Bürgermeister von Beust will Verfassungsänderung »mit Macht« verhindern
Die Debatte um die Volksgesetzgebung hat am Mittwochabend in der Hamburger Bürgerschaft zu einem heftigen Schlagabtausch geführt. Bürgermeister Ole von Beust (CDU) kündigte zwar an, die restriktiveren Bestimmungen zur Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden zu streichen. Die ebenfalls geforderte Verfassungsänderung, mit der Volksentscheide verbindlicher werden sollen, will der Regierungschef jedoch »mit Macht« verhindern. Aus diesem Grund solle eine Volksabstimmung zu dieser Frage bereits im November und damit nicht zeitgleich mit der Bürgerschaftswahl am 24. Februar 2008 stattfinden. Der Senat erhofft sich von dieser Terminierung, daß die für eine Verfassungsänderung notwendige Mindestbeteiligung von 50 Prozent der Wahlberechtigten nicht zustande kommt.
Rund 100000 Hamburger hatten die beiden Volksbegehren »Rettet den Volksentscheid« und »Hamburg stärkt den Volksentscheid« zuvor unterstützt (jW berichtete). Nötig gewesen wären hierfür lediglich 62000 Unterschriften. Dabei fand deren Sammlung unter erschwerten Bedingungen statt, da die Menschen zum Beispiel nicht einfach auf der Straße unterzeichnen konnten. Das soll künftig möglich sein soviel hat der Bürgermeister nun zugestanden. »Bei diesem ersten Volksbegehren sehen wir die große Unterstützung der Bürger mit Respekt und akzeptieren deren Wunsch«, sagte von Beust. Doch die Verfassungsänderung lehne seine Partei ab, da sie »das Prinzip der repräsentativen Demokratie auf den Kopf« stelle.
Das Vorgehen von Beusts sei nichts als »Sabotage« und »Manipulation« am in den Volksbegehren dokumentierten Bürgerwillen, konterte die Fraktionschefin der Grünen, Christa Goetsch. Von »ehrabschneidenden« Formulierungen sprach daraufhin CDU-Fraktionschef Bernd Reinert. Um »jemanden etwas abzuschneiden, müßte es derjenige erst einmal besitzen«, brachte SPD-Fraktionschef Michael Neumann das Faß für die Konservativen schließlich zum Überlaufen. Sie brachen die Debatte ab und forderten die Einberufung des Ältestenrates. Die Volksinitiativen gaben derweil bekannt, daß sie eine Wiederholung des zweiten Volksbegehrens erwägen. Das hätte neue Fristen zur Folge, die Senat und Bürgerschaft dazu zwingen würden, die Volksabstimmung zur Verfassungsänderung an den Wahltermin zu koppeln.
Verwendung: Junge Welt
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Wenn DAS wirklich klappen sollte , das mit der Koppelung trotz OLE MIT KOHLE sein Widerstand , dann sprech ich als „christlicher Heide“ hier in HH ein Dankgebet …
:-)