendungen gestrichen werden. Die HAB soll Betroffene künftig auch in ihren Wohnungen aufsuchen dürfen, um sie noch stärker unter Druck zu setzen.

Davon sind in der Hansestadt 146000 Erwerbslose in 114000 Bedarfsgemeinschaften betroffen. Zwischen Januar und Mai 2006 konnten die Vermittler »nur« 5633 Sanktionen gegen angebliche Betrüger und Arbeitsverweigerer durchdrücken. Das reicht dem selbsternannten Botschafter der Initiative »Neue soziale Marktwirtschaft« Uldall längst nicht aus. Er hält seine Mitarbeiter dazu an, ihre Klienten schon bei der Beantragung von Arbeitslosengeld stärker auf »Selbsthilfemöglichkeiten« zu verweisen. Die zusätzlich eingestellten Schnüffler sollen eheähnliche Gemeinschaften durch vermehrte Hausbesuche aufspüren, damit denen Leistungen gekürzt oder ganz gestrichen werden können. Für diesen enormen Zusatzaufwand ist offenbar reichlich Geld vorhanden – und auch für die weitere Schulung der Mitarbeiter.

Doch das ehrgeizige Programm stößt auf Widerstand. Die Vergabe des Zuweisungsmanagements für die Ein-Euro-Jobs an einen einzigen Träger, der selbst etwa 1700 solcher »Arbeitsmöglichkeiten« verwaltet und deshalb an ihnen ein starkes ökonomisches Eigeninteresse hat, ist rechtlich fragwürdig. Da werde der Bock zum Gärtner gemacht, kritisierte etwa Wolfgang Joithe vom Erwerbslosenverein Peng e.V. Rund 440 Euro Fallkostenpauschale kassiert die HAB schon jetzt pro Monat und Jobber – zusätzlich zu dem, was als Mehraufwandspauschale für die Erwerbslosen gedacht ist. Ein lukratives Geschäft. Und nun kommt auch noch Geld und Personal dafür dazu, daß man sich die Billigarbeiter künftig auch selbst zuweist. Dafür ist die HAB dann auch bereit, im Dienste des Senats die Privatsphäre von Erwerbslosen zu verletzen und in schlimmster Vertretermanier deren Wohnungen zu belagern.

Grüne und SPD beklagen unterdessen, daß mit dem neuen Konzept ein Kerngedanke der Hartz-Gesetze außer Kraft gesetzt werde. Sie hatten den Arbeitslosen seinerzeit versprochen, in Sachen Jobvermittlung würden ihnen künftig auf ihr persönliches Profil zugeschnittene Dienstleistungen von sagenhafter Qualität und aus einer Hand geboten. Dies sieht die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Gudrun Köncke durch Uldalls neues Konzept gefährdet. Daß solche Forderungen des Sozialgesetzbuches in der Praxis schon jetzt kaum eine Rolle spielen, wußte
Köncke offenbar nicht. Ebenso aburd muß Erwerbslosen das Gejammer anderer Beschäftigungsträger erscheinen, die sich gegenüber der HAB benachteiligt fühlen und »Wettbewerbsverstöße« monieren.

http://www.jungewelt.de/2006/06-19/029.php



Hamburger Senat verpflichtet Ein-Euro-Jobber zum Praktikum als Straßenfeger

In Hamburg werden Ein-Euro-Jobber während der Fußball-Weltmeisterschaft als Straßenkehrer bei der Stadtreinigung eingesetzt. Für ver.di-Fachbereichsleiter Roland Kohsiek ein klarer Rechtsbruch, wie er am Donnerstag gegenüber jW hervorhob, denn durch der Einsatz der fast 60 Jobber würden nur Regelaufgaben der Stadtreinigung übernommen, was durch das »Zusätzlichkeitskriterium« des Sozialgesetzbuches II (SGB II) eigentlich ausgeschlossen sei.

Doch es geht nicht nur um Straßenkehrer, denn nach jW vorliegenden Informationen hat die Stadtreinigung solche Jobber inzwischen sogar im eigenen »Overhead« eingesetzt, wo sie Planungstätigkeiten koordinieren. Um diesen Mißbrauch zu verschleiern, wurde der Einsatz als »Praktikum« für Beschäftigte unterschiedlicher Beschäftigungsträger definiert. Bei Praktika hat die Stadtreinigung zudem die Möglichkeit, Arbeitszeitregelungen für Ein-Euro-Jobber, die maximal 30 Stunden in der Woche arbeiten dürfen, außer Kraft zu setzen. Praktikanten arbeiten Vollzeit. Wie die Jobber erhalten sie eine Aufwandspauschale von maximal 1,70 Euro in der Stunde.

Bestehe ein solcher zusätzlicher Personalbedarf, hätte dieser durch reguläre Einstellungen gedeckt werden müssen, sagte der Hamburger DGB-Chef Erhard Pumm. Pumm befürchtet, daß der Einsatz der Jobber auch vorhandene Arbeitsstellen bedroht. Weder Aufsichtsrat noch Personalrat wurden zuvor informiert. Um das Betriebsverfassungsgesetz zu umgehen, kamen die Jobber über den Umweg einer Tochtergesellschaft, für die der Personalrat nicht zuständig ist.

Unterdessen verteidigte die aufsichtsführende Hamburger Wirtschaftsbehörde den Einsatz. Andere Städte würden das auch machen, sagte Sprecher Arne Maydell. Das hamburger Beispiel ist kein Einzelfall. Eine Überprüfung des Bundesrechnungshofes hatte kürzlich ergeben, daß bei einem Viertel der bei Kommunen oder Kommunalbetrieben eingesetzten Jobber die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten werden.

http://www.jungewelt.de/2006/06-09/030.php



In Hamburg werden Erwerbslose zum Bestandteil einer Bühnenshow gemacht. Öffentlich sollen sie sich Ein-Euro-Jobs aussuchen

Der gewerkschaftliche Erwerbslosenrat in Hamburg hat am Mittwoch nachmittag mit einer Aktion gegen die Zurschaustellung von Erwerbslosen auf öffentlichen Marktplätzen protestiert. Der moderne Sklavenmarkt, Job-Karawane genannt, wird in der Hansestadt seit Wochen durch die örtliche ARGE, die die Umsetzung der Hartz-IV-Gesetze organisiert, durchgeführt. Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) werden von der ARGE schriftlich aufgefordert, sich an der Aktion zu beteiligen. In aller Öffentlichkeit sollen sie sich auf Angebote von Zeitarbeitsfirmen auf Ein-Euro-Jobs einlassen. Auch der Austausch von persönlichen Daten und Bewerbungsunterlagen erfolgt mitten im Einkaufsgewühl. Zum Programm dieser ganztägigen Veranstaltungen, die mit Vorliebe in Flanier- und Konsummeilen großer Einkaufszentren stattfinden, gehören auch Bühnenvorstellungen, auf denen sich die Erwerbslosen dann – zur Belustigung des Publikums – durch professionelle Animateure bearbeiten lassen müssen.

Als eine »entwürdigende und sinnlose Showveranstaltung« kritisierte der linke Bundestagsabgeordnete Herbert Schui (WASG) die Aktion. Er hatte sich zuvor bereits Veranstaltungen der Job-Karawane im Nobelstadtteil Poppenbüttel angesehen. Anfang Mai wechselt der Job-Circus von dort in das ebenso noble Elbe-Einkaufszentrum in Groß Flottbek. Schui kritisierte nicht nur die »öffentliche Bloßstellung von Erwerblosen«, sondern auch die Qualität der »Jobangebote«, die fast ausnahmslos ein wirkliches Auskommen nicht sichern würden.

Darauf verwies auch Wolfgang Joithe, Sprecher der Linkspartei-Arbeitsgemeinschaft »Arbeit und Armut in Hamburg«, der während der Protestaktion am Mittwoch Arbeits-Lose verteilte, um darauf hinzuweisen, daß die Karawane reale Stellenvermittlung nur suggeriere. Gegenüber junge Welt verwies er in diesem Zusammenhang auf aktuelle »Job-Highlights« der Karawane wie etwa das Angebot einer Zeitarbeitsfirma, die einen »Kofferträger auf 400-Euro-Basis« suchte, oder das Angebot eines Ein-Euro-Job-Trägers, der Erwerbslose – möglichst »45 plus« – für das »Tragen von Einkaufstüten bis zur Wohnungstür« ködern wollte. Mitglieder des Erwerbslosenrats forderten daraufhin den sofortigen Abbruch der Veranstaltung, weil diese die Erwerblosen, und noch dazu öffentlich, verhöhne.

Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) läßt diese Kritik kalt. Er sieht in der Karawane-Veranstaltung eine »innovative Aktion« der ihm unterstellten Behörde, der er ausdrücklich für die Bemühungen dankte. In einem schriftlichen Grußwort, das an Passanten verteilt wurde, tut der Senator so, als ginge es nicht um prekäre Billigarbeitsplätze, sondern um sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze im aufblühenden Logistikbereich der Stadt. So dürfte die Show sowohl in Poppenbüttel als auch demnächst in Groß Flottbek ihre Wirkung nicht verfehlen. Beide Stadtteile gehören zum wohlhabenden Speckgürtel im äußersten Nordosten und Westen der Stadt, in denen es zwar kaum Erwerbslose gibt, doch dafür umso mehr Wähler der CDU. Denen will Uldalls Behörde wohl auch demonstrieren, wie aktiv sie Müßiggang bei Erwerbslosen bekämpft, in dem man diese »fördert«, vor allem aber »fordert«.

http://www.jungewelt.de/2006/04-28/020.php



Aus unserer Reihe »Die beliebtesten Ein-Euro-Jobs«: Hamburgerin sollte Safaribegleiterin in Uganda werden

In Hamburg hat die Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE), die für die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zuständig ist, eine Erwerbslose auf eine Arbeitsstelle in Uganda zu vermitteln versucht. Als »Fachkraft zur Begleitung von Safaris zu Gorillas und Schimpansen« sollte sie für satte 300 Dollar (249 Euro) Monatslohn »abseits der üblichen Touristenpfade« aktiv werden. Dem Anschreiben, in dem die Betroffene von dem »Vermittlungsvorschlag« informiert wurde, war auch eine »Rechtsfolgenbelehrung« beigelegt. Darin hieß es, bei Nichtannahme des Angebots drohe eine Kürzung der Stütze um 30 Prozent. Was wie eine Zeitungsente klingt und der ungläubigen Hamburger Öffentlichkeit Anfang dieser Woche bekannt wurde, hat nun ein parlamentarisches Nachspiel. Mit einem Eilantrag haben sich Hamburger Erwerblose am Dienstag abend an den Eingabeausschuß der Bürgerschaft gewandt, damit das Parlament solch »rechtswidriges Vorgehen« sofort stoppe.

Doch gestoppt hat den Vorgang zunächst die betroffene 31jährige arbeitslose Touristik-Fachfrau selbst. Sie wies den Vermittlungsvorschlag der ARGE unter Hinweis auf die Gefahrenlage in Uganda zurück und übermittelte ihrer Fallmanagerin die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in Berlin. Darin warnt die Berliner Behörde vor Reisen in das ostafrikanische Land, weil dort mit »Übergriffen auf Touristen« durch Angehörige der »Lord Resistance«-Rebellenarmee zu rechnen sei. Dringend wird vor Reisen in die Nationalparks des Landes gewarnt, die den Rebellen als Aufmarschgebiet dienen und in denen zudem mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen südsudanesischen und ostugandischen Völkern zu rechnen sei. Doch genau solche Parks gehören zu den Reisezielen der »African Nature Conservation«, das als »junges Unternehmen« mit Sitz in Kampala die Hamburger ARGE um eine »zuverlässige Mitarbeiterin« für die Betreuung deutscher Reisegäste bat.

Nach Ansicht von ARGE-Sprecher Uwe Ihnen ist die Bedienung solcher Anfragen grundsätzlich zulässig. Nur der Mitversand einer Rechtsfolgenbelehrung sei ein Fehler gewesen, räumte er ein. Die zuständige Fallmanagerin habe die Gefahrenlage in Uganda und damit die Zumutbarkeit eines solchen Vermittlungsvorschlages falsch eingeschätzt. Daß auch die Tatsache dagegen spricht, daß es sich bei dem Job in Uganda keineswegs um eine Arbeit handelt, die im öffentlichen Interesse liegt, ist für Ihnen offenbar nebensächlich. Die »Ein-Euro-Jobs« waren vom Arbeitsministerium unter Wolfgang Clement (SPD) schließlich offiziell unter eben dieser Maßgabe eingeführt worden. Damit sollte angeblich verhindert werden, daß ihre Etablierung zum Abbau regulärer Beschäftigung führt.

http://www.jungewelt.de/2006/03-23/003.php



In Hamburg werden Ein-Euro-Jobber zum Müllsammeln eingesetzt. Scharfe Kritik von ver.di

Auch in Hamburg werden seit Anfang dieser Woche Ein-Euro-Jobber als Streikbrecher eingesetzt. Sie müssen in der Innenstadt die Abfalleimer leeren oder den Müll aufsammeln, der dort aufgrund des Streiks im öffentlichen Dienst auf den Straßen liegenbleibt. Während die Geschäftsleute dies begrüßen, forderte die Gewerkschaft ver.di den sofortigen Stopp dieses »staatlich subventionierten Streikbruchs«.

Die Streikbrecher kommen vom City-Service, einem Kooperationsprojekt des Trägers »Beschäftigung und Bildung« ( B & B ), das dieser vor einigen Jahren gemeinsam mit Kaufhausmanagern aus der Taufe hob. Der City-Service verpflichtete die etwa 30 erwerbslosen Frauen und Männer nun zum Streikbruch. Die betroffenen Jobber haben sonst vor allem mit dem Tragen von Einkaufstüten oder dem Putzen der Hans-Hummel-Figuren zu tun, die in der Innenstadt dekorativ aufgestellt sind. »Begeistert sind wir von der neuen Aufgabe nicht«, sagte dazu einer der Ein-Euro-Jobber, der am Montag von Passanten mehrfach als »Streikbrecher« beschimpft wurde. Doch wer die Arbeit verweigert, riskiert Kürzungen bei der Grundsicherung.

»Wir nehmen den Müll nicht weg, sondern sammeln ihn nur«, kommentierte Projektleiter Maik Schwartau. Doch unfreiwillig gab er damit zu, daß ihm die Konsequenzen seines Handelns bewußt sind. Gleich zu Beginn des Arbeitskampfes hatte die Wirtschaftsbehörde in einem Brief verdeutlicht, was in Streikzeiten verboten und was erlaubt ist. Demnach dürfen die Jobber zwar den Müll sammeln, doch dessen Beseitigung und Abtransport ist untersagt. Letzteres überließ Schwartau daraufhin seinen Kooperationspartnern, den Kaufhausmanagern der Innenstadt. »Das ist schäbig und rechtswidrig«, meinte ver.di-Landeschef Wolfgang Rose.

Am Dienstag nachmittag erhielt Schwartau ungebetenen Besuch. Zwölf Aktivisten des »Bündnisses gegen die Ein-Euro-Jobs« besetzten kurzfristig seine Geschäftsstelle und forderten das Ende des Streikbruchs. Nicht nur in Hamburg werden Erwerbslose eingesetzt, um den Arbeitskampf zu sabotieren. Einsätze von Billigjobbern für die Müllsammlung werden auch aus Osnabrück, Freiburg und Karlsruhe gemeldet. Auch in Stuttgarter Kliniken und in Kindergärten von Kernen im Remstal wurden streikbrechende Leiharbeiter eingesetzt. Allein für Baden-Württemberg zählte die Gewerkschaft Hunderte Streikbrecher.

Ein klarer »Mißbrauch der Not von Erwerbslosen« sei dies, sagte dazu Wolfgang Joithe, Sprecher des Linkspartei-Arbeitskreises »Arbeit und Armut in Hamburg«. Cornelia Haß vom ver.di-Bundesvorstand riet unterdessen betroffenen Arbeitslosen, sich mit der Gewerkschaft in Verbindung zu setzen, um gemeinsam einen Ausweg aus der Verpflichtung zum Streikbruch zu suchen.

Inzwischen ist der Einsatz von Ein-Euro-Jobbern auf weitere Hamburger Stadtteile wie Wilhelmsburg ausgeweitet worden. Dort haben am Mittwoch morgen rund 50 Menschen Müll eingesammelt und abtransportiert. Als Träger der Beschäftigungsmaßnahme fungierte nach Aussage der Arbeitenden das zur evangelischen Kirche gehörende Deichhaus.

http://www.jungewelt.de/2006/02-23/043.php?



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Ver.di-Chef in Hamburg gegen »faule Kompromisse« bei Arbeitszeit

In Hamburg zeigte ver.di gestern die Muskeln bei einem »XXL-Streiktag«. Mit Erfolg: Angeblich sind seit Streikbeginn 20 000 Menschen in die Gewerkschaft eingetreten.

Der Streik im öffentlichen Dienst weitet sich aus. Am Mittwoch lag der Schwerpunkt in Hamburg, wo ver.di zu einem »XXL-Streiktag« aufgerufen hatte. Zwischen 6000 und 7000 Beschäftigte folgten, erstmals auch Mitarbeiter der städtischen Bauhöfe, von den Straßenbaumeistereien sowie den Bezirks- und Verkehrsämtern der Stadt, die zum Teil schließen mussten. Unvermindert hart wird der Arbeitskampf auch bei der Stadtreinigung und der Stadtentwässerung fortgeführt, wo der Streik seit 12 Tagen andauert und über 2000 Beschäftigte umfasst.

In der Hansestadt blieben gestern auch alle Schwimmbäder geschlossen, an mehreren Kliniken legten Hunderte die Arbeit nieder – wie auch 1000 Angestellte der Polizei, bei der zuvor mit einer Mehrheit 98,56 Prozent der Mitglieder im Tarifbereich für Streiks votiert hatten.

In mehreren Demonstrationszügen zogen viele der Streikenden schon am frühen Vormittag zur zentralen Kundgebung in die Messehallen, wo sich schließlich über 4000 Beschäftigte eingefunden hatten. Höhepunkt war eine Rede von ver.di-Chef Frank Bsirske, der »faule Kompromisse« bei der Arbeitszeit ablehnte und eine weitere Ausweitung des Streiks im Bundesgebiet ankündigte. Bsirske wirkte überaus kämpferisch – so dass sich Beobachter fragten, wo der Gewerkschaftschef überhaupt noch Kompromisslinien sieht. Die Streikenden jedoch feierten ihren Vorsitzenden.

Gesprochen hatte Bsirske zuvor vor mehreren hundert Streikposten bei Stadtreinigungs-Depots. Dort war die Situation am frühen Morgen eskaliert, nachdem Senatsvertreter am Tag zuvor nicht nur unorganisierte Müllmänner, sondern auch ver.di-Mitglieder dazu aufgerufen hatten, die Arbeit wieder aufzunehmen. Das hält ver.di-Landeschef Wolfgang Rose für eine »unverantwortliche Eskalationsstrategie«. Notfalls könne man noch mehrere Wochen Streik durchstehen.

Ob das realistisch ist, bleibt indes fraglich. Zwar haben Demoskopen gerade ermittelt, dass 55 Prozent der Hamburger den Streik unterstützen, doch vor dem Hintergrund wachsender Müllberge wird die Kritik am Streik – und nicht nur in den Medien – immer schärfer. Für Aufregung sorgt in der Hansestadt zudem, dass dort nun verstärkt Ein-Euro-Jobber für die Beseitigung der Müllberge eingesetzt werden, was Rose einen »rechtswidrigen und staatlich subventionierten Streikbruch« nennt.

Die Stimmung unter den Streikenden ist sehr optimistisch. Mehrere Redner sagten, es gehe um einen grundlegenden Wechsel in diesem Land, wo nun Schluss mit Verzicht und Lohnabbau sein müsse. Mit Beifall wurde deshalb die Nachricht von Bsirske aufgenommen, dass allein die Dienstleistungsgewerkschaft seit Streikbeginn 20 000 (!) Eintritte zähle.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=86149&dc=2&db=Archiv



In Hamburg sollen 2800 ALG-II-Bezieher ihre Miete senken. Ein großer Teil von ihnen wird zwangsweise umziehen müssen. Ein Gespräch mit Wolfgang Joithe

* Wolfgang Joithe ist Gründungsmitglied von »PeNG! Aktive Erwerbslose und Geringverdiener e.V. (i.G.)« in Hamburg

F: In Hamburg hat die Arbeitsgemeinschaft von Arbeitsagentur und Stadt (ARGE) jetzt 2800 Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) aufgefordert, die Mietkosten zu senken. Was passiert, wenn das nicht geschieht?

Dann werden die Zahlungen für die »Kosten der Unterkunft« (KdU) auf das reduziert, was die Sozialbehörde in ihrer KdU-Richtlinie für »angemessen« hält. Für einen Alleinstehenden liegt dieser Betrag bei einer Bruttokaltmiete von 318 Euro.

F: Welche Fristen werden gesetzt?

Die Frist zur Senkung der Mietkosten liegt in Hamburg bei mindestens drei und maximal sechs Monaten. Es soll offiziell erst dann weniger Geld überwiesen werden, wenn der Betreffende nicht nachweisen konnte, daß er sich ausreichend um eine Kostensenkung bemüht hat. Mir liegen aber Fälle vor, in denen die Behörde bereits nach der ersten Aufforderung weniger zahlte, lange vor Ablauf der Frist von sechs Monaten. Im Anschreiben dazu heißt es dann, daß die Zahlung schon mal »vorsorglich« reduziert wurde. Das ist glatter Rechtsbruch.

F: Mario Spitzmüller, Sprecher der größten Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA/ GWG, hat behauptet, es sei nicht schwer, eine billigere Wohnung zu finden. 80 Prozent der Wohnungen seiner Firma entsprächen den Hamburger Richtwerten.

Ich habe mit ihm gesprochen und festgestellt, daß die SAGA/GWG von der Kaltmiete ausgeht, während die ARGE aber Kaltmiete plus Betriebskosten meint. Wenn man davon ausgeht, findet man in der Internet-Suchmaschine der SAGA/GWG kaum eine Wohnung, die dem Richtwert von 318 Euro für eine Einzelperson entspricht.

F: Was raten Sie betroffenen Erwerbslosen?

Zunächst muß geprüft werden, ob Ausnahmeregelungen geltend gemacht werden können. Nach der Hamburger KdU-Richtline wären z. B. Maßnahmen zur Senkung der Mietaufwendungen dann nicht zumutbar, wenn der Betroffene älter als 65 oder behindert ist oder schon sehr lange in der Wohnung lebt.

Wenn Betroffene nicht unter solche Ausnahmeregelungen fallen, müssen sie tatsächlich ihre Bemühungen nachweisen. Zuvor sollte man bei der ARGE aber klären, welche Kosten für diese Wohnungssuche übernommen werden, denn die sind im Regelsatz des ALG II nicht enthalten.

Kann dann – und unter zumutbaren Bedingungen – eine solche Wohnung nicht gefunden werden, und es kommt trotzdem zur Kürzung der Mietzuschüsse, sollten Betroffene Widerspruch einlegen. Formlos, denn die Begründung kann nachgereicht werden. Man sollte aber auch eine detaillierte Begründung der ARGE einfordern, warum sie den Mietzuschuß reduziert. Wird der Widerspruch abgelehnt, kann man beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung der Entscheidung stellen.

F: Nach einer Schätzung des Mieterbundes werden in Hamburg insgesamt 12000 Haushalte von Zwangsumzügen betroffen sein. Bundesweit sind es 200000 Menschen. Wie kann man politisch dagegen Widerstand organisieren?

Wichtig ist, daß sich Erwerbslose selbst organisieren, um für Forderungen wie »Hartz IV muß weg« einzutreten. Erst dann können Bündnisse auch zur Durchsetzung kleinerer Schritte gebildet werden.

Gemeinsam mit Linkspartei.PDS und WASG fordern wir in Hamburg, daß konkrete Abschätzungen zur Mietraumstruktur und zu den verheerenden Auswirkungen der Zwangsumzüge auf die Stadtstruktur veranlaßt werden. Mietobergrenzen sollten sich an den Realmieten in den jeweiligen Stadtteilen orientieren – wir fordern daher die Aussetzung der Zwangsumzüge. Eine noch stärkere Aufspaltung der Stadt in arme und reiche Viertel muß verhindert werden.

http://www.jungewelt.de/2006/01-24/026.php



Hamburg: Druck auf ALG-II-Empfänger

Empfänger von Arbeitslosgengeld II (ALG II) in Hamburg wurden aufgefordert, ihre Mietkosten zu senken. Damit drohen in der Hansestadt erste Massenumzüge wegen Hartz IV.

2800 ALG-II-Empfänger sollen in Hamburg mittlerweile von der für die Betreuung der Langzeitarbeitslosen zuständige »Arbeitsgemeinschaft SGB II« (ARGE) aufgefordert worden sein, ihre Mietkosten zu senken. Dies teilte die Arbeitsgemeinschaft letzte Woche mit. Wer dieser Aufforderung durch Wohnungswechsel oder Untervermietung nicht folgt, dem drohen Kürzungen beim Mietzuschuss, wie ARGE-Sprecher Uwe Ihnen erläuterte.

Die Hamburger Linkspartei protestierte heftig gegen dieses Vorgehen der ARGE. Wolfgang Joithe, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft »Arbeit und Armut in Hamburg«, zweifelt daran, dass es überhaupt billigeren Wohnraum in der Stadt gibt. Wie hoch nach Hartz IV die Miete und der darauf basierende Mietzuschuss für einen Langzeitarbeitslosen sein dürfen, ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Die Kommunen legen, differenziert nach Haushaltsgröße, die »Angemessenheit« einer Miete, also die »Kosten der Unterkunft« (KdU), selbst fest. So sollen regionale Besonderheiten berücksichtigt werden. Übersteigt die tatsächliche Miete einen bestimmten Betrag, kann die ARGE den jeweiligen Leistungsbezieher zur Mietkostensenkung – etwa durch Wohnungswechsel oder Untervermietung – auffordern. Entsprechende Bemühungen sind dann innerhalb einer Frist von drei bis sechs Monaten nachzuweisen. Bemühungen, die als »nicht ausreichend« empfunden werden oder Verweigerung führen zur Senkung des Mietzuschusses auf den KdU-Richtliniensatz, erläutert Joithe.

Gegenüber ND legte Joithe Fälle vor, bei denen eine Senkung dieses Mietzuschusses schon mit der ersten Aufforderung definitiv angeordnet wurde. Das sei »klarer Rechtsbruch«, sagte der Linkspartei-Sprecher, »weil nicht geklärt werden konnte, ob trotz der Bemühungen des Leistungsbeziehers eine Mietkostensenkung überhaupt realistisch ist«.

Billigere Wohnungen zu finden, sei nicht schwer, erklärt dagegen die größte Hamburger Wohnungsbaugesellschaft SAGA/GWG. 80 Prozent des eigenen Wohnungsbestandes würden der KdU-Richtlinie »voll« entsprechen. Eine Falschaussage, wie Joithe später feststellen musste, als er selbst mit den Wohnungsmanagern sprach. Wie in der Wohnungswirtschaft üblich, gingen diese nicht von Brutto-, sondern von Nettokaltmieten aus. Joithe untersuchte daraufhin das Online-Wohnungsangebot der Gesellschaft und stellte fest, dass, bei Einrechnung der Neben- und Wasserkosten, keine der Wohnungen der Hamburger KdU-Richtlinie entsprach. Nun fordert die Linkspartei.PDS die Aussetzung aller Zwangsumzüge sowie eine vollständige Übernahme bisheriger Mietkosten durch die ARGE. Verlangt werden Abschätzungen zur tatsächlichen Mietpreissituation in Hamburg, wobei Unterschiede in den Quartieren (wie sie schon jetzt aus dem Mietspiegel abzuleiten sind), berücksichtigt werden sollen.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84544&IDC=3&db=Archiv



Hamburg kündigt „Kurskorrektur“ in der Arbeitsmarktpolitik an: Staatlich subventioniertes Lohndumping wird weiter verschärft

In Hamburg hat Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) in dieser Woche eine „Kurskorrektur“ in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Da von Ein-Euro-Jobs Übergänge in dauerhafte Beschäftigung kaum ausgingen, müsse das Instrument neu justiert werden. Der Senator will die Ein-Euro-Jobs deshalb mit einem „Kombilohnmodell“ verbinden. Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber nach dem Auslauf ihrer Maßnahmen einstellen, erhalten bis zu 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss in Höhe von drei Euro pro Arbeitsstunde. Im April will die Wirtschaftsbehörde 1000 solcher Kombistellen schaffen. Ab dem dritten Quartal sollen noch mehr Menschen für Kombilöhne arbeiten, während die Anzahl der Ein-Euro-Jobs reduziert wird.

Dass die Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch ein Flop sind, hatten Experten schon bei ihrer Einführung vorausgesagt. Doch allein in Hamburg gibt es 12000 solcher Stellen. Als Arbeitsgelegenheiten ohne berufliche Qualifizierung und ohne Rechte für die Betroffenen sind sie nur dafür geeignet, billige (Zwangs-)Arbeit zu verrichten, was reguläre und feste Arbeit eher verdrängt. Uldall räumte ein, dass die Übergänge in reguläre Arbeit erheblich niedriger seien als bei den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).

In einem Geheimpapier der Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs zu streichen, während dafür dann die Kombilohnstellen sowie staatlich bezuschusste Leiharbeitsstellen in einer Leihagentur entstehen sollen. In diese Leihagentur sollen die Ein-Euro-Jobber dann nach dem Ablauf ihrer Maßnahme für sechs Monate wechseln. Wie die Wirtschaftsbehörde auf Anfrage bestätigte, soll der dort erzielte Bruttolohn bei 6,80 Euro in der Stunde liegen. Da aber gleichzeitig die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) wegfällt, wäre dies netto noch weniger, als viele Betroffene bei den Ein-Euro-Jobs heute schon haben, wo neben der Mehraufwandspauschale von 210 Euro im Monat auch die Grundsicherung weiter gezahlt wird. Deshalb will die Wirtschaftsbehörde die Mehraufwandspauschale für die Ein-Euro-Jobs auf 120 Euro im Monat kürzen. Sonst bestünde kein Anreiz, in die Verleihagentur zu wechseln. Ausgeliehen sollen die Billigarbeiter dort an ganz normale Wirtschaftsbetriebe werden, die dafür eine sehr geringe Pauschale bezahlen würden. Nach sechs Monaten könnten die Unternehmer dann entscheiden, ob sie geliehenen Beschäftigten für weitere 18 Monate übernehmen. Dann würde der Kombilohn bezahlt, der aber im Netto so niedrig sein soll, dass er das nicht übersteigt, was Ein-Euro-Jobbern heute schon haben.

Der Vorteil soll darin bestehen, einen Arbeitsvertrag zu haben, auch wenn der auf wenige Monate beschränkt sein kann. Was anschließend wird, ist nicht geregelt. Mit dem neuen Programm erhofft sich Hamburg einen höheren Integrationserfolg durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. In Wirklichkeit ist das Kombilohnmodell aber nichts anderes als eine Verlängerung staatlich subventionierter Billigstarbeit. Ganz ungeniert werden arbeitsmarktpolitische Instrumente nun auf den ersten Arbeitsmarkt übertragen, womit auch lästige Kriterien des Sozialgesetzbuches wegfallen, wie etwa die der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die besser bezahlte und reguläre Arbeit bisher schützen sollten. Auch für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn die Grundsicherung fällt bis zu 24 Monate weg. In Hamburg kritisierte die „Sozialpolitische Opposition“ (SOPO) Uldalls Absichten als eine Fortsetzung „staatlich finanzierten Lohndumpings“.

Seite 4: http://85.183.64.11/archiv/Lokal/Hamburg/2006/02hh.pdf



Ein-Euro-Jobber sollen im ersten Arbeitsmarkt landen / Kritik von DGB und Sozialträgern

Während die Bundesregierung noch über die Erprobung von Kombilohn-Modellen berät, macht der Hamburger Senat auf Landesebene Ernst.

Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) stellte dieser Tage ein »Hamburger Kombilohn-Modell« für Langzeitarbeitslose vor. Danach sollen Unternehmen 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro je Arbeitsstunde erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose, die als Ein-Euro-Jobber tätig sind, einstellen. Eine erste Erprobungsphase mit 1000 Kombi-Stellen will Uldall im April starten. Verläuft diese gut, ist ein Ausbau des Programms vorgesehen.
In Hamburg hält die Arbeitsmarktpolitik somit für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig verschiedene Elemente so genannter »Aktivförderung« bereit. Als Einstiegsmaßnahme gelten weiterhin die Ein-Euro-Jobs. Um deren Anzahl von etwa 12 000 auf die Hälfte zu reduzieren, ist im Anschluss der Übergang in einen Kombilohn vorgesehen. Dazwischen liegt aber noch eine »Probephase«, in der die Jobber bis zu sechs Monate lang als Leiharbeitnehmer bei einer Dienstleistungsagentur beschäftigt werden. Der dortige Bruttolohn läge – entsprechend dem Tarifvertrag – bei sieben Euro pro Stunde. Entliehen wird die Arbeitskraft an künftige Kombi-Lohn-Arbeitgeber, die so genügend Zeit bekommen, sich künftige Mitarbeiter anzusehen, über deren Einstellung dann am Ende der Probephase zu entscheiden ist. Ganz umsonst ist für sie dieser Service jedoch nicht. Für die geliehenen Arbeitnehmer müssen sie bis sechs Euro pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) an die Dienstleistungsagentur bezahlen. Weil das aber nicht mal die Lohnkosten deckt, muss der Staat auch diese Beschäftigungszeit subventionieren.

Erst nach dem Ende der Probephase erfolgt die Einstellung als Kombilohn-Arbeitnehmer für min-destens 3 und maximal 18 Monate. In den Fällen, wo eine Probephase als nicht notwendig erachtet wird, kann die Zeit 24 Monate betragen. Der Kombilohn soll Tarifverträgen oder ortsüblichen Branchenlöhnen entsprechen. Das Unternehmen erhält einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro pro Arbeitsstunde. Was am Ende dieser Zeit dann wird, bleibt indes unklar.

Die Wirtschaftsbehörde will mit dem Modell »einfache Tätigkeiten« im Niedriglohnbereich fördern. Deshalb schätzt sie ein, dass der Nettolohn des Kombilohn-Empfängers nur 200 Euro über dem liegt, was ein Erwerbloser über die Grundsicherung (ALG II plus Unterkunftskosten) beziehen kann. Da aber schon die Mehraufwandspauschale für Ein-Euro-Jobs bei 210 Euro im Monat liegt, will Uldall nun prüfen lassen, ob sich dieser Betrag auf 120 Euro reduzieren lässt. Erst dadurch entstünde ein Anreiz für Ein-Euro-Jobber, in den Kombilohn zu wechseln.

Mit dem neuen Programm erhofft sich der Senat höhere Erfolge bei der Integration von ALG-II-Beziehern in den ersten Arbeitsmarkt. Doch unabhängig davon, ob diese Rechnung aufgeht, bringt die Verlagerung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen direkt in den ersten Arbeitsmarkt einen bedeutenden strategischen Effekt: Die Kosten der Grundsicherung können über die Arbeitserlöse der Erwerbslosen selbst gesenkt werden. Lästige Probleme der »Zusätzlichkeit« und des »öffentlichen Interesses«, wie sie bei Ein-Euro-Jobs beachtet werden müssen, verlieren gleichzeitig an Bedeutung.

Unterstützung für das neue Modell hat die Bundesagentur für Arbeit signalisiert. Deren Hamburger Chef Rolf Steil begrüßte die »Schaffung von Anschlussperspektiven« für Ein-Euro-Jobber. Insgesamt zufrieden ist auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der hansestädtischen Grünen, Gudrun Köncke. Sie findet es jedoch misslich, dass »Qualifizierungsmodule« nicht ausreichend berücksichtigt seien. Auf Ablehnung stoßen die Pläne dagegen bei DGB-Chef Erhard Pumm. Er befürchtet einen Missbrauch der Maßnahmen und damit Arbeitsplatzverlust. Die schärfste Kritik übte die »Sozialpolitische Opposition«, ein Bündnis kleinerer Sozialträger: Für sie ist das Programm »staatlich finanziertes Lohndumping«.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=84874&IDC=2&db=Archiv



Schwerin: WASG fordert von Linkspartei Beendigung neoliberaler Politik

Am vergangenen Samstag hat die Wahlalternative WASG in Mecklenburg-Vorpommern ihren neuen Landesvorstand gewählt. Bei der Abstimmung in Schwerin konnten sich vor allem Angehörige des »Greifswalder Kreises« durchsetzen, der als kritisch gegenüber der Linkspartei gilt und die politische Eigenständigkeit der WASG betont. In verschiedenen Medien ist dies als Vorentscheidung für eine eigenständige Kandidatur der WASG bei den Landtagswahlen interpretiert worden, was Karsten Dörre, einer der Sprecher der WASG in Mecklenburg-Vorpommern, aber am Montag gegenüber junge Welt dementierte. Für Dörre hat der Landesparteitag gezeigt, daß die Mehrzahl der Mitglieder an der Eigenständigkeit der WASG festhalte, weshalb es Blankoschecks zur Unterstützung der Linkspartei auch nicht geben könne. Ob die WASG die Linkspartei bei der Landtagswahl unterstützt, hänge ausschließlich vom Verlauf inhaltlicher Programmdebatten ab, die man mit der Linkspartei nun führen wolle.

Ultimativ hatte WASG-Bundesvorstand Björn Radke den Rostocker Landesparteitag hingegen aufgefordert, eine Wahlempfehlung für die Linkspartei.PDS schon jetzt auszusprechen. Der Prozeß des Zusammenwachsens sei längst entschieden, weshalb es »egal« sei, was in Rostock und durch »bürokratische Zeitschinderei« entschieden werde, sagte Radke. Ganz in diesem Sinne hatten sich am Wochenende einige WASG-Mitglieder schon zum »linken Kreis« zusammengeschlossen. Sie wollen die Wahlunterstützung der Linkspartei um jeden Preis.

Dörre und der neue Landesvorstand setzen hingegen auf Debatte. Zunächst müsse eine Bewertung und Überprüfung bisheriger Koalitionspolitik stattfinden, sagte Dörre. Wie junge Welt berichtete, hatte eine Mehrheit der WASG-Mitglieder dies auch im Rahmen einer Urabstimmung gefordert. Die Linkspartei könne bei der Wahl nur unterstützt werden, wenn sie die »neoliberale Politik« in der Landesregierung beende. Dörre verdeutlichte dies am Beispiel der Arbeitsmarktpolitik, wo mit dem »Modellprojekt öffentlicher Sektor« Linkspartei-Arbeitsminister Helmut Holter zwar auch eigene und positive Alternativen entwickelt habe, zugleich aber Hartz IV und die Ein-Euro-Jobs auch im Nordosten umsetze. Erst nachdem solche Fragen diskutiert und bewertet worden seien, könne die WASG eine Entscheidung zur Landtagswahl treffen, sagte Dörre. Für derartige Diskussionen ist auch Linkspartei-Landesgeschäftsführer Friedemann Reinhold, der gegenüber junge Welt bei der WASG aber ein größeres Tempo einforderte.

http://www.jungewelt.de/2006/01-17/017.php



Hamburg kündigt »Kurskorrektur« in der Arbeitsmarktpolitik an: Staatlich subventioniertes Lohndumping wird weiter verschärft

In Hamburg hat Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) in dieser Woche eine »Kurskorrektur« in der Arbeitsmarktpolitik angekündigt. Da von Ein-Euro-Jobs Übergänge in dauerhafte Beschäftigung kaum ausgingen, müsse das Instrument neu justiert werden. Der Senator will die Ein-Euro-Jobs deshalb mit einem »Kombilohnmodell« verbinden. Unternehmen, die Ein-Euro-Jobber nach dem Auslauf ihrer Maßnahmen einstellen, erhalten bis zu 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuß in Höhe von drei Euro pro Arbeitsstunde. Im April will die Wirtschaftsbehörde 1000 solcher Kombistellen schaffen. Ab dem dritten Quartal sollen noch mehr Menschen für Kombilöhne arbeiten, während die Anzahl der Ein-Euro-Jobs reduziert wird.

Daß die Ein-Euro-Jobs arbeitsmarktpolitisch ein Flop sind, hatten Experten schon bei ihrer Einführung vorausgesagt. Doch allein in Hamburg gibt es 12000 solcher Stellen. Als Arbeitsgelegenheiten ohne berufliche Qualifizierung und ohne Rechte für die Betroffenen sind sie nur dafür geeignet, billige (Zwangs-)Arbeit zu verrichten, was reguläre und feste Arbeit eher verdrängt. Uldall räumte ein, daß die Übergänge in reguläre Arbeit erheblich niedriger seien als bei den früheren Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM).

In einem Geheimpapier der Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) wird deshalb vorgeschlagen, die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs zu streichen, während dafür dann die Kombilohnstellen sowie staatlich bezuschußte Leiharbeitsstellen in einer Leihagentur entstehen sollen. In diese Leihagentur sollen die Ein-Euro-Jobber dann nach dem Ablauf ihrer Maßnahme für sechs Monate wechseln. Wie die Wirtschaftsbehörde auf Anfrage von junge Welt bestätigte, soll der dort erzielte Bruttolohn bei 6,80 Euro in der Stunde liegen. Da aber gleichzeitig die Grundsicherung (Arbeitslosengeld II und Kosten der Unterkunft) wegfällt, wäre dies netto noch weniger, als viele Betroffene bei den Ein-Euro-Jobs haben, wo neben der Mehraufwandspauschale von 210 Euro im Monat die Grundsicherung weiter gezahlt wird. Deshalb will die Wirtschaftsbehörde die Mehraufwandspauschale für die Ein-Euro-Jobs auf 120 Euro im Monat kürzen. Sonst bestünde kein Anreiz, in die Verleihagentur zu wechseln. Ausgeliehen sollen die Billigarbeiter dort an ganz normale Wirtschaftsbetriebe werden, die dafür eine sehr geringe Pauschale bezahlen würden. Nach sechs Monaten könnten die Unternehmer dann entscheiden, ob sie geliehenen Beschäftigten für weitere 18 Monate übernehmen. Dann würde der Kombilohn bezahlt, der aber so niedrig sein soll, daß er den Verdienst von Ein-Euro-Jobbern netto nicht übersteigt. Der Vorteil soll darin bestehen, einen Arbeitsvertrag zu haben, auch wenn der auf wenige Monate beschränkt sein kann. Was anschließend wird, ist nicht geregelt.

Mit dem neuen Programm erhofft sich Hamburg einen höheren Integrationserfolg durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen. In Wirklichkeit ist das Kombilohnmodell aber nichts anderes als eine Verlängerung staatlich subventionierter Billigstarbeit. Ganz ungeniert werden arbeitsmarktpolitische Instrumente nun auf den ersten Arbeitsmarkt übertragen, womit auch lästige Kriterien des Sozialgesetzbuches wegfallen, wie etwa die der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, die besser bezahlte und reguläre Arbeit bisher schützen sollten. Auch für den Staat ist das ein lohnendes Geschäft, denn die Grundsicherung fällt bis zu 24 Monate weg. In Hamburg kritisierte die »Sozialpolitische Opposition« (SOPO) Uldalls Absichten als eine Fortsetzung »staatlich finanzierten Lohndumpings«.

http://www.jungewelt.de/2006/01-14/016.php



Kommunen und Bundesländer planen drastischen Ausbau der »Ein-Euro-Jobs«. Hamburg will Ausweitung auf gewerbliche Betriebe

Vor einigen Tagen wurde eine im Auftrag der Bundesregierung verfaßte Studie bekannt, laut der die unter der Bezeichnung »Hartz I–III« bekannten Instrumente der Arbeitsmarktpolitik im Sinne der Beschäftigungsförderung bestenfalls wirkungslos waren. Ein offizielles Fazit der »Hartz IV«-Gesetze steht noch aus. Dennoch läßt sich schon jetzt eindeutig konstatieren, daß einer der Kernpunkte dieser Reform, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in sogenannte Ein-Euro-Jobs als vermeintliche Brücke zum ersten Arbeitsmarkt, ebenfalls gescheitert ist. Das zeigen Auswertungen der ersten abgeschlossenen Beschäftigungszyklen in mehreren Bundesländern. Dennoch wollen viele Kommunen verstärkt auf diese Form der Zwangsarbeit setzen, auch um eigene Haushaltskürzungen zu kompensieren.

Lohnendes Geschäft

So ist es auch in Bremen, wo sich die Anzahl der Ein-Euro-Jobs von jetzt 4000 auf 5000 im Jahr 2006 erhöhen soll. Dies aber sei nur vorstellbar, sagen Arbeitsloseninitiativen, wenn das Kriterium der Zusätzlichkeit, das eigentlich verhindern soll, daß solche Billigjobs reguläre Arbeit verdrängen, immer großzügiger ausgelegt wird. Und in der Tat ist laut der Rechtsauffassung des Bremer Senats Zusätzlichkeit bei öffentlichen Dienstleistungen schon dann gegeben, wenn Kürzungen bei der Personalbewirtschaftung dazu führen, daß bisher regulär finanzierte kommunale Aufgaben nicht mehr erledigt werden können.

In Sachsen wurden 57000 Menschen allein 2005 durch solche »Arbeitsgelegenheiten« gejagt: als billiges Personal für Kitas, Schulen, Behörden, aber auch zur Pflege älterer Menschen. Ähnlich ist es in Thüringen, wo auf vier feste Mitarbeiter in den Kitas inzwischen ein Ein-Euro-Jobber kommt. Dort haben die Gewerkschaften nun gleich mehrere Gerichtsverfahren gegen derartigen Mißbrauch der Hartz-IV-Bestimmungen angestrengt.

Fast 10000 sogenannte Arbeitsgelegenheiten gibt es mittlerweise auch in Hamburg, wo man inzwischen zu offen rechtswidrigen Praktiken übergegangen ist. Obwohl Sozialgerichte es mehrfach monierten, erfolgen Zuweisungen von Langzeiterwerbslosen an die Beschäftigungsträger im Massenverfahren und zwar ohne die zwingend vorgeschriebenen Eingliederungsvereinbarungen und ohne vorherige Definition der Tätigkeit, die der betroffene Erwerbslose ausüben soll. »Ernüchternd« sei dies, sagte die Bürgerschaftsabgeordnete Gudrun Köncke (Bündnis 90/Grüne), die nun per Anfrage eine »schonungslose Darlegung und Analyse tatsächlich geleisteter Förderung« fordert. Wie hoch die Vermittlungsquoten in feste Arbeit sind, will unterdessen Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm wissen. Arbeitsmarktexperten gehen davon aus, daß diese bundesweit deutlich unter fünf Prozent liegen.

Für die Beschäftigungsträger ist der Boom der Billigjobs jedenfalls ein äußerst lukratives Geschäft. Sie erhalten pro einsetztem Ein-Euro-Jobber monatlich Fallkosten- und Mehraufwandspauschalen von bis zu 510 Euro. Dieses Geld soll zwar teilweise für tätigkeitsbegleitende Qualifizierungs- und Eingliederungsmaßnahmen aufgewendet werden, das wird aber faktisch nicht kontrolliert.

»Modellregion« geplant

Arbeitsmarktpolitische Wertlosigkeit für die 32000 Ein-Euro-Stellen in seiner Stadt mußte jetzt auch der Berliner Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linkspartei.PDS) eingestehen. Es mache »grundsätzlich keinen Sinn, Druck auf die Arbeitslosen auszuüben, wenn man ihnen keine Arbeitsplätze anbieten kann«, sagte er in der Berliner Zeitung (Freitagausgabe). Das hindert den SPD-Linkspartei-geführten Senat und die Bezirksämter aber nicht daran, die Arbeit ganzer Abteilungen z.B. in den Gartenbauämtern inzwischen von Ein-Euro-Jobbern machen zu lassen.

Sein Hamburger Amtskollege Gunnar Uldall (CDU) will noch einen Schritt weiter gehen. Er regte an, die Billigjobs gleich in normalen Gewerbebetrieben anzusiedeln. Schleswig-Holsteins Arbeitsminister Uwe Döring (SPD) plant für 2006 sogar eine »Modellregion«, in der die »Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit« verschärft werden soll. Döring kann auf Erfahrungen im Nachbarland Dänemark verweisen, wo Erwerbslose unter bestimmten Umständen sogar ohne eine Mehraufwandsentschädigung – also gewissermaßen als Null-Euro-Jobber – arbeiten müssen.

http://www.jungewelt.de/2005/12-31/013.php



Betriebsräte kritisieren Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit

Auf die katastrophalen Zustände im Jugendbildungsbereich wiesen am Donnerstag Betriebsratsvorsitzende mehrerer großer deutscher Weiterbildungsträger hin. Dafür trage besonders die Bundesagentur für Arbeit (BA) Verantwortung.

Das neue Ausschreibungsverfahren der BA habe zu einem »dramatischen Qualitätsverlust« geführt, kritisieren die Betriebsräte. Maßnahmen der Berufsvorbereitung ( BVB ), der außerbetrieblichen Berufsausbildung (BaE) und Ausbildungsbegleitende Hilfen (ABH) werden danach nur noch für Bildungsträger bewilligt, die mit den geringsten Kosten arbeiten.

Wie die neuen Ausschreibungsbedingungen wirken, zeigten die Betriebsräte Carsten Rieger von der Passage GmbH und Gert Courté vom GRONE Ausbildungszentrum in Hamburg. Während die Passage GmbH ihre Malerwerkstatt gerade schließen musste, weil sie ihr Ausbildungspersonal nach Tarif bezahlt und deshalb als Träger im Ausschreibungsverfahren zu teuer war, konnte das GRONE Ausbildungszentrum, das geringere Löhne zahlt, eine Malerwerkstatt neu einrichten. Wolfgang Schönewolf, Betriebsratsvorsitzender von der Jugendbildung Hamburg, warnte davor, dass Billiganbieter, die nur noch mit Honorarkräften arbeiten, nun auf den Jugendbildungsmarkt drängen. Schon jetzt sei das Bruttogehalt für das Ausbildungspersonal im Jugendförderungsbereich erheblich gesunken: in Hamburg von etwa 3000 Euro vor einem Jahr auf jetzt 2000 Euro im Monat.

Solcherart Gehaltsdumping kennzeichnet die Jugendbildungsbranche aber in ganz Deutschland. Besonders schlimm ist es etwa in Sachsen-Anhalt, wie der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates des VHS-Bildungswerks Ulrich Kreutzberg schilderte. Dort lägen die Ausbildergehälter längs unter denen der untersten Gehaltsgruppe in der Baubranche.

»Wir bilden Jugendliche aus, die es ohne eine besondere Förderung nicht schaffen«, formulierte Helmut Kramer, Gesamtbetriebsratsvorsitzender eines Berufsbildungswerks in Gelsenkirchen, die Folgen dieser Entwicklung. Um diese aufzuhalten, haben sich Kreutzberg und Kramer schon vor Monaten im »Arbeitskreis der Betriebsräte überregionaler Bildungsträger« zusammengeschlossen. Einen »Arbeitskreis der Betriebsräte Hamburger Weiterbildungsbetriebe« haben nun auch Rieger, Courté und Schönewolf gegründet. Im »Bündnis der Vernunft« wollen sie auch die Arbeitsagentur mit ins Boot holen. Von der fordern sie, als Vergabekriterium Mindestlohnbedingungen und Anforderungen zur Qualitätssicherung zu berücksichtigen.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=82401&dc=2&db=Archiv



Sozialgericht Hamburg hob illegale Zuweisung einer »Arbeitsgelegenheit« auf

Erstmals hat sich in Hamburg ein Erwerbsloser erfolgreich aus einem Ein-Euro-Job herausgeklagt. In einem vor der 53. Kammer des Sozialgerichts Hamburg anhängigen Verfahren war streitig, ob der Kläger verpflichtet sei, an einer ihm von der Hamburger Arbeitsgemeinschaft zur Umsetzung des SGB II (ARGE) zugewiesenen »Arbeitsgelegenheit« bei der GRONE-Schule teilzunehmen. In dem Verfahren wollte das Gericht nun von der ARGE wissen, welche individuell auf den Kläger bezogenen Ziele damit verfolgt werden, was die ARGE aber nicht beantworten konnte. Um einer Verurteilung aus dem Weg zu gehen, hob sie die Zuweisung ersatzlos auf. Dennoch stellte das Gericht in einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung klar: Die Praxis der ARGE, im Massenverfahren Zuweisungen für Ein-Euro-Jobs zu erteilen, ohne daß individuelle Eingliederungskonzepte ausgearbeitet sind, sei rechtlich nicht haltbar. Die Sache hat Brisanz, denn eine weitere Kammer des Sozialgerichts hatte bereits verfügt, daß die Nichtannahme eines Ein-Euro-Jobs ohne Sanktionen bleiben müsse, wenn Zuweisungen fehlerhaft sind. Dies sei auch dann der Fall, wenn Arbeitsinhalte nicht konkret benannt werden, sondern diese dem Beschäftigungsträger überlassen bleiben.

Damit ist aber die gesamte Zuweisungspraxis der Hamburger ARGE in Frage gestellt, die auf Anfrage von jW schon im September eingestehen mußte, daß Zuweisungen in der Regel ohne Fallmanagement oder Eingliederungsvereinbarungen erfolgen. Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) gab in diesem Zusammenhang an, daß bei Verweigerung eines Ein-Euro-Jobs, Sanktionen bislang nicht greifen könnten, weil die ARGE-Software fehlerhaft sei und eine Bearbeitung nicht zulasse. Gegenüber junge Welt bezweifeln Rechtsanwälte nun den Wahrheitsgehalt dieser Aussage: Wirtschaftsbehörde und ARGE hätten sehr genau gewußt, daß ihre Zuweisungspraxis rechtswidrig ist, weshalb man vielfach von Kürzungen beim Arbeitslosengeld II abgesehen habe, wenn Erwerbslose die Annahme von Ein-Euro-Jobs verweigerten. Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm forderte Erwerbslose nun dazu auf, sich mit Widersprüchen offensiv gegen solche Zuweisungspraxis zur Wehr zu setzen.

Rechtliche Zweifel sind nach junge Welt vorliegenden Informationen aber nicht nur an der Zuweisungspraxis angebracht, sondern auch an der Maßnahmestruktur selbst, wie sie Träger der Ein-Euro-Jobs vorhalten. So hatte jW schon vor Monaten darauf hingewiesen, daß die GRONE-Schule Jobkontingente hält, ohne im ausreichenden Ausmaß tatsächliche Arbeits- oder Qualifizierungsangebote bereitzustellen. Für Erwerbslose eine unerträgliche Situation, die morgens zum »Abhaken« erscheinen müssen und dann den ganzen Tag darauf warten, daß dieser mit Nichtstun vorbeigeht, während gleichzeitig der Träger millionenschwere Zuschüsse für sein Jobkontingent erhält. Seinerzeit hatte die Wirtschaftsbehörde die Prüfung der GRONE-Schule zugesagt, was aber offenbar nicht geschehen ist, denn der gerade vor Gericht verhandelte Fall betrifft genau eine solche Maßnahme. Gegenüber junge Welt bestätigte aber auch Claus-Dieter Loets, Vizepräsident des Sozialgerichts, daß Ein-Euro-Jobs nach dem Sozialgesetzbuch an tatsächliche Arbeit gebunden sind. Mitarbeiter der grünen Bürgerschaftsfraktion kündigten inzwischen an, solche Fälle offensichtlichen Mißbrauchs nun auch parlamentarisch zur Sprache zu bringen.

http://www.jungewelt.de/2005/12-02/014.php



NDR beschäftigt illegal Ein-Euro-Jobber für GEZ-Antragsbearbeitung

Das Erwerbslosenforum Deutschland hat gefordert, daß die in Hamburg beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingesetzten Ein-Euro-Jobber nachträglich eine feste Einstellung und ein reguläres Gehalt erhalten. Wie berichtet, hatte der NDR Ein-Euro-Jobber eingesetzt, um Anträge für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu bearbeiten. Der Grund: Seit Hartz IV steigen die Anträge auf Gebührenbefreiung sprunghaft, so daß der Rundfunk der Antragsflut kaum noch Herr werden konnte. Nach Bekanntwerden des Falls hatte der NDR die Maßnahme damit verteidigt, daß er die betroffenen Langzeitarbeitslosen nach und nach in ein festes Arbeitsverhältnis überführen wolle. Doch dies geschah nicht, während die betroffenen Erwerbslosen weiterhin für ein bis zwei Euro in der Stunde zwischen 80 und 150 GEZ-Anträge am Tag zu bearbeiten und selbst reguläre Aushilfskräfte einzuarbeiten hatten.

Von einem »Skandal ungeheuerlichen Ausmaßes«, sprach deshalb Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland, der sich zudem fragt, warum die Jobber überhaupt noch beim NDR beschäftigt sind, nachdem auch die Hamburger Bürgerschaft Anfang des Monats eine Beendigung der Kooperation zwischen Rundfunk und Beschäftigungsträger »Hamburger Arbeit« ( HAB ) verlangt hat. Ein Erwerbsloser hatte sich zuvor an die Petitionsausschüsse der Bürgerschaft und des niedersächsischen Landtages wegen Mißbrauchs von Ein-Euro-Jobs gewandt. Doch die darauf ergangene Forderung des Petitionsausschusses der Bürgerschaft, die Maßnahme unverzüglich zu beenden, hatten HAB und NDR nur damit quittiert, das Vertragsverhältnis der Ein-Euro-Jobber so abzuändern, daß deren Tätigkeit nun als Praktikum definiert ist.

Auch Vertreter Hamburger Erwerbslosengruppen sprachen von offenem Rechtsbruch, weil weder die Kriterien der Zusätzlichkeit noch des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch für Ein-Euro-Jobs einfordere, beachtet worden seien. Nun sei der DGB aufgefordert, den betroffenen Erwerbslosen Rechtsschutz zu gewähren, so daß diese auf Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis und nachträglich auszuzahlenden Lohn klagen können. Wiederholt sei zudem deutlich geworden, daß die in Hamburg für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zuständige Wirtschaftsbehörde nicht kontrolliere, für welche Art von Arbeit Ein-Euro-Jobber tatsächlich eingesetzt werden. Auch dies sei Rechtsbruch, weshalb die Erwerbslosengruppen erneut den sofortigen Stopp des Ein-Euro-Job-Programms forderten.

http://www.jungewelt.de/2005/11-30/018.php



Platzwarte auf Vereinsportplätzen sollen durch Ein-Euro-Jobber ersetzt werden

Feste Arbeitsstellen drohen in Hamburg erneut durch Ein-Euro-Jobs ersetzt zu werden. Davor warnte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der grünen Bürgerschaftsfraktion Gudrun Köncke am Donnerstag. Köncke zeigt sich alarmiert, weil 80 Stellen für Platzwarte auf den Vereinssportplätzen gestrichen werden sollen, deren Arbeit künftig durch Ein-Euro-Kräfte kompensiert wird. Das hatte der Ehrenpräsident des Hamburger Sportbundes ( HSB ) Friedel Gütt angekündigt, weil sein Verband Kürzungen bei der Sportförderung von zwölf Millionen Euro hinnehmen muß. Für Köncke ein klarer Mißbrauch, weil Hamburg damit Haushaltssanierung mit Mitteln des Arbeitsmarktprogramms betreibe, das der Bund kofinanziere.

In der Vereinbarung zur Sportförderung hatten Senat und HSB vereinbart, daß die Etatkürzungen bei der Sportförderung dadurch aufgefangen werden, daß die Sportvereine bisher städtisch geführte Sportplätze selbst übernehmen. So kann Hamburg durch Streichung der Stellen für die Platzwarte Personalkosten reduzieren. Da aber die Sportvereine selbst kaum in der Lage sind, eigene Arbeitsplätze zu schaffen, wollen diese dann auf Ein-Euro-Job-Kontingente zugreifen. Bei der Vergabe solcher »Arbeitsgelegenheiten« muß die Arbeitsagentur dann nur prüfen, ob die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch vorschreibt, eingehalten werden. Öffentliches Interesse kann beim Breitensport vorausgesetzt werden, und »zusätzlich« ist eine Maßnahme, »wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnte«. Durch die Ausgliederung der Sportplätze an private Vereine ist dies nun für die Wartung der Sportplätze der Fall.

Ein typischer Fall, wie durch Ein-Euro-Jobs Arbeitsplätze vernichtet werden, sagt Wolfgang Joithe vom Verein »Peng – aktive Erwerbslose und Geringverdiener« gegenüber junge Welt. Joithe verwies auf zahlreiche weitere Beispiele, wie etwa in den Schulen, wo Billigjobber als Schulsanierer und im Kantinenbetrieb tätig sind, was zum Verlust von Arbeitsplätzen im Handwerk, aber auch in Catering-Betrieben führe. Während Köncke ihre Kritik vor allem auf den Senat fokussiert, hält Joithe das Ein-Euro-Job-Programm schon vom Ansatz her für einen Job-Killer. In der Tat war es die SPD-Grünen-Bundesregierung, die 2004 die Prüfkriterien des Sozialgesetzbuches liberalisierte, um so auch neue Einsatzmöglichkeiten für Zehntausende Billig-Jobber zu schaffen.

http://www.jungewelt.de/2005/11-26/018.php



Auftakt 12 Uhr am Spielbudenplatz

Hamburg. Schon zum vierten Mal findet am heutigen Samstag in Hamburg ein Bettlermarsch statt. So könne ein Zeichen der Solidarität gegen die Ausgrenzung armer Menschen gesetzt werden, erklärte die Obdachloseneinrichtung »Café mit Herz«, die 1 000 Teilnehmer erwartet. Kritisiert wird die Finanzierung von Prestigeprojekten, wie der Elbphilharmonie oder der Flaniermeile Jungfernstieg, während Sozialeinrichtungen schließen. Mit dabei sind die Schauspieler Ben Becker und Lilo Wanders sowie Künstler vom St.-Pauli-Theater, dem Operettenhaus und vom Tivoli. Auftakt: 12 Uhr am Spielbudenplatz. (jW)

http://www.jungewelt.de/2005/11-12/019.php