Ein-Euro-Jobber sollen im ersten Arbeitsmarkt landen / Kritik von DGB und Sozialträgern

Während die Bundesregierung noch über die Erprobung von Kombilohn-Modellen berät, macht der Hamburger Senat auf Landesebene Ernst.

Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) stellte dieser Tage ein »Hamburger Kombilohn-Modell« für Langzeitarbeitslose vor. Danach sollen Unternehmen 24 Monate lang einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro je Arbeitsstunde erhalten, wenn sie Langzeitarbeitslose, die als Ein-Euro-Jobber tätig sind, einstellen. Eine erste Erprobungsphase mit 1000 Kombi-Stellen will Uldall im April starten. Verläuft diese gut, ist ein Ausbau des Programms vorgesehen.
In Hamburg hält die Arbeitsmarktpolitik somit für Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) künftig verschiedene Elemente so genannter »Aktivförderung« bereit. Als Einstiegsmaßnahme gelten weiterhin die Ein-Euro-Jobs. Um deren Anzahl von etwa 12 000 auf die Hälfte zu reduzieren, ist im Anschluss der Übergang in einen Kombilohn vorgesehen. Dazwischen liegt aber noch eine »Probephase«, in der die Jobber bis zu sechs Monate lang als Leiharbeitnehmer bei einer Dienstleistungsagentur beschäftigt werden. Der dortige Bruttolohn läge – entsprechend dem Tarifvertrag – bei sieben Euro pro Stunde. Entliehen wird die Arbeitskraft an künftige Kombi-Lohn-Arbeitgeber, die so genügend Zeit bekommen, sich künftige Mitarbeiter anzusehen, über deren Einstellung dann am Ende der Probephase zu entscheiden ist. Ganz umsonst ist für sie dieser Service jedoch nicht. Für die geliehenen Arbeitnehmer müssen sie bis sechs Euro pro Stunde (zuzüglich Mehrwertsteuer) an die Dienstleistungsagentur bezahlen. Weil das aber nicht mal die Lohnkosten deckt, muss der Staat auch diese Beschäftigungszeit subventionieren.

Erst nach dem Ende der Probephase erfolgt die Einstellung als Kombilohn-Arbeitnehmer für min-destens 3 und maximal 18 Monate. In den Fällen, wo eine Probephase als nicht notwendig erachtet wird, kann die Zeit 24 Monate betragen. Der Kombilohn soll Tarifverträgen oder ortsüblichen Branchenlöhnen entsprechen. Das Unternehmen erhält einen Lohnkostenzuschuss von drei Euro pro Arbeitsstunde. Was am Ende dieser Zeit dann wird, bleibt indes unklar.

Die Wirtschaftsbehörde will mit dem Modell »einfache Tätigkeiten« im Niedriglohnbereich fördern. Deshalb schätzt sie ein, dass der Nettolohn des Kombilohn-Empfängers nur 200 Euro über dem liegt, was ein Erwerbloser über die Grundsicherung (ALG II plus Unterkunftskosten) beziehen kann. Da aber schon die Mehraufwandspauschale für Ein-Euro-Jobs bei 210 Euro im Monat liegt, will Uldall nun prüfen lassen, ob sich dieser Betrag auf 120 Euro reduzieren lässt. Erst dadurch entstünde ein Anreiz für Ein-Euro-Jobber, in den Kombilohn zu wechseln.

Mit dem neuen Programm erhofft sich der Senat höhere Erfolge bei der Integration von ALG-II-Beziehern in den ersten Arbeitsmarkt. Doch unabhängig davon, ob diese Rechnung aufgeht, bringt die Verlagerung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen direkt in den ersten Arbeitsmarkt einen bedeutenden strategischen Effekt: Die Kosten der Grundsicherung können über die Arbeitserlöse der Erwerbslosen selbst gesenkt werden. Lästige Probleme der »Zusätzlichkeit« und des »öffentlichen Interesses«, wie sie bei Ein-Euro-Jobs beachtet werden müssen, verlieren gleichzeitig an Bedeutung.

Unterstützung für das neue Modell hat die Bundesagentur für Arbeit signalisiert. Deren Hamburger Chef Rolf Steil begrüßte die »Schaffung von Anschlussperspektiven« für Ein-Euro-Jobber. Insgesamt zufrieden ist auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der hansestädtischen Grünen, Gudrun Köncke. Sie findet es jedoch misslich, dass »Qualifizierungsmodule« nicht ausreichend berücksichtigt seien. Auf Ablehnung stoßen die Pläne dagegen bei DGB-Chef Erhard Pumm. Er befürchtet einen Missbrauch der Maßnahmen und damit Arbeitsplatzverlust. Die schärfste Kritik übte die »Sozialpolitische Opposition«, ein Bündnis kleinerer Sozialträger: Für sie ist das Programm »staatlich finanziertes Lohndumping«.

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