Ein brutaler Polizeieinsatz gegen Antifaschisten am 31. Januar 2004 in Hamburg war rechtswidrig. Das ist das Ergebnis eines Verwaltungsgerichtsverfahrens, das die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) unmittelbar nach dem Einsatz angestrengt hatte. Wie Cornelia Kerth, Landesvorsitzende der VVN-BdA, am Donnerstag mitteilte, musste die Polizei in dem Verfahren eingestehen, dass der Einsatz von Wasserwerfern und die anschließende Auflösung einer Kundgebung der VVN-BdA am 31. Januar 2004, unrechtmäßig waren.

Über 6 000 Antifaschisten hatten an jenem Tag gegen einen zeitgleich stattfindenden Aufmarsch von etwa 1 000 Neonazis vor der damaligen Wehrmachtsausstellung demonstriert. Während die Rechten weitgehend unbehelligt gegen die Ausstellung aufmarschieren durften, wurde die Kundgebung der VVN-BdA unmittelbar nach ihrem Beginn gewaltsam und ohne jede Vorwarnung mit Wasserwerfern und unter dem Einsatz von Schlagstöcken aufgelöst. 3 200 Beamte waren im Einsatz.

Der Auschwitz-Überlebenden Esther Bejarano, die gerade zu ihrer Rede ansetzen wollte, wurde der Strom abgestellt. Ein Lautsprecherwagen, in dem sie daraufhin die Rede halten wollte, wurde von einem Wasserwerfer unter Beschuss genommen. 236 Demonstranten wurden festgenommen, während die übrigen Demoteilnehmer in eine enge Straße zurückgedrängt wurden. Räumfahrzeuge preschten mit hohem Tempo auf die Menge zu. Das Wasser der bis zu acht Wasserwerfer war mit Reizgas versetzt.

Das Verfahren habe gezeigt, dass der Einsatz von vornherein so geplant war, betonte Rechtsanwältin Britta Eder gegenüber junge Welt. Aus Unterlagen sei hervorgegangen, dass beteiligten Einsatzleitern der Polizeihundertschaften schon am Tag zuvor der Wasserwerfereinsatz angekündigt worden sei. Dass Polizeibeamte völlig unbegründet zuschlugen, zeigten auch Videoaufnahmen. Offenbar sollte hier exemplarisch gezeigt werden, wie die Polizei gegen Antifaschisten vorgehen kann, bewertete Cornelia Kerth die Polizeiübergriffe im Nachhinein. Dass das Verwaltungsgerichtsverfahren festgestellt hat, dass der Einsatz rechtswidrig war, sei sehr wichtig, weil man sich auch bei anderen Demonstrationen politisch darauf berufen könne. Kerth forderte die Innenbehörde auf, „künftig nicht den Schutz der Faschisten in den Mittelpunkt eigener Aktivitäten zu stellen, sondern das antifaschistische Demonstrationsrecht“.

Auch juristisch hat das Verfahren noch ein Nachspiel, denn das „Strafverfahren gegen Unbekannt“ läuft noch. Ganze Polizeieinheiten hat die Staatsanwaltschaft inzwischen vernommen, um Verantwortliche für den Einsatz zu ermitteln. Die VVN-BdA prüft unterdessen, ob sie noch ein weiteres Strafverfahren gegen Polizeidirektor Peter Born einleitet. Dieser hatte den Einsatzbefehl für die Wasserwerfer gegeben.

http://www.gnn-archiv.staticip.de/archiv/Antifa/2006/an04_06.pdf // Seite 4