Erfolg des Volksbegehrens für Novelle des Wahlrechts amtlich bestätigt

Das Ergebnis des Bremer Volksbegehrens »Mehr Demokratie beim Wählen« ist nun auch amtlich bestätigt. Am Dienstag gab der Landeswahlleiter bekannt, daß 65197 gültige Unterschriften für das Volksbegehren zusammengekommen seien. Mit dem Volksbegehren wird ein verändertes Wahlrecht gefordert, das den Bürgern größeren Einfluß auf die Auswahl von Kandidaten für die Bürgerschaft geben soll. Dafür sollen alle Bremer Wahlberechtigten bei den Landtagswahlen künftig über fünf Stimmen verfügen, die sie dann entweder auf einzelne Kandidaten verteilen oder kumulieren können.

71365 Bremer hatten diese Forderung innerhalb der für Volksbegehren vorgegebenen Frist von drei Monaten unterstützt. Die amtliche Gültigkeitsquote von mehr als 90 Prozent überraschte selbst Paul Tiefenbach vom Verein Mehr Demokratie. Er sprach gestern von einem »hervorragenden Ergebnis«. Es zeige deutlich, wie gewissenhaft die Menschen das neue Wahlrecht unterstützt hätten. Die Freude ist nicht unbegründet. Denn es ist das erste Mal seit 1994, als die Volksgesetzgebung an der Weser eingeführt wurde, gelungen, ein Volksbegehren zum Erfolg zu führen. Bisher waren alle Eingaben daran gescheitert, daß mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bremen also wenigstens 50000 Bürger – ein Volksbegehren unterstützen müssen, damit es im Landtag behandelt wird. Die Bremer Hürde für Volksbegehren ist auch im Ländervergleich sehr hoch. Tiefenbach nahm das aktuelle Ergebnis deshalb zum Anlaß, veränderte »Spielregeln« für Volksbegehren an der Weser zu fordern.

Doch zuvor muß die Bürgerschaft nun erst einmal binnen zwei Monaten über den Gesetzentwurf zum neuen Wahlrecht entscheiden. Würde das Parlament seine Zustimmung verweigern, wäre der Weg zu einer Volksabstimmung frei. Doch damit rechnet eigentlich niemand, denn angesichts des großen Initiativenerfolgs haben die Landesvorsitzenden der Regierungsparteien, Uwe Beckmeyer (SPD) und Bernd Neumann (CDU), bereits angekündigt, man werde die Gesetzesnovelle annehmen.

Es wird allerdings gemunkelt, die Großkoalitionäre könnten das Inkrafttreten des neuen Gesetzes so festlegen, daß es erst bei den Bürgerschaftswahlen im Jahr 2011 anzuwenden ist. Tiefenbach forderte Beckmeyer und Neumann deshalb auf, alles dafür zu tun, daß das neue Recht bei den Bürgerschaftswahlen am 11. Mai 2007 bereits gilt. Dann würde auch die Fünfprozenthürde für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven fallen.

http://www.jungewelt.de/2006/12-06/046.php