3. März 2007

In Hamburg sieht es nach einem Erfolg der beiden Begehren zur Stärkung der Volksgesetzgebung aus

Die Unterschriftensammlung für die beiden Volksbegehren in Hamburg hat offenbar ihr erstes Ziel erreicht: Staatsrat Christoph Althaus berichtete am Donnerstag abend in der Bürgerschaft, beide Befragungen hätten das nötige Quorum von 60747 Unterschriften erreicht. Noch am Tag zuvor hatte es nach einem knappen Einlauf ausgesehen: Es fehlten 7000 Unterschriften.

Trotz des wahrscheinlichen Erfolges der Begehren ruft die Initiative »Mehr Demokratie« weiter dazu auf, noch bis Montag abend Unterstützerunterschriften bei den Eintragungsstellen der Behörden abzugeben. Es gelte jetzt, mit einem sehr deutlichen Votum ein politisches Signal zu setzen.

In den Volksbegehren haben die Hansestädter zur Zeit die Möglichkeit, ein Signal gegen von der CDU-Mehrheit in der Bürgerschaft schon im letzten Jahr beschlossene Einschränkungen demokratischer Mitspracherechte zu setzen. Die Bürgerabstimmung »Rettet den Volksentscheid« fordert, daß Unterschriftensammlungen für Bürgerbegehren auch auf der Straße wieder möglich werden. Derzeit ist eine Teilnahme an einem Plebiszit mit einem Weg zu den Behörden verbunden. »Hamburg stärkt den Volksentscheid« setzt sich für verbindliche Volksentscheide ein, denen Senat und Bürgerschaft verpflichtet werden sollen. Hinter den Kampagnen stehen das Bündnis »Rettet den Volksentscheid« und die Initiative Mehr Demokratie e. V.

Daß es beide Volksbegehren offenbar geschafft haben, ist umso beachtlicher, da sie bereits Einschränkungen unterlagen. Schwierigkeiten bei der Mobilisierung hatte den Initiatoren anfänglich auch bereitet, daß sich die laufenden Abstimmungen nicht auf konkrete Betroffene oder Sachfragen beziehen, sondern auf grundsätzliche Fragen. »Mehr-Demokratie«-Sprecherin Angelika Gardiner wertete das vorfristig erreichte Ergebnis denn auch als überraschend und »tollen Erfolg«.

Mit diesem Erfolg im Rücken will die Initiative jetzt Druck machen. Nachdem der Senat mehrfach Bürgerabstimmungen einfach ignoriert hatte, könnten nun die Instrumente Volksbegehren und Volksentscheide stärkeres Gewicht in der Politik gewinnen. Senat und Bürgerschaft haben nun drei Monate Zeit, ihre bisherige Linie einer Korrektur zu unterziehen. Sollten sie die Behinderungen von Bürgerbegehren aufrechterhalten, kommt es dann zum Volksentscheid.

Verwendung: Junge Welt
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Zu diesem Artikel ist in der Tageszeitung Junge Welt auch ein Kommentar von Rainer Balcerowiak erschienen. Hier der Wortlaut:

Plebiszit als Ventil
Hamburger wollen mehr Rechte

Mit den erfolgreichen Volksbegehren zur Stärkung der direkten Demokratie in Hamburg haben die Freunde plebiszitärer Gesetzgebung einen beachtlichen Teilerfolg erzielt. Die unerträgliche Arroganz, mit der Senat und Parlamentsmehrheit der Hansestadt in den letzten Jahren den in Volksentscheiden dokumentierten Bürgerwillen zu ignorieren pflegten, fällt der Landesregierung jetzt offensichtlich auf die Füße. Wer – wie in Hamburg vor gut zwei Jahren geschehen – das Votum von über 77 Prozent der Wahlberechtigten gegen die Privatisierung der landeseigenen Krankenhäuser unter Verweise auf den nicht bindenden Charakter von Volksentscheiden vom Tisch wischt, braucht sich nicht wundern, wenn der Souverän »seinen« Vertretern zunehmend mißtraut und wichtige Entscheidungen selbst fällen will.

Doch man sollte die Hamburger Abstimmung auch nicht überbewerten. Volksentscheide auf Landesebene haben – anders als auf kommunaler Ebene – bisher lediglich eine Ventilfunktion. Wenn der Bürgerwille den Regierenden nicht in den Kram paßt, muß er nicht umgesetzt werden. In den meisten Bundesländern steht für diese Abwimmelung eine Allzweckwaffe zur Verfügung. Ein Bürgerbegehren, das in irgendeiner Form in den Haushalt eines Landes eingreift – und welche politische Entscheidung tut das nicht – kann entweder von vornherein oder im nachhinein für unzulässig erklärt werden. Diese Erfahrung machten nicht nur die Hamburger Privatisierungsgegner. In Berlin wurde auf diesem Wege ein Volksentscheid zur Auflösung der Bankgesellschaft Berlin verworfen.

Es ist wohl eine Illusion, zu erwarten, daß sich das System der von Kapitallobbyisten dominierten parlamentarischen Demokratie mittels Volksentscheiden aushebeln lassen wird. Und daher können Unterschriftensammlungen für Gesetzesinitiativen direkte Aktionen der Betroffenen bestenfalls begleiten, doch keinesfalls ersetzen. Das zeigt auch das Beispiel Hamburg: Mit einer entsprechenden Mobilisierung bis hin zum Streik wäre der Kampf gegen die Krankenhausprivatisierung wohl wesentlich erfolgreicher zu führen gewesen, als durch die Verbreitung von Illusionen über einen Volksentscheid.

Völlig schief liegen etliche Vertreter der Plebiszit-Bewegung auch, wenn sie eine quasi unbeschränkte Ausdehnung rechtsverbindlicher Volksentscheide auch auf die Bundesebene verlangen. Angesichts einer von Massenmedien und ihren Hintermännern dominierten »öffentlichen Meinung« sollte man diese Verabsolutierung »demokratischer Mehrheitsentscheidungen« ganz schnell von der Agenda streichen. Todesstrafe für Sexualtäter, Begnadigungs- und Entlassungsverbot für die politischen Gefangenen der RAF oder die Verschärfung der Ausländergesetze könnten bei entsprechender propagandistischer Vorbereitung ganz schnell zu traurigen Meilensteinen »direkter Demokratie« werden.

Quelle: Junge Welt