17. November 2007

In dem vom Hamburger SPD-Bürgermeisterkandidaten Michael Naumann gegen das Vorstandsmitglied der Hamburger Linken, Horst Bethge, betriebenen Unterlassungsverfahren, hat das Landgericht Hamburg eine Entscheidung am Freitag vertagt. Wie berichtet hatte Naumann beantragt, Bethge untersagen zu lassen, er sei ein „alter Bertelsmann“, der „jahrelang intime Beziehungen zum Bundesnachrichtendienst (BND“ gepflegt habe. Die Verhandlung wurde vertagt, nachdem der Anwalt von Bethge Klaus Dammann erst jetzt bekannt gewordene Schriftsätze zwischen Naumann und dem Verlag Kiepenheuer & Witsch aus dem Jahr 1998 vorgelegt hatte.

Aus diesen geht hervor, dass das im gleichen Jahr bei Kiepenheuer & Witsch erschiene Buch von Erich Schmitt-Eeenboon „Undercover – Der BND und die deutschen Journalisten“ auch mit Naumann abgestimmt war. Bethge stützte seine Angaben auf dieses Buch, während Naumann stets behauptet hatte, dass die darin über ihn enthaltenen Aussagen „absurd“ seien.

Doch ebenso geht aus diesem Briefwechsel nun hervor, dass Naumann nicht nur ein Mal, und wie von ihm selbst bestätigt, „Arbeitskontakte“ zum BND hatte, sondern gleich mehrfach und über mehrere Jahrzehnte. Selbst die Angabe in dem Buch von Schmitt-Eenboom, dass Naumann bereits im März 1970 auf einer Liste der BND und unter dem Decknamen „Nord-Dorf“ vom BND Dienststellenleiter 923 Elze geführt wurde, hat Naumann in dem Briefwechsel mit Verlag Kiepenheuer & Witsch schon 1998 bestätigt. Noch am Donnerstag hatte der SPD-Politiker hingegen behauptet, dass alle diese Angaben „grundfalsch“ gewesen wären und er nur deshalb seinerzeit auf eine Klage verzichtet habe, weil diese „Unterstellungen“ „keine Wellen geschlagen“ hätten und er außerdem beim Segeln gewesen wäre.

Die Verhandlung vor dem Landgericht wurde unterbrochen, damit Naumann, der an der Verhandlung am Freitag selbst nicht teilnahm, nun Gelegenheit erhält zu den Briefen Stellung zu beziehen. Mit einer Entscheidung in der Sache, ist damit aber nicht vor Ende Dezember, vielleicht auch erst im Januar zu rechnen. Treffe das Landgericht am Freitag keine Entscheidung, habe er selbst „ein Problem“, so hatte es Naumann noch tags zuvor gegenüber Journalisten betont. Dieses Problem hat er nun. Denn mitten im Wahlkampf zu den im Februar anstehenden Bürgerschaftswahlen, darf nun weiterhin und öffentlich darüber gerätselt werden, wie tief die Beziehungen zwischen Naumann und dem Geheimdienst tatsächlich waren oder sind. Bethge zeigte sich indes zufrieden: „Nach Lage der Fakten, lasse ich mir den Mund nicht verbieten und sehe keine Veranlassung auf das Unterlassungsbegehren einzugehen“, sagte Bethge unmittelbar nach der Verhandlung.

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