NDR beschäftigt illegal Ein-Euro-Jobber für GEZ-Antragsbearbeitung
Das Erwerbslosenforum Deutschland hat gefordert, daß die in Hamburg beim Norddeutschen Rundfunk (NDR) eingesetzten Ein-Euro-Jobber nachträglich eine feste Einstellung und ein reguläres Gehalt erhalten. Wie berichtet, hatte der NDR Ein-Euro-Jobber eingesetzt, um Anträge für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu bearbeiten. Der Grund: Seit Hartz IV steigen die Anträge auf Gebührenbefreiung sprunghaft, so daß der Rundfunk der Antragsflut kaum noch Herr werden konnte. Nach Bekanntwerden des Falls hatte der NDR die Maßnahme damit verteidigt, daß er die betroffenen Langzeitarbeitslosen nach und nach in ein festes Arbeitsverhältnis überführen wolle. Doch dies geschah nicht, während die betroffenen Erwerbslosen weiterhin für ein bis zwei Euro in der Stunde zwischen 80 und 150 GEZ-Anträge am Tag zu bearbeiten und selbst reguläre Aushilfskräfte einzuarbeiten hatten.
Von einem »Skandal ungeheuerlichen Ausmaßes«, sprach deshalb Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosenforums Deutschland, der sich zudem fragt, warum die Jobber überhaupt noch beim NDR beschäftigt sind, nachdem auch die Hamburger Bürgerschaft Anfang des Monats eine Beendigung der Kooperation zwischen Rundfunk und Beschäftigungsträger »Hamburger Arbeit« ( HAB ) verlangt hat. Ein Erwerbsloser hatte sich zuvor an die Petitionsausschüsse der Bürgerschaft und des niedersächsischen Landtages wegen Mißbrauchs von Ein-Euro-Jobs gewandt. Doch die darauf ergangene Forderung des Petitionsausschusses der Bürgerschaft, die Maßnahme unverzüglich zu beenden, hatten HAB und NDR nur damit quittiert, das Vertragsverhältnis der Ein-Euro-Jobber so abzuändern, daß deren Tätigkeit nun als Praktikum definiert ist.
Auch Vertreter Hamburger Erwerbslosengruppen sprachen von offenem Rechtsbruch, weil weder die Kriterien der Zusätzlichkeit noch des öffentlichen Interesses, wie sie das Sozialgesetzbuch für Ein-Euro-Jobs einfordere, beachtet worden seien. Nun sei der DGB aufgefordert, den betroffenen Erwerbslosen Rechtsschutz zu gewähren, so daß diese auf Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis und nachträglich auszuzahlenden Lohn klagen können. Wiederholt sei zudem deutlich geworden, daß die in Hamburg für die Vergabe von Ein-Euro-Jobs zuständige Wirtschaftsbehörde nicht kontrolliere, für welche Art von Arbeit Ein-Euro-Jobber tatsächlich eingesetzt werden. Auch dies sei Rechtsbruch, weshalb die Erwerbslosengruppen erneut den sofortigen Stopp des Ein-Euro-Job-Programms forderten.
http://www.jungewelt.de/2005/11-30/018.php