Ausstellung zum KPD-Verbot eröffnet

Unmittelbar nach der Thälmann-Ehrung wurde am letzten Freitag die vierwöchige Sonderausstellung zum 50. Jahrestag des KPD-Verbots in der Hamburger Gedenkstätte Ernst Thälmann eröffnet.

Gedenkstättenleiter Uwe Scheer wollte so auf die historische Kontinuität antikommunistischer Verfolgung „seit den Prozessen 1852 zu Köln“ hinweisen. In Abwandlung eines Thälmann-Worts hatte Fördervereinsvorsitzender Hein Pfohlmann zuvor aber gesagt, dass von Gedenktagen auch „eine Ausstrahlung auf die heutige Kämpfe“ ausgehen müsse.

Das unterstrich auch Zeitzeuge Ewald Stiefvater, ehemaliger DKP-Vorsitzender in Schleswig-Holstein, der bis ´56 zum Redaktionskollektiv der Hamburger Volkszeitung gehörte. Das Verbot sei ein bisher nicht gesühntes „politisches und juristisches Verbrechen“ erster Güte. Doch noch wichtiger sei es, dass es – wie ein Damoklesschwert – auch heute die gesamte Linke bedrohe. Wie Kurt Erlebach, ehemaliger KPD-Bürgerschaftsabgeordneter, unterstrich auch Stiefvater, dass Schluss sein müsse mit jener „verlogenen Zeit“ der 50er Jahre, die durch primitivsten Antikommunismus, aber auch durch die faktische Rehabilitierung der Nazi-Verbrecher gekennzeichnet gewesen sei. Eindringlich forderten Erlebach wie auch Stiefvater die „Rehabilitierung aller Opfer“.

Die Verbindung mit der Zeit der Berufsverbote schlug dann Horst Bethge, ehemaliger Sprecher der Bewegung gegen diese, heute Landessprecher der Linkspartei in Hamburg. Er zog Vergleiche, benannte aber auch Unterschiede. Im Kampf gegen die Berufsverbote sei es besser gelungen, juristische und politische Kämpfe sowohl auf betrieblicher, lokaler, wie auf parlamentarischer und internationaler Ebene miteinander zu verknüpfen. In ähnlicher Weise müsse nun heute auch das KPD-Verbot zum Thema aller linken und demokratischen Kräfte sowohl auf nationaler wie auf internationaler Ebene werden. Doch dafür müsse noch besser erklärt werden, weshalb dies auch für heute von Bedeutung ist. Staatliche Repression bekämpfe man am Besten, wenn man sich gemeinsam „für die unteilbaren Freiheits- und Bürgerrechte“ einsetze. Die Aufhebung des Verbots sei auch heute bedeutsam, da damit ein Bruch mit der alten, nur auf Antikommunismus basierenden Gesellschaftskonzeption der Bundesrepublik zu erreichen wäre.

Wie Berufsverbote-Opfer Ilse Jacob erinnerte Bethge in diesem Zusammenhang auch daran, dass die Mehrzahl der Länder die Berufsverbote noch gar nicht aufgehoben, sondern nur ausgesetzt hätten. Wie beim KPD-Verbot stehe die materielle Entschädigung für die meisten Opfer, noch gänzlich aus.

Eine interessante Debatte, die Gedenkstättenmitarbeiterin Elisabeth Sukowski da mit ihrer Ausstellung nun angestoßen hat. Fast nur auf historischen Originaldokumenten beruhend, ist diese noch bis zum 18. September zu sehen.

http://www.dkp-online.de/uz/3834/s0701.htm