Hamburger Werk des Flugzeugbauers wird vom Konzernchef für Lieferschwierigkeiten verantwortlich gemacht. Jetzt hat es erneut Probleme mit Landebahngegnern

Mitten in die Turbulenzen um Lieferschwierigkeiten beim Großraumflugzeug A380 kommen nun abermals erhebliche Probleme bei der geplanten Landebahnerweiterung für das Hamburger Airbus-Werk hinzu: Ein etwa 100 Quadratmeter großes Grundstück darf vorerst nicht enteignet werden. Dies hat das Hamburger Landesgericht beschlossen. Das Enteignungsverfahren der Wirtschaftsbehörde sei vorläufig gestoppt worden, um dem Gericht mehr Zeit zur Meinungsbildung zu verschaffen, erklärte eine Gerichtssprecherin am Montag nachmittag. Die Behörde hatte die Inbesitznahme des Grundstücks, das von einer Eigentümergemeinschaft aus widerständigen Anrainern gehalten wird, schon für vorige Woche fest eingeplant. Dagegen hatten die Landebahngegner Rechtsmittel eingelegt.

Mit der Gerichtsentscheidung sind die Bauarbeiten für die Landebahn nun erneut erheblich behindert. Den Grundstückseigentümern muß bis zu einer endgültigen Klärung in der Sache, die nicht vor Mitte Juli erwartet wird, nämlich freier Zugang zu ihrem Grundstück garantiert werden. Es liegt mitten auf der Baustelle. Ein Sprecher der Wirtschaftsbehörde bezeichnete den Gerichtsentscheid denn auch als »sehr ärgerlich«.

Etwa 30 Anrainer hatten das Grundstück vor gut einem Jahr erworben, nachdem zahlreiche von der Enteignung bedrohte Obstbauern angesichts eines enormen öffentlichen Drucks ihren Widerstand aufgegeben und verkauft hatten. Erst im März hatte das Verwaltungsgericht einen Baustopp aufgehoben, den Naturschutzverbände durchgesetzt hatten. Das öffentliche Interesse an den durch eine Landebahnerweiterung angeblich neu entstehenden Arbeitsplätzen habe das größere Gewicht gehabt, begründete das Verwaltungsgericht seine Entscheidung.

Die Startbahnverlängerung ist nur für Starts und Landungen der Frachtversion des Airbus A380 nötig. Doch gerade solche Maschinen hatten vergangene Woche die einflußreichen »Emirates Airlines« wieder abbestellt, weil Airbus die zugesagten Liefertermine nicht einhalten kann. So trifft die Gerichtsentscheidung den Flugzeugkonzern mitten in einer Krise, für die Konzernchef Noël Forgeard das Hamburger Werk verantwortlich gemacht hatte. Hamburg ist für den Innenausbau der neuen Superjets zuständig, bei dem es aber unerwartete technische Probleme gegeben hatte. Airbus-Deutschland-Chef Gerhard Puttfarcken wies Forgeards Vorwürfe am Montag auf einer Personalversammlung in Hamburg zurück und rief alle Betroffenen zur Besonnenheit auf.

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