Hamburgs Bürgermeister Ole von Beust setzt seinen Justizsenator Roger Kusch vor die Tür

Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) muss nach wochenlangen Querelen sein Amt abgeben. Bürgermeister Ole von Beust (CDU) entließ den umstrittenen Politiker am Montag wegen dessen Verstrickungen in die so genannte Protokoll-Affäre. Nachfolger von Kusch soll der 41-jährige Justizstaatsrat Carsten Lüdemann werden.

Wie erwartet hat Hamburgs CDU-Bürgermeister Ole von Beust gestern seinen Justizsenator und Parteifreund Roger Kusch entlassen. Die »Protokoll-Affäre« sei nur der Tropfen gewesen, der »das Fass zum Überlaufen gebracht habe«, sagte von Beust vor der Presse. Es gebe eine Kette von Ereignissen, sagte der Bürgermeister. Wie berichtet war Kusch in der letzten Woche unter Verdacht gekommen, geheime Akten aus einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu einem geschlossenen Heim in der Feuerbergstraße (PUA) auch an Dritte weitergereicht bzw. dies gedeckt zu haben.

Die Entlassung seines alten Freundes täte ihm Leid, sagte von Beust, den mit Kusch eine 26-jährige Freundschaft verbindet. Doch Kusch habe sich zuletzt »manifest uneinsichtig« gezeigt. So fehle es ihm an Unrechtsbewusstsein, in welcher Weise die geheimen Unterlagen weitergereicht worden seien, sagte der Bürgermeister. Von Beust erinnert auch an verschiedene Vorstöße, mit denen Kusch an Fraktion und Senat vorbeigehandelt hat. Explizit nannte er dabei Kuschs umstrittenen Vorschlag, das Jugendstrafrecht abzuschaffen. Doch umstritten ist der Hardliner auch wegen seines Vorstoßes, die aktive Sterbehilfe in Deutschland zu erlauben.

Schon am Tag zuvor hatte Kusch selbst eine Pressekonferenz einberufen, wo er seinerseits den Bürgermeister heftig attackierte und einen eigenen Rücktritt kategorisch ausschloss. So warf Kusch dem Bürgermeister vor, die Information zur Weitergabe der geheimen Akten schon in der Woche zuvor gehabt zu haben, was von Beust der Öffentlichkeit aber verschwiegen habe. Beobachter spekulierten, dass der Bürgermeister dies möglicherweise deshalb tat, um die Wahlchancen für die CDU nicht zu gefährden. Jedenfalls konnte von Beust den Vorwurf seines Parteifreundes Kusch am Montag nicht zweifelsfrei aufklären.

Die Oppositionsparteien reagierten denn auch scharf. Der Bürgermeister sei nicht mehr Herr der Lage, sagte SPD-Fraktionschef Michael Neumann. Auch die Grünen forderten die Offenlegung aller Vorgänge. Das zielt auch auf Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU), deren Behörde ebenfalls in Affäre verwickelt war. Hingegen wollte von Beust von einer Regierungskrise nicht sprechen. Er gab sich optimistisch, dass die Affäre »mangels Neuigkeiten« auslaufe.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=87953&dc=2&db=Archiv



Hamburger Justizsenator Roger Kusch erwartungsgemäß entlassen. Nachfolger Lüdemann soll schon am Mittwoch ernannt werden.

Wie erwartet ist Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) am Montag durch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) entlassen worden. Nachfolger von Kusch wird dessen ehemaliger Staatsrat Carsten Lüdemann. Seine Ernennung durch die Bürgerschaft soll schon am Mittwoch erfolgen. Wie berichtet, waren vertrauliche Unterlagen aus einem Untersuchungsausschuß, der Mißstände in dem geschlossenen Jugendheim Feuerbergstraße aufklären soll, verbreitet worden und unter anderem auch in der Justizbehörde aufgetaucht, wo sie nicht hingehörten. Damit nicht genug, sollen von dort aus geheime Protokolle auch an zwei Außenstehende gegangen sein – an einen Mitarbeiter der Unions-Bundestagsfraktion sowie an Kuschs Rechtsbeistand.

Doch die Affäre sei nur der Tropfen gewesen, der ein »Faß zum Überlaufen« gebracht habe, erläuterte von Beust die Entlassung seines Duzfreundes vor der Presse. Kusch sei bezüglich eigener Fehler »manifest uneinsichtig« gewesen und deshalb als Justizsenator nicht mehr tragbar, erläuterte der Bürgermeister seine Entlassungsgründe.

Damit ging Beust auf eine Pressekonferenz ein, die der ehemalige Chef der Justizbehörde am Tag zuvor einberufen hatte und bei der sich Journalisten in der Tat in manchem an das selbstherrliche Auftreten des früheren Hamburger Innensenators Ronald Schill erinnert fühlten. Kusch äußerte am Montag, die Handlungsweise des Bürgermeisters sei unehrlich und lediglich taktisch motiviert. Er habe sich selbst nichts vorzuwerfen. Er attackierte den Bürgermeister schwer und warf ihm vor, der Öffentlichkeit die Unwahrheit gesagt zu haben, als er vor einer Woche die Weitergabe dieser Akten aus der Justizbehörde verschwieg und nur Staatsrat Klaus Meister aus der Sozialbehörde entließ.

Ein Umstand, den von Beust in der Tat auch gestern nicht zweifelsfrei aufklären konnte. So mußte der Bürgermeister eingestehen, daß ihm die Aktenweitergabe schon vor einer Woche bekannt gewesen sei, er Namen aber nur deshalb nicht genannt habe, weil inzwischen Strafverfahren gegen verschiedene Personen eingeleitet worden wären. Beust wiederholte, nicht die Aktenweitergabe sei der eigentliche Grund für die Entlassung von Kusch gewesen, sondern eine fehlende Vertrauensgrundlage.

Ausdrücklich erinnerte der Bürgermeister in diesem Zusammenhang an die Initiative von Kusch zur Abschaffung des Jugendstrafrechts, bei der Kusch sowohl den Senat als auch die CDU übergangen habe. Beust gab sich optimistisch, daß nun die Protokollaffäre »mangels Neuigkeiten« beendet sei. Von einer Krise des Senats könne deshalb nicht gesprochen werden.

http://www.jungewelt.de/2006/03-28/039.php



Was brauchen Kriminelle eine Sporthalle?« Das ist ein typischer Kusch. Den brachte Hamburgs Justizsenator schon kurz nach seinem Amtsantritt. Damals besuchte er eine Jugendhaftanstalt und wurde von den Mitarbeitern auf die marode Sporthalle aufmerksam gemacht.

Über die Jahre fing sich der heute 51jährige Roger Kusch (CDU) durch seine Vorstöße in Sachen innere Sicherheit den Spitznamen »lachende Guillotine« ein. Sein Kampf gegen auffällig gewordene Kinder und Jugendliche mündete schließlich in dem Vorschlag, das Jugendstrafrecht komplett abzuschaffen. Auch wenn er damit nicht durchkam, gelang es ihm doch, die Lockerungen im Hamburger Strafvollzug ersatzlos zu streichen. Als es darum ging, den letzten Spritzenautomaten für drogenabhängige Häftlinge endlich aus der Wand zu reißen, krempelte er die Ärmel hoch und legte selbst Hand an.

Widerspruch duldet ein Mann wie Kusch selbstverständlich nicht. Reihenweise ließ der Senator nicht nur das Spitzenpersonal in seiner eigenen Behörde, sondern auch Staatsanwälte, Richter und Vollzugsbeamte über die Klinge springen. Bevor Kusch Senator wurde, war er schon Volljurist, später dann Leiter des Referats für innere Sicherheit im Bundeskanzleramt. Im Oktober wurde er schließlich Oberstaatsanwalt am Bundesgerichtshof. Von dort holte ihn Bürgermeister Ole von Beust nach Hamburg.

Kusch sollte dem Rechtspopulisten Ronald Barnabas Schill, auch Richter Gnadenlos genannt, das Wasser abgraben. Dessen Anhänger sollten ihr Herz wieder für die CDU entdecken. Im August mußte Schill abtreten, unter anderem weil er behauptet hatte, daß Beust und Kusch ein Pärchen seien. Ohne Schill verblaßte auch Kusch.

»Heute steht im Hamburger Strafvollzug kein Stein mehr auf dem anderen«, hatte Kusch sich bei der Eröffnung eines neuen Hochsicherheitsgefängnisses in Billwerder selbst gefeiert. Als sich Häftlinge beschwerten, dort nackt auf Pritschen angeschnallt und eingesperrt worden zu sein, störte ihn das selbstredend nicht. Für die Regierungspartei CDU war aber doch der Grad erreicht, den Mann loszuwerden. Am Montag mußte er seine Sachen Packen – nicht wegen Fesselungen, Folter oder penetranter Jugendfeindlichkeit. Er stolperte über die Weitergabe vertraulicher Akten und geht wegen einer Protokollaffäre. (ag)

http://www.jungewelt.de/2006/03-28/074.php



Kusch in Protokollaffäre vor Entlassung?

Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) gerät wegen der so genannten Protokollaffäre um die Weitergabe von geheimen Akten immer stärker in die Schusslinie.

In Hamburg wird eine Entlassung von Justizsenator Roger Kusch (CDU) durch Bürgermeister Ole von Beust (CDU) immer wahrscheinlicher. Bereits heute Morgen gibt es ein »klärendes Gespräch« und für den Abend ist die CDU-Bürgerschaftsfraktion zu einer Krisensitzung eingeladen. Gestern hatte von Beust Kusch zum Rücktritt aufgefordert, was dieser jedoch vorerst ablehnte.

Erst am Donnerstag war bekannt geworden, wie tief der Senator in die so genannte Protokollaffäre um die Weitergabe geheimer Akten aus einem Untersuchungsausschuss verwickelt ist. Schon wird über eine Übernahme des Justizressorts durch den Bürgermeister spekuliert, während die Behördenleitung einem Staatsrat überlassen werden könnte.

Der Ausschuss war eingerichtet worden, um Vorwürfe gegen ein geschlossenes Kinder- und Jugendheim in der Feuerbergstraße, den so genannten Kinderknast, zu prüfen. Mehrfach waren dort Jugendliche ohne Rechtsgrundlage eingesperrt worden. Ende Februar war Kusch als Zeuge vor dem Ausschuss geladen, um über Diskussionen im Senat auszusagen. Doch dazu verweigerte Kusch die Aussage, weshalb die Opposition einen Beugehaftantrag vor dem Amtsgericht durchsetzte, über den das Gericht noch entscheiden muss.

Weniger Tage später wurde bekannt, dass das Wortprotokoll der Vernehmung von Kusch sowie weitere Ausschussunterlagen auch an Mitarbeiter der Sozial- und Justizbehörde weitergeleitet worden waren, obwohl sie den Ausschuss niemals hätten verlassen dürfen. Das kostete letzte Woche schon Sozialstaatsrat Klaus Meister sein Amt, nachdem ein Sonderermittler bei ihm ein Ausschuss-Geheimpapier fand. 19 hochrangige Beamte wurden strafversetzt.

Doch Kusch beteuerte, dass er von den Vorgängen nichts gewusst habe. Das glaubt dem Senator aber inzwischen niemand mehr, nachdem bekannt wurde, dass diese Akten aus der Justizbehörde heraus auch an den Anwalt von Kusch im Beugehaftverfahren sowie einen Experten der Unionsfraktion im Bundestag gegangen waren.

Die Oppositionsparteien fordern seitdem die Entlassung von Kusch. Unmut wächst aber auch in der CDU, wo man dem Hardliner offenbar nicht verziehen hat, wie er durch Vorschläge zur Sterbehilfe oder zur Abschaffung des Jugendstrafrechts auch mehrfach die eigene Partei brüskierte.

Quelle: Nur Printausgabe vom 27.03.2006



Hamburgs Justizsenator droht wegen der »Protokollaffäre« die Entlassung.

Wird Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) schon heute entlassen? Oder erst morgen? Mittlerweile ist der Politiker selbst davon überzeugt, daß seine Karriere erst einmal beendet ist. Wie er am Sonntag vor Journalisten mitteilte, hat ihm sein Parteifreund, Bürgermeister Ole von Beust, in einem Telefongespräch den Rücktritt empfohlen. »Der Umstand, daß ich nicht zurücktrete, ändert wohl nichts daran, daß meine Tage hier in der Justizbehörde gezählt sind», sagte er. »Ich sehe nach wie vor keinen Fehler – weder bei mir noch bei meinen Mitarbeitern.«

Im Hintergrund geht es um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« (GUF), den sogenannten Hamburger Kinderknast. Für diesen ist Kusch zwar gar nicht zuständig, sondern Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU), doch als Prestigeprojekt des rechten Senats hat diese Einrichtung seit Monaten nur Skandalmeldungen produziert. Die Vorwürfe reichen von Körperverletzung im Amt über Freiheitsberaubung bis hin zur Rechtsbeugung, so daß die Bürgerschaft einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuß (PUA) beschloß. Dieser hatte Ende Februar auch Kusch befragen wollen, der jedoch zu wesentlichen Punkten die Aussage verweigerte. Der Ausschuß beantragte daraufhin beim Amtsgericht Beugehaft – das Verfahren läuft noch.

Das Wortprotokoll dieser Vernehmung und weitere Aufzeichnungen aus internen Beratungen tauchten Anfang März in der Sozial- und Justizbehörde auf. Obwohl die Unterlagen streng geheim sind, damit sich die Ausschußzeugen nicht absprechen können, wurden sie dort von Abteilungsleitern gelesen. Als das herauskam, mußte als erster Sozialstaatsrat Klaus Meister seinen Hut nehmen – bei ihm hatte der Sonderermittler ein 80seitiges Geheimpapier gefunden. Dann wurden 19 hohe Beamte strafversetzt.

Schnieber-Jastram und Kusch wußten angeblich von nichts. Doch am Donnerstag abend kam heraus, daß Kuschs Behörde Akten auch an Wolfgang Löwer weitergereicht hatte, einen Anwalt, der den Senator im Beugehaftverfahren vertritt. Das brisante Material ging auch an Rudolf Seiler, der in der Bundestagsfraktion der Union als Experte für Untersuchungsausschüsse gilt. Daß dies alles ohne Kenntnis des Justizsenators geschah, glaubt in Hamburg niemand mehr. Auch in der CDU-Fraktion wächst der Unmut über Kusch, dem man zudem nie verziehen hat, wie er in Sachen Sterbehilfe oder Abschaffung des Jugendstrafrechts auch die eigene Partei überging. Doch wenn der Bürgermeister Kusch entläßt, müßte ein neuer Senator zunächst durch die Bürgerschaft bestätigt werden. Dort hat die CDU-Fraktion zwar die Mehrheit – sie will die nächste freie Spitzenposition aber mit einem ihrer Bürgerschaftsabgeordneten besetzen. Um Machtkämpfe in der Fraktion zu verhindern, wird bereits spekuliert, daß von Beust nach Bremer Vorbild das Justizressort mit übernehmen könnte.

Unterdessen hat sich die Opposition auch auf Schnieber-Jastram eingeschossen, die ebenfalls unter Beschuß geraten ist. Da diese aber nicht nur Sozialsenatorin, sondern auch zweite Bürgermeisterin der Stadt ist, wächst sich die Protokollaffäre zur handfesten Regierungskrise aus.

http://www.jungewelt.de/2006/03-27/047.php



Erste Lesung des neuen Polizeigesetzes im Kieler Landtag: Opposition übt harsche Kritik.

Die Opposition im Kieler Landtag hat die geplante Reform des schleswig-holsteinischen Polizeirechts am Donnerstag heftig kritisiert. Das Gesetz sei schlicht verfassungswidrig, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki während der ersten Lesung der Gesetzesnovelle im Landtag. Kubicki kritisierte, daß ein vorbeugendes Anzapfen von Telefonen und Handys genauso unzulässig sei wie die geplante engmaschige Videoüberwachung aller größeren Plätze und Straßen des Landes. Von einer »ungerechtfertigten Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger« durch die CDU-SPD-Landesregierung sprachen auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Anne Lütkes und die Fraktionsvorsitzende des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) Anke Spoordendonk. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen, ein automatisches Lesesystem für Autokennzeichen und geplante Möglichkeiten für erweiterte Platzverweise, brächten zudem nicht mehr Sicherheit.

Innenminister Ralf Stegner (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf: Er ermögliche eine »Verbrechensbekämpfung mit Augenmaß«. Er akzeptiere nicht, daß Datenschutz vor Opferschutz gehe, sagte Stegner und wischte damit Einwände des »Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein« vom Tisch. Wie berichtet, hatten die Datenschützer das neue Gesetz kritisiert, weil es den »Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung« nicht mehr gewährleiste, was Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes widerspreche.

Kritik kommt auch von der Polizeigewerkschaft GdP, die in einer Stellungnahme »Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung« der Bürger nur dann für zulässig halten wollte, wenn ein konkreter Sicherheitsanspruch der Bürger existiere. Eine »Schleppnetzfahndung« mit geringer Eingriffsschwelle werfe hingegen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf, betonten die Gewerkschafter.

Doch die Große Koalition scheint trotzdem entschlossen, das neue Gesetz, das vor seiner Verabschiedung im Landtag noch einmal beraten werden muß, auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Rother erklärte, nur durch das neue Gesetz könne der »Schutz der Menschen vor Straftaten« verbessert werden.

http://www.jungewelt.de/2006/03-25/010.php



Hamburger Senat beriet neues Konzept zur Bekämpfung des »islamistischen Terrorismus«. Gesinnungsprüfungen und Überwachung von Muslimen geplant.

In Hamburg hat der Senat auf Vorschlag von Innensenator Udo Nagel (parteilos) am Mittwoch ein neues Konzept zur Bekämpfung des »islamistischen Terrorismus« beraten, wonach die Mitarbeiter von Sozialämtern, Einwohnermeldedienststellen, Finanz- und Bauämtern künftig verpflichtet sein sollen, Informationen über Muslime zu sammeln und diese mit den Sicherheitsbehörden auszutauschen. Eine zunächst geplante Übertragung des neuen Konzepts auch auf die Schulen wurde vorerst verworfen. Während Nagel das geplante Vorgehen mit dem »Kampf gegen den islamistischen Terrorismus und dem Einsatz für unsere freiheitliche Demokratie« begründete, sprach die Opposition in ersten Stellungnahmen von Grundrechtsverletzungen für zahlreiche Bürger, die als Muslime nun unter »Generalverdacht« gestellt würden.

Das neue Hamburger Bespitzelungskonzept geht auf Beratungen in der Innenministerkonferenz zurück, die alle »staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Institutionen« zum »Antiterrorkampf« aufgerufen hat. Eine Etablierung ähnlicher Entwürfe auch für andere Bundesländer ist deshalb nur eine Frage der Zeit. Nagel sieht die Hansestadt folgerichtig »ganz vorn« bei der Bekämpfung des Terrorismus, die gerade in Hamburg notwendig sei. Konkrete Bedrohungen konnte Nagels Behörde aber auf Anfrage nicht nachweisen.

Die Bespitzelung muslimischer Mitbürger nach dem neuen Konzept umfaßt die unterschiedlichsten Bereiche. So sollen Meldedienststellen ihre Umzugsbestätigungen künftig erst dann ausstellen, wenn zuvor ein Abgleich der Daten mit der Ausländerbehörde erfolgt ist. So könne die Ausweisung potentieller Gewalttäter beschleunigt werden. Mitarbeiter der Baubehörden sind künftig verpflichtet, »Auffälligkeiten« bei Baumaßnahmen ausländischer oder muslimischer Vereine dem Landesamt für Verfassungsschutz zu melden. Ein Austausch von Erkenntnissen mit dem Geheimdienst ist auch für Mitarbeiter der Finanzämter geplant, die Spendenbescheinigungen muslimischer Vereine nun besonders genau prüfen sollen. Und die Personalabteilungen der Landesbetriebe und der großen Energieversorger sollen Busfahrer oder Mitarbeiter in der Wasser- und Gasversorgung auf ihre Verfassungstreue überprüfen.

Senator Nagel will die Überwachungsoffensive durch Schulungen vorbereiten. Gegenüber der Presse wußte der Senator zu berichten, daß die »Radikalisierung« von Muslimen mit einem Wandel in der Persönlichkeitsstruktur einhergehe, was sich an Kleidung und Sprache festmache.

Diese breite Rekrutierung inoffizieller Mitarbeiter für die Geheimdienste trifft bei den Oppositionsparteien auf heftige Kritik. So warnte der SPD-Bürgerschaftsabgeordnete Andreas Dressel vor einer »unverantwortlichen Stigmatisierung« aller Moslems.

http://www.jungewelt.de/2006/03-23/057.php



Zwei Drittel der Linksfraktion im Landtag gegen Verwaltungsreform

Unmittelbar vor Beginn des Landesparteitages der Linkspartei.PDS in Mecklenburg-Vorpommern an diesem Wochenende hat sich der Streit um die Zustimmung zum »Verwaltungsmodernisierungsgesetz« der SPD-geführten Landesregierung zugespitzt. In offenen Briefen begründeten Gegner und Befürworter des nach Aussage von Linkspartei-Arbeitsminister Helmut Holter »wichtigsten Reformvorhabens« der Landesregierung, ihren jeweiligen Standpunkt, denn in der Landtagsfraktion hatten acht der insgesamt zwölf Abgeordneten eine Ablehnung des Gesetzes angekündigt. Drei von ihnen wollen ihren Standpunkt nur überdenken, wenn sich der Landesparteitag für das Gesetz ausspricht. Erst dann hätte die Landesregierung im Landtag wieder eine Mehrheit. Ohne eine Mehrheit in dieser Frage sei damit aber die »Regierungsunfähigkeit der PDS« erwiesen, hatte SPD-Landeschef Till Backhaus schon vor Beginn des Parteitags warnend festgestellt.

Doch ob die Linkspartei am Sonnabend in Sternberg dem Reformvorhaben zustimmt, ist fraglich. Eindringlich haben sieben Landtagsabgeordnete die Delegierten zum Gegenteil aufgefordert. Sie lehnen vor allem die Bildung von fünf regionalen Großkreisen ab, die nun an Stelle der bisher 18 Kreise und kreisfreien Städte treten sollen. Überraschend hatte zudem Mitte der Woche auch Sozialministerin Marianne Linke (Linkspartei) ihre Ablehnung des Gesetzesvorhabens bekundet. Linke fürchtet um die kommunale Selbständigkeit der Insel Rügen, die nach dem Verwaltungsgesetz künftig zum Großkreis Nordvorpommern gehören soll. Auf Widerstand trifft zudem, daß mit dem Gesetz rund hundert Behörden entweder zusammengelegt oder aufgelöst sowie zahlreiche Landesaufgaben privatisiert werden sollen. 35 Parteitagsdelegierte haben einen Antrag eingereicht, mit dem der Parteitag das Gesetzesvorhaben ablehnen soll.

Die Delegierten stehen unter Druck, denn sämtliche Kreistage des Landes haben das neue Gesetz abgelehnt, an dessen Ausarbeitung auch Linkspartei-Arbeitsminister Holter beteiligt war. Die Kommunalpolitiker befürchten, daß sich durch die Großkreise die Politik noch weiter vom Bürger entfernt. Delegierte der Linkspartei fordern nun Nachverhandlungen im Koalitionsausschuß.

Das aber werde der Koalitionspartner SPD nicht mitmachen, sagte Linkspartei-Landeschef Peter Ritter vor Beginn des Parteitags. Er fürchtet einen »Koalitionsbruch« mit unabsehbaren Folgen sechs Monate vor den Landtagswahlen. Diese Gefahr sehen auch die Bundestagsabgeordneten Dietmar Bartsch, Heidrun Bluhm und Martina Bunge, die ebenfalls einen »offenen Brief« an die »lieben Delegierten« schrieben. »Diese Kröte« – gemeint ist das Gesetzesvorhaben – müsse geschluckt werden, denn das werde nun »zur faktisch entscheidenden Frage über den Fortbestand« der Koalition. Augen zu und durch fordert auch Wulf Gallert, Fraktionschef der Linkspartei in Sachsen-Anhalt, der sich Hoffnungen auf ein »drittes rot-rotes Regierungsbündnis« macht. Daraus wird aber nichts, wenn zuvor die Musterkoalition im Nordosten platzt. Dort unkte nun auch SPD-Fraktionsvorsitzender Volker Schlotmann, daß eine Ablehnung des Reformvorhabens durch die Linkspartei, für ihn nachweisen würde, daß dort im Zweifel »fundamental-oppositionelle Kräfte« das Sagen hätten, womit die Koalition in Frage gestellt sei.

http://www.jungewelt.de/2006/03-11/043.php



Linke Rechtshilfeorganisation unterlag vor Gericht dem DRK

In Hamburg hat das Landgericht die linke Rechtshilfeorganisation »Rote Hilfe e.V.« aufgefordert, auf die Verwendung des Symbols der autonomen Demonstrationssanitäter in Broschüren und Veröffentlichungen zu verzichten. Das teilte Michael Hiller, Mitglied des Bundesvorstands der Organisation, am Donnerstag gegenüber jW mit. Zuvor hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Klage gegen die Verwendung des Symbols eingereicht, das aus einem stilisierten senkrecht erhobenen Arm mit geballter Faust in roter Farbe besteht, der von einem ebenfalls roten Querbalken gekreuzt wird. Dieses Symbol, so das DRK, sehe dem »Roten Kreuz« zum Verwechseln ähnlich sein.

Vor Einreichung der Klage hatte das DRK die Rote Hilfe dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie die damit verbundenen Anwaltskosten in Höhe von 2400 Euro zu begleichen. Daraufhin hatte die Rote Hilfe Widerspruch vor dem Gericht eingereicht, denn die Demo-sanitäter verwenden ihr Symbol seit vielen Jahren. Solche Demosanitäter hatten sich vor gut 30 Jahren und in bewußter Abgrenzung zu den offiziellen Rettungsorganisationen herausgebildet, weil diese bei Polizeieinsätzen gegen Demonstranten häufig durch Abwesenheit glänzten. Die Verwendung des Faust-Symbols war dabei schon in den 80er Jahren in Bußgeldverfahren umstritten.

Eher im Sinne der Roten Hilfe fiel vor Gericht hingegen die Verhandlung des Streitwertes aus, die das DRK auf 50000 Euro festlegen wollte. Dadurch wären hohe Gerichtskosten für die unterlegenen Klagegegner entstanden. Hier hat das Gericht nun sowohl das DRK als auch die Rote Hilfe aufgefordert, in Verhandlungen zu treten. Sollte die Rote Hilfe die Unterlassungserklärung doch noch unterschreiben, soll dann auch das DRK der Roten Hilfe entgegenkommen und den Streitwert auf 20000 bis 25000 Euro begrenzen. Ob DRK und Rote Hilfe jeweils darauf eingehen, müssen die Bundesvorstände beider Organisationen entscheiden.

http://www.jungewelt.de/2006/03-10/050.php



Geheimbericht des Europarats kritisiert Bedingungen in deutschen Abschiebehaftanstalten

Ein am Mittwoch bekanntgewordener Geheimbericht des Antifolterkomitees (CPT) des Europarats äußert scharfe Kritik an den Haftbedingungen von Abschiebehäftlingen in Deutschland. Eine Delegation des CPT hatte im November vergangenen Jahres Gefängnisse in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Hamburg besucht. Generell, so der Bericht, verfüge keine der besuchten Haftanstalten »über die personelle oder materielle Ausstattung zur Schaffung von Haftbedingungen, wie sie dem rechtlichen Status von Abschiebehäftlingen angemessen« wären.

Besonders kritisiert wird in dem Bericht die Situation von Abschiebehäftlingen im Hamburger Untersuchungsgefängnis Holstenglacis, die das Komitee als »völlig inakzeptabel« bezeichnet.

In dieser Haftanstalt seien die Zellen, in denen die Abschiebehäftlinge 23 Stunden am Tag eingesperrt sind, besonders »schmutzig und heruntergekommen«. Kritisiert wird der offene Bruch des Postgeheimnisses sowie die Isolierung der Gefangenen von der Außenwelt. Bücher stünden nicht zur Verfügung, der Hofgang sei auf täglich eine Stunde beschränkt. Besucher dürften nur alle zwei Wochen für maximal 30 Minuten in einem engen Besucherraum empfangen werden. Sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten gebe es nicht.

Normale Gefängnisse seien für die längerfristige Unterbringung von Abschiebehäftlingen nicht geeignet, heißt es abschließend im Bericht. Auf Nachfrage mußte dies auch Hamburgs Justizbehördensprecher Carsten Grotte einräumen. Da ein »Resozialisierungsgebot« für Abschiebehäftlinge jedoch nicht bestehe, müsse es für sie auch keine Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten geben, versuchte er seine Behörde jedoch zu rechtfertigen. Die Forderung, separate Einrichtungen zu schaffen, lehnte Grotte aus »finanziellen Gründen« ab.

Erneut gerät damit die Behörde von Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) in die Kritik. Kusch war schon zuvor öffentlich angelastet worden, Gefängnisse in Hamburg eher wie Haftburgen aus dem Mittelalter zu führen. Die Bürgerschaftsabgeordnete der Grünen, Antje Möller, forderte, die Unterbringung von Abschiebehäftlingen im Untersuchungsgefängnis Holstenglacis »sofort einzustellen«. Für die SPD forderte Innenpolitiker Andreas Dressel eine Sondersitzung des Rechtsausschusses der Bürgerschaft.

http://www.jungewelt.de/2006/03-03/002.php



Ein brutaler Polizeieinsatz gegen Antifaschisten am 31. Januar 2004 in Hamburg war rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, das die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) unmittelbar nach dem Einsatz angestrengt hatte. Wie Cornelia Kerth, Landesvorsitzende der VVN-BdA, am Donnerstag mitteilte, musste die Polizei in dem Verfahren eingestehen, dass der Einsatz von Wasserwerfern und die anschließende Auflösung einer Kundgebung der VVN-BdA am 31. Januar 2004, unrechtmäßig waren.

Über 6 000 Antifaschisten hatten an jenem Tag gegen einen zeitgleich stattfindenden Aufmarsch von etwa 1 000 Neonazis vor der damaligen Wehrmachtsausstellung demonstriert. Während die Rechten weitgehend unbehelligt gegen die Ausstellung aufmarschieren durften, wurde die Kundgebung der VVN-BdA unmittelbar nach ihrem Beginn gewaltsam und ohne jede Vorwarnung mit Wasserwerfern und unter dem Einsatz von Schlagstöcken aufgelöst. 3 200 Beamte waren im Einsatz.

Der Auschwitz-Überlebenden Esther Bejarano, die gerade zu ihrer Rede ansetzen wollte, wurde der Strom abgestellt. Ein Lautsprecherwagen, in dem sie daraufhin die Rede halten wollte, wurde von einem Wasserwerfer unter Beschuss genommen. 236 Demonstranten wurden festgenommen, während die übrigen Demoteilnehmer in eine enge Straße zurückgedrängt wurden. Räumfahrzeuge preschten mit hohem Tempo auf die Menge zu. Das Wasser der bis zu acht Wasserwerfer war mit Reizgas versetzt.

Das Verfahren habe gezeigt, dass der Einsatz von vornherein so geplant war, betonte Rechtsanwältin Britta Eder gegenüber junge Welt. Aus Unterlagen sei hervorgegangen, dass beteiligten Einsatzleitern der Polizeihundertschaften schon am Tag zuvor der Wasserwerfereinsatz angekündigt worden sei. Dass Polizeibeamte völlig unbegründet zuschlugen, zeigten auch Videoaufnahmen. Offenbar sollte hier exemplarisch gezeigt werden, wie die Polizei gegen Antifaschisten vorgehen kann, bewertete Cornelia Kerth die Polizeiübergriffe im Nachhinein. Dass das Verwaltungsgerichtsverfahren festgestellt hat, dass der Einsatz rechtswidrig war, sei sehr wichtig, weil man sich auch bei anderen Demonstrationen politisch darauf berufen könne. Kerth forderte die Innenbehörde auf, „künftig nicht den Schutz der Faschisten in den Mittelpunkt eigener Aktivitäten zu stellen, sondern das antifaschistische Demonstrationsrecht“.

Auch juristisch hat das Verfahren noch ein Nachspiel, denn das „Strafverfahren gegen Unbekannt“ läuft noch. Ganze Polizeieinheiten hat die Staatsanwaltschaft inzwischen vernommen, um Verantwortliche für den Einsatz zu ermitteln. Die VVN-BdA prüft unterdessen, ob sie noch ein weiteres Strafverfahren gegen Polizeidirektor Peter Born einleitet. Dieser hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben.

http://www.gnn-archiv.staticip.de/archiv/Antifa/2006/an04_06.pdf // Seite 4



Wasserwerfer, Reizgas und Polizeiknüppel gegen Antifaschisten im Januar 2004 nicht rechtens

Ein brutaler Polizeieinsatz gegen Antifaschisten am 31. Januar 2004 in Hamburg war rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, das die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) unmittelbar nach dem Einsatz angestrengt hatte. Wie Cornelia Kerth, Landesvorsitzende der VVN-BdA, am Donnerstag gegenüber junge Welt mitteilte, mußte die Polizei in dem Verfahren eingestehen, daß der Einsatz von Wasserwerfern und die anschließende Auflösung einer Kundgebung der VVN-BdA am 31. Januar 2004 unrechtmäßig war. Über 6 000 Antifaschisten hatten an jenem Tag gegen einen zeitgleich stattfindenden Aufmarsch von etwa 1 000 Neonazis vor der damaligen Wehrmachtsausstellung demonstriert. Während die Rechten weitgehend unbehelligt gegen die Ausstellung aufmarschieren durften, wurde die Kundgebung der VVN-BdA unmittelbar nach ihrem Beginn gewaltsam und ohne jede Vorwarnung mit Wasserwerfern und unter dem Einsatz von Schlagstöcken aufgelöst. 3 200 Beamte waren im Einsatz.

Der Auschwitz-Überlebenden Esther Bejarano, die gerade zu ihrer Rede ansetzen wollte, wurde der Strom abgestellt. Ein Lautsprecherwagen, in dem sie daraufhin die Rede halten wollte, wurde von einem Wasserwerfer unter Beschuß genommen. 236 Demonstranten wurden festgenommen, während die übrigen Demoteilnehmer in eine enge Straße zurückgedrängt wurden. Räumfahrzeuge preschten mit hohem Tempo auf die Menge zu. Das Wasser der bis zu acht Wasserwerfer war mit Reizgas versetzt.

Das Verfahren habe gezeigt, daß der Einsatz von vornherein so geplant war, betonte Rechtsanwältin Britta Eder gegenüber junge Welt. Aus Unterlagen sei hervorgegangen, daß beteiligten Einsatzleitern der Polizeihundertschaften schon am Tag zuvor der Wasserwerfereinsatz angekündigt worden sei. Daß Polizeibeamte völlig unbegründet zuschlugen, zeigten auch Videoaufnahmen. Offenbar sollte hier exemplarisch gezeigt werden, wie die Polizei gegen Antifaschisten vorgehen kann, bewertete Cornelia Kerth die Polizeiübergriffe im nachhinein. Daß das Verwaltungsgerichtsverfahren festgestellt hat, daß der Einsatz rechtswidrig war, sei sehr wichtig, weil man sich auch bei anderen Demonstrationen politisch darauf berufen könne. Kerth forderte die Innenbehörde auf, »künftig nicht den Schutz der Faschisten in den Mittelpunkt eigener Aktivitäten zu stellen, sondern das antifaschistische Demonstrationsrecht«.

Auch juristisch hat das Verfahren noch ein Nachspiel, denn das »Strafverfahren gegen Unbekannt« läuft noch. Ganze Polizeieinheiten hat die Staatsanwaltschaft inzwischen vernommen, um Verantwortliche für den Einsatz zu ermitteln. Die VVN-BdA prüft unterdessen, ob sie noch ein weiteres Strafverfahren gegen Polizeidirektor Peter Born einleitet. Dieser hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben.

http://www.jungewelt.de/2006/02-17/009.php



Datenschützer Schleswig-Holsteins kritisiert Rundumkontrolle

Mit harscher Kritik hat am Mittwoch der Leiter des unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, auf ein »Argumentationspapier zur Novellierung des Polizeirechts« reagiert, das Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner (SPD) am Vortag in Kiel vorstellte. Der Datenschützer tadelte die geplante Gesetzesänderung vor allem deshalb, weil es den »Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung« nicht mehr gewährleiste. Gegenüber junge Welt sagte Weichert, Stegner habe die bisherige Kritik am Entwurf des Polizeigesetzes in keiner Weise berücksichtigt. Das Papier zeige eine gefährliche Tendenz zur Rundumüberwachung unbescholtener Bürger. Das widerspreche den Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes.

Wie berichtet hatte das »Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein« entsprechende Planungen bereits Anfang des Jahres heftig kritisiert. Stegners Behörde lud daraufhin zu einer Anhörung von Verbänden und Datenschutzexperten ein. Doch auch im Ergebnis dieser Anhörung wich Stegner keinen Millimeter von seiner Gesetzesvorlage ab, die er als »angemessene Antwort auf die anhaltende Bedrohung durch den internationalen Terrorismus« bezeichnete. Stegner sieht eine »veränderte Gefahrenlage« u. a. auch durch »neue Kommunikationsformen« potentieller Straftäter.

Konkret stoßen sich Datenschützer vor allem an Planungen, wonach die Bürger Schleswig-Holsteins künftig voraussetzungslos von der Polizei kontrolliert werden dürfen. Solche Kontrollen soll es auch durch akustische und Bild-Überwachungen im öffentlichen Raum geben, die der Innenminister an allen größeren Verkehrsknotenpunkten gewährleistet wissen will. Dies habe mit den klassischen Aufgaben der Polizei, konkrete Gefahren für die Bürger abzuwehren, nichts zu tun, sagen die Datenschützer. Auch Telekommunikationsüberwachungen im Rahmen von »Schleierfahndungen« oder der unkontrollierte Zugriff auf bisher geschützte Steuerdaten stoßen auf Kritik. Schon am 7. März will die CDU-SPD-Landesregierung Stegners Entwurf verabschieden und in den Landtag einbringen.

http://www.jungewelt.de/2006/02-16/004.php



Neues Hochsicherheitsgefängnis in Hamburg eröffnet. Justizsenator will »Laisser-faire« der Vorgängerregierung beenden. Offener Vollzug für ihn Geldverschwendung

Montag war für Hamburgs Justizsenator Roger Kusch (CDU) ein Feiertag. Der Senator eröffnete ein neues Hochsicherheitsgefängnis in Hamburg. 803 Haftinsassen faßt der neue Superknast, untergebracht in sechs Gebäuden auf einem Areal von insgesamt 200 Hektar. Umgeben ist das Gefängnis von einer sechs Meter hohe Mauer, die 1,8 Kilometer lang ist. Auf beiden Seiten der Mauer wurden noch Stacheldrahtzäune und Wassergräben angelegt, denn Flucht soll es aus dem Superknast nicht geben. Nichts anderes zählt für Hamburgs Justizsenator.

92 Millionen Euro hat die Stadt für den Umbau des Gefängnisses ausgegeben, das der SPD-Grünen-Vorgängersenat erst als »offene Vollzugsanstalt« mit 400 Haftplätzen bauen ließ. Im offenen Vollzug werden Inhaftierte auf ihre Entlassung vorbereitet und können als Freigänger außerhalb der Haftanstalt arbeiten. Für Kusch ist das allerdings reine »Geldverschwendung«.

Der Umbau des neuen Gefängnisses im Stadtteil Billwerder zum Hochsicherheitsgefängnis ist nur die Spitze einer dramatischen Veränderung im gesamten Strafvollzug der Hansestadt. Überall wurden offene Vollzugsabteilungen oder therapeutische Einrichtungen geschleift. Die Anzahl entsprechender Haftplätze ist inzwischen von 600 auf 178 gesunken. Gestrichen hat Kusch auch den Spritzenaustausch für Drogenabhängige. Die Möglichkeit zum Telefonieren wurde auf ein Minimum reduziert. Hafturlaub und Resozialisierung hält er für reinen »Luxus«, weshalb entsprechende Fördermaßnahmen zusammengestrichen wurden. Was sich Hamburgs Justizsenator hingegen unter »modernem Strafvollzug« vorstellt, war nun am Montag zu besichtigen.

Im neuen Gefängnis haben die Zellen eine Größe von neun Quadratmetern. Diese sind zu kleineren Trakten zusammengefaßt, damit Kontakte zu anderen Gefangenen weitgehend verhindert werden können. Diesen Gefängnistrakt dürfen Inhaftierte nur zur Arbeit oder beim Sport verlassen, wobei die Stunden für letzteren reduziert sind. Ausgerüstet sind diese Zellen mit dürftigstem Mobiliar, in einigen existieren nur Betonausbuchtungen, auf denen Gefangene dann sitzen oder liegen dürfen. An eine größere Besenkammer erinnert ein »Gruppenraum«, den Kusch in einem der Trakte der Öffentlichkeit vorstellte. Für den täglichen Ausgang gibt es gleich nebenan einen Innenhof. Der hat eine Größe von etwa zehn mal 15 Metern und ist von sechs Meter hohen Betonmauern umgeben. Großzügig geschnitten sind hingegen Arrestzellen, in denen rebellierende Gefangene dann bei Bedarf auf einer Liegefläche an Händen und Füßen fixiert werden können. Für Kusch war die Präsentation »ein Tag der Freude«, wie er den 200 geladenen Gästen beim kalten Büffet schließlich sagte. Schluß sei nun mit jener »Laisser-faire«-Haltung der »rot-grünen« Vorgängerregierungen.

Der Hardliner hatte erst kürzlich vorgeschlagen, das Jugendstrafrecht gänzlich abzuschaffen. Das ging dann selbst Bürgermeister Ole von Beust (CDU) zu weit, der Kusch ermahnte, solche Vorschläge mit Partei und Fraktion abzusprechen. Doch Kusch gibt nicht auf und hofft nun auf den Berliner Koalitionsvertrag, in dem die neue Bundesregierung den Bundesländern mehr Eigenständigkeit in der Justizpolitik und bei der Ausgestaltung des Strafvollzugs versprach.

http://www.jungewelt.de/2006/02-07/050.php



Zwar sinkt in der BRD die Zahl der Drogentoten, das Phänomen des Drogenkonsums nimmt jedoch eher zu

In Hamburg hat die Gesundheitsbehörde in dieser Woche Meldungen bestätigt, wonach sich die Anzahl der jährlichen Drogentoten reduziert habe. Behördensprecher Hartmut Stienen bestätigte, daß es 2005 »nur« 50 Tote gegeben hätte, während es 2004 noch 60 waren. Drogenpolitische Konzepte des CDU-Senats würden somit greifen, interpretierte Stienen diese Entwicklung. Er verteidigte die Kurskorrektur des Senats, wonach Hilfsprojekte auf eine »Ausstiegsorientierung« verpflichtet sind, ebenso wie die stärkere polizeiliche Repression. Doch nicht nur in Hamburg preisen die Landesregierungen dieser Tage Erfolge auf diesem Gebiet, denn bundesweit hat sich die Anzahl statistisch ausgewiesener Drogenopfer von jährlich 1385 auf jetzt 1200 Fälle reduziert.

Noch eindrucksvoller als in Hamburg sind die Statistiken in den neuen Bundesländern. Mecklenburg-Vorpommern zählte überhaupt keinen Drogentoten, Thüringen einen einzigen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg jeweils eine Handvoll und in Sachsen sind es ganze 14 Fälle, die man 2005 zählte. Rückläufig sind auch die Zahlen in Bayern (minus 24 auf 200), Baden-Württemberg (minus 25 auf 149), Niedersachsen (minus 22 auf 76), Hessen (minus 67 auf 95), Nordrheinwestfalen (minus 22 auf 302) und für Berlin (minus 16 auf 176). Doch mit aktuellen oder örtlichen Kurskorrekturen in der Drogenpolitik hat dies nichts zu tun. Die Anzahl ausgewiesener Drogentoter sinkt schon seit Anfang der 90er Jahre kontinuierlich.

»Trau nur der eigenen Statistik«, möchte man dazu sagen, denn die tägliche Erfahrung vieler Bürger verweist auf anderes. Hunderttausende, wenn nicht Millionen Menschen konsumieren jeden Tag auch in Deutschland illegale Drogen: Heroin, Koks, Cannabis oder auch Partydrogen. Doch unter dem Druck staatlicher Repression und einer größer werdenden Lücke bei den Hilfsangeboten, wird dieser Konsum in einen nichtöffentlichen Raum gedrückt. Angehörigeninitiativen haben in Hamburg darauf verwiesen, daß Todesfälle auch von Drogenkonsumenten immer weniger als »Drogentote« erfaßt werden, weil die amtliche Statistik Todesfälle nur dann auflistet, wenn sich der Tod aus dem Drogenkonsum unmittelbar ergeben hat. Dies ist typischerweise vor allem bei Heroin und dessen Überdosierung der Fall. Doch der Heroinkonsum geht seit Jahren zurück, während andere Drogen an Bedeutung gewinnen. In Berlin verwies das Gesundheitsamt auf die Zunahme »multitoxischer« Todesfälle, die eine eindeutige Identifikation des »Drogentods« erschweren. Statistik-Kritiker verweisen zudem auf die Zunahme von Erkrankungen und erhöhte HIV- wie Hepatitis-Infektionen, so daß die Dunkelziffer bei den Drogenopfern viel höher einzuschätzen sei, als es in amtliche Statistik zum Ausdruck kommt.

Drogenpolitischer Einfluß auf die Abnahme der Todesfälle kann so kaum vermutet werden, denn an den Prämissen deutscher Drogenpolitik hat sich seit 1990 wenig verändert. Akzeptierende Sozialarbeit, wie sie in Hamburg vor allem durch den Fixstern bekannt wurde, blieb eher die Ausnahme und ist meist schon wieder abgeschafft. Drogenpolitische Kontinuität ergibt sich eher aus dem Betäubungsmittelgesetz, das eben bestimmte Drogen illegalisiert, andere aber nicht. Auch die Berliner Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner (PDS) bewegt sich auf dieser Linie, wenn sie nun vorschlug, die »Modedroge Cannabis« verstärkt zu bekämpfen. Nichts anderes will ihre Hamburger Amtskollegin Birgit Schnieber-Jastram von der CDU.

http://www.jungewelt.de/2006/01-07/015.php



Handelskonzerne fühlen sich in ihren City-Meilen von Bettlern gestört. Kritik von kirchlichen Organisationen

Gibt es in Hamburg demnächst ein Bettelverbot? Es sieht so aus, denn neben verschiedenen City-Kaufhäusern haben sich mit Innensenator Udo Nagel (parteilos), CDU-Landeschef Dirk Fischer und der Bezirksamtsleiter von Mitte Markus Schreiber (SPD) nun auch führende Politiker auf eine entsprechende Forderung festgelegt. Rechtzeitig vor der Fußball-WM soll ein Bettelverbot für alle »Aushängeschilder der Metropole« greifen. Mit größerem politischen Widerstand rechnen Nagel & Co wohl nicht, obwohl karitative und kirchliche Organisationen wie auch die Grünen das Vorhaben heftig kritisieren. Gewerkschaften, Linkspartei und WASG hüllen sich jedoch bisher in Schweigen.

Eröffnet hatten die Diskussion kurz vor Silvester Schuhketten-König Ludwig Görtz und Karstadt-Hamburg-Chef Werner von Appen, die sich durch »verkrüppelte Bettler aus Bulgarien« in ihren City-Meilen gestört fühlen. Auch C&A-Geschäftsführer Frank Middendorf und Claudia Leske vom Alsterhaus hatten daraufhin ein »nicht mehr vertretbares Ausmaß der Bettelei« konstatiert. Von einem Ausdruck »krimineller« und »organisierter« Bettlerbanden, vorwiegend aus dem Ausland, sprach die Handelskammer. Dem sei nicht so, konterte Nagel, der stolz darauf ist, solche »Bettlerbanden« längst ausgewiesen zu haben. Die Frage der Bettelei stelle sich grundsätzlicher, sagte Nagel, der nun jede Form der Bettelei mit Hilfe einer neuen Stadtverordnung (für bestimmte Straßenzüge) unterbinden will. Unterstützung kommt auch vom Präsidenten der Hamburger Handelskammer, Karl-Joachim Dreyer.

Ohne viel Aufwand will Nagel die entsprechende Verordnung durchsetzen, weshalb auch nicht die Innen-, sondern die Baubehörde zuständig sein soll. Bettelei solle als »Sondernutzung öffentlicher Wege« betrachtet werden. Wie bei einem Info-Stand zur Wahl wäre Betteln dann genehmigungspflichtig; und Genehmigungen für die Straßenzüge, wo nicht gebettelt werden soll, werden halt einfach nicht erteilt. Ob Nagel auch an eine Gebührenordnung für das Betteln denkt, hat er bisher nicht verraten. Welche Dimension das neue Bürokratiemonster aber annehmen könnte, zeigt schon jetzt eine Bemerkung von CDU-Fraktionschef Bernd Reinert, der forderte, daß sich ein Bettel-Verbot in der City nicht zu Lasten der Einkaufszentren in den Bezirken oder im Bahnhof auswirken dürfe, wohin die Bettler dann ausweichen könnten. Landespastorin Annegrethe Stoltenberg befürchtet, daß am Ende sehr viele Stadtteile von einem Bettelverbot betroffen wären. So wie Stoltenberg sind es vor allem kirchliche und diakonische Vertreter, unter ihnen auch die Landesbischöfin Maria Jepsen, die Front gegen die neue Bettlerordnung machen, die sie als inhuman betrachten.

Unterdessen denkt Markus Schreiber, Bezirksamtsleiter im Bezirk Mitte, schon darüber nach, wie er ein Bettelverbot in der City durchsetzen kann. Da sich die Polizei überfordert fühlt, wäre Schreiber vor allem auf die 22 Männer im Bezirklichen Ordnungsdienst (BOD) angewiesen. Die aber sind schon jetzt mit der Kontrolle zur Einhaltung der Hundeordnung voll ausgelastet. Ködern will die Innenbehörde die Bezirke deshalb mit neuen Rechten, wie etwa dem, Platzverweise gegen Bettler aussprechen zu dürfen oder Geldbußen einzunehmen. Allzu widerständige Bettler, so verspricht es die Innenbehörde, sollen aber von der Polizei in Gewahrsam genommen werden.

Eine auf dem Wegerecht basierende Bettlerordnung gibt es schon in München, wo sie vor allem am Stachusbauwerk, auf dem Marien- und Viktualienmarkt greift. Daß auch Hamburg sie jetzt einführen will, dürfte nicht nur mit der Fußball-WM und den Klagen der City-Kaufhäuser zu tun haben, sondern mindestens genausoviel mit der neuen HafenCity, die als künftiges Quartier für Neureiche direkt neben zwei ärmeren Stadtteilen entstehen soll.

http://www.jungewelt.de/2006/01-05/016.php



Bündnis ruft zur Demonstration am 10. Dezember in Hamburg gegen Abschiebepolitik des Senats

Anläßlich des internationalen Tages der Menschenrechte und unter dem Motto »Deutschland verletzt Menschenrechte« ruft ein Bündnis unterschiedlichster Gruppen für diesen Samstag zu einer Demonstration in Hamburg auf. Die »rassistische und diskriminierende Behandlung von Flüchtlingen« steht dabei im Mittelpunkt, wie das Demo-Bündnis (darunter Flüchtlingsrat, VVN und verschiedene Solidaritätsgruppen) in einer Stellungnahme unterstreicht. Gleichzeitig kritisiert das Bündnis Menschenrechtsverletzungen infolge deutscher Politik durch Kriegseinsätze, Rüstungsexport, einseitige Wirtschaftsverträge und die Unterstützung diktatorischer Regime.

Schon vor 57 Jahren, am 10. Dezember 1948, haben die Vereinten Nationen die »Allgemeine Erklärung der Menschenrechte« verabschiedet. Das war auch die Geburtsstunde des internationalen »Tages der Menschenrechte«. Doch während in offiziellen Veranstaltungen zum 10. Dezember, Menschenrechtsverletzungen eher als Problem der »Entwicklungsländer« beschrieben werden, bleiben solche in Europa, den USA und auch in Deutschland weitgehend ein Tabu. Diese Logik will das Hamburger Demo-Bündnis durchbrechen, das nun bereits im dritten Jahr zu einer eigenen Aktion aufruft. In verschiedenen Materialien schildern die Veranstalter, wie Menschenrechte auch durch einseitige Wirtschaftsverträge in Frage gestellt werden, die zur »Ausbeutung und Destabilisierung armer Länder« beitragen. Konkret wendet sich der Aufmarsch in Hamburg in diesem Zusammenhang auch gegen die rigide Abschiebepolitik des CDU-Senats.

* Demo zum »Tag der Menschenrechte« am 10. Dezember in Hamburg: 11 Uhr ab Jungfernstieg. Infos dazu und zu den weiteren Veranstaltungen im Bundesgebiet unter: www.thecaravan.org

http://www.jungewelt.de/2005/12-09/016.php



Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein protestiert gegen die Einrichtung sogenannter Ausreisezentren

In Schleswig-Holstein hat der Flüchtlingsrat gegen die Bildung neuer Ausreisezentren für Flüchtlinge protestiert. Innenminister Ralf Stegner (SPD) hatte zuvor angekündigt, Erstaufnahmeflüchtlinge künftig neun Monate lang in Kasernen der Standorte Lübeck und Neumünster festzuhalten. Eine anschließende Umverteilung auf Kreise und Kommunen erfolge nur noch dann, wenn Asylanträge bis zu diesem Zeitpunkt durch das »Bundesamt für Flüchtlinge und Migration« noch nicht abgelehnt worden sind. Deshalb werden von einer längeren Kasernierung auch Flüchtlinge betroffen sein, die zwar ausreisepflichtig, nicht aber ausreisefähig sind.

Eine inhumane und diskriminierende Entscheidung nannten Vertreter des Flüchtlingsrats diese Vorgabe des Innenministers. So werde eine zeitnahe Integration von Flüchtlingen unmöglich. Kritisiert wird zudem, daß damit ein Zugang zu frei gewählten Beratungen oder die Inanspruchnahme qualifizierter Rechtsvertretungen kaum noch möglich ist. So unterstützt konnten in der Vergangenheit vor Verwaltungsgerichten bereits abgelehnte und ausreisepflichtige Asylbewerber doch noch Aufenthaltstitel erzwingen. Flüchtlingsratssprecher Martin Link forderte unterdessen, daß Flüchtlinge nicht in Kasernen, sondern in privatem Wohnraum untergebracht werden müßten, weil nur dies eine »perspektivoffene Flüchtlingsberatung« zulasse. Statt dessen aber verfolge das Innenministerium eine Politik, die »ausschließlich auf die Rückkehr« von Flüchtlingen fixiert sei.

In der Tat hieß es in der Stellungnahme des Innenministers, daß mit den neuen Sammelunterkünften »mehr ausreisepflichtige Ausländer zu einer freiwilligen Rückkehr« bewogen werden sollten. Dies sei besser und kostengünstiger, als einfach abzuschieben. Zynisch sagte Stegner: Es sei »inhuman«, Menschen »durch allzu lange Verfahren falsche Hoffnungen zu machen«, die am Ende doch ausreisen müßten. Die neuen Regelungen sollen ab 1. April 2006 greifen.

Stegner begründete die neuen Verfahrensregelungen auch mit den Erfahrungen der kommunalen Ausländerbehörden, deren Praxis zeige, daß es dort an Spezialwissen fehle, Rückführungen erfolgreich durchzuführen. So habe das Landesamt für Ausländerangelegenheiten im vergangenen Jahr 600mal Amtshilfe für die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte leisten müssen, um sogenannte Maßnahmen zur Beendigung von Aufenthalten ausreisepflichtiger Ausländer durchzusetzen. Es habe sich dabei zu je einem Drittel um »freiwillige Ausreisen«, Abschiebungen und Rücküberstellungen in ein anderes Land der Europäischen Union aufgrund des Dubliner Übereinkommens gehandelt.

http://www.jungewelt.de/2005/12-07/017.php



Nach Kritik und Rücktrittsforderung : Gutachten soll Zustände bei Hamburger Unterbringung prüfen

Hamburgs zweite Bürgermeisterin und CDU-Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat schwere Fehler ihrer Behörde in der Konzeption und Einrichtung einer »Geschlossenen Unterbringung« für jugendliche Straftäter eingeräumt. Nun soll ein Gutachten dem Weiterbetrieb grünes Licht geben.

Der Streit um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« ist lang: 2003 auf Druck des rechtspopulistischen Innensenators Roland Schill zur Unterbringung Minderjähriger eingerichtet, befasst sich in Hamburg sogar ein Untersuchungsausschuss mit dem Fall. Höhepunkt der Kritik: Die Forderung nach einem Rücktritt von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram und der Vorwurf, mindestens 13 minderjährige Jugendliche sollen in der GUF ohne Urteil eines Familiengerichts festgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt«.

Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram nun für die offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführten Jugendknast einräumen musste, erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Hauses. Selbstkritisch wandte die Senatorin dabei ein, dass sie häufig von eigenen Mitarbeiter nicht richtig informiert worden sei.

Durch Dienstanweisungen will die Senatorin nun unterbinden, dass die Post der Insassen weiter gelesen wird. Auch HIV-Tests und der Einsatz von Psychopharmaka dürfen nur noch nach ärztlicher Konsultation und bei Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, ohne dass ein Familiengericht darüber rechtskräftig entschied, soll künftig unterbleiben.

Die Opposition hatte die sofortige Schließung gefordert, nachdem eine Reihe von Gewaltdelikten aus dem Haus bekannt wurde und die Kosten auf 900 Euro pro Insassen und Tag stiegen. Für Hamburgs CDU ist die Geschlossene Unterbringung ein Symbolprojekt für eine »konsequente«, ausschließlich auf Repression orientierte Politik gegenüber straffälligen Jugendlichen. Mit einem Gutachten des Experten Christian Bernzen sollen nun jedoch »alle Regelungen, Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen auf juristische Korrektheit, Klarheit und Vollständigkeit« überprüft werden. Schnieber-Jastram reagierte damit recht defensiv auf die katastrophalen Zustände in dem Haus – von der Einrichtung ablassen will sie offiziell noch nicht. Dass aber ausgerechnet ein Gutachten von Bernzen, der als renommierte Jurist und Experte für Jugendhilferecht selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehörte, für den GUF-Weiterbetrieb grünes Licht geben soll, wird von Beobachtern als taktisches Manöver gewertet.

Tatsächlich dürfte damit der Anfang vom Ende der »Geschlossenen Unterbringung« in Hamburg eingeleitet sein. Selbst die Springer-Presse in der Hansestadt, die einst so vehement das geschlossene Heim gefordert hat, schäumt inzwischen auf andere Weise: Wegen der zahlreichen Fehler bei der Führung der Einrichtung in der Feuerbergstraße.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=79727&IDC=2&DB=Archiv



Hamburger Sozialsenatorin will den Kinderknast nicht abschaffen

Die Hamburger Entscheidung, auffällig gewordene Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren, denen Straftaten zu Last gelegt werden, die aber nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht straffähig sind, in einer Art Gefängnis unterzubringen, ist von Hamburgs zweiter Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) verteidigt worden. Unmittelbar nach Beendigung einer Dienstreise in die Türkei war Schnieber-Jastram am Montag nachmittag vor die Hamburger Presse getreten und hatte dabei deutlich gemacht, daß sie den Oppositionsforderungen nach sofortiger Schließung der »Geschlossenen Unterbringung in der Feuerbergstraße (GUF)« nicht entsprechen werde. Doch schwere Fehler in der Einrichtung (junge Welt berichtete) mußte Schnieber-Jastram einräumen. Diese sollen nun durch Dienstanordnungen und ein Gutachten beseitigt werden. Als Gutachter wurde Christian Bernzen ausersehen, ein renommierter Jurist und Experte für Jugendhilferecht, der selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehört. Die Senatorin erhofft sich dadurch, daß das, was der SPD-Mann absegnet, künftig sakrosankt und von niemandem kritisierbar ist.

Rechtsbruch programmiert

Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram für das offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführte Haus einräumte, ist lang: So soll die Post der Insassen nicht länger von Mitarbeitern gelesen werden. Psychopharmaka werden nur noch nach ärztlicher Konsultation verabreicht. HIV-Tests würden zukünftig an Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten gebunden. Außerdem will die Senatorin auf den Einsatz von U-Bahn-Wachpersonal für pädagogische Aufgaben verzichten. Kinder und Jugendliche sollen darüber hinaus nur noch nach rechtskräftiger Entscheidung eines Familiengerichts im »Kinderknast« landen.

Erst am Sonntag hatten Hamburgs Grüne der Öffentlichkeit ein Alternativprogramm zur umstrittenen Einrichtung vorgelegt und ihre Forderung nach deren sofortiger Schließung unterstrichen. Statt Minderjährige einzusperren, sollen kleine und intensiv betreute Wohngruppen entstehen. Die Feuerbergstraße – so die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömecke – werde hingegen wie ein Gefängnis geführt, was pädagogisch nichts brächte und zudem rechtswidrig sei. Rechtsbrüche und andauernde Gewalt seien in dieser Einrichtung programmiert. Nur mit einer intensiven Rundumbetreuung, die auf gefängnisähnliche oder schlimmere Zustände verzichte, sei den Kindern und Jugendlichen aber zu helfen, sagte Blömecke.

Nach der Devise »Frechheit siegt« begründete Schnieber-Jastram ihrerseits den Fortbestand der Einrichtung nun mit Unzulänglichkeiten im geltenden Familien- und Jugendhilferecht. Seit Anfang der 80er Jahre lasse dieses nicht mehr zu, daß der Staat das Erziehungsrecht an sich ziehe. Da die Autonomie der Sorgeberechtigten und der Jugendlichen rechtlich im Zentrum stehe, sei der Staat auf Hilfsangebote beschränkt, deren Annahme Freiwilligkeit unterstelle. Dies sei aber »für kriminelle Jugendliche« nicht adäquat, weshalb Hamburg an der »Geschlossenen Unterbringung« festhalte. Doch die Senatorin räumte ein, daß die Einrichtung der GUF »ohne juristische Klärung« erfolgt sei, was mit dem Gutachten nun nachgeholt werden soll.

Staatsanwalt ermittelt

Als Zeugnis der Hilflosigkeit bewertete die Opposition die Argumentation von Schnieber-Jastram. Seit Monaten werde in der Einrichtung, wo »das blanke Chaos« herrsche, das Recht gebrochen, sagte der Grünen-Fraktionsvize Christian Maaß. Ein Rücktritt der Senatorin sowie die Schließung der Einrichtung seien nicht zu umgehen. Die SPD kritisierte ebenfalls: »Sie brauchte drei Jahre, um einzusehen, daß sich ein Fachmann mit dieser Einrichtung beschäftigen muß«, hieß es in einer Erklärung. Aber auch die Staatsanwaltschaft ist bereits aktiv. Sie hat Ermittlungen wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung« im Amt aufgenommen.

http://www.jungewelt.de/2005/10-19/020.php



Sogenannte Jugendhilfeeinrichtung in Hamburg verkommt zu Kinderknast: Rechtsverstöße und Skandale en masse

In Hamburg haben sich die Auseinandersetzungen um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« (GUF) weiter zugespitzt. Nachdem am Montag SPD-Oppositionsführer Michael Neumann (SPD) den Rücktritt von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) forderte, weil in dem Jugendheim mehrfach Jugendliche auch ohne richterlichen Beschluß untergebracht waren (Neumann sprach von »Freiheitsberaubung im Amt«), wurden nunmehr weitere Rechtsverstöße bekannt. Aus Akten geht hervor, daß Gespräche der Insassen mit ihren Rechtsanwälten sowie die ein- und ausgehende Post kontrolliert wurden. Das sind Rechtsverstöße, die selbst in Gefängnissen nicht stattfinden dürfen. Bei dem Jugendheim in der Feuerbergstraße handelt es sich aber formal um eine Jugendhilfeeinrichtung, selbst wenn diese im Volksmund als »Kinderknast« bezeichnet wird.

Wie berichtet, geht das Heim auf eine Forderung des ehemaligen Innensenators Ronald Schill zurück, der sich dann auch CDU und SPD anschlossen. »Kriminelle« Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zwölf und 16 Jahren werden hier seit 2003 durch Beschluß eines Familiengerichts untergebracht. Solche Heime sind höchst umstritten, sie wurden bundesweit schon vor über 20 Jahren abgeschafft. Doch für die in Hamburg regierende CDU hat das Heim in der Feuerbergstraße hohe Symbolkraft, wurde der SPD/Grünen-Senat in Hamburg doch auch deshalb abgewählt, weil die Springerpresse dem damaligen Senat mangelnde Konsequenz im Kampf gegen die Jugendkriminalität vorwarf.

Obwohl die geschlossene Unterbringung als Jugendhilfeeinrichtung geführt wird, ist von einer konsistenten pädagogischen Konzeption kaum zu sprechen. In Zeugenbefragungen des Mitte des Jahres gebildeten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der Hamburger Bürgerschaft, gingen Behörden, Heimleitungen und Mitarbeiter von unterschiedlichen Zielprojektionen aus. Für die Sozialbehörde steht dabei das repressive Element des reinen Wegsperrens, um »Bürger zu schützen«, im Vordergrund. Penibel machten Staatsräte bis ins Detail Vorschriften zur Führung des Hauses, um Ausbrüche und Entweichungen zu verhindern. Zur Betreuung wurden dabei auch Mitarbeiter der Sicherheitsfirma Securitas eingesetzt, die für die Bewachung des Hauses zuständig waren. Immer bedrohlicher stieg so das Gewaltpotential in der Einrichtung, was sich in zahlreichen Schlägereien, aber auch Selbstverstümmelungen und Suizidversuchen der Kinder ausdrückte. In ihrer Hilflosigkeit gingen pädagogische Mitarbeiter dazu über, diese mit Psychopharmaka ruhigzustellen, ohne Ärzte oder Eltern zu konsultieren. Überdosierungen waren die Folge.

Aufgrund der katastrophalen Zustände verweigerten Familienrichter zunehmend Einweisungsanträge in das Jugendheim. Eine Unterbelegung der Einrichtung ließ die Kosten pro Insassen nun auf 900 Euro pro Tag ansteigen. Offenbar war dies ein Grund, Jugendliche auch ohne rechtskräftigen Beschluß aufzunehmen, um die Auslastung der Einrichtung zu erhöhen.

Während sich Grüne, Linkspartei und ein Aktionsbündnis von Jugendhilfemitarbeitern für die ersatzlose Schließung des Hauses einsetzen und statt dessen den Ausbau betreuter Jugendwohnungen fordern, hält die SPD an der Option einer geschlossenen Unterbringung fest. Zur Minimierung der Kosten will die SPD aber eine gemeinsame norddeutsche Einrichtung anstreben. Die CDU wies ihrerseits Rücktrittsforderungen zurück und versprach eine Überprüfung der Vorwürfe. Die wird in der Tat notwendig, denn die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt aufgenommen.

http://www.jungewelt.de/2005/10-13/015.php



Kinderknast ohne Urteil: Ausschuss untersucht geschlossenes Jugendheim in Hamburg

In Hamburg haben SPD und Grüne den Rücktritt der CDU-Sozialsenatorin gefordert. Auslöser: Neueste Erkenntnisse über das geschlossene Jugendheim in der Feuerbergstraße. Mindestens 13 minderjährige Jugendliche sollen dort ohne ein Urteil eines Familiengerichts festgehalten worden sein.

Für Oppositionsführer Michael Neumann (SPD) ist die Affäre ein klarer Fall von »Freiheitsberaubung im Amt«, für den die Senatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) Verantwortung trage. Mit der Rücktrittsforderung eskaliert ein jahrelanger Streit um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« (GUF), deren Einrichtung auf Ex-Innensenators Ronald Schill zurückgeht. Der Rechtsaußen hatte 2001 bei den Bürgerschaftswahlen vor allem mit dem Thema »Bekämpfung der Jugendkriminalität« gepunktet. Doch obwohl Schill längst ins Ausland abgewandert ist, hat die 2003 geschaffene Einrichtung überlebt. Im Volksmund »Kinderknast« genannt, werden hier 12- bis 16-Jährige eingesperrt. Weil deren Taten strafrechtlich noch nicht abzuurteilen sind, müssen Einweisungen deshalb durch Familiengerichte entschieden werden. Doch während die Kosten der Einrichtung in die Höhe schossen, wurde immer deutlicher: Das Heim funktioniert nicht. Deshalb beschloss die Bürgerschaft Mitte des Jahres die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Abgeordnete stellten nun fest, dass in dem Heim auch U-Bahn-Wachen zur Betreuung der dort untergebrachten Kinder und gefährliche Psychopharmaka zu deren Beruhigung eingesetzt wurden, ohne dass Jugendämter, Eltern oder behandelnde Ärzte konsultiert wurden. »Wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt« hat deshalb die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen eingeleitet.

Ausgerichtet für zunächst 18 bis 24 ständige Insassen, ist das Heim meist unterbelegt. Häufig weigerten sich Familienrichter Einweisungen in das mit einem vier Meter hohen Zaun ausgestattete Heim vorzunehmen, da diese nicht »kindeswohlfördernd« seien. Ehemalige Mitarbeiter sagen, das Heim lasse eine sinnvolle pädagogische Arbeit nicht zu. Die hohe Personalfluktuation ist einer der Gründe, warum Einrichtungsleiter pädagogische Aufgaben für die schwer erziehbaren, häufig suizidgefährdeten Jugendlichen, mit Wachpersonal erledigen wollten.

Penibel registrierten Mitglieder des Ausschusses 220 besondere Vorkommnisse in der Feuerbergstraße: Ausbrüche und Entweichungen, über 100 Gewalttätigkeiten und Schlägereien, aber auch 20 Selbstverletzungen. Allein 2004 gab es 11 Selbstverstümmelungen und vier Selbstmordversuche.
Das sei ein »Dampfkessel der Gewalt«, sagte die grüne Abgeordnete Christiane Blömeke, für die es kein Wunder ist, dass die Mehrzahl der Entlassenen anschließend wieder straffällig wird. Blömeke kritisierte, dass ein pädagogisches Konzept bis heute nicht vorliege, obwohl das Heim dem Steuerzahler satte 900 Euro pro Tag und Insassen koste.
Für die CDU ist das Heim vor allem ein prestigeträchtiges Symbolprojekt für einen harten Kurs gegen jugendliche Straftäter. Sozialstaatsrat Klaus Meister gab zu verstehen, dass es »Zimperlichkeiten« hier nicht geben dürfe, handele es sich doch »nicht um Opfer, sondern um Täter«.

Auf Alternativen verweist seit Jahren ein Aktionsbündnis von 47 Jugendhilfegruppen. Diese fordern wie die Grünen einen Ausbau betreuter Wohneinrichtungen. Dagegen will sich die SPD der Sichtweise, Resozialisierung funktioniere mit Repression, nicht völlig verschließen. Statt des Heimes in der Feuerbergstraße wollen die Sozialdemokraten nun, auch um Kosten einzusparen, ein geschlossenes Heim in Kooperation mit Schleswig-Holstein oder mit Mecklenburg-Vorpommern einrichten.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=79395&IDC=2&DB=Archiv



Neue Bestimmungen gehen Herrchen und Frauchen ans Portemonnaie und dem Hund unter die Haut

In Hamburg hat der Senat einen Gesetzentwurf über die Haltung von Hunden vorgelegt, mit dem »das Zusammenleben von Mensch und Hund auf eine klare Grundlage« gestellt werden soll. Norm ist der maschinenlesbare Hund. Egal ob Dackel, Zwergpinscher, Pudel, Bernhardiner und was da noch so bellt zwischen Alster und Elbe, alle sollen ab Januar einen unter die Haut inplantierten Mikrochip tragen, der jeden Hund »fälschungssicher identifizierbar« macht. Überwacht wird alles im zentralen Hunderegister.

Nach »intensiven Beratungen von Sachverständigen, Vertretern der Behörden und der Bezirke sowie der Bürgerschaftsfraktionen« stellte Gesundheitssenator Jörg Dräger (parteilos) Maßnahmen zum Thema »Kot und Köter« vor. Wer sich künftig dabei erwischen läßt, daß sein vierbeiniger Liebling ein Häufchen unter freiem Himmel macht, ohne daß Frauchen oder Herrchen es entfernt, zahlt ein Bußgeld von 150 Euro.

Akribisch geregelt ist nun auch die »Leinenpflicht«. Diese gilt generell, es sei denn, daß der Hundehalter einen »Hundeführerschein« erworben hat. Der kostet pro Hundehalter und Hund 109 Euro. Will neben Frauchen auch Herrchen mal Gassi gehen, ist selbstverständlich ein eigener Führerschein erforderlich. Ein kostspieliges Vergnügen. Hinzu kommt, daß auch der Hund einen Führerschein braucht. Der nennt sich »Gehorsamkeitsprüfung« und ist in seinen Kosten noch nicht beziffert.

Doch im Ordnungswahn hanseatischer Bürokraten lauen weitere Fallen: die Registrierung im Zentralregister kostet 13 Euro, eine Ummeldung weitere zehn. Für die Befreiung von der Anleinpflicht sind 19 Euro Gebühren zu berappen. Der Chip kostet zwischen 30 und 45 Euro. Schließlich muß jeder Hundehalter eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über eine Million Euro abschließen.

http://www.jungewelt.de/2005/10-01/020.php



Widerstand gegen Konsum- und Castingwahn

Am 10. Januar 2005 zeigte ein erhöhtes Polizeiaufkommen im Hamburger Schanzenviertel für jeden deutlich an: der Umbau des Wasserturms im Schanzenpark hat begonnen. Seit vielen Monaten wehren sich die Anwohner der Schanze, dass ihr Wahrzeichen in ein Mövenpick-Hotel verwandelt werden soll. 40 Millionen Euro will die Augsburger Firma Patrizia dafür aufwenden. Diese plant ein Hotel mit 226 Zimmern, Fitnesscenter und Restaurant. Dagegen organisiert ein „Freies Netzwerk für den Erhalt des Schanzenparks“ seit Mitte letzten Jahres Aktionen und Demonstrationen, oft begleitet durch ein Großaufgebot der Polizei. 1 100 Demonstranten war es allein beim Baubeginn. Inzwischen gleicht die Baustelle einer Festung mit hohen Zäunen und Stacheldraht. Wer sich dem Areal nähert erhält Platzverweis. Doch zum 5. Februar hat die Initiative erneut zu einer Großdemonstration an der Sternschanze aufgerufen.

Die Initiative befürchtet, dass der acht Hektar große Schanzenpark in dem der Wasserturm liegt, nach dem Bau des Hotels für viele Menschen nicht mehr nutzbar ist. Hier treffen sich die Menschen aller Altersstufen und Herkunft vor allem im Sommer, werfen Frisbee-Scheiben, grillen und spielen Fußball. Das soll so bleiben, sagt das Protest-Netzwerk in einer Stellungnahme. Schon jetzt nach dem Baubeginn würden Menschen afrikanischer Herkunft verdrängt. Man unterstelle ihnen pauschal als Dealer tätig zu sein. Der Park sei der einzige verbliebene Ort im Stadtteil, der noch nicht Teil des Konsum- und Castingwahns ist, wie er in der Schanze Einzug gehalten habe.

Die Schanze ist seit Mitte der 80er Jahre Treffpunkt der links-alternativen Szene. In dem ursprünglich eher proletarisch geprägten Viertel entstanden linke Projekte und Buchläden, Kneipen und Geschäfte. Häuser, die zum Abriss vorgesehen waren, wurden besetzt. Hier liegt die „Rote Flora“, kultureller Treffpunkt der Autonomen. Zum Bild des Stadtteils gehören auch zahlreiche ausländische Bewohner, mit ihren Geschäften und Cafés. Doch längst hat ein Umstrukturierungsprozess eingesetzt. Vom Pferdemarkt kommend zeigt die Schanze ihr neues Gesicht: Häuser mit erkennbar teuren Wohnungen. Mobilfunkläden und Edel-Boutiquen, Grafik- und Werbeagenturen prägen das Bild. Überteuerte Öko-Märkte verweisen auf die Bedürfnisse grüner Wohlstandsbürger. 110 Millionen Euro hat die Stadt für Sanierungsmaßnahmen investiert. Aus dem linken Schmuddelkind ist so längst ein angesagter Stadtteil geworden. Dagegen gibt es seit langem Widerstand, der sich jetzt bei der Auseinandersetzung um den Wasserturm kumuliert. Man wolle, sagt das Bündnis, den Protest auch als solchen gegen die Privatisierung öffentlicher Räume verstanden wissen. Zudem sei das Hotelprojekt Teil der Konzeption der „wachsenden Stadt“, mit der die regierende CDU ihre kommunalpolitischen Ziele umschreibt. Diese Konzeption setze auf Verdrängungsprozesse in verschiedenen Stadtteilen.

http://www.dkp-online.de/uz/3706/s1202.htm



18. Januar 2005

Initiative will in Hamburg per Bürgerbegehren die Verfassung ändern

Mit einer Volksinitiative »Hamburg stärkt den Volksentscheid« geht das Ringen um die Zukunft der Volksgesetzgebung in die nächste Runde.

Ein Bündnis aus Initiativen, Vereinen, Gewerkschaften und Parteien will die Hamburger Landesverfassung ändern, um die Bindungswirkung von Volksentscheiden für die Bürgerschaft zu erhöhen. Schon im Dezember wurde die Volksinitiative zur »Rettung des Volksentscheids« eingereicht. Sie richtet sich gegen ein Gesetz, mit dem der CDU-Senat die Hürden für Volksentscheide erhöhen möchte. Die Initiativen verfolgen unterschiedliche Zwecke, aber dasselbe Ziel, begründet Angelika Gardiner vom Landesvorstand des Vereins »Mehr Demokratie« die komplizierte Situation.

Nun müssen je 10000 Unterschriften gesammelt werden, damit Volksbegehren stattfinden können, bei denen je 60000 Wahlbürger zustimmen müssen. Erst dann können Volksentscheide stattfinden. Dabei müssen der Verfassungsänderung Zwei-Drittel der Abstimmenden und mindestens 50 Prozent aller Wahlbürger zustimmen.

Immer wieder konnten Volksbegehren und -entscheidungen Vorhaben des Senats in Zweifel ziehen. Im Februar 2004 waren 77 Prozent der Wähler gegen die Privatisierung des Landesbetriebs Krankenhäuser. Zuvor konnte eine Wahlrechtsreform durchgesetzt werden, die den Bürgereinfluss erhöht. Volksbegehren gegen die Privatisierung der Berufsschulen und der Wasserwerke im September gab der Senat nach, um nicht erneut Volksentscheide zu verlieren.

Jetzt will die CDU Volksabstimmungs- und Wahltermine entkoppeln. Unterschriften für Volksbegehren sollen nur noch in Ämtern, nicht bei Sammlungen geleistet werden dürfen. So aber würde das Zustimmungsmindestquorum von 20 Prozent aller Wahlberechtigten (50 Prozent bei Verfassungsänderungen) häufig nicht mehr erreicht werden, befürchtet Gardiner. Viele Initiativen würden scheitern. Das will die im Dezember eingereichte Volksinitiative verhindern.
Mit der zweiten Initiative antwortet das Bündnis auf ein Urteil des Hamburger Verfassungsgerichts, das der Bürgerschaft zwischenzeitlich zusprach, Volksentscheide jederzeit wieder aufheben zu können. Verfassungsgerichtspräsident Wilhelm Rapp begründete: Volksentscheide haben keine höhere Verbindlichkeit als Parlamentsbeschlüsse.

Das macht Volksentscheide, die einen langen Vorlauf benötigen, unsinnig, sagte Hamburgs IG-Metall-Chef Frank Teichmüller. Auch er will die Verfassungsänderung, damit Aufhebungsentscheidungen des Parlaments erneut dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden. »Das Volk soll das letzte Wort erhalten«, sagte der grüne Abgeordnete Farid Müller und SPD-Chef Mathias Petersen ergänzt: Volksentscheidungen sind zu respektieren.

Das Bündnis muss sich zu den erschwerten Bedingungen durchsetzen, die die CDU mit absoluter Parlamentsmehrheit beschließen wird. Nur mit einer großen Volksmobilisierung könnte die Verfassungsänderung erreicht werden. Gegenüber ND verwies Angelika Gardiner deshalb auf die Breite des Bündnisses: Gewerkschaften, SPD, Grüne, Mieterbund, Naturschutzverbände, Stadtteilinitiativen und die Patriotische Gesellschaft gehören dazu. Selbst von der FDP und der Handwerkskammer erwartet die 63-jährige Journalistin Unterstützung.
Gardiner kommt ursprünglich aus Bayern, wo es seit 1946 Volksentscheidungen gibt. Als sie nach Hamburg kam, wäre sie erschüttert gewesen, wie gering die Mitwirkungsmöglichkeiten der Bürger in der als weltoffen, demokratisch und liberal bezeichneten Stadt waren. Bei der Gründung von »Mehr Demokratie e.V.« war Gardiner 1997 deshalb sofort dabei. Jetzt hat sie das breiteste Bündnis geschaffen, das es in der Hansestadt je gab. Ist es erfolgreich, wäre das für die CDU ein Super-GAU.

Verwendung: Neues Deutschland
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Konferenz gegen Repression in Hamburg analysiert Terrorhysterie und Abbau von Grundrechten

Mit dem Hinweis auf den am 27. Oktober beginnenden Prozeß gegen Teilnehmer der Protestaktionen zum NATO-Gipfel in der Türkei begann am Dienstag in Hamburg eine »Konferenz gegen Repression«, die gemeinsam vom örtlichen Tayad-Komitee und der Hamburger »Angehörigeninfo« organisiert wurde. Das Komitee möchte eine Delegation aus Deutschland entsenden, die den Prozeß beobachtet, denn den 67 Beschuldigten solle unter »Nutzung gefälschter Unterlagen« die Unterstützung einer »terroristischen Organisation« nachgewiesen werden.

Ein Vertreter des örtlichen Tayad-Komitees machte zu Beginn der Konferenz auf die seit mehreren Jahren stattfindenden Hungerstreiks von politischen Gefangenen in der Türkei aufmerksam, mit dem sie sich gegen die Einführung von Isolationszellen wehren. Der Hungerstreik, an dem sich gegenwärtig vor allem Angehörige der DHKP/C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/ Front) beteiligen, soll, wie ein Vertreter des Komitees betonte, trotz der inzwischen 107 Todesopfer fortgesetzt werden.

Zunehmende Repression und Terrorhysterie – das war auch das Thema des Hamburger Strafverteidigers Dr. Heinz-Jürgen Schneider, der sich mit den Veränderungen in Deutschland und der EU seit dem 11. September 2001 befaßte. Mit dem von der EU-Kommission ausgearbeiteten »Rahmenplan zur Bekämpfung des Terrorismus« sei seinerzeit ein Paket geschnürt worden, das der politischen Willkür Tür und Tor öffne. Beispielhaft nannte Schneider die »EU-Terrorliste«, die in keiner Weise in ein juristisch überprüfbares Verfahren eingebettet sei, für die betroffenen Gruppen und Einzelpersonen aber schwerwiegende Konsequenzen habe und sie darüber hinaus – wie die kurdische KADEP – grundsätzlich vom politischen Dialog ausschließe. Auch der im September 2002 neu in das Strafgesetzbuch eingeführte Paragraph 129b, mit dem der Bundestag die Möglichkeit zur Strafverfolgung der sogenannten Unterstützung und Werbung für »terroristische« Organisationen auf das Ausland ausweitete, sei durch »juristische Grauzonen« gekennzeichnet, bei dem die Eindeutigkeit eines Straftatbestandes in einer »schwammigen Masse« verlorengehe. Im Gesetz heißt es, allein das Bundesjustizministerium entscheide, ob die Ermächtigung zur Strafverfolgung erfolgt. Dabei sei »in Betracht zu ziehen, ob die Bestrebungen der Vereinigung gegen die Grundwerte einer die Würde des Menschen achtenden staatlichen Ordnung oder gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind und bei Abwägung aller Umstände als verwerflich erscheinen«. Schneider sieht das eigentliche Ziel des Gesetzes in der Kriminalisierung und Gefährdung internationaler Solidaritätsarbeit.

In einem Dossier hatte sich Schneider bereits vor der Konferenz scharf gegen die Terrorhysterie gewandt, mit der ein »gesellschaftliches Klima für Ängstlichkeit« geschaffen und Rassismus befördert werde. Im Mißverhältnis zwischen der Zahl der Ermittlungsverfahren nach Paragraph 129a einerseits (Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) und tatsächlichen Verurteilungen, die bei lediglich drei Prozent aller Fälle liegen, sieht Schneider die These gestützt, daß es sich dabei vor allem um einen »Ausforschungsparagraphen« für den Staatsschutz handele, bei dem mit Hausdurchsuchungen und Telefonüberwachungen zusätzliche Informationen gewonnen werden können.

Schließlich warnte Schneider vor einem bevorstehenden Umbau von Europol zu einer »Art europäischem FBI« und stellte fest, daß die Konzentration von Erkenntnissen aller europäischen Geheimdienste an einer einzigen Stelle, wie sie durch die Konferenz der Innenminister im April beschlossen wurde, ein weiteres und gefährliches Repressionspotential bilde. Anwalt Schneider forderte eine stärkere Vernetzung demokratischer Kräfte auch im Rahmen der Europäischen Union. Kooperationen von Bürgerrechtsorganisationen oder von Anwälten seien dringend notwendig.

Die Erfahrungen zweier Jugendlicher aus Magdeburg, die im Zusammenhang mit ihren Aktivitäten für einen »Autonomen Zusammenschluß« im Dezember 2003 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden (jW berichtete), belegten diese Ausführungen. Auch sie sahen, wie sie jetzt in Hamburg berichteten, in der »Durchleuchtung und Zerschlagung« politischer Strukturen das eigentliche Ziel, weshalb sie angeklagt und verurteilt wurden. Selbstbewußt forderten sie für die Revisionsverhandlung eine Entschädigung für ihre Haftzeit, den Freispruch aller Angeklagten sowie die Rückgabe enteigneter Räume.

http://www.jungewelt.de/2004/07-08/012.php



Hamburger Justizvollzugsanstalten werden nach den Plänen eines CDU-Hardliners umgebaut

Man stelle sich vor: Ein Gefängnis wird geschlossen, und die Knackis weinen. So ist es jetzt in Hamburg geschehen, als der Leiter der sozialtherapeutischen Anstalt Altengamme, das Aus seines Hauses vor den Gefangenen verkündete.

Die Schließung dieser sozialtherapeutischen Anstalten – so auch in Bergedorf und in Altona – ist der traurige Höhepunkt eines Umbaus im Hamburger Strafvollzug, den der alte CDU-Schill-Senat schon in der letzten Wahlperiode angeschoben hatte. Für Gerhard Rehn, langjähriger Leiter der Vollzugsgestaltung in der Justizbehörde und zuletzt Mitglied im Beirat eines der größten deutschen Gefängnisse, der Vollzugsanstalt Fuhlsbüttel, nun ein Grund zum Rücktritt.

Rehn konkretisierte am Montag seine Kritik gegenüber der Presse. Als »Akt der Verzweiflung« will er seinen Rücktritt verstanden wissen und fügte hinzu: »Es ist mir unbegreiflich, wie ein einzelner soviel Schaden anrichten und wertvolle Teile eines Strafvollzugssystems zerstören kann«. Gemeint ist Justizsenator Roger Kusch (CDU).

Für den ist das lediglich eine Frage der Kosten: 700 000 Euro bringe die »Einsparung« der Anstalten. Der sozialtherapeutische Bereich werde »ohne Qualitätsverlust« in die bestehenden Haftanstalten eingegliedert. Daß dies nur mit millionenschweren Investitionen möglich wäre, verschweigt er. Bereits zuvor hatte Kusch die Hälfte aller Plätze im offenen Vollzug der Haftanstalten gestrichen. Den offenen Vollzug sieht das Strafgesetzbuch aber als Regelhaft vor. Er soll den schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges entgegenwirken. So soll Resozialisierung ermöglicht werden. Kusch aber möchte »das Wort Resozialisierung nicht nutzen«. Er spricht von »erhöhter Sicherheit«, schließlich habe sich nun die Anzahl der Ausbrüche reduziert.

Tatsächlich hat der Senator ganz andere Pläne. Im August 2002 besuchte Kusch Sheriff Joe Arpaio in Phoenix (US-Bundesstaat Arizona) und rechtfertigte dies damit, daß er es für unerläßlich halte, »im Interesse der Modernisierung des Hamburger Strafvollzugs aus einem breiten Feld von Möglichkeiten Anregungen zu holen«. Joe Arpaio gilt als der »härteste Sheriff der USA«, der seine Gefangenen in rosa Unterwäsche und in der Nähe von Müllhalden hält, damit diese »gleich wissen, wo sie hingehören«. Kusch eifert seinem Vorbild kräftig nach: Spritzentausch-Automaten für Drogenabhängige hat er beseitigt, Vollzugslockerungen eingeschränkt, die Einschlußzeiten in den Zellen drastisch erhöht, Freizeitangebote gekappt und Besuchsmöglichkeiten eingeschränkt. Auch das Telefonieren, für viele Gefangene der einzige Draht zur Außenwelt, wird nur noch unter strenger Auflage genehmigt. 23 Stunden am Tag sind Gefangene nun in »Santa Fu« – jenem bekannten Haus 2 der Haftanstalt Fuhlsbüttel – am Wochenende in ihren Zellen isoliert. Und die neue Haftanstalt Billwerder, mit 800 Haftplätzen ursprünglich als »offene Anstalt« konzipiert, mutierte zu einer Art Hamburger »Alcatraz«.

Für ver.di-Landeschef Wolfgang Rose entpuppt sich Kusch damit als »Sicherheitsrisiko«. »Die Wende im Strafvollzug bedroht die Sicherheit in der Stadt.« Diesen Vorwurf erhebt auch das »Forum Hamburger Strafvollzug und Straffälligenhilfe«, zu dem sich Fachleute, darunter Kriminologen, Juristen und Suchtärzte, zusammengeschlossen haben. Das Ziel des Senators, immer mehr Straffällige möglichst lange wegzusperren und in den Anstalten nur zu verwahren, sei kontraproduktiv: »Dies wird langfristig nicht mehr, sondern weniger Sicherheit bringen.« Für den Kriminologen Prof. Klaus Sessar wächst unter Kusch »in den Gefängnissen eine Generation potentieller Rückfalltäter heran.« Für Richter Reinhold Roth ist »der Verwahrvollzug nicht nur gesetzeswidrig, sondern schlicht verfassungswidrig«. Das Bundesverfassungsgericht habe immer wieder betont, daß das Ziel der Resozialisierung unumstößlich sei. Dem einzelnen Gefangenen müsse deshalb, so Roth, »ein Grundrecht auf soziale Wiedereingliederung zugebilligt werden«. Dies diene auch dem Opferschutz.

Die Situation in den Hamburger Gefängnissen gleicht inzwischen einem Pulverfaß. Bereits um die Jahreswende kam es zu ersten Meutereien, in deren Folge in »Santa Fu« der Ausnahmezustand verhängt werden mußte. Die Behörde befürchtete eine offene Revolte.

http://www.jungewelt.de/2004/06-30/011.php



Im September 2001 wird in Hamburg gewählt. Doch der Wahlkampf hat bereits begonnen: Am rechten Rand gründete der als „Richter Gnadenlos“ bekanntgewordene Hamburger Richter Ronald Barnabas Schill am 13. Juli eine neue Partei.

Bis zu 30 Prozent will er erreichen. Führende CDU-Politiker in der Hansestadt reagieren nervös. So fordert der einflussreiche Harburger Kreisvorsitzende Andreas Kühn inzwischen offen, dass die CDU das „Asyl“ und das „Kriminalitätsthema“ mit „deutlicheren Konturen“ besetzen müsse. Ein verschärfter „Law-and-order“-Wahlkampf kündigt sich an. Doch auch die Linke macht mobil. Der am 15. Juli neu gewählte PDS-Landesvorstand will ein „öffentliches Plenum der linken Kräfte“, um sich dort „über ein gemeinsames Vorgehen zu verständigen“.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurde die neue Rechtspartei gegründet. Doch ihr Name ist Programm: „PRO“, die „Partei der Rechtsstaatlichen Offensive“. Das klingt irgendwie aufgeräumt. „Aufräumen“ wollen sie in der Tat und sie haben ein Hauptthema: Innere Sicherheit. Sie fordern „Konsequentes Handeln gegen Kriminelle“, und meinen damit arbeitslose und gestrauchelte Jugendliche. Ihre Lösungen: Heimunterbringung mit „unwirtlichen Einzelzellen“.

Sind es Menschen ohne deutschen Pass, dann soll abgeschoben werden, „sofort und auf der Stelle“. „In 100 Tagen“ werde seine Formation „die Verbrechen halbieren“, sagt Schill. Und bei der mächtigen Springer-Presse findet das Unterstützung. Das „Hamburger Abendblatt“ ermittelt ein Wählerpotenzial von bis zu 30 Prozent. Schill bedankt sich und sagt, er wolle insbesondere Wähler erreichen, „die von der SPD verraten und verkauft“ wurden.

Schill will nicht nur das rechtsextremistische Spektrum erreichen (immerhin verfehlte die DVU bei den letzten Bürgerschaftswahlen den Parlamentseinzug nur knapp), sondern auch „ehrbare“ Kaufleute, Angestellte und Juristen überzeugen; will Akzeptanz auch in bürgerlichen Kreisen. Das Presseecho ist enorm. Im Hamburg-Teil der „Welt“ kann sich Schill seitenlang erklären. Das Blatt berichtet über Schill mehr als über alle anderen Parteien. Die Arbeitslosen oder niedrig verdienenden Menschen in Hamm, Horn, auf der Veddel und in Wilhelmsburg können sich im örtlichen „Lokalboten“ bedienen. Seitenweise wird in dem Anzeigenblatt für Schill, für „Recht und Ordnung“ geworben. Ganze Ortsverbände der CDU haben Schill zu Vorträgen geladen: Lurup/Osdorfer Born, Niendorf, aber auch Wandsbek. Und Andreas Kuhn, Kreisvorsitzender der Harburger CDU, träumt bereits von einer Koalition mit PRO.

Hamburgs Haider

Hat Hamburg einen neuen Haider? Hoffentlich nicht! Aber der Richter will nun auch in der Politik das praktizieren, was er im Amt längst tat und was ihm selbst ein Strafverfahren einbrachte: Rechtsbeugung gegenüber Andersdenkenden. In seinem letzten spektakulären Prozess verurteilte Schill einen Mann aus dem autonomen Lager wegen „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ ruckzuck zu 14 Monaten Haft – ohne Bewährung, versteht sich. Der Tatbestand: wildes Plakatieren (nicht irgendwo, sondern in der Hafenstraße!). Schill will das Strafmündigkeitsalter auf zwölf Jahre senken. Er fordert die Wiedereinführung der Todesstrafe. Offen sagt er, Ausländer sind „viel krimineller als Deutsche“. „Rechtsfreie Räume“, gemeint sind Kulturzentren, sollen „geräumt“ werden. Dann Schluss mit „sozialer Selbstbedienungsmentalität“ und die Atomenergie soll energisch ausgebaut werden!

Schill knüpft nicht nur an latent vorhandene ausländerfeindliche Stimmungen an, sondern er nutzt geschickt die Enttäuschung vieler Menschen über den rot-grünen Senat, der Hamburg seit 1997 regiert. Seine plumpen Parolen finden leider auch in größeren Teilen der Arbeiterschaft, der Jugend und bei älteren Menschen Gehör.

Kein Thema ist dem Richter zu schade, um es nicht demagogisch zu nutzen. Kaum hat man geschluckt bei der Forderung „Entfernung von Bettlern und Junkies“ aus dem öffentlichen Raum, kommt die nächste Keule: Front will er machen, gegen eine Schulreform, die „mittels Gleichheitsutopie, Lustprinzip und Machbarkeitswahn herkömmliche, funktionstüchtige Schule weitgehend demontiert, um via Schule zu einem Umbau der Gesellschaft ist Sinne linker Theorie zu gelangen“.

Linkes Bündnis

Henning Voscherau, bis 1997 Bürgermeister, selbst ein sich getreuer „Law-and-order“-Mann, warnt seine Partei scheinheilig davor, Schill könne „Zünglein an der Waage sein, (vielleicht sogar) einen Bundesverband (gründen), als deutsche Schwesterpartei für den Landeshauptmann aus Kärnten“. Damit dies nicht geschehe, fordert Voscherau für die SPD ein Ende der „Halbherzigkeiten“ und beschwört „Political Correctness“. Sein Rezept: ´Endlich über den eigenen Schatten springen und wirksam vorbeugen, als später die Hände in Unschuldwaschen zu müssen. „Law and order“ auf allen Seiten und in neuer Qualität. Hamburg steht ein heißer Wahlkampf bevor, der in manchem tatsächlich an österreichische Verhältnisse erinnert.

Die Linke diskutiert, wie kürzlich in der UZ berichtet, schon seit längerem, wie dem zu begegnen ist. Zudem: Gemeinsam könnte auch die Linke ins Parlament einziehen, damit ein wirksames Gegengewicht bilden. Aber eben nur gemeinsam. Jetzt war die PDS am Zug. Sie wählte auf einer gut besuchten Landesversammlung einen neuen Vorstand, denn der alte (ebenfalls linke) war, so der innerparteilich erhobene Vorwurf, zu offener Bündnispolitik (intern wie extern) nicht mehr bereit. In verschiedensten Medien wird über diesen Kurswechsel in der Hamburgischer PDS lebhaft spekuliert, wobei es mir manchmal an örtlicher Verbundenheit oder an gesicherten Kenntnissen mangelt. Bleiben wir für diese Zeitung daher bei überprüfbaren Fakten, ohne uns damit in innere Angelegenheiten der PDS einzumischen:

Der Kurswechsel wurde ausgelöst von der „Gruppe Linker Dialog“, die mit Blick auf zukünftige Wahlpolitik erklärte: „Wir wollen ein breites Bündnis linker Kräfte von Regenbogen, Sozialpolitischer Opposition, DKP, Gewerkschafter, PDS u. a.“

Auf der PDS-Landesversammlung erhielt der mit großer Unterstützung der Hamburger PDS-Mitglieder und sympathisierenden gewählte neue Landesvorstand dann am 15. Juli den Auftrag, „Gespräche zu führen mit potenziellen Bündnispartnern und dabei für unser Konzept einer wahlpolitischen Orientierung zu werben“. Dies Konzept wird erläutert: „Wir streben ein öffentliches Plenum der linken Kräfte in Hamburg an, auf dem eine breite Verständigung über ein gemeinsames Agieren hergestellt werden soll.“

Der neue PDS-Landesgeschäftsführer Roman Scharwächter hat dies inzwischen präzisiert: „Dabei geht es nicht nur um die Bürgerschaftswahlen als solche, sondern um die Möglichkeit, ein Bündnis unterschiedlicher fortschrittlicher Kräfte zu organisieren, das die weltanschaulichen und organisationspolitischen Differenzen respektiert und aus der Diskussion die Kraft zu gemeinsamen politischen Handeln gewinnt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Formierung reaktionärer bis rechtspopulistischer Kräfte in der gerade erfolgenden Grundung-der ´Schill-and-order-Partei´ und des angekündigten Rechtsaußenwahlkampfs der CDU wird die Notwendigkeit eines gemeinsamen Vorgehens der politischen Linken offenbar.“

http://www.dkp-online.de/wahlen/land/hamb01/32320403.htm