Schleswig-Holsteins CDU-SPD-Regierung will die Eigenbedarfsgrenze für den Besitz von Cannabis von 30 auf sechs Gramm senken

Als »beispielllose Radikalisierung« hat der Deutsche Hanf-Verband (DHV) am Dienstag die Absicht der schleswig-holsteinischen Landesregierung bezeichnet, den Besitz von Cannabis künftig schon ab sechs Gramm und nicht wie bisher ab 30 Gramm zu bestrafen. Zuvor war bekannt geworden, daß Justizminister Uwe Döring (SPD) schon in der nächsten Woche diese neue Eigenbedarfsgrenze festlegen will. Die drogenpolitische Sprecherin der schleswig-holsteinischen Grünen, die Landtagsabgeordnete Angelika Birk, warf der Koalitionsregierung aus CDU und SPD »zunehmende Repression« und »hilflosen Populismus« vor.

Mit der neuen Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm liegt Schleswig-Holstein weit unter dem Bundesdurchschnitt von neun Gramm. Die Festlegung dieser Mengen scheint allerdings eine rein politische Frage zu sein. So halbierte Hessen nach dem Wechsel von der SPD zur CDU die Höchstmenge von 30 Gramm – in Berlin hingegen hob der SPD/PDS-Senat die Grenze von 15 auf 30 Gramm an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte vor zwölf Jahren festgelegt, daß der »gelegentliche Eigenkonsum« von Cannabis straflos bleiben müsse. Wenige Jahre später verpflichtete das BVerfG die Bundesländer, die Strafverfolgung von Cannabis-Sündern anzugleichen. Das allerdings führte fast überall dazu, daß die Eigenbedarfsgrenze gesenkt wurde. Man könne nicht Schüler wegen Zigarettenrauchens von der Schule verweisen, während man beim Cannabis untätig bleibe, begründete ein Sprecher von Dörings Ministerium den bevorstehenden Erlaß. Die Absenkung der Eigenbedarfsgrenze sei auch deshalb nötig, weil Joints heute wesentlich mehr von dem Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) enthalten als früher.

Doch für Birk sind gerade diese erhöhten THC-Konzentrationen eher ein Grund dafür, »staatliche Qualitätskontrollen« zu ermöglichen, ähnlich wie bei Nikotin oder Alkohol. Das aber werde erschwert, wenn diese Droge illegalisiert werde. Eine Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) habe zudem ergeben, daß zwischen dem Cannabiskonsum in einem Bundesland und dessen Höhe bei den Eigenbedarfsgrenzen kein Zusammenhang existiere. Das würde beweisen, daß durch staatliche Repression kein einziger Joint weniger geraucht werde.

Sollen Bürger, die mehr als sechs Gramm Cannabis besitzen, künftig als Dealer bezeichnet werden? Diese Frage stellt der DHV, der es zudem für unsinnig hält, nun 100000 – größtenteils erwachsene – schleswig-holsteinische Cannabiskonsumenten künftig härter zu bestrafen als in anderen Ländern. Bundesweit gibt es nach offiziellen Schätzungen etwa vier Millionen Cannabiskonsumenten, von denen rund 90 Prozent die Droge lediglich als angenehmes Genußmittel benutzen.

http://www.jungewelt.de/2006/07-12/018.php