Heute, am Samstag dem 1. Dezember 2007, findet in 11 Städten Deutschlands (und zusätzlich in Tirol) ein antifaschistischer Aktionstag gegen in Deutschland (und Österreich) noch lebende Kriegsverbrecher statt. Näheres dazu unter Aktionstag gegen Kriegsverbrecher.
Wie dringlich diese Aktion ist, wird an der folgenden Übersicht deutlich:
Von italienischen Gerichten zu lebenslanger Haft verurteilte und in Deutschland auf freiem Fuß lebende Kriegsverbrecher:
Verurteilt Anfang 2007 wegen der Beteiligung an den Massakern in und um Marzabotto vom Militärgericht in La Spezia:
[Bei diesen Massakern zwischen dem 29. September und dem 1. Oktober 1944 wurden allein in Marzabotto 770 Zivilpersonen auf brutale und sadistische Weise ermordet. Hunderte Weitere in umliegenden Dörfern und Gemeinden. Darunter auch 200 Kinder.]
- Albers, Paul (SS-Hauptstabsoffizier), wohnhaft in Saarbrücken (Saarland)
- Baumann, Josef (SS-Kompaniechef), wohnhaft in Grafenwiesen (Bayern)
- Roithmeier, Max (SS-Oberscharführer), wohnhaft in Eurasburg (Bayern)
- Schneider, Adolf (Stabsfeldwebel), wohnhaft in Nürnberg (Bayern)
- Schneider, Max (Unteroffizier), wohnhaft in Berlin (Berlin)
- Spieler, Kurt (SS-Schütze), wohnhaft in Wurzen (Sachsen)
- Träger, Heinz Fritz (Heinrich) (SS-Unterscharführer), wohnhaft in Duisburg-Rheinhausen (NRW)
- Wache, Georg (SS-Unterscharführer), wohnhaft in Düsseldorf (NRW)
- Wulf, Helmut (SS-Unterscharführer), wohnhaft in Darmstadt (Hessen)
- In Österreich (Hall in Tirol) lebt zudem der ehemalige SS-Kommandant und Oberscharführer Hubert Bichler. Er wurde ebenfalls wegen der Massaker in und um Marzabotto zu lebenslanger Haft verurteilt.
Verurteilt im Juni 2005 wegen der Beteiligung am Massaker in St. Anna di Stazzema vom Militärgericht in La Spezia:
[Bei diesem Massaker, ausgeführt von der 16. SS-Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ im August 1944, wurden etwa 560 Dorfbewohner brutal gequält und dann ermordet.]
- Bruss, Werner (SS-Unteroffizier), wohnhaft in Reinbek bei Hamburg (Schleswig-Holstein)
- Concinca, Alfred Mathias (SS-Unterscharführer), wohnhaft in Freiberg (Sachsen)
- Göring, Ludwig (SS-Rottenführer), wohnhaft in Karlsbad (Baden-Württemberg)
- Gropler, Karl (SS-Unterscharführer), wohnhaft in Wollin (Brandenburg)
- Rauch, Georg , (Unterleutnant), wohnhaft in Rümmingen bei Lörrach (Baden-Württemberg)
- Richter, Horst, (SS-Unterscharführer), wohnhaft in Krefeld (NRW)
- Schendel, Heinrich, (Unteroffizier), wohnhaft in Lißberg / Ortenberg (Hessen)
- Sommer, Gerhard (Untersturmführer), wohnhaft in Hamburg-Volksdorf (Hamburg)
- Schöneberg, Alfred, (SS-Unterscharführer), wohnte bei Urteilsverkündung in Düsseldorf (NRW), ist aber inzwischen verstorben.
- Sonntag, Ludwig Heinrich, (Unterscharführer), wohnte bei Urteilsverkündung in Dortmund (NRW), ist aber inzwischen verstorben.
Verurteilt im September 2006 wegen der Beteiligung am Massaker in Falzano di Cortona vom italienische Militärgericht in La Spezia:
[Unter der Leitung von Josef Scheungaber wurde dieses Massaker im Juni 1944 als „Vergeltungsmaßnahme“ von der SS durchgeführt. 15 Zivilisten wurden in ein Bauernhaus gesperrt, das dann gesprengt wurde.]
- Scheungraber, Josef (Unteroffizier), wohnhaft in Ottobrunn (Bayern)
- Stommel, Herbert (Major), Wohnort unbekannt
Verurteilt im November 2006 wegen der Ermordung von insgesamt 10 Geiseln in den Dörfern Branzolino und San Tome (bei Forli) im August und September 1944 vom italienische Militärgericht in La Spezia:
- Nordheim, Heinrich (Leutnant), wohnhaft in Greven (NRW)
Verurteilt im Oktober 2006 wegen der Beteiligung am Massaker im italienische Dorf Civitella vom italienischen Militärgericht in La Spezia:
[Bei diesem Massaker wurden 207 Zivilisten in dem italienischen Dorf Civitella in Val di Chiana am 29. Juni 1944 im Rahmen einer so genannten ?Vergeltungsaktion“ ermordet. Unter ihnen viele Kinder.]
- Milde, Max (Unteroffizier), wohnhaft in Bremen / Steintorviertel
Bisher nicht verurteilt wurden Beteiligte des Massakers in Cefalonia. In Italien fand dazu bisher kein Verfahren statt. In Bayern wurde es schon nach kurzer Zeit niedergeschlagen:
[Bei diesem Massaker wurden am 24. September 1943 in Cefalonia das Kommando gegeben den italienischen General Antonio Gandin, zwölf seiner Offiziere und eine nicht genau bekannte Anzahl bereits entwaffneter italienischer Soldaten zu erschießen.]
- Mühlhauser, Othmar (SS-Kommandeur), wohnhaft in Dillingen an der Donau (Bayern)
Zusammenstellung: Andreas Grünwald (nach unterschiedlichen Quellen)
Verwendung: 0815-info vom 1. Dezember 2007
Verwendung ebenfalls bei: Kaffeesatz.blog.de vom 3. Dezember 2007
Verwendung zum Teil in: Junge Welt vom 3. Dezember 2007
Sehr geehrter Herr Grünwald,
ich habe eine Frage zu Kurt Spieler und Alfred M. Concinca: Seit wann leben die in Ostdeutschland? Ich glaube nicht, dass sie in der DDR unbehelligt geblieben wären.
MfG
G. Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
diese Dinge wurden größtenteils erst nach der Wende ab Mitte der 90er bekannt. Die italienischen Behörden schlossen in den 50er Jahren die Aktenschränke, um den neuen westdeutschen Verbündeten nicht zu brüskieren. Das hatte Bedeutung im beginnenden kalten Krieg und in der gemeinsamen Einbindung in die NATO und die EU (damals noch EWG). Ich gebe davon aus, dass in der DDR sofort gehandelt worden wäre.
Ich schicke ihre Anfrage zudem an Wolfram Siede weiter. Er ist Mitglied des Vorstandes der Hamburger VVN und ihnen auch politisch verbunden. Er kann ihnen dann noch genaueres mitteilen.
Freundliche Grüße,
Andreas Grünwald
Sie denunzieren hier Menschen, die Sie nicht kennen, nur weil ein italienisches Gericht Sie verurteilt hat? Einige von denen lagen nachweislich zur Tatzeit im Lazarett oder waren einer anderen Einheit zugeteilt. Die deutsche Justiz wehrt sich, weil selbst die ital. Pflichtverteidiger nicht mit den Angeklagten sprachen, deutsche Anwälte wurden nicht angehört, Beweise fehlen und nicht einmal ein brauchbarer Anfangsverdacht wurde geliefert.
Wie soll man also zu einer rechtstaatl. Verurteilung von zT. (ich spreche hier natürlich nicht alle frei) Unschuldigen kommen?
Bitte stellen Sie keine Menschen an den Pranger, bei denen die Schuld nicht nachgewiesen ist oder die nachweislich unschuldig sind.