Linke Rechtshilfeorganisation unterlag vor Gericht dem DRK
In Hamburg hat das Landgericht die linke Rechtshilfeorganisation »Rote Hilfe e.V.« aufgefordert, auf die Verwendung des Symbols der autonomen Demonstrationssanitäter in Broschüren und Veröffentlichungen zu verzichten. Das teilte Michael Hiller, Mitglied des Bundesvorstands der Organisation, am Donnerstag gegenüber jW mit. Zuvor hatte das Deutsche Rote Kreuz (DRK) eine Klage gegen die Verwendung des Symbols eingereicht, das aus einem stilisierten senkrecht erhobenen Arm mit geballter Faust in roter Farbe besteht, der von einem ebenfalls roten Querbalken gekreuzt wird. Dieses Symbol, so das DRK, sehe dem »Roten Kreuz« zum Verwechseln ähnlich sein.
Vor Einreichung der Klage hatte das DRK die Rote Hilfe dazu aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben sowie die damit verbundenen Anwaltskosten in Höhe von 2400 Euro zu begleichen. Daraufhin hatte die Rote Hilfe Widerspruch vor dem Gericht eingereicht, denn die Demo-sanitäter verwenden ihr Symbol seit vielen Jahren. Solche Demosanitäter hatten sich vor gut 30 Jahren und in bewußter Abgrenzung zu den offiziellen Rettungsorganisationen herausgebildet, weil diese bei Polizeieinsätzen gegen Demonstranten häufig durch Abwesenheit glänzten. Die Verwendung des Faust-Symbols war dabei schon in den 80er Jahren in Bußgeldverfahren umstritten.
Eher im Sinne der Roten Hilfe fiel vor Gericht hingegen die Verhandlung des Streitwertes aus, die das DRK auf 50000 Euro festlegen wollte. Dadurch wären hohe Gerichtskosten für die unterlegenen Klagegegner entstanden. Hier hat das Gericht nun sowohl das DRK als auch die Rote Hilfe aufgefordert, in Verhandlungen zu treten. Sollte die Rote Hilfe die Unterlassungserklärung doch noch unterschreiben, soll dann auch das DRK der Roten Hilfe entgegenkommen und den Streitwert auf 20000 bis 25000 Euro begrenzen. Ob DRK und Rote Hilfe jeweils darauf eingehen, müssen die Bundesvorstände beider Organisationen entscheiden.
http://www.jungewelt.de/2006/03-10/050.php
