Betriebsrat des Hamburger Aluminiumwerks will den norwegischen Stammkonzern wegen Verstoßes gegen das Grundgesetz enteignen. Wirtschaftssenator: Es ist nicht Aufgabe des Staates, ein Unternehmen zu führen

Die 450 Beschäftigten des Hamburger Aluminium-Werks (HAW) haben den Kampf um ihre Arbeitsplätze noch nicht aufgegeben. Wie berichtet, will deren Haupteigner, der norwegische Aluminiumkonzern Norsk Hydro, die Hütte zum Jahresende schließen, obwohl die Hamburger schwarze Zahlen schreiben, mehrere kaufwillige Übernahmefirmen vorhanden sind und der Konzern gerade das beste Gewinnergebnis seit seiner Gründung einfuhr. Mit einem Enteignungsvorschlag nach Paragraph 14 des Grundgesetzes will deshalb nun der Betriebsrat »an die Politik herantreten«, sobald eine Anwaltskanzlei das Vorhaben geprüft hat.

Mutwillig habe Hydro alle Verkaufsgespräche mit Übernahmeinvestoren ergebnislos platzen lassen, sagte Betriebsratsvorsitzender Karl-Heinz Dieck verärgert. Laut Hydro habe ein »annehmbares Geschäftsmodell« nicht vorgelegen, weil eine wirtschaftliche Produktion in Deutschland – schon wegen der »überhöhten Energiepreise« – nicht möglich sei. Da platzte selbst Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) der Kragen, der dem Konzern mit Sitz in Oslo schließlich vorwarf, nur nach Gewinnmaximierungsinteressen zu handeln.

Tatsächlich hat Norsk Hydro schon vor Jahren beschlossen, seine Primäraluminiumproduktion zu zentralisieren. Dafür mußten auch in Norwegen mehrere Hütten schließen. Die Werkschließung in Hamburg wird seit Jahren über hohe Sonderabschreibungen vorbereitet. Schon 2004 hatte der Konzern einen Vertrag mit dem Emirat in Katar abgeschlossen, wo demnächst ein neues Superwerk entstehen soll. 2009 soll es eine Jahresproduktion von 570000 Tonnen Primäraluminium aufweisen. Das ist soviel, wie die ganze Branche in Deutschland produziert. So eine Produktionszentralisierung verspricht noch höhere Gewinne, vor allem aber die bessere Eroberung neuer Absatzgebiete in Asien.

Doch im Artikel 14 (Absatz 2) des Grundgesetzes heißt es: »Eigentum verpflichtet«. Es soll danach dem Wohl der Allgemeinheit dienen. Bei Mißbrauch, so sagt es das Grundgesetz, ist eine Enteignung durchaus möglich. Auch für Produktionsmittel, wie Artikel 15 ausdrücklich hervorhebt. Die Enteignung ist »durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes« möglich, in dem »Art und Ausmaß der Entschädigung« geregelt werden.

Das wäre im konkreten Fall für das HAW anwendbar, argumentieren die Anwälte des Betriebsrates. Die Vernichtung der Arbeitsplätze geschehe ohne Not. In der Tat hat allein das HAW seit seiner Gründung vor 30 Jahren den Kapitaleignern einen Profit von einer Milliarde Euro erbracht. Mögliche Neueigner sicherten bisherigen Eignern zudem zu, den Weiterbetrieb in Hamburg ohne jegliches Geschäftsrisiko für diese fortzuführen. Doch für eine Enteignung müßte die Bürgerschaft ein Enteignungsgesetz beschließen. Da allerdings winkt auch Uldall ab, der sich bislang als wahrer Samariter im Kampf um die Arbeitsplätze aufspielte. So etwas wäre keine Lösung, sagte der CDU-Wirtschaftssenator. Es sei nicht Aufgabe des Staates, ein Unternehmen zu führen. Zudem habe es seit 1949 Enteignungen in Westdeutschland nicht mehr gegeben. Wer enteigne, verjage ausländische Investoren – und die, die schon da sind, würden fliehen, sagte Uldall. Ein schwaches Argument, meinen nicht nur Mitarbeiter der HAW. Denn Norsk Hydro flieht ja sowieso.

http://www.jungewelt.de/2005/10-29/019.php