Hanseatisches Oberverwaltungsgericht verfügt Baustopp gegen Airbus in Hamburg
Seltene Fledermäuse schaffen nun vielleicht, was jahrelanger Bürgerprotest in Hamburg nicht leisten konnte: den Stopp der umstrittenen Landebahnverlängerung im Airbus-Werk Finkenwerder. Das Hanseatische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied am Montag, daß ein Baumbestand auf dem Baugelände nicht abgeholzt werden dürfe, weil er Fledermäusen als Sommerquartier dient. Dem Urteil gingen die Klagen zweier Naturschutzverbände voraus, unter ihnen des BUND, dessen Sprecher Paul Schmidt nun von einem Erfolg spricht, denn die seltenen nachtaktiven Tiere, denen Baumhöhlen und Spalten als Versteck dienen, seien vom Aussterben bedroht. Die Abholzung sei deshalb, so das Gericht, nach deutschem und europäischem Recht nur unter engsten Voraussetzungen möglich, die in der Begründung zum Planfeststellungsbeschluß der Stadt aber nicht geprüft worden seien. Die Abholzung der Bäume und damit die freie Sicht vom neuen Airbus-Tower auf die Landebahn und die Landebahnerweiterung selbst ist damit erneut blockiert.
Die Landebahnerweiterung wollte Airbus, um künftig auch schwere Frachtversionen des A 380 in Hamburg landen und starten lassen zu können. Daran knüpfte der Konzern seine Standortzusage für Hamburg, wo der Innenausbau des A 380 erfolgen soll. Da sich Obstbauern und Anrainer weigerten, die benötigten Grundstücke zu verkaufen, wollte die Stadt die Grundeigentümer sogar enteignen. Wie berichtet, drohte das Projekt daraufhin zu scheitern, weil das OVG 2004 Enteignungsverfahren zunächst stoppte. Erst nach monatelanger Hetze insbesondere seitens der Springerpresse, gaben die Grundeigentümer bis auf zwei ihren Widerstand schließlich auf. Daraufhin konnte die Landebahnerweiterung leicht modifiziert geplant werden, womit nun allerdings das Wäldchen der Fledermäuse berührt ist. Ob der Senat mit einer Neubegründung des Planfeststellungsbeschlusses, die er bereits für nächste Woche ankündigte, den Wald doch noch abholzen kann, ist fraglich.
Unerwartete Schwierigkeiten drohen dem Senat auch von der EU-Kommission, die Ausgleichsmaßnahmen für die Zuschüttung des Mühlenberger Lochs anmahnte. Beim Mühlenberger Loch handelte es sich um eine Elbbuchtung, die zahlreiche seltene Vögel und Pflanzen aufwies und für eine Werkserweiterung von Airbus bereits vor einigen Jahren auf Staatskosten für 650 Millionen Euro zugeschüttet wurde (junge Welt berichtete). Gutachten haben nun ergeben, daß eine Ausgleichsmaßnahme in der Haseldorfer Marsch auf absehbare Zeit aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Ebenfalls haben Vogelzählungen ergeben, daß eine bereits durchgeführte Ausgleichsmaßnahme, bei der die Elbinsel Hahnöfersand um zwei Drittel versenkt wurde, als neues Quartier für die Löffelente erheblich schlechter geeignet ist als zunächst angenommen.
http://www.jungewelt.de/2005/11-23/015.php