Hamburger Oberverwaltungsgericht stoppt Gebührenerhebung für auswärtige Studenten

Das Hamburger Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am Montag eine von der Wissenschaftsbehörde verfügte Regelung gestoppt, wonach auswärtige Studierende ohne Wohnsitz in Hamburg zusätzliche Studiengebühren in Höhe von 500 Euro pro Semester zahlen müssen. Die Entscheidung kann als Niederlage für Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) betrachtet werden, denn dieser will noch im Dezember ein Gesetz in die Bürgerschaft einbringen, mit dem allgemeine Studiengebühren für alle Studenten eingeführt werden. Doch mit der Entscheidung des OVG ist nunmehr nicht nur die Eintreibung der Gebühren für auswärtige Studierende sofort gestoppt, sondern gleichzeitig die politische Diskussion um die Studiengebühren neu entbrannt.

Nach der Regelung der Wissenschaftsbehörde mußten auswärtige Studenten schon seit April 2004 zusätzliche Gebühren zahlen, so lange sie ihren Hauptwohnsitz nicht nach Hamburg verlegten. Durch solche Wohnsitzummeldungen erhält die Stadt höhere Zahlungen beim Länderfinanzausgleich. Gegen diese Regelung hatte im März 2005 ein Student mit Wohnsitz in Hannover geklagt und vor dem Verwaltungsgericht in erster Instanz Recht erhalten. Am Montag wurde durch das OVG nun die Beschwerde des Senats gegen diesen Gerichtsentscheid zurückgewiesen. Solcherart Studiengebühren, so das Gericht, würden gegen Artikel 33 des Grundgesetzes verstoßen, in dem es heißt: »Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten«. Der Länderfinanzausgleich berücksichtige bereits besondere Belastungen einzelner Bundesländer. Zudem – so das Gericht – sei es »äußerst fraglich«, ob eine Gebührenregelung überhaupt mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 des Grundgesetzes vereinbar sei.

Da sich seit April 2004 7200 auswärtige Studenten nach Hamburg umgemeldet haben, was Mehreinnahmen im Länderfinanzausgleich von 15 Millionen Euro brachte, habe die bisherige Regelung ihren Dienst bereits erfüllt, sagte die Sprecherin der Wissenschaftsbehörde Sabine Neumann. Lediglich 1500 auswärtige Studenten taten dies nicht. Zudem erklärte Neumann, daß der Senat daran festhalte, mit einem Gesetz allgemeine Studiengebühren für alle Studenten bereits zum Sommersemester 2007 einzuführen.

Demgegenüber begrüßten Vertreter der Gewerkschaften, der studentischen Interessenvertretungen und der Oppositionsparteien die Gerichtsentscheidung. SPD-Hochschulexpertin Barbara Brüning sieht – wie das Gericht – Gleichheitsgrundsätze – vernachlässigt. Die wissenschaftspolitische Sprecherin der Grünen, Heike Opitz, warf dem Senat vor, den rechtlichen Rahmen für Studiengebühren nicht ausreichend geprüft zu haben. Das könne nun Folgen für die geplante Einführung allgemeiner Studiengebühren haben. In einer Stellungnahme des AStA der Universität Hamburg hieß es, daß »jede Befreiung von Studiengebühren ein Erfolg« sei. AStA-Sprecher Florian Kasiske versprach Studenten seiner Uni, die gegen Studiengebühren klagen, juristische Unterstützung. So wie Kasiske forderte auch Hamburgs DGB-Chef Erhard Pumm erneut dazu auf, generell auf Studiengebühren zu verzichten, weil ein Studium »über alle sozialen Grenzen hinweg« weiterhin möglich sein müsse.

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