Hamburg: Nachgelagerte Gebühren sollen trotz zahlreicher Proteste ins Gesetz
Am kommenden Dienstag wollen CDU und Grüne in Hamburg sogenannte nachgeordnete Studiengebühren im Gesetz verankern. Die Oppositionsparteien SPD und Die Linke haben angekündigt, ihre Zustimmung in der Bürgerschaft zu verweigern.
Mitte dieser Woche durften die Studierenden noch einmal Luft ablassen. Rund 150 Kommilitonen verschiedener Hochschulen nahmen an einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft teil. Die heftige Kritik richtete sich vor allem an die Abgeordneten der Grünen. »Ich vertraue euch nicht mehr«, so Benjamin Renter vom AStA der Hochschule für bildende Künste (HfbK) zur grünen Ausschußvorsitzenden Dr. Eva Gümbel. Die hatte den Studenten der HfbK noch kurz vor der Stimmabgabe für die Bürgerschaft am 24. Februar erklärt: Wer die Grünen wählt, wählt die Studiengebühren ab. Ähnlich harsch war die Kritik des Generalsekretärs des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde. Durch das neue Gesetz werde der »Abschreckungseffekt«, nach der Schule ein Studium aufzunehmen, eher noch verschärft. Dazu trage besonders bei, daß die Zahlungsverpflichtungen nun direkt an die Bank- und Kreditinstitute übertragen werden.
Für die Studierenden brächte das neue Gesetz bei dem nicht während, sondern nach dem Studium zur Kasse gebeten wird in vielen Punkten eine Verschlimmerung bisheriger Regelungen. Sicherlich: Die Höhe der Gebühren wird von 500 auf 375 Euro pro Semester reduziert. Das ist eine »Mogelpackung«, weil Wissenschaftssenatorin Herlind Gundelach (CDU) gleichzeitig eine Vielzahl bisher geltender Ausnahmeregelungen zur Befreiung von den Studiengebühren gestrichen hat. Zahlen müssen nun auch Behinderte und Studierende mit Kind. Dadurch würden sich die Zahlungsverpflichteten um rund 10000 Personen pro Semester erhöhen, freute sich die Senatorin.
Die Studiengebühren werden bei dem Modell zunächst durch die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt zinslos kreditiert und für die Studierenden nur virtuell erfaßt. Für die Stadt, so die Kritiker, bedeute das einen zusätzlichen Verwaltungs- und Zinsaufwand von bis zu 22 Millionen Euro im Jahr. Doch auch die Studierenden sind vor Zinszahlungen an die Bank- und Kreditinstitute keineswegs geschützt. Wird etwa die Regelstudienzeit überschritten, kann nur noch zwei Semester ein Studiendarlehen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich sollen die Studierenden ihre aufgelaufene Schuld nach Ende des Studiums und bei Erreichen eines Jahresbruttoeinkommens von 30000 Euro zurückzahlen. Dann allerdings auf einen Schlag. Wem dies nicht gelingt, der ist zu Zinsvereinbarungen mit Kreditinstituten verpflichtet.
Verwendung: Junge Welt vom 04. Juli 2008
Permalink zu diesem Artikel, Kommentare lesen oder schreiben: hier
Eintrag versenden: hier