Hamburg: Nach Krankenhausprivatisierung sollten Mitarbeiter in den öffentlichen Dienst zurückkehren dürfen
Die Privatisierung des Hamburger Landesbetriebs Krankenhäuser (LBK) mit seinen rund 12500 Beschäftigten wird zum Januar 2007 abgeschlossen. Der Klinikkonzern Asklepios übernimmt weitere 25 Prozent der Anteile und wird mit 74,9 Prozent Mehrheitseigentümer. Doch in den heftigen Auseinandersetzungen um diese Privatisierung und den dann folgenden Tarifkämpfen, hatte die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di auch immer wieder auf das so genannte Rückkehrrecht verwiesen, das für rund Zweidrittel aller Belegschaftsangehörigen gilt. Dies ist im LBK-Gesetz geregelt und sagt aus, daß Mitarbeiter, die bereits am 1. Mai 1995 einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit der Stadt hatten, wieder in den öffentlichen Dienst zurückkehren können, sobald eine Mehrheit der LBK-Anteile an Dritte übertragen wird. Doch nun stellt sich kurz vor Ultimo heraus, daß dieses Recht offenbar sehr löchrig ist und das städtische Personalamt gar nicht daran denkt, Hunderte, vielleicht sogar Tausende dieser Rückkehrer weiterzubeschäftigen.
Beschlossen wurde das Gesetz als im Mai 1995 der damals noch rot-grüne Senat den LBK in eine Anstalt öffentlichen Rechts überführen wollte, was aber ohne ein Rückkehrrecht zu verankern, politisch nicht durchsetzbar gewesen wäre. Im Artikel 17 des Gesetzes heißt es deshalb sogar, daß Beschäftigte, die von ihrem Rückkehrrecht Gebrauch machen, bis dahin erreichte Lohn- und Vergütungsgruppen nicht verlieren dürfen.
Letzter Rettungsanker
Aktuell gilt dieses Rückkehrrecht vor allem den Beschäftigten in den Servicebetrieben des LBK, die Asklepios schon ab Juli 2007 ausgliedern will, als ein letzter Rettungsanker. Mit Blick auf dieses Rückkehrrecht hatte es ver.di nämlich versäumt beim Tarifabschluss im Oktober dieses Jahres eine langfristige Beschäftigungssicherung bis 2011 durchzusetzen. In den Tarifverhandlungen hatten die Arbeitgeber zuvor angeboten, auf ihrerseits geforderte Arbeitszeitverlängerungen zu verzichten, gibt die Gewerkschaft bei der Beschäftigungssicherung nach. Ver.di hatte sich darauf und mit Blick auf das Rückkehrrecht eingelassen.
Doch nun haben die betroffene Mitarbeiter mit der letzten Gehaltsabrechnung eine Einladung zu Informationsveranstaltungen erhalten, auf denen das städtische Personalamt »über die aktuelle Arbeitsmarktsituation in der Hamburgischen Verwaltung informieren« will. Das Problem scheint zu sein, daß die Stadt – anders als noch 1995 – geeignete Arbeitsplätze sowohl für die Krankenpfleger, als auch für die Handwerker und die Verwaltungsangestellten in den Servicebetrieben, gar nicht mehr hat. Damit wäre aber die Gefahr, daß auch nach einer Rückkehr betriebsbedingte Kündigungen greifen, nun sehr groß. Und auch der besondere Kündigungsschutz im öffentlichen Dienst der Hansestadt, der für Mitarbeiter gilt, die hier schon länger als 15 Jahre beschäftigt und älter als 40 Jahre sind, hilft den Rückkehrern nur wenig. Diese Regelung gilt nämlich nur dann, wenn reale Arbeitsmöglichkeiten auch tatsächlich vorhanden sind.
Ver.di hat sich über den Tisch ziehen lassen
Daß sich ver.di über den Tisch hat ziehen lassen, vermuten Aktive aus dem Marburger Bund ( MB ), die darauf verwiesen, daß das Rückkehrrecht zwar als politisches Instrument durchaus geeignet gewesen wäre, Druck auf die Stadt zu entfalten, aber den einzelnen Mitarbeitern eine wirkliche Sicherheit nicht geben könne. Öffentlich will man sich in die Angelegenheiten von ver.di aber nicht einmischen, denn Ärzte sind bislang von den geplanten Ausgliederungen nur wenig betroffen.
Ver.di Sekretärin Hilke Stein glaubt indes, daß solche Kündigungen »juristisch nur schwer durchsetzbar« seien. Stein wertete die städtischen Info-Veranstaltungen als »reine Panikmache«. Vor einer Kündigung sei die Stadt zudem verpflichtet, Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten, um so den Rückkehrern dann doch noch einen geeigneten Arbeitsplatz anbieten zu können. Daß es dann »im Einzelfall« auch zu Lohnminderungen kommen kann, wollte aber auch Stein nicht mehr auschließen.
Völlig verschwiegen zeigt sich unterdessen die Stadt. Sebastian Panknin, Sprecher der Finanzbehörde, lehnte jegliche Stellungnahme »zum gegenwärtigen Zeitpunkt« ab. Zunächst müsse abgewartet werden, wie viele der LBK-Mitarbeiter tatsächlich zurückkehren wollen.
[Nur leicht gekürzt wurde dieser Beitrag auch vom Neuen Deutschland übernommen. Siehe dazu: Löchriges Rückkehrrecht. Nur kurz problematisiert wurde der Zusammenhang hingegen in der Tageszeitung Junge Welt. Siehe hierzu: Rückkehrrecht eine Mogelpackung?]
Die Wahrheit muß an`s Licht.
Sehr gut recherchiert.
Gruß
Ronald