Hamburger Verwaltung will sich Gebärdendolmetscher und andere Kommunikationshilfen sparen. Ein Gespräch mit Detlef Baade

* Detlef Baade ist Sprecher des ver.di Arbeitskreises Behindertenpolitik in Hamburg

F: Sie haben als Gewerkschaftsvertreter während einer gerade stattgefundenen Anhörung der Hamburger Behörde für Soziales und Familie die dort erarbeiteten Verordnungsentwürfe zur Kommunikation mit Behinderten in sogenannten Verwaltungsverfahren heftig kritisiert. Worum ging es?

Diese Verordnungen sind ein Rückschritt verglichen mit dem, was es an Bundesverordnungen für den Umgang mit Behinderten in solchen Verwaltungsverfahren schon gibt. Die darin fixierten Rechtsansprüche für Sehbehinderte, Blinde oder Gehörlose sollen in Hamburg aus Kostengründen eingeschränkt werden. So soll zum Beispiel die generelle Bereitstellungspflicht von Gebärdendolmetschern oder anderen Kommunikationshilfen entfallen. Solche Hilfen müssen dann erst durch die Behinderten selbst und vor Beginn eines Verwaltungsverfahren wieder geltend gemacht, also quasi beantragt werden – und zwar »rechtzeitig und umfassend«. Was aber »rechtzeitig und umfassend« sein soll, wird nicht geregelt. Außerdem sollen sich die Behinderten diese Hilfen dann selbst beschaffen. Doch ob dafür dann auch die Kosten übernommen werden, soll generell fraglich sein und erst im Einzelfall durch die Sachbearbeiter der jeweiligen Behörde nach dem Maßstab der »Angemessenheit« entschieden werden.

Aber gerade Gehörlose sind in solchen Verwaltungsverfahren auf Dolmetscher angewiesen, und ein Blinder kann mit einem Formular nur etwas anfangen, wenn er dies in der Blindenschrift erhält. Das »kann« die Behörde veranlassen, während von einer Aufklärungspflicht, wie sie in der Bundesverordnung enthalten ist, nun in Hamburg aber wenig übrigbleibt.

F: Wie soll denn ein Sachbearbeiter aus einem Sozial-, Einwohnermelde-, Wohnungs- oder Gesundheitsamt die Angemessenheit solcher Hilfen beurteilen?

Klare Kriterien gibt es dafür nicht, weshalb wir als DGB auch die Einrichtung einer unabhängigen Clearingstelle fordern, die durch einen Richter geleitet wird. Experten sollten zuvor an der Ausarbeitung von Entscheidungskriterien beteiligt sein. Entscheidungen über den Hilfebedarf eines Behinderten sollten jedenfalls nicht von der Laune eines einzelnen Behördenmitarbeiters oder von internen Sparvorgaben abhängig sein.

F: Will denn der CDU-Senat durch diese Neuverordnungen tatsächlich nur die Kosten drücken?

Das ist das einzige logische Motiv, das sich aus diesen Entwürfen ableiten läßt. Alle Gesetze, die heutzutage gemacht werden, haben ja nur noch das Ziel, Einsparungen zu Lasten der Ärmsten durchzusetzen, die sich leider noch zu selten wehren. In einem der Entwürfe heißt es jetzt, daß die Honorarsätze für Gebärdendolmetscher oder für andere Kommunikationsvarianten, wie sie sich aus der jeweiligen Behinderung ergeben, bei lediglich 40 Euro in der Stunde liegen sollen. Das aber ist weit unter dem, was in der Branche oder auch für Sprachdolmetscher (55 Euro) üblich ist. Während also einerseits die Bestellung solcher Hilfe auf die Behinderten abgewälzt werden soll, soll andererseits deren Finanzierung nicht ausreichend gesichert sein. Das aber würde doch dazu führen, daß bestimmte Hilfen nur noch sehr reduziert in Anspruch genommen würden, weshalb sich diese Verordnungen auch nahtlos in Hamburgs Rotstiftpolitik einpassen. Schon durch die Kürzungen beim Blindengeld im letzten Jahr oder durch die »Anpassungen« im Pflegebereich hat dieser Senat ja verdeutlicht, daß er mit besonderer Lust vor allem bei denjenigen spart, die eh schon wenig haben.

F: Wie wollen Sie sich wehren?

So wie bei der Anhörung, als Gewerkschaften, Sozialverbände, Blinden- und Gehörlosenorganisationen sowie die Landesarbeitsgemeinschaft für behinderte Menschen (LAG) gemeinsam Alternativen entwickelt haben. Wenn das nichts nützt, werden wir auch mit den Abgeordneten in der Bürgerschaft reden, wo es eine Kommission gibt, die diese Verwaltungsverordnungen am Ende absegnen muß. Auch der Klageweg ist nicht ausgeschlossen. Doch noch wichtiger werden Öffentlichkeitsarbeit und Protest sein, wo wir aufzeigen müssen, daß eine Politik für behinderte Menschen nicht nach dem Rhythmus eines Eiertanzes verlaufen darf, sondern Verläßlichkeit und Klarheit braucht. Jeder von uns kann schon morgen selbst betroffen sein.

http://www.jungewelt.de/2006/04-18/036.php