Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Antifaschisten wegen verfremdeter Hakenkreuze auf Plakaten ein
Dürfen auf Antifaplakaten Hakenkreuze in die Tonne getreten werden? Wie berichtet, hatte Ende September das Stuttgarter Landgericht den Geschäftsführer eines Versandhandels zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, weil dieser Plakate, Buttons und T-Shirts, die zerschlagene, durchgestrichene oder im Mülleimer landende Hakenkreuze zeigten, vertrieb. Rund 17000 Artikel wurden beschlagnahmt, weil sie angeblich Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen würden. Am Dienstag wurde indes bekannt, daß die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Stade in einem ähnlichen Fall ihre Ermittlungen eingestellt hat und das eingezogene Material betroffenen Antifagruppen bereits wieder zurückgegeben hat. Dies bestätigte Staatsanwalt Johannes Kiers gegenüber jW.
In Stade hatten Mitglieder der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes VVN-BdA und der Grünen Jugend am 9. September mit Plakaten, auf denen in die Mülltonne getretene Hakenkreuze zu sehen war, gegen einen Infostand der NPD zur Kommunalwahl protestiert. Die Polizei beschlagnahmte das Material. Doch anders als ihre Stuttgarter Kollegen halten die Staatsanwälte in Stade den Strafrechtsparagraphen 86 a, der die »Verwendung von Symbolen verfassungsfeindlicher Organisationen« untersagt, ausdrücklich für nicht tangiert. Die Abbildungen würden eine »Gegnerschaft zu den Zielen der verfassungsfeindlichen Organisationen« klar zum Ausdruck bringen, betonte die Staatsanwaltschaft in einer schriftlichen Stellungnahme. In Berlin und Leipzig hatten Staatsanwälte bereits zuvor auf eine Verfolgung der Träger solcher Symbole verzichtet, dies aber nicht explizit begründet. VVN und die Landtagsfraktion der Grünen in Hannover begrüßten die Entscheidung der Stader Staatsanwälte.
http://www.jungewelt.de/2006/10-18/022.php