Dienstanweisung an ARGE-Mitarbeiter fordert dazu auf, Möglichkeiten zur preiswerten Nutzung des Nahverkehrs nicht bekanntzumachen
Zum 1. Juli wird es in Hamburg ein Sozialticket für Erwerbslose geben. Fahrgäste mit Wohnsitz in Hamburg, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten, können dann für ihre Tickets im öffentlichen Nahverkehr einen monatlichen Rabatt von fünf Euro beantragen. Das hatte der CDU-Senat Anfang des Jahres beschlossen, um wie er es darstellte den Forderungen nach mehr sozialer Gerechtigkeit zu entsprechen. Doch damit »der Arbeitsaufwand so gering wie möglich gehalten« wird, will die für die Betreuung Langzeitarbeitsloser zuständige ARGE das Sozialticket möglichst geheimhalten. Während jegliche Werbung dafür unterbleiben soll, werden entsprechende Anträge erst dann herausgegeben, wenn ein Erwerbsloser direkt danach fragt. So jedenfalls steht es in einer Dienstanweisung für die Fallmanager der ARGE, die das Hamburger Abendblatt jetzt auszugsweise veröffentlichte.
Dort heißt es u.a., daß die ARGE-Sachbearbeiter statt dessen auf den ebenfalls ab 1. Juli neu herausgegebenen Hamburger Familienpaß verweisen könnten. Denn auch dieser bringe für den öffentlichen Nahverkehr eine Einsparung von fünf Euro im Monat. Doch der Familienpaß kostet bei seiner Ausstellung Geld und ist für alleinstehende Erwerbslose außerdem nicht nutzbar.
»Wir kennen diese Dienstanweisung nicht«, so versuchte sich am Montag die Sprecherin der Sozialbehörde, Jasmin Eisenhut, aus der Affäre zu ziehen. Von einem »Büroversehen« sprach indes der Leiter der ARGE, Thomas Bösenberg (CDU). Die Dienstanweisung eines »übereifrigen Mitarbeiters« will er nun zurückziehen.
Das Ganze sei eh eine Mogelpackung, sagen hingegen Erwerbslosengruppen. Sie verweisen darauf, daß zum 1. Juli auch die Preise im Hamburger Nahverkehr deutlich angehoben werden, und zwar durchschnittlich um 3,5 Prozent. Doch das günstige CC-Ticket es berechtigt zur Nutzung der Verkehrsmittel zwischen neun und 16Uhr und dann erst wieder ab 18Uhr wird sogar um acht Prozent teurer. Dieses kostet dann selbst bei Einrechnung des Rabatts 41,50 Euro im Monat. Im Regelsatz eines Hartz-IV-Empfängers sind aber nur 18,11 Euro für die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs vorgesehen. Ein wirkliches Sozialticket hat es in Hamburg nur bis 2003 gegeben. Es kostete 15,50 Euro im Monat und berechtigte Sozialgeld-Bezieher zur unbegrenzten Nutzung aller Verkehrsmittel.
Verwendung: Junge Welt vom 14. Juni 2007
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der regelsatz eines hartzIV-empfängers für verkehr beinhaltet seit 2006 auf grund einer einkommens- und verbrauchsstichprobe aus dem jahr 2003 15,43 Eur, davon sind 1,68 eur für fahrräder und zubehör gedacht, bleiben monatlich 14,03 eur für sog. „fremde verkehrsdiensleistungen“.
(quelle irgendein blaues taschenbuch zum thma ALGII, das mir leider gerade nicht vorliegt)
besten gruss
karsten neumann