07. Mai 2007

Härtefallregelung für Arbeitserlaubnis gilt nicht für alle Nachfahren von Opfern des Faschismus. Ein Gespräch mit Jan Sürig

Jan Sürig ist Rechtsanwalt in Bremen

Sie vertreten Zuwanderer der Sinti und Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, die darauf klagen, als Nachfahren von Opfern des deutschen Faschismus anerkannt zu werden. Warum ist das so wichtig?

Meine Mandanten wollen eine Arbeitserlaubnis ohne Vorrangprüfung erhalten. Mit einer Vorrangprüfung kontrolliert die Bundesagentur für Arbeit, ob ein Beschäftigungsangebot von einem Deutschen oder von Zuwanderern aus der Europäischen Union angenommen werden kann. Erst wenn dies nicht der Fall ist, erhält ein geduldeter Zuwanderer eine Arbeitserlaubnis. In der Dienstanweisung zu dieser Beschäftigungsverfahrensverordnung sind aber auch Härtefälle definiert. Jüdische Zuwanderer erhalten demnach eine solche Arbeitserlaubnis ohne die Vorrangprüfung.

Das ist auch in Ordnung, denn die Bundesrepublik Deutschland ist Rechtsnachfolgerin des »Dritten Reiches«. Wenn sie den Enkeln der NS-Verfolgten nun diese kleine Anerkennung zollt, bekennt sie sich damit zu ihrer historischen Verantwortung. Doch nicht nur die Juden, sondern auch die Sinti und Roma, wurden von den Schergen des NS-Regimes verfolgt. Auch ihre Nachkommen wollen deshalb »in den Genuß« dieser Härtefallregelung kommen. Das ist wichtig, denn in sämtlichen Rechtsverfahren, bei denen es um Aufenthaltserlaubnisse geht, wird den Betroffenen immer wieder vorgehalten, ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit zu sichern.

Die Dienstanweisung benennt aber ausdrücklich nur die jüdischen Zuwanderer?

Das ist richtig. Doch aus dem Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes ergibt sich auch, daß niemand nur wegen seiner Herkunft benachteiligt oder diskriminiert werden darf. Eine Ungleichbehandlung ist nur zulässig, wenn es sachliche Gründe gibt. Bezüglich der Verfolgung von Sinti und Roma durch die Nazis ist ein solcher Grund nicht erkennbar. In dem jetzt verhandelten Fall geht es um eine Roma, die 1999 aus dem Kosovo nach Bremen kam. Es ist nicht nachvollziehbar, daß ihr die Ausländerbehörde die Härtefallregelung verweigert.

Mit welcher Begründung wurde der Antrag dann aber abgelehnt?

Mit der Begründung, daß diese Härtefallregelung nur sehr eng auszulegen sei. Sie beziehe sich eben nur auf die Juden, hieß es.

Dagegen haben Sie Widerspruch bei Innensenator Thomas Röwekamp (CDU) eingelegt. Doch auch der Senator hat Ihrem Antrag schließlich widersprochen. Wie begründete er seine Entscheidung?

Er meint, daß die Bildung einer Analogie zugunsten der Roma »willkürlich und abwegig« gewesen sei. Das finde ich empörend, denn mit dieser Formulierung wird das erlittene Unrecht der Sinti und Roma nachträglich einfach geleugnet. Der Beamte, der das bearbeitet hat, hat bezüglich seiner Wortwahl wohl nicht nachgedacht. Doch passiert so etwas nur dann, wenn einem das Unrecht dieser Verfolgung überhaupt nicht bewußt ist. Als Anwalt erlebe ich häufig, wie geduldete Ausländer durch die Behörden diskriminiert werden. Doch eine solche Formulierung, hätte selbst ich nicht erwartet.

Sehen Sie besondere Gründe, warum die Verfolgung der Sinti und Roma nur am Rande wahrgenommen oder wie jetzt in Bremen sogar geleugnet wird?

Die Roma und Sinti haben keine Lobby. Dazu kommt der insgesamt unsensible Umgang mit der eigenen Geschichte. Vielfach ist das bis heute von starker Verdrängung, aber auch von Diskriminierung geprägt. Gegen den Bescheid des Innensenators haben wir deshalb nun eine Klage beim Bremer Verwaltungsgericht eingereicht. Ähnliche Klagen sind in Oldenburg anhängig.

Ein Sprecher des Bremer Stadtamtes hat darauf verwiesen, daß die politische und rechtliche Verantwortung nicht in Bremen, sondern beim Gesetzgeber, also beim Bund liegt.

Das ist falsch, denn in Artikel 1 Absatz 3 des Grundgesetzes wird festgestellt, daß die beschriebenen Grundrechte nicht nur für die gesetzgebende, sondern auch für die vollziehende Gewalt, und auf allen staatlichen Ebenen, verbindlich sind. Auch der Innensenator wäre deshalb zur Einhaltung dieser Grundrechte verpflichtet gewesen.

Verwendung: Junge Welt
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