Erste Lesung des neuen Polizeigesetzes im Kieler Landtag: Opposition übt harsche Kritik.
Die Opposition im Kieler Landtag hat die geplante Reform des schleswig-holsteinischen Polizeirechts am Donnerstag heftig kritisiert. Das Gesetz sei schlicht verfassungswidrig, sagte FDP-Fraktionsvorsitzender Wolfgang Kubicki während der ersten Lesung der Gesetzesnovelle im Landtag. Kubicki kritisierte, daß ein vorbeugendes Anzapfen von Telefonen und Handys genauso unzulässig sei wie die geplante engmaschige Videoüberwachung aller größeren Plätze und Straßen des Landes. Von einer »ungerechtfertigten Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger« durch die CDU-SPD-Landesregierung sprachen auch die Grünen-Fraktionsvorsitzende Anne Lütkes und die Fraktionsvorsitzende des Südschleswigschen Wählerverbandes (SSW) Anke Spoordendonk. Verdachtsunabhängige Personenkontrollen, ein automatisches Lesesystem für Autokennzeichen und geplante Möglichkeiten für erweiterte Platzverweise, brächten zudem nicht mehr Sicherheit.
Innenminister Ralf Stegner (SPD) verteidigte den Gesetzentwurf: Er ermögliche eine »Verbrechensbekämpfung mit Augenmaß«. Er akzeptiere nicht, daß Datenschutz vor Opferschutz gehe, sagte Stegner und wischte damit Einwände des »Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein« vom Tisch. Wie berichtet, hatten die Datenschützer das neue Gesetz kritisiert, weil es den »Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung« nicht mehr gewährleiste, was Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes widerspreche.
Kritik kommt auch von der Polizeigewerkschaft GdP, die in einer Stellungnahme »Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung« der Bürger nur dann für zulässig halten wollte, wenn ein konkreter Sicherheitsanspruch der Bürger existiere. Eine »Schleppnetzfahndung« mit geringer Eingriffsschwelle werfe hingegen die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel auf, betonten die Gewerkschafter.
Doch die Große Koalition scheint trotzdem entschlossen, das neue Gesetz, das vor seiner Verabschiedung im Landtag noch einmal beraten werden muß, auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Rother erklärte, nur durch das neue Gesetz könne der »Schutz der Menschen vor Straftaten« verbessert werden.
http://www.jungewelt.de/2006/03-25/010.php
