Aus unserer Reihe »Die beliebtesten Ein-Euro-Jobs«: Hamburgerin sollte Safaribegleiterin in Uganda werden
In Hamburg hat die Arbeitsgemeinschaft SGB II (ARGE), die für die Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern zuständig ist, eine Erwerbslose auf eine Arbeitsstelle in Uganda zu vermitteln versucht. Als »Fachkraft zur Begleitung von Safaris zu Gorillas und Schimpansen« sollte sie für satte 300 Dollar (249 Euro) Monatslohn »abseits der üblichen Touristenpfade« aktiv werden. Dem Anschreiben, in dem die Betroffene von dem »Vermittlungsvorschlag« informiert wurde, war auch eine »Rechtsfolgenbelehrung« beigelegt. Darin hieß es, bei Nichtannahme des Angebots drohe eine Kürzung der Stütze um 30 Prozent. Was wie eine Zeitungsente klingt und der ungläubigen Hamburger Öffentlichkeit Anfang dieser Woche bekannt wurde, hat nun ein parlamentarisches Nachspiel. Mit einem Eilantrag haben sich Hamburger Erwerblose am Dienstag abend an den Eingabeausschuß der Bürgerschaft gewandt, damit das Parlament solch »rechtswidriges Vorgehen« sofort stoppe.
Doch gestoppt hat den Vorgang zunächst die betroffene 31jährige arbeitslose Touristik-Fachfrau selbst. Sie wies den Vermittlungsvorschlag der ARGE unter Hinweis auf die Gefahrenlage in Uganda zurück und übermittelte ihrer Fallmanagerin die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes in Berlin. Darin warnt die Berliner Behörde vor Reisen in das ostafrikanische Land, weil dort mit »Übergriffen auf Touristen« durch Angehörige der »Lord Resistance«-Rebellenarmee zu rechnen sei. Dringend wird vor Reisen in die Nationalparks des Landes gewarnt, die den Rebellen als Aufmarschgebiet dienen und in denen zudem mit bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen südsudanesischen und ostugandischen Völkern zu rechnen sei. Doch genau solche Parks gehören zu den Reisezielen der »African Nature Conservation«, das als »junges Unternehmen« mit Sitz in Kampala die Hamburger ARGE um eine »zuverlässige Mitarbeiterin« für die Betreuung deutscher Reisegäste bat.
Nach Ansicht von ARGE-Sprecher Uwe Ihnen ist die Bedienung solcher Anfragen grundsätzlich zulässig. Nur der Mitversand einer Rechtsfolgenbelehrung sei ein Fehler gewesen, räumte er ein. Die zuständige Fallmanagerin habe die Gefahrenlage in Uganda und damit die Zumutbarkeit eines solchen Vermittlungsvorschlages falsch eingeschätzt. Daß auch die Tatsache dagegen spricht, daß es sich bei dem Job in Uganda keineswegs um eine Arbeit handelt, die im öffentlichen Interesse liegt, ist für Ihnen offenbar nebensächlich. Die »Ein-Euro-Jobs« waren vom Arbeitsministerium unter Wolfgang Clement (SPD) schließlich offiziell unter eben dieser Maßgabe eingeführt worden. Damit sollte angeblich verhindert werden, daß ihre Etablierung zum Abbau regulärer Beschäftigung führt.
http://www.jungewelt.de/2006/03-23/003.php
