Komplizierte Regeln im neuen Länder-Tarif des öffentlichen Dienstes

Seit Anfang dieser Woche ist der längste Streik in der Geschichte des öffentlichen Dienstes vorbei. 83,5 Prozent der stimmberechtigten ver.di-Mitglieder billigten das Verhandlungsergebnis mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom 19. Mai.

Für ver.di ist ein Hauptziel, die Übernahme des Tarifvertrags öffentliche Dienste (TVöD) für die Landesbediensteten, damit zwar erreicht. Doch nur gegen schmerzhafte Kompromisse, wie TdL-Verhandlungsführer Hartmut Möllring (CDU) sogleich frohlockte. Aber auch die Arbeitgeber konnten sich nicht vollständig durchsetzen, denn sie wollten die flächendeckende 40-, in Bayern sogar die 42-Stunden-Woche. Lange Zeit sah es zudem so aus, als würde es Möllring und dem bayrischen Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) überhaupt nicht um einen Abschluss, sondern um tariflose Zonen gehen. Die wird es vorerst nicht geben.

39,22 Stunden im Bundesdurchschnitt

Der Kernkonflikt dieses Arbeitskampfes drehte sich aber um die tarifliche Wochenarbeitszeit, die nun bundesweit bei durchschnittlich 39,22 Stunden für die 800 000 Landesbediensteten liegen soll. Deutlich mehr, als für den Bund und die Kommunen vereinbart wurde, weshalb jetzt eigentlich die Meistbegünstigungsklausel greifen müsste, nach der dieser Abschluss von den Kommunen und dem Bund übernommen werden könnte. Damit dies nicht passiert, hatten sich die ver.di-Tarifstrategen einen Trick ausgedacht.

Danach richtet sich die tarifliche Arbeitszeit nun – je Bundesland – nach der Differenz zwischen bisheriger tariflicher Arbeitszeit (38,5 Stunden) und tatsächlicher durchschnittlicher Arbeitszeit. Der so ermittelte Differenzfaktor wird bis zu einer Höchstgrenze von 0,4 Stunden noch verdoppelt und schließlich auf 38,5 Stunden aufsummiert. Ein kompliziertes Modell, welches dazu führt, dass die tarifliche Arbeitszeit in Schleswig-Holstein bei 38,7 Stunden, hingegen in Bayern bei 39,7 Stunden liegt. Belohnt werden die Länder, die nach der Kündigung der Arbeitszeitnormen in 2004 viele neue Mitarbeiter mit höheren Arbeitszeiten als der tariflich vorgegebenen eingestellt haben. Dieser Arbeitszeit-Mix wird zusätzlich darüber variiert, dass für »belastete Gruppen« weiter die 38,5-Stunden-Woche gilt. Der daraus entstehende Arbeitgebernachteil wird aufsummiert und dem Differenzfaktor aller übrigen Beschäftigten zugeschlagen. Besonders belastet sind laut Vereinbarung etwa Krankenpfleger, Schichtarbeiter sowie Mitarbeiter aus Straßenbaumeistereien und Unikliniken.

Es ist kein Zufall, dass dies vor allem Berufsgruppen sind, die besonders aktiv am Streik beteiligt waren. Ver.di wollte gerade für sie punkten, weshalb nun in den Konkretisierungsvereinbarungen auf Landesebene auch noch weitere Ausnahmebereiche festgelegt werden können. Für Hamburg hat der lokale ver.di-Chef Wolfgang Rose schon angekündigt, dass dazu auch die Beschäftigten des Elbtunnels und bei den Schleusen gehören werden, die dem Streik seine Schlagkraft gaben.

Sonderzahlungen von 30 bis 95 Prozent

Wie aber die Gewerkschaft auf dieser Grundlage 2008, wenn die jetzigen Regelungen auch durch die Arbeitgeber zu kündigen sind, wieder gemeinsamen Widerstand der Beschäftigten aufbauen will, ist unklar. Die Gefahr ist groß, dass dann die Arbeitgeber weitere »Angleichungen« an ihre Ziele durchsetzen können, was nun auch durch unterschiedliche Laufzeiten für die Tarifverträge im Bund, den Kommunen und in den Ländern begünstigt wird.

Ähnlich gestrickt sind auch weitere Lösungen des Abschlusses. Bei den Jahressonderzahlungen wird das, was einige neu bekommen, den anderen fehlen. Die Spannbreite solcher Zahlungen bewegt sich zwischen 30 und 95 Prozent eines Monatsgehalts. Kaum mehr überschaubar sind die Einmalzahlungen, die zusätzlich zur Lohnanpassung 2008 (2,9 Prozent) in 2007 geleistet werden sollen. Da auch leistungsbezogene Komponenten eingeführt werden, ist auch der Lohn vielfältig differenziert, was gewerkschaftliche Solidarität erschwert. Doch »wenigstens haben wir den Flächentarif erhalten können«, heißt es zu solcher Kritik aus der ver.di-Zentrale. Was aber, fragen sich viele, ist ein derart zerfledderter Tarifvertrag noch wert?

In der ver.di-Linken heißt es zuweilen, dass die diesjährigen Streiks nur die logische Folge eines 2004 und 2005 bei der Diskussion zum TVöD nicht geführten Arbeitskampfes gewesen wären und sich schon deshalb in der Sackgasse befunden hätten. Bezüglich der Landesbediensteten behaupten einige sogar, dass selbst der jetzt vorliegende Abschluss nur möglich war, weil damit aus Sicht der TdL der Arbeitskampf des Marburger Bundes ( MB ) behindert werden konnte, denn in der Vereinbarung ist nun auch ein Passus zur künftigen Entgelt- und Arbeitszeitstruktur für die Klinikärzte enthalten. Der aber liegt weit unter den MB-Forderungen. Nun will sich die TdL auf die Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts stützen, wonach in einem Betrieb im Zweifel nur der Tarifvertrag zur Anwendung käme, der für die Mehrheit der Beschäftigten gilt.

Doch ist auch die Gegenfrage berechtigt: Worin hätte die Alternative bestanden – nachdem der Länderbereich am Ende alleine kämpfte und die Mobilisierungsfähigkeit immer mehr abnahm?

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