Hamburger Sozialsenatorin will den Kinderknast nicht abschaffen
Die Hamburger Entscheidung, auffällig gewordene Minderjährige im Alter von 12 bis 16 Jahren, denen Straftaten zu Last gelegt werden, die aber nach dem Jugendgerichtsgesetz nicht straffähig sind, in einer Art Gefängnis unterzubringen, ist von Hamburgs zweiter Bürgermeisterin und Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram (CDU) verteidigt worden. Unmittelbar nach Beendigung einer Dienstreise in die Türkei war Schnieber-Jastram am Montag nachmittag vor die Hamburger Presse getreten und hatte dabei deutlich gemacht, daß sie den Oppositionsforderungen nach sofortiger Schließung der »Geschlossenen Unterbringung in der Feuerbergstraße (GUF)« nicht entsprechen werde. Doch schwere Fehler in der Einrichtung (junge Welt berichtete) mußte Schnieber-Jastram einräumen. Diese sollen nun durch Dienstanordnungen und ein Gutachten beseitigt werden. Als Gutachter wurde Christian Bernzen ausersehen, ein renommierter Jurist und Experte für Jugendhilferecht, der selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehört. Die Senatorin erhofft sich dadurch, daß das, was der SPD-Mann absegnet, künftig sakrosankt und von niemandem kritisierbar ist.
Rechtsbruch programmiert
Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram für das offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführte Haus einräumte, ist lang: So soll die Post der Insassen nicht länger von Mitarbeitern gelesen werden. Psychopharmaka werden nur noch nach ärztlicher Konsultation verabreicht. HIV-Tests würden zukünftig an Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten gebunden. Außerdem will die Senatorin auf den Einsatz von U-Bahn-Wachpersonal für pädagogische Aufgaben verzichten. Kinder und Jugendliche sollen darüber hinaus nur noch nach rechtskräftiger Entscheidung eines Familiengerichts im »Kinderknast« landen.
Erst am Sonntag hatten Hamburgs Grüne der Öffentlichkeit ein Alternativprogramm zur umstrittenen Einrichtung vorgelegt und ihre Forderung nach deren sofortiger Schließung unterstrichen. Statt Minderjährige einzusperren, sollen kleine und intensiv betreute Wohngruppen entstehen. Die Feuerbergstraße so die grüne Bürgerschaftsabgeordnete Christiane Blömecke werde hingegen wie ein Gefängnis geführt, was pädagogisch nichts brächte und zudem rechtswidrig sei. Rechtsbrüche und andauernde Gewalt seien in dieser Einrichtung programmiert. Nur mit einer intensiven Rundumbetreuung, die auf gefängnisähnliche oder schlimmere Zustände verzichte, sei den Kindern und Jugendlichen aber zu helfen, sagte Blömecke.
Nach der Devise »Frechheit siegt« begründete Schnieber-Jastram ihrerseits den Fortbestand der Einrichtung nun mit Unzulänglichkeiten im geltenden Familien- und Jugendhilferecht. Seit Anfang der 80er Jahre lasse dieses nicht mehr zu, daß der Staat das Erziehungsrecht an sich ziehe. Da die Autonomie der Sorgeberechtigten und der Jugendlichen rechtlich im Zentrum stehe, sei der Staat auf Hilfsangebote beschränkt, deren Annahme Freiwilligkeit unterstelle. Dies sei aber »für kriminelle Jugendliche« nicht adäquat, weshalb Hamburg an der »Geschlossenen Unterbringung« festhalte. Doch die Senatorin räumte ein, daß die Einrichtung der GUF »ohne juristische Klärung« erfolgt sei, was mit dem Gutachten nun nachgeholt werden soll.
Staatsanwalt ermittelt
Als Zeugnis der Hilflosigkeit bewertete die Opposition die Argumentation von Schnieber-Jastram. Seit Monaten werde in der Einrichtung, wo »das blanke Chaos« herrsche, das Recht gebrochen, sagte der Grünen-Fraktionsvize Christian Maaß. Ein Rücktritt der Senatorin sowie die Schließung der Einrichtung seien nicht zu umgehen. Die SPD kritisierte ebenfalls: »Sie brauchte drei Jahre, um einzusehen, daß sich ein Fachmann mit dieser Einrichtung beschäftigen muß«, hieß es in einer Erklärung. Aber auch die Staatsanwaltschaft ist bereits aktiv. Sie hat Ermittlungen wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung« im Amt aufgenommen.
http://www.jungewelt.de/2005/10-19/020.php
