Europäischer Gerichtshof verbietet Einsatz von Brechmitteln zur Beweissicherung bei Drogendelikten

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs verstößt der Einsatz von Brechmitteln zur Beweissicherung gegen die Menschenrechte. Brechmitteleinsätze seien eine »inhumane und erniedrigende« Methode, die zudem auch das Recht auf ein faires Verfahren beeinträchtigen würde. Doch trotz dieses eindeutigen Urteils, daß die Strasbourger Richter am Dienstag nachmittag mit einer deutlichen Mehrheit faßten, will man in Hamburg bis auf weiteres am Einsatz solcher Brechmittel festhalten. Wie Justizbehördensprecher Henning Clasen am Mittwoch gegenüber junge Welt erklärte, warte man zunächst auf eine vollständige Urteilsbegründung und entscheide erst dann, welche Konsequenzen gegebenenfalls zu ziehen seien. Doch gleichzeitig betonte Clasen, daß in Strasbourg nur ein »Einzelfall« verhandelt worden sei und aus der Urteilsbegründung auch hervorgehe, daß man solche Zwangsmaßnahmen »nur unter strikter Kontrolle« anwenden könne. Im Umkehrschluß schließe dies aber ein generelles Verbot aus.

BRD muß zahlen

Doch die Strasbourger Richter sehen dies völlig anders. Daß dieser »Einzelfall« für sie eine sehr grundsätzliche Bedeutung hatte, geht schon daraus hervor, daß sie das Verfahrens des Kläger Abu Bakah Jalloh gleich an die höchste Instanz im Europäischen Gerichtshof, die große Kammer, verwiesen. Gegen ihre Entscheidungen können Rechtsmittel anschließend nicht mehr eingelegt werden.

In dem behandelten Fall hatten Zivilpolizisten den 41jährigen Mann aus Sierra Leone schon 1993 in Wuppertal dabei erwischt, wie er bei seiner Festnahme ein Päckchen Kokain herunterschluckte. Gewaltsam wurde dem Mann dann mit Hilfe einer Salzlösung und über einen Schlauch in der Nase der Brechmittelsirup Ipecacuanha in den Magen gepumpt. Dieses Brechmittel, das auch in anderen Bundesländern genutzt wird, stammt aus dem Saft einer toxischen tropischen Pflanze, für deren Genuß zahlreiche Fälle von Kreislaufzusammenbrüchen oder inneren Verletzungen schon seit Jahren dokumentiert sind. Im Wuppertal kam so ein Kokainpäckchen von gerademal 0,2 Gramm zum Vorschein. Die Folge war eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten.

Doch selbst gegen dieses Urteil könnte Jalloh nun noch nachträglich vorgehen, denn die Strabourger Richter haben zudem festgestellt, daß ein solcher Brechmitteleinsatz prinzipiell gegen den Grundsatz verstoße, daß niemand dazu gezwungen werden könne, sich in Strafverfahren selbst zu belasten. Den deutschen Behörden warfen die Richter vor, die körperliche Unversehrtheit des Klägers leichtfertig und »in schwerwiegender Weise« verletzt zu haben. Wegen dieser an »Brutalität grenzenden Gewalt« verurteilten sie die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10000 Euro.

So ein Schmerzensgeld können zwei andere Schwarzafrikaner nun nicht mehr einklagen, die schon 2001 und 2004 zunächst in Hamburg und dann in Bremen an den Folgen eines solchen Brechmitteleinsatzes starben. In Bremen wurden Brechmitteleinsätze daraufhin gestoppt, während man diese Praxis in Hamburg bis heute fortführt. Allein für das letzte Jahr zählte hier die Justizbehörde 55 solcher Einsätze.

Der Hamburger Bundestagsabgeordnete Norman Paech (Linksfrak­tion) erklärte, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes sei »überfällig« gewesen. Brechmitteleinsätze verletzten die Menschenwürde vor allem von Migranten, die im oftmals rassistisch gefärbten Visier von Strafverfolgungsorganen um ihr Leben und ihre körperliche Unversehrtheit fürchten müßten. Daß Strasbourg nun endlich auch die Hamburger Behörden zum Verzicht auf ihre erniedrigende, qualvolle und lebensgefährliche Praxis zwinge, sei »begrüßenswert«. Nach dem Urteil, heißt es in der am Mittwoch veröffentlichten Erklärung von Norman Paech weiter, müssen nicht nur die Hamburger Behörden die »Folter per Brechmittel« sofort einstellen. Es müsse auch endlich ein ordentliches Verfahren gegen die Verantwortlichen für den Tod des Afrikaners Achidi John im Jahre 2001 eingeleitet und ans Tageslicht gebracht werden, weshalb die Hamburger Staatsanwaltschaft damals versagte.

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