Für Hunde und Katzen im Tierheim hat Hamburg mehr Geld als für Langzeitarbeitslose

Für einen Hund oder eine Katze im Tierheim gibt Hamburg mehr Geld aus als für einen Langzeitarbeitslosen. 570 Euro zahlt die Stadt monatlich pro Tier – 125 Euro mehr als Bezieher von Arbeitslosengeld (ALG) II bekommen. Das allerdings reicht dem örtlichen Tierschutzverein (HTV) nicht, er forderte jetzt eine Erhöhung des monatlichen Zuschusses für die Grundversorgung der Kleintiere auf rund 700 Euro. Ausgerechnet einem CDU-Bürgerschaftsabgeordneten blieb es vorbehalten, auf diesen Skandal aufmerksam zu machen.

Die Forderung des HTV sei »unverhältnismäßig« und mit Blick auf ALG-II-Bezieher geradezu »absurd«, kritisierte der CDU-Politiker -Thies Goldberg laut einem Bericht des Hamburger Abendblatts. Der HTV-Vorsitzende Wolfgang Poggendorf sieht das anders: Für die »artgerechte Unterbringung« und Versorgung der Tiere entstünden hohe Kosten. Sein Verein sei gerne bereit, die Kalkulationen offenzulegen. Zusatzkosten seien außerdem durch verwahrloste Fund- und Beobachtungstiere entstanden, deren Grundsicherung schon jetzt nur durch zusätzliche Spenden sichergestellt werden könne. Das Spendenaufkommen gehe aber zurück, da die wirtschaftliche Lage schlecht sei und viele Menschen keine Arbeit hätten.

Für ALG-II-Bezieher ist es seit dem 1. Juli noch schlimmer geworden. Die Wirtschaftsbehörde will Ein-Euro-Jobbern zusätzlich zur Grundsicherung nur noch maximal 150 statt wie bisher 210 Euro im Monat auszahlen. Die Absenkung wird damit begründet, daß im Durchschnitt tatsächlich nur 150 Euro gezahlt worden seien, weil an Urlaubs- und Krankheitstagen der Zuschuß gestrichen wird.

Doch die tatsächlichen Mehrkosten aus der Zwangsarbeit laufen auch an solchen Tagen weiter, entgegnen Hamburger Erwerbsloseninitiativen sowie das Diakonische Werk, die zudem auf Kostensteigerungen im öffentlichen Nahverkehr hinweisen. Sie bezeichneten die Kürzungen deshalb auch als »sozialpolitisch unangemessen« sowie »rechtlich zweifelhaft«. Betroffenen wird geraten, die Differenz zu ihren tatsächlichen Kosten notfalls einzuklagen.

http://www.jungewelt.de/2006/07-03/026.php