Schleswig-Holsteins SPD-Innenminister will seine »ideologischen Ordnungsphantasien« durchsetzen. Selbst Polizeigewerkschaft geht auf Distanz

In Schleswig-Holstein trifft ein neues Polizeigesetz der CDU-SPD-Landesregierung, wie es Innenminister Ralf Stegner (SPD) seit Monaten plant, erneut auf heftigen Widerstand. In einer Anhörung des Landtags am Mittwoch nachmittag bemängelten nicht nur Juristen und Datenschützer, sondern auch Richter- und Anwaltsverbände Stegners Gesetzentwurf, der ihrer Meinung nach einer Klage beim Bundesverfassungsgericht nicht standhalten würde. Die vorgesehene Totalüberwachung stehe in vielen Punkten im Widerspruch zu den Freiheitsrechten der Bürger, sagten auch Vertreter des ADAC.

Das sehen, wie berichtet, auch die Oppositionsparteien FDP, Grüne und SSW (Südschleswigscher Wählerverband, die Partei der dänischen Minderheit) so, die sich schon im März gegen die geplante Überwachung aller öffentlichen Verkehrsräume durch Videokameras und mit Hilfe einer automatischen Kennzeichenerfassung ausgesprochen hatten. Doch Stegner will das neue Gesetz, das er vor allem mit einer wachsenden Gefahr vor dem »internationalen Terrorismus« begründete. Deshalb soll es künftig auch »vorbeugende« Handy-, Telefon- und Wohnraumüberwachungen von Bürgern geben, die ins Visier polizeilicher Ermittler geraten sind.

Protest ruft auch hervor, daß diese Ermittler dann solche Maßnahmen künftig auch nach »eigenem Ermessen« selbst festlegen sollen. Das aber bezeichnete selbst die Polizeigewerkschaft GdP als »völlig überzogen«. Sie verwies darauf, daß es eine »akute Terrorgefahr« im Land zwischen Nord- und Ostsee überhaupt nicht gebe. Außerdem, so die Polizeigewerkschafter, reichten vorhandene Rechtsvorschriften völlig aus, um konkrete Gefahren abzuwehren.

So sieht es auch Karl-Martin Hentschel, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Kieler Landtag, der die Landesregierung dazu aufforderte, Bürgerrechte nicht länger zum Experimentierfeld »ideologischer Ordnungsphantasien« zu machen. Nach der Anhörung sei nun das gesamte Parlament aufgefordert, dem neuen Polizeigesetz eine Absage zu erteilen. Das hatte auch FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki betont, der vor allem das unkontrollierte Anzapfen von Telefonen und Handys für »unzulässig« und »verfassungswidrig« hält.

http://www.jungewelt.de/2006/07-07/051.php