Nach Kritik und Rücktrittsforderung : Gutachten soll Zustände bei Hamburger Unterbringung prüfen
Hamburgs zweite Bürgermeisterin und CDU-Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram hat schwere Fehler ihrer Behörde in der Konzeption und Einrichtung einer »Geschlossenen Unterbringung« für jugendliche Straftäter eingeräumt. Nun soll ein Gutachten dem Weiterbetrieb grünes Licht geben.
Der Streit um die »Geschlossene Unterbringung in der Feuerbergstraße« ist lang: 2003 auf Druck des rechtspopulistischen Innensenators Roland Schill zur Unterbringung Minderjähriger eingerichtet, befasst sich in Hamburg sogar ein Untersuchungsausschuss mit dem Fall. Höhepunkt der Kritik: Die Forderung nach einem Rücktritt von Sozialsenatorin Birgit Schnieber-Jastram und der Vorwurf, mindestens 13 minderjährige Jugendliche sollen in der GUF ohne Urteil eines Familiengerichts festgehalten worden sein. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des »Verdachts der Körperverletzung und Freiheitsberaubung im Amt«.
Die Liste der Fehler, die Schnieber-Jastram nun für die offiziell als Jugendhilfeeinrichtung geführten Jugendknast einräumen musste, erstreckt sich auf nahezu alle Bereiche des Hauses. Selbstkritisch wandte die Senatorin dabei ein, dass sie häufig von eigenen Mitarbeiter nicht richtig informiert worden sei.
Durch Dienstanweisungen will die Senatorin nun unterbinden, dass die Post der Insassen weiter gelesen wird. Auch HIV-Tests und der Einsatz von Psychopharmaka dürfen nur noch nach ärztlicher Konsultation und bei Zustimmung der Sorgeberechtigten erfolgen. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung, ohne dass ein Familiengericht darüber rechtskräftig entschied, soll künftig unterbleiben.
Die Opposition hatte die sofortige Schließung gefordert, nachdem eine Reihe von Gewaltdelikten aus dem Haus bekannt wurde und die Kosten auf 900 Euro pro Insassen und Tag stiegen. Für Hamburgs CDU ist die Geschlossene Unterbringung ein Symbolprojekt für eine »konsequente«, ausschließlich auf Repression orientierte Politik gegenüber straffälligen Jugendlichen. Mit einem Gutachten des Experten Christian Bernzen sollen nun jedoch »alle Regelungen, Dienstanweisungen und Handlungsempfehlungen auf juristische Korrektheit, Klarheit und Vollständigkeit« überprüft werden. Schnieber-Jastram reagierte damit recht defensiv auf die katastrophalen Zustände in dem Haus von der Einrichtung ablassen will sie offiziell noch nicht. Dass aber ausgerechnet ein Gutachten von Bernzen, der als renommierte Jurist und Experte für Jugendhilferecht selbst zu den Kritikern der Einrichtung gehörte, für den GUF-Weiterbetrieb grünes Licht geben soll, wird von Beobachtern als taktisches Manöver gewertet.
Tatsächlich dürfte damit der Anfang vom Ende der »Geschlossenen Unterbringung« in Hamburg eingeleitet sein. Selbst die Springer-Presse in der Hansestadt, die einst so vehement das geschlossene Heim gefordert hat, schäumt inzwischen auf andere Weise: Wegen der zahlreichen Fehler bei der Führung der Einrichtung in der Feuerbergstraße.
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