Niederlage der Hamburger Initiative »Bildung ist keine Ware« vor Verfassungsgericht

Der Volksentscheid über die Privatisierung der Hamburger Berufsschulen ist möglicherweise ausgehebelt. Die Volksinitiative »Bildung ist keine Ware« hat am Donnerstag vor dem Hamburger Verfassungsgericht eine schwere Niederlage einstecken müssen. Das Gericht hat eine zur Bürgerabstimmung stehende Frage als zu ungenau bewertet. »Wir sehen kein eindeutiges Petitum, das mit Ja oder Nein beantwortet werden kann«, sagte Gerichtspräsident Wilhelm Rapp. Ein endgültiges Urteil hat das Gericht für den 30. November angekündigt.

Zum Hintergrund: Nach einem erfolgreichen Volksbegehren, bei dem die Initiative statt geforderter 61000 sogar 121000 Unterschriften gegen die Privatisierung der 48 Hamburger Berufsschulen sammeln konnte, hatte die Bürgerschaft beschlossen die Berufsschulen nicht mehr – wie ursprünglich geplant – auf eine private Stiftung zu übertragen. Doch gleichzeitig beschloß das Landesparlament deren Ausgliederung in einen Landesbetrieb. Der Pferdefuß: In den die Aufsicht führenden Gremien sollen Vertreter der Handwerks- und Handelskammer einen bestimmenden Einfluß haben. »Im Kern das alte Vorhaben, nur neu verpackt«, kommentierte Sigrid Strauß, stellvertretende Vorsitzende der GEW in Hamburg. Doch der CDU-Senat hoffte, sich so um eine Volksabstimmung herumzumogeln.

Die Volksinitiative reagierte im Dezember 2004 mit einer Verfassungsklage gegen die Bürgerschaft, um den Volksentscheid doch noch zu erzwingen. Die Kläger beantragten festzustellen, daß der Beschluß der Bürgerschaft dem Anliegen des Volksbegehrens nicht entspricht.

Doch das Verfassungsgericht beschäftigte sich nicht damit, sondern nur mit dem Text des Volksbegehrens, dessen Kernforderung lautete, daß die Berufsschulen »unter unmittelbarer und uneingeschränkter staatlicher Leitung« verbleiben. So ein Satz sei nicht wertungsunabhängig, sagte Rapp. Zudem sei zu bezweifeln, daß »uneingeschränkte staatliche Verantwortung« bisher gelte. Rapp verwies auf eine Vielzahl schon bestehender Beteiligungsrechte für die Wirtschaft. Die Vertreter von Senat und Bürgerschaft hatten im Gerichtsverfahren zudem argumentiert, daß die Klage schon deshalb nicht begründet sei, weil sich das Volksbegehren nur auf die Verhinderung eines Stiftungsmodells bezogen habe.

http://www.jungewelt.de/2005/11-05/013.php