Leben im Müll und ohne ausreichendes Essen ist nur die Spitze des Eisbergs: In Deutschland werden fünf bis zehn Prozent aller Kinder vernachlässigt

Seit Mittwoch beschäftigt sich in Hamburg die Bürgerschaft mit jenen spektakulären Fällen von Kinderverwahrlosung, die seit Tagen große Teile der Stadt erschüttern. Am Dienstag hatten Polizisten in einer heruntergekommenen Wohnung im Stadtteil Eimsbüttel einen 13 Monate alter Jungen entdeckt, der dort »im kniehohen Müll« krabbelte. Kurz danach stießen Beamte im Stadtteil Veddel auf katastrophale Zustände in einer Wohnung, aus der drei Kinder sofort in Notunterkünfte gebracht werden mußten. Für Entsetzen hatte zuvor schon ein Fall gesorgt, der am Wochenende bekannt geworden war. Im Stadtteil Wilhelmsburg hatten Polizisten zwei Kleinkinder entdeckt, die monatelang in einem abgedunkelten und verkoteten Raum leben mußten. Angeheizt wird die Stimmung durch die Berichterstattung über einen Prozeß gegen die Eltern eines Mädchens, das 2004 in Hamburg an einem Hirnödem starb, weil es nicht zum Arzt gebracht wurde. Der Fall der siebenjährigen Jessica, die im März im Stadtteil Jenfeld regelrecht verhungerte, ist nun wieder in aller Munde.

Von »Horror-Eltern« spricht die Boulevardpresse, die die Szenen des Elends im wohlhabenden Hamburg in ihren erschreckenden Einzelheiten brutal ausbreitet. Aufgewühlt ist deshalb auch die Stimmung im Parlament, wo man eher hilflos nach Erklärungen sucht. Die jetzt bekanntgewordenen Fälle seien nur die Spitze des Problems, sagen Experten des Kinderschutzbundes. Auf jeden Fall, der bekannt werde, kämen 50, vielleicht 100 Fälle, wo die Kindesmißhandlung nie öffentlich zutage trete. Fünf bis zehn Prozent aller Kinder würden in Deutschland vernachlässigt, sagt Irene Johns, Vorsitzende des Kinderschutzverbandes in Schleswig-Holstein. »Nicht in diesem Ausmaß, wie wir es derzeit in Hamburg erleben«, fügt sie hinzu, »aber doch in ernstzunehmender Weise«.

Die Vernachlässigung treffe meist Kinder von Eltern, die selbst Opfer von Mißhandlungen geworden seien, erläuterte der Wiesbadener Kriminologe Rudolf Egg seine Position. Daraus folge: Solche Familien brauchen Hilfe, denn allein sind sie überfordert. Eine Stigmatisierung der Eltern nütze hingegen nichts. Vernachlässigung gebe es nur dann, wenn überforderte Familien nicht rechtzeitig erreicht werden, sagt auch der Kinderschutzbund. In dem Gerichtsverfahren gegen die Eltern des Mädchens, das an einem Hirnödem starb, wird das sofort konkret. Von ihren sechs Kindern hätten vier nicht mal eine Geburtsurkunde, sagte die Mutter aus. Später habe sie Angst gehabt, zu den Behörden zu gehen. Doch ohne die Urkunden gibt es weder Kindergeld noch eine Krankenkassenkarte.

In solchen Fragen zu helfen ist in Hamburg Aufgabe des Amtes für soziale Dienste. Doch im Jugendausschuß des Bezirkes Harburg hatten örtliche Mitarbeiter erst vor einigen Wochen ausgesagt: Allein bei ihnen gäbe es 272 unbearbeitete Fälle. Der Personalmangel sei so groß, daß Hausbesuche kaum noch stattfinden. Hilfe für Familien fehlt auch an anderer Stelle. Allein 2004 wurden in Hamburg 3 000 Kita- und Hortplätze gestrichen. 6 000 weitere Plätze werden nur noch zeitlich eingeschränkt vergeben. Kinder von Arbeitslosen haben seit der Kitareform von 2004 meist gar keine Ansprüche mehr.

http://www.jungewelt.de/2005/11-11/016.php



In Thüringen und in der Pfalz klagen Ein-Euro-Jobber auf Tariflohn

Nach einer Reihe von Hartz IV-Musterverfahren vor Sozialgerichten stehen ab September die ersten urteile von Arbeitsgerichten über Ein-Euro-Jobs an. In Frage steht dabei, inwieweit diese als normale Tätigkeit zu werten sind – und daher auch branchenüblich vergütet werden müssen.

Hartz IV löst eine Flut von Gerichtsverfahren aus. Doch während in grundsätzlichen Fragen, so jüngst zur Angemessenheit der Höhe des Arbeitslosengeldes II (ND berichtete), Klagen scheiterten, sieht es im Detail anders aus. Jetzt stehen Entscheidungen zu den Ein-Euro-Jobs an.

Zur Höhe von Leistungen für Arbeitslosengeld-II-Bezieher trafen jüngst Sozialgerichte in Osnabrück und Hamburg Entscheidungen. Zuschüsse für die Kosten der Unterkunft bei Wohngemeinschaften dürfen nicht einfach auf den Satz für Bedarfsgemeinschaften runtergerechnet werden, urteilte das Gericht in Osnabrück, das die Begrenzung des Wohnraums für eine Zweier-WG auf 60 Quadratmeter als Verletzung der Menschenrechte bezeichnete. In Hamburg entschied das Sozialgericht, dass beim Arbeitslosengeld II, wenn Kinder mit einem Elternteil und dessen nichtehelichem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft leben, nur das Vermögen des Elternteiles, nicht aber das des Partners anzurechnen sei. Sozialhilferechtliche Regelungen wurden verworfen.

Aufsehen hatte auch die Entscheidung des Sozialgerichts in Berlin hervorgerufen, das Kürzungen bei der Grundsicherung eines Mannes verworfen hatte, weil dieser einen Ein-Euro-Job nicht annahm. (ND berichtete). Ähnlich entschied jetzt das Sozialgericht Bayreuth, das die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen Leistungskürzungen anordnete. In beiden Fällen hatte die örtliche ARGE (Arbeitsgemeinschaft nach dem Sozialgesetzbuch II) Arbeitsinhalte der Maßnahmen in der Zuweisung des Ein-Euro-Jobs nicht klar benannt. Nur so hätte die ARGE aber prüfen können, ob gesetzliche Kriterien – insbesondere die Zusätzlichkeit und das öffentlichen Interesse – eingehalten werden.

Erste Gerichtsverfahren gibt es nun auch vor Arbeitsgerichten. In Gera wird der Fall von fünf Arbeitslosen aus der ostthüringischen Stadt Greiz verhandelt, die beim Abbruch von Industrieruinen eingesetzt werden. Mit Unterstützung der Gewerkschaft IG Bauen Agrar-Umwelt verlangen sie nun Tariflohn, denn die Tätigkeit sei nicht zusätzlich gewesen, ein Arbeitsverhältnis längst entstanden. Ähnlich auch die Forderung eines arbeitslosen Berufskraftfahrers aus Weiden in der Oberpfalz, der – mit Unterstützung des DGB-Rechtsschutzes – rückwirkend ab 1. Februar monatlich 1153,20 Euro Tariflohn einklagen will. Der Jobber war für den Fahrdienst des Malteser Hilfsdienstes verpflichtet worden, den sich das Unternehmen seinerseits hoch bei Sozialversicherungsträgern abrechnen lässt. Die Gerichtsentscheidung in Weiden wird noch im September erwartet, die in Gera bis November. Sollten die Kläger Recht erhalten, dürfte eine Flut weiterer Klagen losbrechen, in denen Ein-Euro-Jobber auf die Zahlung regulärer Löhne für reguläre Tätigkeiten dringen werden.

Bereits allein die Tatsache, dass nun Arbeitsgerichte, nicht nur Sozialgerichte, Klagen von Ein-Euro-Jobbern verhandeln, bringt die Beschäftigungsträger in Bedrängnis. Auf den Einwand von Tobias Bluhm, Personalleiter des Malteser Hilfsdienstes, dass Arbeitsgerichte nicht zuständig seien, stellte Richter Veit Zitzmann trocken fest: wenn Jobber in Umgehung der Vorschriften des Sozialgesetzbuches als billige Arbeitskräfte eingesetzt werden, sei grundsätzlich zu prüfen, ob reguläre Arbeitsverhältnisse durch den Einsatz nicht längst entstanden seien.

Bundesweit steht die Institution ARGE damit auf dem Prüfstand, denn die Jobs werden von diesen in der Regel pauschal vergeben, ohne Details der Arbeitsinhalte und der Arbeitszeit festzulegen. Gewerkschaften und Handwerksverbände befürchten schon lange Verdrängungseffekte. »Bei den Ein-Euro-Jobs brechen alle Dämme«, klagt etwa Handwerkspräsident Otto Kentzler. Doch ungeachtet dieser Klagen will Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) die Ein-Euro-Jobs von gegenwärtig 250 000 auf geplante 600 000 ausweiten. Das entlastet die Arbeitslosenstatistik, in der Ein-Euro-Jobber nicht mitgezählt werden.

http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=76732&IDC=42&DB=Archiv



Rechtliche Situation, Gegenwehr und Alternativvorstellungen – aus einem Vortrag im Erwerbslosenrat Hamburg

600 000 bis 1 Million Ein-Euro-Jobs will die Regierung in 2005 einführen. 10 000 sind es in Hamburg, 12 000 in Dortmund, 50 000 in Berlin. ALG-II-Bezieher sind verpflichtet diese rechtlosen Arbeitsgelegenheiten (ohne Vertrag, Kündigungsschutz oder Entgeltfortzahlung) anzunehmen. Die Mehraufwandsentschädigung beträgt einen, maximal zwei Euro pro Stunde. Viele der Jobs entstehen in Wohlfahrtsverbänden, Krankenhäusern, Schulen, Kitas und im öffentlichen Dienst. Mancherorts gehen klassische Beschäftigungsträger leer aus, anderenorts bilden sie Schnittstellen.

Mit den Ein-Euro-Jobs wird das klassische Mittel zur „Überprüfung der Arbeitswilligkeit“, wie es im BSHG schon vorgesehen war, auf alle Arbeitslosen übertragen. Wer sich weigert, riskiert Leistungskürzungen. Ein-Euro-Jobs flexibilisieren den Arbeitsmarkt. Als Billig-Jobber drücken sie die Löhne. Kostenneutrale Arbeit ist im öffentlichen Sektor gefragt, um Finanzierungsverluste zu kompensieren. So sollen Kindergärten, Krankenhäuser, Sozialstationen und soziale Dienste billiger werden.

Außer dem Recht auf Urlaub und Arbeitsschutz haben Ein-Euro-Jobber keine Rechte. Das beginnt schon bei der Zuweisung durch das Arbeitsamt. Fehlende Eingliederungsvereinbarungen können durch Verwaltungsakt ersetzt werden. Auf Möglichkeiten der individuellen Gegenwehr haben Tacheles e. V. und andere Initiativen verwiesen. Dort gibt es gute Muster für die Begründung individuellen Widerspruchs. Doch eine aufschiebende Wirkung hat das nicht. Deshalb sollten Widersprüche mit der Gewerkschaft oder dem Sozialverband besprochen sein.

Möglichkeiten von Betriebs- und Personalräten

Kollektivere Gegenwehr ergibt sich aus den Mitwirkungsmöglichkeiten der Betriebs- und Personalräte. Nach dem Sozialgesetzbuch ( SGB ) II müssen Kriterien eingehalten werden: öffentliches Interesse, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität und arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit. So soll verhindert werden, dass reguläre Arbeitsplätze verdrängt werden und Dumpingpreise bei Gütern und Dienstleistungen greifen. Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit soll die Vermittlungschance verbessern. Betriebs- und Personalräte haben bei der Einstellung von Ein-Euro-Jobbern ein Mitbestimmungsrecht, denn die betriebliche Integration gilt arbeitsrechtlich als Einstellung, auch unabhängig vom Arbeitnehmerstatus. Deshalb können und sollen sie prüfen, ob die Kriterien erfüllt sind. Die Prüfung kann an Hand der Betroffenheit der eigenen Belegschaft erfolgen. Ein Informationsrecht besteht schon bei der Planung. Das gilt auch, wenn Jobber über private Träger kommen. Auf die Weisungsgebundenheit kommt es an. Wenn die SGB-II-Kriterien nicht erfüllt sind oder negative Auswirkungen (Arbeitsplatzgefährdung) zu befürchten sind, sollten Betriebsräte der Einstellung widersprechen.

Sind Ein-Euro-Jobber erst mal integriert, stellt sich die Frage, wer für ihre Interessenvertretung zuständig ist? Aus der Weisungsgebundenheit ergibt sich ein arbeitnehmerähnlicher Status. Zwar haben Ein-Euro-Jobber bei Betriebsratswahlen keine Rechte, auch bei der Größe des Betriebsrates und der Anzahl von Vollfreistellungen werden sie nicht mitgezählt, aber wenn ein Betriebsrat Mehrarbeit hat, ist eine aus dem Anlass bezogene Freistellung möglich.

Die Prüfung der SGB-II-Kriterien ist auch auf der kommunalen Ebene ein wichtiger Hebel, um Ein-Euro-Jobs zu widersprechen. Doch gleichzeitig benennt das SGB II eine Menge von Ausnahmen und der Gesetzgeber kündigt an, die Kriterien zu liberalisieren. Jede Einsparung bei öffentlichen Dienstleistungen schafft zusätzlichen Interpretationsraum. Die Grenzen zwischen zusätzlicher und regulärer Arbeit werden schwammig. Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit ist durch die Vergabe schon auf den Kopf gestellt. Maximal 500 Euro monatlich Fallkostenpauschale zahlt die Agentur für Arbeit pro Jobber. Nach Abzug der Mehraufwandsentschädigung, verbleiben 300 Euro. Deshalb gab es in Hamburg für 10 000 Stellen 20 000 Angebote. Den Zuschlag erhalten die Billigsten. Qualifizierung gerät unter die Räder eines gnadenlosen Anbieterwettbewerbs.

Niedriglöhne und Deregulierung kennzeichnen zunehmend auch den ersten Arbeitsmarkt: Leiharbeit, 8 Millionen Mini-Jobs, zwei Millionen Vollzeitbeschäftigter im unteren Armutsbereich. Mit Ein-Euro-Jobs werden Menschen diszipliniert Arbeit anzunehmen: egal unter welchen Bedingungen. Wo jede Arbeit zumutbar und erzwungen werden kann, wird die Gelegenheit zu arbeiten selbst zum Lohn. Verteilungsgerechtigkeit und Einkommensstrukturen sollten unsererseits ins Zentrum der Debatte rücken, denn staatliche Aktivierung exerziert nur vor, was Standard werden soll. In diesem Zusammenhang ist die Diskussion um einen Mindestlohn ein wichtiges Arbeitslose und Beschäftigte verbindendes Element. Da sich die Degradation größerer Teile der arbeitenden Bevölkerung in der öffentlichen Daseinsvorsorge vollzieht, muss die einkommenspolitische mit einer Qualitätsdebatte kombiniert sein.

Der dritte Arbeitsmarkt erfordert politische Antworten

Gegenmacht erfordert strategische Allianzen. Sonst steht demnächst auch bei Aldi oder im Hafen der Ein-Euro-Jobber. Um strategische Allianzen zu bilden, müssen zunächst neue Formen der politischen Interessenvertretung für Ein-Euro-Jobber gefunden werden. Die sichtbare Not, die sich darin ausdrückt, dass sich viele auch freiwillig auf solche Jobs bewerben, ist dafür ein weiterer Grund. In Hamburg sollte sich der Erwerbslosenrat, unterstützt durch die Gewerkschaft, für zuständig erklären. Das grundsätzliche „Nein“ zu den Ein-Euro-Jobs müssen wir verbinden mit dem Kampf um jeden Zentimeter der politischen und ökonomischen Gestaltung. Das fängt mit dem Ticket für den Nahverkehr an, reicht schließlich bis zu der Forderung rechtlose durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen. Politische Interessenvertretung bildet sich hier nicht nur durch Selbstorganisation, sondern bedarf nachhaltiger Impulse von außen. Zugleich entsteht damit ein bündnispolitischer Rahmen, bei dem wir auch fragen: Was ist mit der Qualität öffentlicher Dienstleistung? Bündnispartner sind auch die Kernbelegschaften und die Gewerkschaften, die Billig-Konkurrenz fürchten. Eine Forderung könnte darin bestehen, die Differenz zwischen ALG II, Mehraufwandsentschädigung und Leistungen für die Unterkunft einerseits und ortsüblichen Löhnen andererseits durch Zuschüsse der Stadt, des Landes, der Träger auszugleichen. Die Debatte um die Freiwilligkeit gewinnt an Plausibilität, wenn wir fragen, ob ernsthaft Unfreiwillige Pflegebedürftige pflegen sollen?

Nähere Informationen zu den Mitbestimmungsmöglichkeiten für Betriebs- und Personalräte, finden Sie im Internet unter: www.verdi.de/recht_mitbestimmung. Musterexemplare für einen Widerspruch finden Sie bei Tacheles e. V. unter www.tacheles-sozialhilfe.de. Ebenfalls auf den Seiten des Vereins zur Förderung der Sozialhilfeberatung unter www.sozialhilfe-online.de.

http://www.dkp-online.de/uz/3705/s0402.htm



14. Januar 2005

Ver.di zur rechtlichen Verortung der »Beschäftigungsmöglichkeiten«

Alle reden von den Ein-Euro-Jobs. Was aber sind diese, rechtlich gesehen? Erste Aufklärung leistet die ver.di-Broschüre »Rechte und Möglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung bei Ein-Euro-Jobs«

Mehr als 600000 Ein-Euro-Jobs sollen 2005 entstehen – Arbeitsgelegenheiten nach dem Sozialgesetzbuch, keine Arbeitsverhältnisse im Sinne des Arbeitsrechtes. Gleichwohl greifen gesetzliche Bestimmungen – und nicht nur die über den Arbeitsschutz und aus dem Bundesurlaubsgesetz. Ver.di hat nun ein erstes Material erstellt, mit dem Fachbereichsleiter Martin Lemcke Möglichkeiten und Grenzen der Interessenvertretung bei Ein-Euro-Jobs aufzeigen will.

Diese müssen von öffentlichem Interesse, zusätzlich, wettbewerbsneutral und arbeitsmarktpolitisch zweckmäßig sein. Betriebs- und Personalräte haben ein Prüfungsrecht. Abzulehnen seien Stellen, die erwerbswirtschaftlichen Interessen oder einem begrenzten Personenkreis dienen. Zusätzlichkeit sei nur gegeben, wenn vorgesehene Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst später durchgeführt werden könnten.
Grundsätzlich seien Arbeiten, die sich aus rechtlicher Verpflichtung ergeben, nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung erst nach zwei Jahren erfolgen könnten. Ein Ablehnungsgrund bestünde auch, wenn die Schaffung neuer Arbeitsplätze behindert werde.
Keine Rechte haben Ein-Euro-Jobber bei der Betriebsratswahl. Hingegen könne sich bei Inanspruchnahme der Betriebsräte durch Ein-Euro-Jobber aber einen Anspruch auf Arbeitsbefreiung nach dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben.

Grundsätzlich bestehen Mitbestimmungsmöglichkeiten bei der Einstellung, trotz fehlender Arbeitnehmereigenschaft der Ein-Euro-Jobber. Die Gewerkschaft verweist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für Zivildienstleistende und Ehrenamtliche. Danach seien Mitbestimmungsrechte auf alle Personen übertragbar, die sich im Rahmen betrieblicher Weisungsbefugnis befinden. Da dies für Ein-Euro-Jobber fast immer gelte und Auswirkungen für das übrige Personal gegeben sind, könne die Einstellung von Ein-Euro-Jobbern auch verweigert werden.

Negative Auswirkungen in diesem Sinn seien dann gegeben, wenn befristete Arbeitsverträge nicht verlängert werden, Versetzungen erfolgen oder Arbeitsüberlastung durch die Einarbeitung von Ein-Euro-Jobbern entstehe. Obwohl das Zuweisungsrecht nicht mitbestimmungspflichtig ist, bestünden Mitwirkungsrechte, wenn unter mehreren Personen ausgewählt werde.

Schließlich sind Interessenvertretungen schon bei Plänen für Ein-Euro-Jobs zu beteiligen, wie sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei Einführung von Arbeitsgelegenheiten ergibt. Ähnliche Regeln greifen für Kirchen, Diakonie und Caritas. Nach geltender Rechtslage muss der Einsatz von Diakonieschwestern im Rahmen von Gestellungsverträgen erfolgen, für die sich Beteiligungsrechte ergeben. Das sei auf Ein-Euro-Jobber übertragbar. Hinweise enthält das Papier auch für die Rechtsauslegung der Mitarbeitervertretungsordnung der Katholischen Kirche.

Erhältlich über die Web-Seite www.verdi.de in der Rubrik »Mitbestimmung« oder auf allen Geschäftsstellen der Gewerkschaft.

Verwendung: Neues Deutschland
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In Hamburg hält der Streit um die Arbeitsgelegenheiten an

Trotz der neuen Ein-Euro-Jobs stehen zahlreiche Hamburger Beschäftigungsträger vor dem Aus.

Nach einer jetzt bekannt gewordenen Liste der Hamburger Wirtschaftsbehörde sollen vor allem Billiganbieter den Zuschlag für die Ein-Euro-Jobs erhalten. Da die bisherigen ABM auslaufen, befürchtet Petra Lafferentz, Geschäftsführerin von Alraune, die mehrere soziale Projekte betreibt, eine Zerschlagung der bisherigen Beschäftigungs-Infrastruktur in Hamburg. Schon jetzt ist von 400 Kündigungen in der Branche die Rede.

Bereits im Frühherbst hatte die Hamburger Wirtschaftsbehörde die einschlägigen Firmen dazu aufgefordert, Angebote für die Hartz-IV-Arbeitsgelegenheiten abzugeben. Als Vergabekriterium hob man später nicht die Qualität des Projekts, sondern dessen Preis hervor. Auf 10000 für 2005 geplante Ein-Euro-Stellen gab es von 99 Anbietern rund 20000 Angebote, darunter auch von Weiterbildungsbetrieben. Diese hofften, mit den Zuschüssen für die Ein-Euro-Jobs die Kürzungen beim Kerngeschäft kompensieren zu können. »Die Fachlichkeit wurde nicht bedacht«, rügte Ulli Dressler vom Träger Passage. So kämen Anbieter mit Dumping-Preisen zum Zuge, die den Billigjobbern weder Betreuung noch Qualifizierung bieten oder die Produkte herstellen lassen.

Bleibe es beim alleinigen Kriterium Preis, müssen viele Beschäftigungsträger zum Jahresanfang 2005 schließen, bekräftigt Marlies Strehlow, Co-Geschäftsführerin von Koala, die 20 soziale Stadtteilprojekte betreut. Weil Hamburg zudem zum Bundeszuschuss nichts zuzahlen will, können Träger mit aufwendigen eigenen Betriebsstätten beim Bieten nicht mithalten, kritisierte auch Manfred Gans vom Jenfelder Träger Quadriga, der Frühstück in Schulen bringt. Auch Quadriga steht vor der Insolvenz.

Durchsetzen konnte sich hingegen die Hamburger Arbeit, die jüngst wegen unsinniger Beschäftigungstherapien Aufsehen erregte. Ebenfalls zu den Gewinnern gehören »Beschäftigung und Bildung e.V.« sowie die »Altonaer Arbeitsförderungsgesellschaft«. Beide Träger betreiben uniformierte Service-Kolonnen und betätigen sich als Personalverleiher. Im »City-Service« müssen Ein-Euro-Jobber beispielsweise zwei Mal am Tag Straßen im Einzugsgebiet großer Kaufhauskonzerne reinigen. Qualifizierung findet nicht statt.
Für Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm ist das ein Skandal, denn die Qualifizierung sei der einzige Nutzen, den Betroffene von den umstrittenen Ein-Euro-Jobs überhaupt noch haben. Der Gewerkschafter fordert eine Aufstockung der Zuzahlungen durch die Stadt. Für die Wirtschaftsbehörde ist der Protest nur Anlass dafür, den Trägern noch mal Gelegenheit zu geben, die Angebote »nachzubessern«, wenngleich es auch dann eine Garantie auf den Zuschlag nicht geben könne, so Sprecherin Claudia Steinbach. Die Träger wollen nun rechtliche Schritte prüfen, sie meinen, die Vergabe sei nicht korrekt verlaufen.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=64640&IDC=3&DB=Archiv



In Hamburg fragen sich Beschäftigungsgesellschaften, ob sie bei Hartz IV mitmachen sollen

Anfang 2005 wird mit Hartz IV alles anders: Bisherige ABM und Beschäftigungsprojekte werden flächendeckend von Ein-Euro-Jobs abgelöst. In Hamburg fragen sich die Trägerfirmen, ob sie dabei mitmachen sollen.

Wände mauern, die wieder abgerissen werden, Teppichreste zerlegen, die im Mülleimer landen, Fliesen kleben, die wieder abgehauen werden. So soll es zugehen beim größten Hamburger Beschäftigungsträger, der städtischen »Hamburger Arbeit« (HAB). Zwei Wochen ist es her, als zwei 1-Euro-Jobber vor die Presse traten und die »Sinnhaftigkeit« der ihnen gegebenen Arbeit hinterfragten. 225 Millionen Euro sollen in Hamburg im Jahr 2005 »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« ausgegeben werden. Im Zentrum stehen zehntausend 1-Euro-Jobs, 2000 davon gibt es schon. Der neue Markt ist umkämpft: 18000 Anfragen liegen bereits vor.

2500 Teilnehmerplätze hat die HAB. Bei einer Besichtigung einer seiner Betriebsstätten beruhigt Geschäftsführer Detlef Scheele, dass sich die Vorfälle nur auf Übungsphasen beziehen. Zweieinhalb Monate dauern die im Schnitt. Danach stünden 1500 Kooperationsarbeitsplätze zur Verfügung: bei Bildungseinrichtungen, Bezirksämtern, im Theater und anderenorts.

ABM wird es an der Alster nicht mehr geben

Bei der Beschäftigung arbeitsloser Sozialhilfebezieher nach §19 des Bundessozialhilfegesetzes hatte die HAB lange ein Monopol. Bei den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) – dem Kerngeschäft der freien Träger – sind Aufträge nur zulässig, wenn diese ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden. Ausgeschlossen sind öffentliche Regelaufgaben. Zudem ist öffentliches Interesses vorgeschrieben. Für die neuen Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs) gilt das nun gleichermaßen. Bleibe es dabei, sagt Scheele, erweise sich das Programm als »Luftbuchung«.

Nicht nur für die HAB hat sich viel geändert. ABM wird es in Hamburg nicht mehr geben. Ohne die Ein-Euro-Jobs kann keiner der Träger überleben. Gleichzeitig sinken die monatlichen Pauschalen für die Träger. Statt zuletzt 850 sind es jetzt nach Hartz IV maximal 500 Euro pro Teilnehmer. Davon müssen Betriebsstätten, Maschinen, Material und auch das Personal finanziert werden. Für die Teilnehmer ist eine Mehraufwandsentschädigung von im Schnitt 210 Euro pro Monat kalkuliert. Gibt es das zusätzlich oder ist es Teil der Trägerfinanzierung? Keiner weiß es genau. Jeder Träger macht sein eigenes Angebot. Sie fragen sich: Sollen wir unter solchen Bedingungen weiter machen? Für die HAB ist das kein Thema, für die freien Träger schon. Die Debatte ist aufgeheizt.

Einer dieser Träger ist die »Kooperation Arbeiten und Lernen in Altona« (KoALA), zu der sich vier kleinere Träger zusammenschlossen. Projektidentität ist wichtig. Da gibt es die Suppenküche für diejenigen, »deren Magen sonst leer bleibt«, das »Restaurant zum kleinen Zinken«, Servicestationen für ältere Mitbürger und Hilfsbedürftige. Hinzu kommen Gartenbau und eine Holzwerkstatt sowie diverse andere Projekte. Seit dem Frühjahr 2004 diskutieren die KoALA-Mitarbeiter, ob und wie weitergemacht werden könne. Es sei schwer akzeptabel, dass es für Teilnehmer keine Arbeitsverträge mehr gäbe, sagt Geschäftsführer Aram Ockert. Auch die Bezahlung löse keine Begeisterung aus. Andererseits sei aber, bei Einrechnung staatlicher Zuwendungen, der materielle Unterschied zu ABM nicht gravierend.

Werkstätten sind bei den meisten Trägern inzwischen gestrichen. Die Einrichtung und der Unterhalt der Holzwerkstatt kostet viel, sagt Ockert. Die Erfahrung zeige aber, dass hier viel gelernt und das Selbstwertgefühl der Teilnehmer steigt. Das Bedürfnis Sinnvolles zu tun, sei enorm. Zur Werkstatt gehören 20 Teilnehmer, 4ABM-Anleiter und ein Meister. Die Einarbeitung erfolgt im Team. Gilt nun mit den 1-Euro-Jobs Masse statt Klasse? Ockert schüttelt den Kopf: »Die Anleiter sagen dir konkret, was machbar ist und was nicht. Ausgelastet ist ausgelastet! Wenn die Leute herum stehen, nichts zu tun haben, gibt es hohe Krankenstände.« Der Druck, Billigangebote zu unterbreiten, ist groß. Da gehen dann Leute »auftragsgemäß« durch den Stadtteil und schauen nach einem Abfallhaufen, der dann der Müllreinigung gemeldet wird. Bei KoALA will das niemand. Jede Tätigkeit soll sinnvoll, nützlich und qualifizierend sein. Hohe Betreuungsintensität sei wichtig. Dafür haben die Mitarbeiter Gehaltseinbußen hinnehmen müssen. Ein gutes Betriebsklima und Spaß seien trotzdem vorhanden. So lange das auch im Verhältnis zu den Teilnehmern bleibt, will KoALA nicht aufgeben. Gesunder Egoismus paart sich mit Empathie für die Zielgruppe.

Zu den Mitbewerbern gehört die Abakus GmbH. Das Unternehmen existiert seit 20 Jahren. Dienstleistungen in benachteiligten Quartieren zu erbringen gehört auch hier zur Philosophie. So existieren verschiedene Stadtteilangebote, eine Schulmensa, Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, eine Tischlerei und ein Projekt zur Berufsvorbereitung, das den Übergang in Ausbildung vorsieht. Gut ausgestattet sind die Betriebsstätten. Abakus will aber seinen Betrieb zum 31. Dezember 2004 einstellen. »Wahrhaft keine spaßige Angelegenheit«, meint Geschäftsführerin Gaby Gottwald. Als klar wurde, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung durch 1-Euro-Jobs ersetzt wird, habe Abakus gesagt: Das geht nicht. Gottwald verweist auf die Geschichte des Trägers, auf Profil. Qualifizierung, individuelle Förderung, die gewollte Parteinahme für sozial Schwache und Freiwilligkeit sind Prüfkriterien, die Mitarbeiter aufgestellt haben. Mit Ein-Euro-Jobs sei das nicht möglich. Skandalös sei es, wenn Menschen gezwungen sind Arbeit zu verrichten, die keinen Sinn mache und Qualifizierung nicht enthalte. »Deshalb haben wir gesagt: Tschüs, das war es, das machen wir nicht mit. Das ist das Ende.« Gottwald argumentiert betriebswirtschaftlich: Die Fallkostenpauschale werde ständig gesenkt, der Zwang für immer mehr Teilnehmer bei schlechterer Ausstattung größer. Würde man das akzeptieren, hätten 40 Prozent des Personals entlassen werden müssen. Weiterer Qualitätsverlust wäre die Folge. Dann wäre es an die Rücklagen gegangen. »Aber wir wollen doch nicht diese Politik mit unseren Rücklagen finanzieren«, sagt die streitbare Geschäftsführerin. Sanierung mache nur Sinn, wenn Perspektive entstehe. Manchmal sei es besser, eine Sache zu verlassen, bevor einen die Sache verlässt. Alle Abakus-Mitarbeiter erhalten eine Abfindung nach dem BAT. Für ein Jahr wird eine Transfergesellschaft gegründet: Zeit für jeden, neue Perspektiven zu entwickeln. Das sei besser als sich zu Tode zu sanieren, sagt Gottwald und fügt hinzu: »Wenn schon Beerdigung, dann bestellen wir die Musik.« Das aber könne man nur so lange, wie man noch nicht fertig ist. »Kürzen, kürzen, kürzen« führe zu nichts, denn Inhalte gehen verloren. Wie lange könne man das machen, fragt sich Gottwald, um noch ehrlichen Herzens in den Spiegel schauen zu können.

Ulli Dreßler (60), Geschäftsführer der Passage gGmbH, war früher Vorsitzender des Landesjugendrings. »Da hatte ich es auch mit der Vorbereitung der Weltfestspiele zu tun, um alle zu beteiligen: von der SDAJ bis zur katholischen Jugend«. Nach dem Studium drängte es Dreßler wieder in die Praxis. Als Christ gründete er eine sozialpädagogische Beratungsstelle. 1998 dann die Rathauspassage. Die Idee: 50 Meter Luftlinie vom Bürgermeisterbüro entfernt, sollte deutlich werden, was es heißt, von Arbeit ausgeschlossen zu sein. Für die Sanierung sammelte Dreßler 1,6 Millionen DM Spenden. Daraus wurde ein kleiner Beschäftigungsträger. Anfang des Jahres kamen die Textilwerkstatt in Altona, »Sanft und Seife« in Steilshoop und die Jugendwerkstatt Rosenallee hinzu. Dreßler kommt gerade von der Jugendwerkstatt. Im Vergabeverfahren hat sie nichts bekommen. Irgendwie will Dreßler es schaffen, die Mitarbeiter abzufedern. Er denkt sich: »Gut, dass wir Teil des Diakonie sind.«

Das wollen auch die Mitarbeiter der »Gesellschaft für Arbeit, Technik und Entwicklung« (GATE) GmbH in Harburg sein. Vor Jahren betrieb die Gesellschaft große ABM-Projekte. Dann mussten Bereiche geschlossen und Kündigungen ausgesprochen werden. Die Gehälter sanken. Seit dem 15. November ist GATE Teil der Passage: »Verschmelzung nach dem Umwandlungsgesetz«. Zwei Dienstleistungszentren bringt die Gesellschaft ein. Dazu gehören ein Mittagstisch, das Callcenter sowie der Bereich häusliche Pflege.

Nichts von dem, was Gaby Gottwald sagte, hält Dreßler für falsch. Er zieht andere Konsequenzen. Haben wir nicht die Pflicht unser Wissen, unsere Plätze, unsere Ideen für die einzusetzen, die unverschuldet in die Arbeitslosigkeit gekommen sind, fragt Dreßler. Keiner könne sagen, was dabei rauskommt. Qualitätsverlust sei unbestreitbar. Das Herz krampft sich ihm zusammen, wenn Dreßler vom Verlust der Arbeitsverträge für Teilnehmer spricht. Das müsse geändert werden! Andererseits gäbe es viele Familien, die schon seit Generationen Sozialhilfe beziehen. »Die fragen: Was habe ich am Ende?«

Freiwillige Arbeit ist motivierender

Wirklich furchtbar wären gewisse Einzelheiten bei Hartz IV: Wenn jemand krank wird, der sich gerade eine Monatskarte gekauft habe und dann keine Mehraufwandsentschädigung erhalte. Die, die sich zunächst dafür entschieden haben, weiterzumachen, müssten jetzt sehen, wie ein Optimum herauszuholen ist. Sonst laufe man mit angezogener Handbremse auf der Überholspur der Autobahn. Nachdenklich fügt Dreßler hinzu: »Wenn wir jetzt unsere Infrastruktur aufgeben, kommt sie nie wieder.«

Und die Freiwilligkeit? Für Ulli Dreßler ist das ein Essential. Er bekäme Angstschweiß, wenn er sich vorstelle, dass eine 89-Jährige, die zwei Inflationen erlebt hat, nun im Alter einem Unwilligen ausgesetzt wird. Aram Ockert verweist auf eine Erklärung der Agentur für Arbeit, des Städtetages und der Arbeitsgemeinschaft freier Wohlfahrtspflege. Dort heißt es, dass erhöhte Freiwilligkeit die Motivation steigere. Träger sollen entscheiden können, ob sie jemanden nehmen oder nicht. Damit kann ich leben, sagt Ockert. Nicht leben könne er mit Zwangszuweisungen, die die Träger dann nehmen müssen. Detlef Scheele von der HAB sagt hingegen: »Wir nehmen jeden«.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63578&IDC=2&DB=Archiv



Erste Erfahrungen zeigen: Das System funktioniert nicht

Ein-Euro-Jobs sorgen für Freudenbekundungen auf neoliberaler Seite und für Furcht vor neuer Armut der Betroffenen. Erste Erfahrungen liegen vor. Beispiel Hamburg.

Der Einstieg war freiwillig. Weil Marlies Möller*, Mutter zweier erwachsener Kinder und arbeitslos, etwas »Sinnvolles tun und ein paar Euro hinzuverdienen wollte«, ließ sie sich in einen Ein-Euro-Job vermitteln. Seit drei Wochen »arbeitet« sie jetzt in einer Betriebsstätte des Hamburger Beschäftigungsträgers »Hamburger Arbeit« (HAB). Seitdem schnitzt sie Muster in Teppichreste, die anschließend weggeworfen werden. Andere müssen Fenster putzen, die zuvor mit Fett verschmiert wurden. Eine Putzkolonne putzt täglich einen Flur, bis zu acht Mal am Tag. Beworben hatte sich Möller für den »Garten und Landschaftsbau«. Aber aus der Halle ist sie bisher nicht raus gekommen.

Zum Pressegespräch ist auch Atze erschienen. Er ist gelernter Möbeltischler, der nach einem Arbeitsunfall 1998 seinen Job verlor. Auch er kam freiwillig zur HAB. Heute sagt er: »Man wird behandelt wie ein Vollidiot.« Im Baubereich werden Wände gemauert, die dann von Mitarbeitern der HAB wieder umgetreten werden.

Als vor einigen Wochen erste anonyme Berichte über diese Zustände durch das Hamburger Sozialforum verbreitet wurden, wollte es kaum jemand glauben. Immerhin wollen die Agentur für Arbeit und die Stadt allein in Hamburg 250 Millionen Euro jährlich für die Förderung von 10000 dieser Arbeitsgelegenheiten ausgeben. Und die Hamburger Arbeit ist mit schon jetzt 2300 Beschäftigten einer der größten Beschäftigungsträger der Stadt. Förderkurse, Weiterbildung, Qualifizierung? Fehlanzeige!

Marlies Möller hat ihre freiwillige Bewerbung für die Ein-Euro-Maßnahme bitter bereut. Aussteigen könne sie nun aber nicht mehr, denn »wenn ich schmeiße, wird mir die Sozialhilfe gestrichen.« Was von den 160 Euro Zuverdienst bleibt? Möller rechnet: 52 Euro Mehrkosten für die Fahrkarte, das Mittagessen in der Kantine der HAB für 3,50 Euro – »kaum etwas«, ist die Antwort. »Wie in einer Besserungsanstalt« kommt sich Atze vor. Er spürt die Angst, »komplett zu verblöden«.

Jedem Langzeitarbeitslosen wollte Wirtschaftssenator Gunnar Ulldal (CDU) ein vernünftiges Beschäftigungsangebot unterbreiten. Von Parkpflege, Unterstützung in Altenheimen und Museumsdienst war die Rede. Doch obwohl bislang erst zweitausend der geplanten 10000 Ein-Euro-Jobs geschaffen sind, stellt sich schon jetzt heraus, dass das System einen schweren Mangel hat: Die Arbeiten müssen über das hinausgehen, was sonst sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tun. Auch dürfen keine Regelaufgaben der Stadt über Ein-Euro-Jobs realisiert werden.

Auch Detlef Scheele, Geschäftsführer der Hamburger Arbeit, kann nach Besichtigung seiner Betriebsstätte am Dienstag nicht mehr glauben, dass das System funktioniert, wenn bisherige Kriterien aus den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen einfach übertragen werden. Das Hamburger Sozialforum fordert Arbeitsbeschaffungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Die Ein-Euro-Jobs wären dagegen der Einstieg in einen »dritten« und würdelosen Arbeitsmarkt.

(* Name geändert)

Verwendung (unter Pseudonym): http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=63031&IDC=2&DB=Archiv



Wie Ein-Euro-Jobs die Weiterbildung ersetzen – das Beispiel Hamburg

Folgen der Hartz-Reformen in der Weiterbildung: Statt der bisherigen Umschulungen konzentrieren sich die Träger auf Ein-Euro-Jobs. Mögliche Konsequenzen sind absurde Beschäftigungsprogramme und massenhafter Stellenabbau bei Bildungsträgern.

Zwischen 8000 und 10000 Arbeitslose nahmen bisher jährlich in Hamburg an Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung teil. Ein Viertel davon im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen. In diesem Jahr ist deren Anzahl bereits auf 3108 Personen gesunken. 2005 – so hat es der Verwaltungsausschuss der Hamburger Agentur für Arbeit gerade festgelegt – werden es nun nur noch 1300 sein. Umschulungen wird es kaum noch geben.

Der Kahlschlag bei den Umschulungen ist kein Einzelfall. Auch andere Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik laufen im Gefolge der »Arbeitsmarktreformen« aus. So hat sich die Anzahl der ABM-Beschäftigten in der Hansestadt von 4700 in den 90ern auf 1700 in 2004 verringert. Für 2005 ist eine weitere Absenkung auf nur noch 600 Plätze vorgesehen, und 2006 soll es ABM dann in Hamburg gar nicht mehr geben. Auch die Berufsförderungswerke, die ausschließlich Rehabilitanten fördern, schlagen inzwischen Alarm. Denn Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD) hat die Umschulung auch für diesen Bereich in Frage gestellt.

Ronald Kohsiek, Arbeitsmarktexperte bei ver.di, sieht darin einen dramatischen Niedergang der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Fast alle Ressourcen konzentrieren sich nun auf die Ein-Euro-Jobs oder kurzfristige »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen. Allein in Hamburg sollen 10000 dieser Ein-Euro-Jobs entstehen (ND berichtete).
Das werde, so Kohsiek, nicht funktionieren. Denn obwohl erst ein Fünftel dieser Ein-Euro-Jobs in Hamburg existiert, hat die städtische Hamburger Arbeits- und Beschäftigungsgesellschaft (HAB), die den größten Teil des Kontingents verwaltet, bereits jetzt erhebliche Schwierigkeiten, adäquate Beschäftigung zu finden. Durch die Umstellung der Programme sei es der HAB nur noch möglich, Arbeitsgelegenheiten im Rahmen gemeinnütziger zusätzlicher Beschäftigung anzubieten, so HAB-Sprecherin Heike Baumann. Dies schränke aber das Tätigkeitsspektrum erheblich ein.

Am Kriterium der Zusätzlichkeit wollen die Gewerkschaften aber unbedingt festhalten, denn sonst würden reguläre Arbeitsplätze schleichend durch Ein-Euro-Jobs ersetzt. Monatelang will die HAB deshalb die Ein-Euro-Jobber nun mit Übungsmaßnahmen beschäftigen: Wände würden gemauert, gestrichen und dann wieder eingerissen. Flure würden geputzt – und anschließend »mit einem Eimer Schmierdreck« für den nächsten Ein-Euro-Jobber wieder hergerichtet, berichten empörte Teilnehmer.

Diese Politik vernichtet Arbeitsplätze, sagt Peter Petersen, Sprecher des Betriebsräte-Arbeitskreises der Hamburger Weiterbildungsträger. Bereits 1000 fest angestellte Mitarbeiter wurden in seinem Bereich entlassen. Bundesweit hätten in der Weiterbildung in den letzten 18 Monaten 30000 Beschäftigte ihren Job verloren, die Entlassungen bei ABM-Gesellschaften gar nicht eingerechnet. Für 2005 rechnet Petersen allein im Berufsförderungswerk Hamburg mit 140 weiteren Streichungen. Gehe das so weiter, werde die Weiterbildungsbranche Ende 2005 »faktisch nicht mehr existieren«.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=62695&IDC=42&DB=Archiv



Hamburgs Senat will mit Hartz IV viel Geld sparen und so den Etat sanieren

In Hamburg haben die Arbeitsagentur und die Behörde für Wirtschaft und Arbeit ein 225-Millionen-Euro-Programm »zur Förderung und Beschäftigung von Arbeitslosen« vereinbart.

10000 Ein-Euro-Jobs, weitere 20000 »Aktivierungen«, also Trainingsmaßnahmen und Ähnliches – so soll Hartz IV im kommenden Jahr in Hamburg aussehen. Damit soll »jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen« ein Angebot unterbreitet werden. 83000 Arbeitslose und 90000 »erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger« zählt die Hansestadt-Statistik.

Angesichts dieses Missverhältnisses von Angebot und Nachfrage dürften Maßnahmenabbrüche einkalkuliert sein – ebenso wie die daraufhin gekürzten Arbeitslosengelder. Aus der Sicht des Senats ein lukratives Geschäft. Um 58 Millionen Euro reduzierte Ausgaben sind für 2005 vorgesehen.

Für Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) bieten die Ein-Euro-Jobs eine Gelegenheit für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, zum Ausgleich für erhaltene Hilfeleistungen Tätigkeiten auszuüben, die im öffentlichen Interesse liegen. Hier setzt die Kritik der Gewerkschaft ver.di an. Hamburgs ver.di-Chef Wolfgang Rose sprach vom »dritten Arbeitsmarkt« ohne Arbeitnehmerrechte. Sein Arbeitsmarktexperte Roland Kohsiek fürchtet, dass »reguläre, tariflich gesicherte Tätigkeiten nun Stück für Stück an Billig-Jobber vergeben werden«. Tausende Arbeitsplätze seien in Gefahr, denn zeitgleich werde der Druck auf öffentliche Dienstleistungsbereiche durch Haushaltskürzungen erhöht. Die Versuchung, dann schrittweise Personal durch Ein-Euro-Kräfte zu ersetzen, sei groß. Kohsiek denkt an die Kitas, Pflegeberufe, den städtischen Gartenbau, Friedhöfe, Bibliotheken und Museen. Hier drohe ein Verdrängungswettbewerb zu Lasten qualifizierter Fachkräfte.

In einem Brief an Uldall und die Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) fordert die Gewerkschaft eine Vereinbarung mit dem Senat. Dieser solle sich verpflichten, die Einrichtung solcher »Arbeitsgelegenheiten« an die Zustimmung der Betriebs- und Personalräte zu knüpfen. Unabdingbares Prüfungskriterium sei die »Zusätzlichkeit« der Tätigkeiten. Die Gewerkschaft fordert zudem, dass diese Neubeschäftigten sozial- und krankenversichert sind. Ein regulärer Arbeitsvertrag sei auch deshalb unabdingbar, damit diese Arbeitnehmer einen Betriebsrat haben, der für sie zuständig ist.

Auch generell kritisiert Wolfgang Rose das Hartz IV-Gesetz. Er fordert, das Arbeitslosengeld II nicht pauschal zu zahlen, sondern nach dem vorherigen Lohn zu bemessen – also deutlich zu erhöhen.

Verwendung: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=61386&IDC=2&DB=Archiv



Hamburg hat als erstes Bundesland ein Hartz-IV-Umsetzungsprogramm beschlossen: Jobs ohne Vertrag und angemessene Bezahlung für Tausende. Qualifizierungsmaßnahmen ersatzlos gestrichen

Als erstes Bundesland hat Hamburg jetzt ein konkretes Programm zur Umsetzung von Maßnahmen vorgelegt, die sich aus Hartz IV ergeben. 225 Millionen Euro sollen dafür ausgegeben werden – 175 Millionen aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung bei der Bundesagentur für Arbeit, der Rest aus städtischen Mitteln. Für die Hansestadt ein lukratives Geschäft, rechnet diese doch mit Kostensenkungen bei der Sozialhilfe und zusätzlichen Einnahmen oder Kostensenkungen aus den Ein-Euro Jobs.

Nach dem vorgelegten Programm werden für die rund 100000 Arbeitslosen in Hamburg 30000 »Maßnahmeplätze« vorgesehen. Mit 10000 Ein- oder Zwei-Euro-Jobs bilden diese den Schwerpunkt des Pakets. Neben diesen Billigjobs, die die Verantwortlichen als »Aktiv-Jobs« bezeichnen, geht es um eine Vielzahl von »Trainingsmaßnahmen«. Für die Förderung von »Arbeitsplätzen im Niedriglohnsektor« sollen zusätzliche 3500 Plätze direkt in der Wirtschaft eingerichtet werden.

2000 weitere Ein-Euro-Jobs sollen schon ab November 2004 angeboten werden. Gleichzeitig werden zahlreiche Bildungseinrichtungen zur Qualifizierung von Arbeitslosen, wie die Hauptschulabschlußprojekte für Jugendliche oder Weiterbildungseinrichtungen für Erwachsene, ersatzlos gestrichen.

Bei der Vorstellung ihres Programms betonten Wirtschaftssenator Gunnar Ulldal (CDU) und Arbeitsamtsdirektor Rolf Steil (SPD), daß damit erheblich mehr Arbeitslose betroffen sein werden. Da viele der Maßnahmen kein ganzes Jahr dauern und auch Abbrüche einkalkuliert werden, könne somit »jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in Hamburg ein Angebot zur Förderung oder Integration unterbreitet werden«.

Einen besonderen Schwerpunkt in diesem Programm bilden arbeitslose Jungerwachsene unter 25 Jahren. Hintergrund: Schon jetzt werden viele Sozialhilfeempfänger aus diesem Personenkreis zu solchen »Jobs« bei der städtischen »Hamburger Arbeit« verpflichtet. Die Abbrecherquote liegt hier mit über 50 Prozent besonders hoch. Kürzungen oder Streichungen bei der Sozialhilfe sind tägliche Praxis. In einer offiziellen Stellungnahme heißt es hierzu: »Mit der Durchsetzung des Prinzips »Fördern und Fordern« wird Arbeitsmarktpolitik verbindlich – und zwar für beide Seiten: Arbeitslose sind verpflichtet, die gemeinsam mit den Fallmanagern vereinbarten Eingliederungsmaßnahmen auch aktiv anzugehen, wenn sie Hilfeleistungen wie Arbeitslosengeld II und die Erstattung der Kosten der Unterkunft weiter beanspruchen wollen.« Mit den öffentlich geförderten Arbeitsangeboten solle zudem eine Gelegenheit gegeben sein, zum »Ausgleich für empfangene Hilfeleistungen« Tätigkeiten auszuüben, die im öffentlichen Interesse liegen.

Zehn Monate beträgt die Laufzeit dieser Arbeitsgelegenheiten. Die Bezeichnung »Job« ist dabei in der Tat irreführend. Im Unterschied zu einem tatsächlichen Job haben die Betroffenen weder einen Arbeitsvertrag, noch daraus resultierende Rechte. Bei »Fehlverhalten« kommt es zu erheblichen Leistungskürzungen, ohne daß es Widerspruchsverfahren gibt, von Betriebsräten ganz zu schweigen. Schließlich werden auch die Inhalte dieser Arbeitsgelegenheiten benannt: Das Sauberhalten öffentlicher Plätze und Einrichtungen (Straßen, Kinderspielplätze, Plätze, Parks, Sportstätten) steht im Zentrum. Auch »Assistenztätigkeiten« in Schulen, Wohnanlagen, Freizeiteinrichtungen und sozialen Einrichtungen sind vorgesehen. Schließlich geht es um die »Präsenz zur Vermittlung von mehr Sicherheit in öffentlich genutzten Räumen, wie Parkanlagen, Parkhäuser, U- und S-Bahn-Stationen«.

http://www.jungewelt.de/2004/09-28/015.php



[Der nachfolgende Text ist als Beitrag zur Analyse der Ein-Euro-Jobs für das Hamburger Sozialforum entstanden. Er wurde für die Zeitschrift „Politische Berichte“ gekürzt. Diese gekürzte Fassung wird hier dokumentiert.]

Skandalöse Behandlung von Arbeitslosen und staatlich gefördertes Lohndumping

HAMBURG. In den vergangenen Wochen hat das Bekannt werden von Praktiken der „Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft“ HAB eine öffentliche Diskussion über diese Maßnahmen hervorgerufen. Neben der menschenunwürdigen Behandlung von Arbeitslosen, die von Geschäftsführer Scheele als notwendige „Trainingsphase“ zur Feststellung der „Verlässlichkeit“ gerechtfertigt wird, erweist sich zunehmend, dass das Ein-Euro-Programm im Kern der staatlichen Förderung des Lohndumpings und der Verdrängung regulärer Arbeitsplätze dient. Da offenkundig wird, dass es zu den derzeit angelegten Kriterien keinesfalls genug „Arbeitsgelegenheiten“ geben wird, wird nicht etwa das Programm in Frage gestellt, sondern der Leiter des Amtes Arbeitsmarkt und Strukturpolitik, Bernhard Proksch, erklärt die Absicht der Stadt, die Kriterien für die Zulässigkeit abzusenken (Hamburger Abendblatt 18.11.2004).Wir dokumentieren im Folgenden Auszüge aus dem Erfahrungsbericht einer Betroffenen und aus der Analyse des Hamburger Sozialforums. (ulj)

Hamburger Arbeit bei der Durchführung der Ein-Euro-Maßnahmen überfordert

10 000 Ein-Euro-Jobs sollen allein in Hamburg entstehen. Zwischen 600 000 und 1 Million bundesweit. Schon jetzt sind in Hamburg zweitausend dieser Arbeitsgelegenheiten geschaffen, größtenteils bei der Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft ( HAB ). Doch die Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft ist mit der Durchführung dieser Ein-Euro-Maßnahmen überfordert! Das ist das Ergebnis von Prüfungen des Sozialforums.

Ausgangspunkt hierfür war die Zuschrift einer Teilnehmerin an einer solchen Ein-Euro-Maßnahme in Hamburg, die auf groteske Verhältnisse hinwies. Die Recherchen zeigen an, dass die Umsetzung der Ein-Euro-Maßnahmen konkret in Hamburg entweder zu sehr fragwürdigen Ergebnissen führen oder aber – nehmen wir die Äußerungen des HAB-Betriebsleiters Peter Steinert zur Grundlage – Einstieg für ein weiteres Lohndumping sind, mit dem reguläre Arbeitsplätze gefährdet und vorhandene Qualifikationen am Arbeitsmarkt entwertet werden. Konkret:

a) Bei der Akquisition von Arbeitsaufträgen durch die HAB, werden die Prinzipien der „Zusätzlichkeit“ und des „öffentlichen Interesses“ nicht oder nicht ausreichend beachtet. Nach dem Kriterium der Zusätzlichkeit sind nur solche Aufträge zulässig, wenn diese Arbeiten ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungswürdig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt werden.“ (SGB III § 261). Nach dem Kriterium des öffentlichen Interesses liegen Arbeiten dann im öffentlichen Interesse, „wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse.“ (SGB III § 261). Die Hamburger Arbeit akquiriert – so die Aussage ihres Betriebsleiters Peter Steinert – Arbeitsaufträge in folgenden Bereichen: Renovierung von Wohnunterkünften und der Wohnungen von Sozialhilfeempfängern, Renovierung von Kindergärten, Reinigung von Kinderspielplätzen, Gestaltung von Grünflächen. Alle diese Auftragssegmente entsprechen nicht dem Kriterium der Zusätzlichkeit und zum Teil auch nicht dem des öffentlichen Interesses. Es handelt sich größtenteils um Regelaufgaben der Stadt oder sie dienen, wie bei der Renovierung der Wohnungen, einem begrenzten Personenkreis. Diese Aufträge sind – so das Gesetz – nicht förderungsfähig. Die Deutung der HAB, dass „Zusätzlichkeit“ dann gegeben sei, wenn für marktübliche Bezahlung kein Geld da sei, ist skandalös und muss als Versuch bewertet werden, reguläre Arbeitsverhältnisse im Handwerk und im öffentlichen Dienst über Dumpingpreise zu beseitigen bzw. zu gefährden.

b) Entsprechend dem Zwangscharakter der Ein-Euro-Jobs ist die Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft nicht in der Lage, Ein-Euro- Beschäftigte würdevoll und vernünftig zu behandeln. Die Ein- Euro-Jobs bilden kein reguläres Arbeitsverhältnis, es sind rechtlose „Arbeitsgelegenheiten“. In fest gefügten Blocks werden Ein-Euro-Beschäftigte nun – wohl aufgrund mangelhafter Auftragslage – wochen-, ja monatelang, mit „Übungseinheiten“ beschäftigt, die nutzlos sind (…) Anleiter betonen, dass, mangels eigener Auftragslage, die „Mitarbeiter irgendwie beschäftigt werden“. Im Ergebnis eigener Gespräche mit Teilnehmern der Ein- Euro-Maßnahmen bei der HAB, können wir diese Angaben eines ersten Berichts einer Teilnehmerin, nun leider nur bestätigen.

c) Auf Anfrage konnte die Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft keine wirklichen Qualifizierungsmaßnahmen benennen. Qualifizierende Maßnahmen müssen konkretisierbar und auch zertifikationsfähig sein und können sich nicht nur auf „Softskills“ beziehen. Sie sollen und müssen auch fachlich sinnvoll sein.
Wie aber soll die HAB solcherart qualifizierende Maßnahmen vorhalten oder anbieten können, wenn gleichzeitig die Dienstleistungsträger für solche Qualifikationsmaßnahmen im öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Hamburg geschlossen werden? So z.B. „Zebra2V oder die „Stiftung für berufliche Bildung“.

d) Die Hamburger Arbeit und Beschäftigungsgesellschaft führt Einführungsveranstaltungen für Neuankömmlinge in den Ein-Euro-Maßnahmen durch, die der Zielgruppe nicht entsprechen. In ganztägigen Modulen werden allgemeine Vorschriften erläutert und Belehrungen veranstaltet, die zudem diskriminierend sind. So sollten sich Ein-Euro-Beschäftigte verschiedenen Geschlechts nicht isoliert treffen dürfen („außerhalb der Arbeitskolonne“), da damit sexuelle Belästigungen verbunden sein könnten. Diese Behandlung von armen und arbeitslosen Menschen – so als wenn es sich um potentielle Sexualstraftäter handelt – ist empörend. Man gewinnt den Eindruck, es ginge um Erziehungslager.

e) Die HAB ist nicht in der Lage geeignete Formen der Vertretung für Teilnehmer der „Arbeitsgelegenheiten“ zu implementieren. So bleiben die Teilnehmer vollkommen rechtlos, Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren sind nicht integriert.

Dies veranlasst zu folgenden Feststellungen:

Das Versprechen auf sinnvolle Arbeit für mehr Menschen kann durch das Ein- Euro-Programm nicht realisiert werden, sofern die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentliches Interesses gewahrt bleiben. Werden diese aber nicht berücksichtigt, gefährdet das Ein- Euro-Programm reguläre Arbeitsplätze vor allem im Handwerk. Die Handwerkskammer hat sich zu solchen Programmen in der Vergangenheit sehr klar geäußert. Mit der Einführung von Ein- Euro-Maßnahmen sind die arbeitsmarktpolitischen Erfordernisse nicht zu bewältigen. Statt der Ein-Euro-Arbeitsgelegenheiten wäre eine Ausweitung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eine sinnvolle und weitgehend kostenneutrale Alternative. Aber ABM wird in Hamburg total heruntergefahren und soll Ende 2005 vollständig beseitigt sein. Trotz der auch bei ABM gegebenen Gehaltskürzungen, die wir kritisieren, verbleiben doch erhebliche Unterschiede: So sind Qualifizierungsmodule fester Bestandteil, es existiert ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag, der dem Arbeitnehmer allgemeine Rechte und auch eine Interessenvertretung über einen Betriebsrat sichert. ABM sind näher dran am allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Ein-Euro- Jobs sind hingegen der erste Schritt zur Bildung eines „dritten Arbeitsmarktes“, der vom allgemeinen Arbeitsmarkt noch weiter entfernt ist, als der „zweite Arbeitsmarkt“. Die Gestaltung von Maßnahmen darf nicht den einzelnen Trägern überlassen werden. Diese haben ein starkes Eigeninteresse daran, möglichst viele Teilnehmer im jeweiligen Träger zu versammeln, unabhängig davon, ob sie diese tatsächlich einsetzen können oder auch nicht. Notwendig wäre die Bildung öffentlicher Aufsichtsräte, die für die Träger verbindliche Vorgaben erarbeiten (Qualifizierungen, Arbeitseinsätze, Mitwirkungsmöglichkeiten etc.) In diesen Aufsichtsräten sollten Vertreter der Handwerkskammer, der Gewerkschaften, der Behörden und kommunaler Gremien aus den einzelnen Stadtteilen vertreten sein. Die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses müssen strikt eingehalten werden, um nicht eine weitere Spirale des Lohndumpings auszulösen. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist strikt zu beachten. Wer freiwillig eine Ein-Euro-Maßnahme übernimmt, kann nicht dafür bestraft werden, wenn er sich dafür entscheidet, diese wieder abzubrechen, weil er erkennt, dass diese ihn nicht näher an den allgemeinen Arbeitsmarkt heranführt.

http://www.gnn-archiv.staticip.de/archiv/PB/2004/25pb.pdf // Seite 12,13